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Frage zu Windham AR15

Verfasst: Mi 4. Sep 2019, 11:33
von Outdoor
Ist dieses AR15 in Österreich erhältlich?
Danke
http://www.egun.de/market/item.php?id=7611686

Re: Frage zu Windham AR15

Verfasst: Mi 4. Sep 2019, 11:38
von rupi
Outdoor hat geschrieben:
Mi 4. Sep 2019, 11:33
Ist dieses AR15 in Österreich erhältlich?
Danke
http://www.egun.de/market/item.php?id=7611686
nein, ist KM

Re: Frage zu Windham AR15

Verfasst: Mi 4. Sep 2019, 12:16
von mastercrash
Wow, das wären ja fast schon USA-Preise. Bei uns zahlst für ein naked OA schon das doppelte. Würde gerne mal so ein billiges testen.

Rupi hat eh schon geschrieben, dass es leider (zumindest noch) KM ist.
Aber uns erwartet ja (ich bin mal Optimist) ab mitte Dezember die Liberalisierung :D wer weiß was danach alles (weiterhin nicht) möglich sein wird.

Re: Frage zu Windham AR15

Verfasst: Mi 4. Sep 2019, 12:23
von HS911
rupi hat geschrieben:
Mi 4. Sep 2019, 11:38
Outdoor hat geschrieben:
Mi 4. Sep 2019, 11:33
Ist dieses AR15 in Österreich erhältlich?
Danke
http://www.egun.de/market/item.php?id=7611686
nein, ist KM
Ist das eine Vermutung oder gibts da eine gesicherte Grundlage (Bescheid, Urteil) dazu?

Re: Frage zu Windham AR15

Verfasst: Mi 4. Sep 2019, 13:16
von mastercrash
Noch ist ALLES an halbautomatischen Langwaffen Kriegsmaterial was nicht eingestuft ist... Aber vielleicht schauts ab 14.12.2019 anders aus, also dran bleiben! :D

@HS911: Nur dass ich es verstehe: bei deiner Nachfrage dachte ich du wärst ein Anfänger, nun sehe ich du bist seit 2010 registriert. Wie kann dir in all den Jahren und Beiträgen entgangen sein, dass grundsätzlich alles KM ist und es bis auf die Handvoll die jeder von uns auswendig kennt keine weiteren zugelassenen AR-15 gibt?

Re: Frage zu Windham AR15

Verfasst: Mi 4. Sep 2019, 13:57
von HS911
mastercrash hat geschrieben:
Mi 4. Sep 2019, 13:16
Wie kann dir in all den Jahren und Beiträgen entgangen sein, dass grundsätzlich alles KM ist und es bis auf die Handvoll die jeder von uns auswendig kennt keine weiteren zugelassenen AR-15 gibt?
Es ist mir entgangen, weil es falsch ist.

Re: Frage zu Windham AR15

Verfasst: Mi 4. Sep 2019, 14:08
von mastercrash
Es ist de facto richtig.

Es stimmt, dass theoretisch alles erlaubt ist, wenn es nur mit einem Aufwand der einer Neuanfertigung gleich kommt, zu einem Vollautomaten umgebaut werden kann (und aus ziviler Fertigung kommt, usw...). Der Einstufungsbescheid bestätigt das nur und wirkt eh nur zwischen Antragsteller und Behörde. Soweit die Theorie aus dem Lehrbuch.

Faktisch importierst du so eine Waffe die nicht eingestuft ist vorsätzlich und lässt sie als Kat B registrieren bist du die Zuverlässigkeit los und kannst die WBK abgeben. Beispiel wo alle die eine Schmeisser M5 gekauft haben böse Post bekommen haben, weil nur die (tatsächlich baugleiche) Schmeisser M4 eingestuft wurde.
Der einzige Grund warum die nicht die WBK abgeben mussten war, weil die Dummheit von Schmeisser nur ein Modell einzureichen wirklich niemand ahnen konnte und alle in gutem Glauben bei einem inländischen Händler gekauft haben.

Wenn also schon ein anderes baugleiches Modell des selben Herstellers ein Problem ist, lass die Theorie beiseite und stell dir praktisch vor, was passiert wenn du mit einem nicht eingestuften AR-15 eines Herstellers daherkommst, dessen Name die Behörde noch nicht mal kennt.

