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Luftsdruckgewehr ZWR eintrag?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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McMonkey
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Re: Luftsdruckgewehr ZWR eintrag?

Beitrag von McMonkey » Mo 9. Sep 2019, 11:06

Promo hat geschrieben:
Mo 9. Sep 2019, 09:43
Zur Ausgangsfrage: wenn du das Luftdruckgewehr mit dem EU-FWP mit ins Ausland nehmen willst, dann muss es mW auch im ZWR erfasst sein.
Vorderladergewehre (als Beispiel) sind auch nicht im ZWR und können mit dem EU-FWP mitgeführt werden. Die Sachbearbeiter/innen sind dann wohl kurzfristig überfordert, weil die ja nicht Meldepflichtig sind und sie diese auch nicht im ZWR sehen. Ein Schützenkollege hatte hier "lustige Diskussionen" bei der Ausstellung/Eintragung.
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loksi67
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Re: Luftsdruckgewehr ZWR eintrag?

Beitrag von loksi67 » Mo 9. Sep 2019, 11:16

"Zur Ausgangsfrage: wenn du das Luftdruckgewehr mit dem EU-FWP mit ins Ausland nehmen willst, dann muss es mW auch im ZWR erfasst sein."

-> das funktioniert so, daß man eine Niederschrift mit dir aufnimmt, indem du das heilige Amt ersuchst, deine Luftplempe in den EUFWP eintzutragen, da im Ausland Luftplempen unter Beschränkungen fallen. ins ZWR kommen Luftplempen ab Kal. 6,35 rein

"ich hab auf keiner einzigen meiner Luftis eine Seriennummer drauf... " -> ist interessant, Ausnahmen bestätigen die Regel

"Wo gibt es eigentlich 5mm+ Luftis zu kaufen?" hast schon mal dr. Google befragt? Zauberwort: Big Bore Air Rilfe und du wirst staunen was es alles gibt
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Promo
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Re: Luftsdruckgewehr ZWR eintrag?

Beitrag von Promo » Mo 9. Sep 2019, 12:11

Joewood hat geschrieben:
Mo 9. Sep 2019, 10:28
Wie soll denn das gehen?
ich hab auf keiner einzigen meiner Luftis eine Seriennummer drauf...
Im ZWR gibt es die einfache Anweisung, dass Waffen ohne Seriennummer mit 0000 zu erfassen sind.
McMonkey hat geschrieben:
Mo 9. Sep 2019, 11:06
Vorderladergewehre (als Beispiel) sind auch nicht im ZWR und können mit dem EU-FWP mitgeführt werden. Die Sachbearbeiter/innen sind dann wohl kurzfristig überfordert, weil die ja nicht Meldepflichtig sind und sie diese auch nicht im ZWR sehen. Ein Schützenkollege hatte hier "lustige Diskussionen" bei der Ausstellung/Eintragung.
Plakativ: Du kannst im EU-FWP auch eine vollautomatische AK-47 eintragen lassen, falls du aufgrund eine Ausnahmegenehmigung nach § 18 WaffG hast, dennoch dürftest du trotz dieser Eintragung diese Waffe nicht zu einer Schießveranstaltung nach Deutschland fahren (mal vom Verstoß nach KMG wg. fehlender Ein- und Ausfuhrgenehmigungen abgesehen).

Weniger plakativ: in Deutschland sind Luftdruckgewehre mit BJ nach 1971 mit Mündungsenergie über 7,5 Joule WBK-pflichtig (unter 7,5J auch, wenn Sie keine F im Fünfeck-Kennzeichnung tragen). Bei uns hingegen egal. Wenn du daher mit deinem 4,5 mm Pressluft-LG ohne F Kennzeichnung und mit 40 Joule Mündungsenergie nach Deutschland zu einem Bewerb fährst und die Waffe nicht in deinem EU-FWP eingetragen ist, dann hast du einen Verstoß gegen das deutsche WaffG begangen.
Um das zu umgehen, muss die Waffe in den EU-FWP eingetragen werden. Und dafür ist mW systemtechnisch Voraussetzung, dass die Waffe im ZWR erfasst ist. Daher meine Anmerkung dahingehend. Falls sich das zwischenzeitlich geändert hat, ändert es trotzdem nichts an der Tatsache, dass bei Reisen mit Schusswaffen - egal welcher Art, und sei es nur ein Luftdruckgewehr - es empfehlenswert ist, diese im EU-FWP eingetragen zu haben.
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Re: Luftsdruckgewehr ZWR eintrag?

Beitrag von loksi67 » Mo 9. Sep 2019, 14:50

"Und dafür ist mW systemtechnisch Voraussetzung, dass die Waffe im ZWR erfasst ist"

ist es nicht, habe 2 Luftgewehre im EUFWP weil sie über 7,5J sind und ich damit öfters zu bewerben ins Ausland fahre. sie sind nicht im ZWR erfasst.

es wird dann so eingetragen:

Par 45 / Hersteller / Kaliber / Luftdruck / Serial Par 45 / Datum der Eintragung / LPD XXXX

Niederschrift zB wenn es jemand benötigt und der Sachbearbeiter nicht weiß was zu tun ist:

Ich benötige die Eintragung einer Luftdruckwaffe ins Ö-EU-FWP welche über 7,5J Geschoßenergie aufweist für den Schießsport, da ich Turniere im Ausland bestreite und in diesen Ländern Luftdruckwaffen mit dieser Charakteristik Bewilligungspflichtig sind.
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Re: Luftsdruckgewehr ZWR eintrag?

