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Luftsdruckgewehr ZWR eintrag?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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sportshooter
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Luftsdruckgewehr ZWR eintrag?

Beitrag von sportshooter » Fr 6. Sep 2019, 20:00

Hallo,

eine blöde frage aber muss man ein Luftdruckgewehr ins ZWR eintragen lassen oder sind die eintragungsfrei?

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Glock1768
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Re: Luftsdruckgewehr ZWR eintrag?

Beitrag von Glock1768 » Fr 6. Sep 2019, 20:05

sind frei ...
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McMonkey
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Re: Luftsdruckgewehr ZWR eintrag?

Beitrag von McMonkey » Fr 6. Sep 2019, 20:05

Ausnahmebestimmung Waffengesetz:
§ 45.
1.
Schusswaffen mit Luntenschloss-, Radschloss- und Steinschlosszündung sowie einschüssige Schusswaffen mit Perkussionszündung,
2.
andere Schußwaffen, sofern sie vor dem Jahre 1871 erzeugt worden sind,
3.
Schußwaffen, bei denen die Geschosse durch verdichtete Luft (Druckluftwaffen) oder unter Verwendung von Kohlensäure entstandenen Gasdruck (CO2-Waffen) angetrieben werden, sofern das Kaliber nicht 6 mm oder mehr beträgt,
4.
Zimmerstutzen und
5.
andere Arten minderwirksamer Waffen, die der Bundesminister für Inneres durch Verordnung als solche bezeichnet,
Was man nicht tut, geschieht auch nicht.

gewo
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Re: Luftsdruckgewehr ZWR eintrag?

Beitrag von gewo » Fr 6. Sep 2019, 22:55

sportshooter hat geschrieben:
Fr 6. Sep 2019, 20:00
Hallo,

eine blöde frage aber muss man ein Luftdruckgewehr ins ZWR eintragen lassen oder sind die eintragungsfrei?
wenn kaliber ueber 6mm dann kat C
ansonsten kat garnix
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Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
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sportshooter
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Re: Luftsdruckgewehr ZWR eintrag?

Beitrag von sportshooter » Sa 7. Sep 2019, 17:14

gewo hat geschrieben:
Fr 6. Sep 2019, 22:55
sportshooter hat geschrieben:
Fr 6. Sep 2019, 20:00
Hallo,

eine blöde frage aber muss man ein Luftdruckgewehr ins ZWR eintragen lassen oder sind die eintragungsfrei?
wenn kaliber ueber 6mm dann kat C
ansonsten kat garnix

super danke 😊

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Maddin
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Re: Luftsdruckgewehr ZWR eintrag?

Beitrag von Maddin » Sa 7. Sep 2019, 18:12

Schußwaffen, bei denen die Geschosse durch verdichtete Luft (Druckluftwaffen) oder unter Verwendung von Kohlensäure entstandenen Gasdruck (CO2-Waffen) angetrieben werden, sofern das Kaliber nicht 6 mm oder mehr beträgt,

Täusche ich mich oder sind das nicht enorm viele Luftdruckgewehre ? Da wird die Dunkelziffer ziemlich hoch sein kann ich mir vorstellen...

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cal22
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Re: Luftsdruckgewehr ZWR eintrag?

Beitrag von cal22 » Sa 7. Sep 2019, 18:23

Standard sind eigentlich in unseren Breiten die 4,5 und 5,5. 6,35 eher weniger.

mikonis
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Re: Luftsdruckgewehr ZWR eintrag?

Beitrag von mikonis » Sa 7. Sep 2019, 23:43

Mich würde interessieren, wie es mit der Verwahrung von Luftdruckgewehren nach der neuen WaffG-Novelle aussieht. Ist ein Safe lt. Wortlaut erforderlich oder reicht ein Kastl ohne Schloss.

Danke, Mik
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Re: Luftsdruckgewehr ZWR eintrag?

Beitrag von panhandle » So 8. Sep 2019, 08:15

mikonis hat geschrieben:
Sa 7. Sep 2019, 23:43
Mich würde interessieren, wie es mit der Verwahrung von Luftdruckgewehren nach der neuen WaffG-Novelle aussieht. Ist ein Safe lt. Wortlaut erforderlich oder reicht ein Kastl ohne Schloss.

Danke, Mik
Auch wenn eine Waffe unter den §45 Waffg. fällt gibt es sehr wohl "Bereiche" im Waffg., die da trotzdem zur Anwendung kommen.
Zb. der §16b... Verwahrung von Schusswaffen

§ 16b. Schusswaffen und Munition sind sicher zu verwahren. Der
Bundesminister für Inneres ist ermächtigt, durch Verordnung nähere
Bestimmungen über die Anforderungen an eine sichere Verwahrung zu
erlassen, sodass Waffen und Munition in zumutbarer Weise vor unberechtigtem Zugriff geschützt sind.