Re: Frage zu Windham AR15

Verfasst: Mi 4. Sep 2019, 14:27
von bino71
HS911 hat geschrieben:
Mi 4. Sep 2019, 12:23
rupi hat geschrieben:
Mi 4. Sep 2019, 11:38
Outdoor hat geschrieben:
Mi 4. Sep 2019, 11:33
Ist dieses AR15 in Österreich erhältlich?
Danke
http://www.egun.de/market/item.php?id=7611686
nein, ist KM
Ist das eine Vermutung oder gibts da eine gesicherte Grundlage (Bescheid, Urteil) dazu?
Du hast auch keinen Schimmer und vermutest nur.
Trete bitte den Gegenbeweis mit einer gesicherten Grundlage, wie zb einer Einstufungsbescheid.
Hast keinen? Dann produzierst mit Deiner Aussage nur heiße Luft.

Re: Frage zu Windham AR15

Verfasst: Mi 4. Sep 2019, 14:42
von HS911
Es ist falsch. Es gibt -entgegen Deiner Behauptung- keine Zulassung für Halbautomaten im österreichischen Waffenrecht. Es sind auch nicht alle Halbautomaten grundsätzlich KM, wie Du behauptest. Sportwaffen sind beispielsweise kein Kriegsmaterial.

Eine Waffe wird nicht durch den Zuordnungsbescheid zur Sportwaffe, sondern eine Sportwaffe ist aufgrund ihrer Eigenschaften eine Sportwaffe und der Bescheid (oder das Urteil) stellt diesen Sachverhalt lediglich fest, verändert ihn aber nicht.

Re: Frage zu Windham AR15

Verfasst: Mi 4. Sep 2019, 14:47
von LordHelmchen
Resistent hmm?
Die Liste ist kurz, und wenn die da net draufsteht is nix mit Kat.B. Punkt.

Re: Frage zu Windham AR15

Verfasst: Mi 4. Sep 2019, 14:47
von rupi
HS911 hat geschrieben:
Mi 4. Sep 2019, 14:42
Es ist falsch. Es gibt -entgegen Deiner Behauptung- keine Zulassung für Halbautomaten im österreichischen Waffenrecht. Es sind auch nicht alle Halbautomaten grundsätzlich KM, wie Du behauptest. Sportwaffen sind beispielsweise kein Kriegsmaterial.
magst mir bitte schnell den Passus aus der Bundessportordnung zeigen der die Halbautomatgewehr Disziplin beschreibt wodurch sich definiert was eine Sportwaffe ist ?

ich warte

Re: Frage zu Windham AR15

Verfasst: Mi 4. Sep 2019, 14:50
von HS911
bino71 hat geschrieben:
Mi 4. Sep 2019, 14:27
HS911 hat geschrieben:
Mi 4. Sep 2019, 12:23
rupi hat geschrieben:
Mi 4. Sep 2019, 11:38

nein, ist KM
Ist das eine Vermutung oder gibts da eine gesicherte Grundlage (Bescheid, Urteil) dazu?
Du hast auch keinen Schimmer und vermutest nur.
Trete bitte den Gegenbeweis mit einer gesicherten Grundlage, wie zb einer Einstufungsbescheid.
Hast keinen? Dann produzierst mit Deiner Aussage nur heiße Luft.
Lieber Froind und Zwetschkenröster,

Ich hab zu keinem Zeitpunkt behauptet, dass diese Waffe kein KM sei.
Nachdem ich keine Behauptung zu dieser Waffe aufgestellt habe, muss ich auch nichts beweisen.
Und nachdem ich keine Aussage getätigt habe produziere ich mit dieser (nicht vorhandenen) Aussage auch definitiv keine heiße Luft.

Also schön die Ruhe bewahren, lesen was dortsteht, nichts dazuerfinden/unterstellen und nicht gleich den Wadelbeißerreflex anwerfen.
Beim nächsten Mal halt dann, diesmal ist der Zug ja schon abgefahren.