Beitrag von gewo » Mo 9. Sep 2019, 19:18

Joewood hat geschrieben:
Mo 9. Sep 2019, 10:28
Promo hat geschrieben:
Mo 9. Sep 2019, 09:43
Zur Ausgangsfrage: wenn du das Luftdruckgewehr mit dem EU-FWP mit ins Ausland nehmen willst, dann muss es mW auch im ZWR erfasst sein.
Wie soll denn das gehen?
ich hab auf keiner einzigen meiner Luftis eine Seriennummer drauf...

Wo gibt es eigentlich 5mm+ Luftis zu kaufen? Bzw Munition dazu? ist mir bewusst noch nie untergekmmen... sogar die paar Jagdgeschosse, die ich von anno dazuzmal noch daheim herumliegen habe, sind in 4,5mm gefertigt... für Ratten sollte das mit einem halbwegs normal starken Gewehr allemal reichen...
Wir haben das hochdruck zeug diverser hersteller alles lagernd in innsbruck, tw auch in wien auf nachfrage

Und wie gesagt, es lassen sich waffen und gegenstaende auch in den EUFWP eintragen wenn sie nicht im ZWR stehen
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Re: Luftsdruckgewehr ZWR eintrag?

Beitrag von rhodium » Di 10. Sep 2019, 00:15

Nebenbemerkung: in anderen Ländern ( was ich weiß z.B. GB) sind starke LG zur Jagd zugelassen und das nicht nur zum erlegen von Ratten.

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Re: Luftsdruckgewehr ZWR eintrag?

Beitrag von Promo » Di 10. Sep 2019, 09:27

In GB sind Luftdruckgewehre über 16,3 Joule WBK-pflichtig...
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Re: Luftsdruckgewehr ZWR eintrag?

Beitrag von Holadrio » Di 10. Sep 2019, 16:53

Weil es vielleicht dazu passt.
Muss ein Narkosegewehr ins ZWR eingetragen werden. Wir mit Druckluft /Fußpumpe) oder CO2 Kartuschen "betrieben".
"Kaliber" mind. 11mm oder auch mehr. Projektil ist eine Spritze mit Narkosemittel. Reichweite bis zu 50m und auch weiter. Wird außer in Tiergärten meist von Besitzern von Wildtiergatten (Fleischproduktionsgatter)eingesetzt. Ein Einfangen von Wildtieren für Verkauf oder Zukauf ist meist nicht möglich.
Habe bis jetzt noch keine zufriedenstellende Antwort bekommen.

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Re: Luftsdruckgewehr ZWR eintrag?

Beitrag von Promo » Di 10. Sep 2019, 17:07

Beantrage bei deiner Behörde eine Auskunft, ob es als Waffe iSd WaffG anzusehen ist, sowie falls ja, ob es eine Schusswaffe iSd WaffG ist. Dann hast du deine Antwort.
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Re: Luftsdruckgewehr ZWR eintrag?

Beitrag von gewo » Di 10. Sep 2019, 22:11

Holadrio hat geschrieben:
Di 10. Sep 2019, 16:53
Weil es vielleicht dazu passt.
Muss ein Narkosegewehr ins ZWR eingetragen werden. Wir mit Druckluft /Fußpumpe) oder CO2 Kartuschen "betrieben".
"Kaliber" mind. 11mm oder auch mehr. Projektil ist eine Spritze mit Narkosemittel. Reichweite bis zu 50m und auch weiter. Wird außer in Tiergärten meist von Besitzern von Wildtiergatten (Fleischproduktionsgatter)eingesetzt. Ein Einfangen von Wildtieren für Verkauf oder Zukauf ist meist nicht möglich.
Habe bis jetzt noch keine zufriedenstellende Antwort bekommen.
also laut
Keplinger/Löff, Waffengesetz 4 (2014) § 1 Anm 15 bis 18.
und
Erlacher (2015) § 3.1
sind Narkosegewehre jedenfalls waffen

"...Elektroschockgeräte, Narkosegewehre und fernöstliche Nahkampf-geräte sind ebenfalls als Waffen im Sinne des WaffG zu qualifizieren.2..:"

wenig ueberraschend (geschoss durch lauf) sind es wohl auch schusswaffen
aber das alleine bringt dich nicht weiter
die frage ist ob es minderwirksame waffen sind oder nicht
daran haengt auch die frage ins ZWR oder nicht
ich wuerde schaetzen ja

aber sicher kann dir das deine waffenbehoerde auf (schriftliche!) anfrage mitteilen
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