§45 Waffg.
..... sind lediglich die §§ 1, 2, 6 bis 17, 35 bis 38, 40, 44 bis 49, 50 Abs. 1 Z
2, 3, 5, Abs. 2 und 3, 51 mitcAusnahme von Abs. 1 Z 2 und 4 bis 8 sowie
52 bis 55 und 57 dieses Bundesgesetzes anzuwenden.

g
Willi
Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.

gewo
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Re: Luftsdruckgewehr ZWR eintrag?

Beitrag von gewo » So 8. Sep 2019, 11:46

cal22 hat geschrieben:
Sa 7. Sep 2019, 18:23
Standard sind eigentlich in unseren Breiten die 4,5 und 5,5. 6,35 eher weniger.
4,5mm sind alle wettkampf gewehre und die guenstigen freizeit gewehr

5,5mm die ueberwiegende anzahl der high power gewehre bis 80 oder mehr joule der leut die sich den stress mit abkühlphase und §33 meldung ned antun wollen

6,35mm ist selten

7,62mm haben die hochdruck gewehre der leute die die zwr meldung in kauf nehmen
meist um die 100joule
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Re: Luftsdruckgewehr ZWR eintrag?

Beitrag von cal22 » So 8. Sep 2019, 12:02

gewo hat geschrieben:
So 8. Sep 2019, 11:46
7,62mm haben die hochdruck gewehre der leute die die zwr meldung in kauf nehmen
meist um die 100joule
Kauft sich in Österreich wirklich wer sowas? Zum Plinken macht das wenig Sinn. Und Jagen darf man ja soweit ich weiß in Österreich mit sowas ja sowieso nicht.

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Re: Luftsdruckgewehr ZWR eintrag?

Beitrag von gewo » Mo 9. Sep 2019, 00:09

cal22 hat geschrieben:
So 8. Sep 2019, 12:02
gewo hat geschrieben:
So 8. Sep 2019, 11:46
7,62mm haben die hochdruck gewehre der leute die die zwr meldung in kauf nehmen
meist um die 100joule
Kauft sich in Österreich wirklich wer sowas? Zum Plinken macht das wenig Sinn. Und Jagen darf man ja soweit ich weiß in Österreich mit sowas ja sowieso nicht.

auf 10 stk hi power luftis kommen statistisch so ca
0 stk 4,5mm
8 stk 5,5mm
0 stk 6,35mm
2 stk 7,62mm
war da ned was mit zulaessig auf raubzeug wie ratten und so kram im eigenen gehoeft?

was auch recht gut geht sind die pfeildinger mit 60 joule ...

ist aber alles recht teuer
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Re: Luftsdruckgewehr ZWR eintrag?

Beitrag von cal22 » Mo 9. Sep 2019, 09:08

Ja irgendwas bezüglich Schädlingsbekämpfung gibt es da glaube ich. Hab auf die schnelle aber auch nichts Konkretes gefunden.

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Promo
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Re: Luftsdruckgewehr ZWR eintrag?

Beitrag von Promo » Mo 9. Sep 2019, 09:43

gewo hat geschrieben:
Fr 6. Sep 2019, 22:55
sportshooter hat geschrieben:
Fr 6. Sep 2019, 20:00
Hallo,

eine blöde frage aber muss man ein Luftdruckgewehr ins ZWR eintragen lassen oder sind die eintragungsfrei?
wenn kaliber ueber 6mm dann kat C
ansonsten kat garnix
Kleine Korrektur: zumindest Kat.C - könnte ja Kat.B oder Kat.A auch sein (z.B. bei Halb- oder Vollautomatischen Pressluftgewehren..).

Zur Ausgangsfrage: wenn du das Luftdruckgewehr mit dem EU-FWP mit ins Ausland nehmen willst, dann muss es mW auch im ZWR erfasst sein.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

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Joewood
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Re: Luftsdruckgewehr ZWR eintrag?

Beitrag von Joewood » Mo 9. Sep 2019, 10:28

Promo hat geschrieben:
Mo 9. Sep 2019, 09:43
Zur Ausgangsfrage: wenn du das Luftdruckgewehr mit dem EU-FWP mit ins Ausland nehmen willst, dann muss es mW auch im ZWR erfasst sein.
Wie soll denn das gehen?
ich hab auf keiner einzigen meiner Luftis eine Seriennummer drauf...

Wo gibt es eigentlich 5mm+ Luftis zu kaufen? Bzw Munition dazu? ist mir bewusst noch nie untergekmmen... sogar die paar Jagdgeschosse, die ich von anno dazuzmal noch daheim herumliegen habe, sind in 4,5mm gefertigt... für Ratten sollte das mit einem halbwegs normal starken Gewehr allemal reichen...

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