Hallo, ich bin neu hier und im Rahmen meiner Recherche zu sinnvollen Selbstverteidigungsmaßnahmen auf die Variante RAM "Waffe" mit Pfeffer- oder Gummigeschossen gestoßen. Mir ist durchaus klar, dass diese Variante eine sehr schlechte darstellt, sie wird daher auch nicht bei mir zum Einsatz kommen, dennoch bin ich auf eine, meiner Meinung nach, rechtlich interessante Frage gestoßen:
RAM "Waffen" werden nicht als Waffen eingestuft, da sie Paragraph 1 des WaffG nicht erfüllen (so auch in der Softair Waffen Verordnung festgehalten) - was geschieht aber, wenn ich einen RAM mit Gummi- bzw. Pfeffergeschossen lade?
Wäre dann nicht Paragraph 1, Absatz 1 des WaffG erfüllt und somit würde aus "keiner" Waffe plötzlich eine Kat. B Waffe werden? Sämtliche Kriterien (fester Körper durch Lauf, CO2 getrieben, Kaliber größer 6mm) wären somit ja erfüllt.
Oder habe ich etwas übersehen?
Ich freue mich auf eure Antworten!
ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!
Einstufung RAM
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Re: Einstufung RAM
Erwerb frei ab 18
Führen nur mit WP
Führen nur mit WP
- Revierler_old
- .50 BMG
- Beiträge: 3278
- Registriert: Mi 23. Jun 2010, 10:18
Re: Einstufung RAM
Mit Pfeffer geladen ist das dann eine Par. 45 Waffe. WP zum Führen erforderlich
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.
Re: Einstufung RAM
Danke, habe ich mir gedacht, konnte nur nichts finden, dass meine Ahnung bestätigt.
Aber mit Powder-Markier Munition wären sie wieder ohne WP legal führbar, oder irre ich mich da?
Aber mit Powder-Markier Munition wären sie wieder ohne WP legal führbar, oder irre ich mich da?
Re: Einstufung RAM
Es zeichnet sich schon wieder ein Trend ab, und das beim ersten Posting eines neuen Users.
Bin ich zu sensibel oder fällt das wem anderen auch auf?
Bin ich zu sensibel oder fällt das wem anderen auch auf?
Bei Politikern ist es einfach zu erkennen, wenn sie lügen - Die Lippen bewegen sich.
Re: Einstufung RAM
Welcher Trend wäre das, wenn ich fragen darf?
Re: Einstufung RAM
einer der importeure ist uebrigens a bisserl seltsam seit ein paar wochen
verkauft die pfeffer RAM kugeln nimmer
angeblich weil die RAM waffen damit zu Kat A waffen werden
halte ich fuer einen bloedsinn ...
aber 45 / minderwirksam kann sein
und in jedem fall waffenpass zum fuehren benoetigt, klar ..
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.