Re: Frage zu Windham AR15

Verfasst: Mi 4. Sep 2019, 14:51
von HS911
rupi hat geschrieben:
Mi 4. Sep 2019, 14:47
HS911 hat geschrieben:
Mi 4. Sep 2019, 14:42
Es ist falsch. Es gibt -entgegen Deiner Behauptung- keine Zulassung für Halbautomaten im österreichischen Waffenrecht. Es sind auch nicht alle Halbautomaten grundsätzlich KM, wie Du behauptest. Sportwaffen sind beispielsweise kein Kriegsmaterial.
magst mir bitte schnell den Passus aus der Bundessportordnung zeigen der die Halbautomatgewehr Disziplin beschreibt wodurch sich definiert was eine Sportwaffe ist ?

ich warte
Klar, wenn Du mir den Abschnitt im Waffengesetz oder in der KM-Verordnung zeigst, wo auf die Bundessportordnung verwiesen wird.

ich warte.

Re: Frage zu Windham AR15

Verfasst: Mi 4. Sep 2019, 14:52
von mastercrash
HS911 hat geschrieben:
Mi 4. Sep 2019, 14:42
Es ist falsch. Es gibt -entgegen Deiner Behauptung- keine Zulassung für Halbautomaten im österreichischen Waffenrecht. Es sind auch nicht alle Halbautomaten grundsätzlich KM, wie Du behauptest. Sportwaffen sind beispielsweise kein Kriegsmaterial.

Eine Waffe wird nicht durch den Zuordnungsbescheid zur Sportwaffe, sondern eine Sportwaffe ist aufgrund ihrer Eigenschaften eine Sportwaffe und der Bescheid (oder das Urteil) stellt diesen Sachverhalt lediglich fest, verändert ihn aber nicht.
:doh: :doh: :doh:
Ich habe doch genau geschrieben, dass das theoretisch sogar richtig ist. Irgendwie hast du meinen zweiten Absatz des vorigen Beitrags hier plagiiert und behauptest ich hätte was anderes geschrieben. Genau dort habe ich ja geschrieben, dass ein Feststellungsbescheid lediglich feststellt, dass es sich nicht um KM handelt aber theoretisch eh nur zwischen Antragsteller und Behörde wirkt. Wärst du nicht schon so lange in diesem Forum, ich würde dich für einen Forentroll halten.

Was ich aber auch geschrieben habe ist die gelebte Praxis und es ändert nichts daran, dass man mit dem Import eines AR-15 ohne Einstufungsbescheid eines unbekannten Herstellers alles ersatzlos abgeben kann was einem lieb und sehr teuer ist und da ist es ziemlich egal ob ein hypothetischer Einstufungsbescheid die Waffe wahrscheinlich als Sportgewehr einstufen würde oder nicht.

Re: Frage zu Windham AR15

Verfasst: Mi 4. Sep 2019, 15:06
von HS911
mastercrash hat geschrieben:
Mi 4. Sep 2019, 14:52
HS911 hat geschrieben:
Mi 4. Sep 2019, 14:42
Es ist falsch. Es gibt -entgegen Deiner Behauptung- keine Zulassung für Halbautomaten im österreichischen Waffenrecht. Es sind auch nicht alle Halbautomaten grundsätzlich KM, wie Du behauptest. Sportwaffen sind beispielsweise kein Kriegsmaterial.

Eine Waffe wird nicht durch den Zuordnungsbescheid zur Sportwaffe, sondern eine Sportwaffe ist aufgrund ihrer Eigenschaften eine Sportwaffe und der Bescheid (oder das Urteil) stellt diesen Sachverhalt lediglich fest, verändert ihn aber nicht.
:doh: :doh: :doh:
Ich habe doch genau geschrieben, dass das theoretisch sogar richtig ist. Irgendwie hast du meinen zweiten Absatz des vorigen Beitrags hier plagiiert und behauptest ich hätte was anderes geschrieben. Genau dort habe ich ja geschrieben, dass ein Feststellungsbescheid lediglich feststellt, dass es sich nicht um KM handelt aber theoretisch eh nur zwischen Antragsteller und Behörde wirkt. Wärst du nicht schon so lange in diesem Forum, ich würde dich für einen Forentroll halten.

Was ich aber auch geschrieben habe ist die gelebte Praxis und es ändert nichts daran, dass man mit dem Import eines AR-15 ohne Einstufungsbescheid eines unbekannten Herstellers alles ersatzlos abgeben kann was einem lieb und sehr teuer ist und da ist es ziemlich egal ob ein hypothetischer Einstufungsbescheid die Waffe wahrscheinlich als Sportgewehr einstufen würde oder nicht.
Ich hab hier gar nichts plagiiert. Hör auf mit Untergriffigkeiten um Dich zu werfen und lerne wie man sauber argumentiert.