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Waffenlagerung: Wohnsitz in DE, wo am besten die Waffe lagern?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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mastercrash
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Re: Waffenlagerung: Wohnsitz in DE, wo am besten die Waffe lagern?

Beitrag von mastercrash » Fr 13. Sep 2019, 14:34

Ja nicht nur kompliziertes Verfahren.
Die diskutieren dort doch glatt ob jemand mit 9x19 Pistole auch 9x18 Munition kaufen darf (was in dem Fall dort sogar verboten ist :doh: )
Absolut sinnfrei das deutsche Waffenrecht, noch weitaus mehr Schikane als das österreichische.
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Joewood
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Re: Waffenlagerung: Wohnsitz in DE, wo am besten die Waffe lagern?

Beitrag von Joewood » Fr 13. Sep 2019, 14:54

mastercrash hat geschrieben:
Fr 13. Sep 2019, 14:34
Ja nicht nur kompliziertes Verfahren.
Die diskutieren dort doch glatt ob jemand mit 9x19 Pistole auch 9x18 Munition kaufen darf (was in dem Fall dort sogar verboten ist :doh: )
Absolut sinnfrei das deutsche Waffenrecht, noch weitaus mehr Schikane als das österreichische.
Was heißt diskutieren... Das ist Fakt... Der Vater eines Arbeitskollegen ist aktiver Jäger, hat zur Nachsuche einen 357er Revolver und darf - zwecks Kostenersparnis zum üben - keine 38er kaufen :tipphead: :tipphead: :tipphead:

mastercrash
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Re: Waffenlagerung: Wohnsitz in DE, wo am besten die Waffe lagern?

Beitrag von mastercrash » Fr 13. Sep 2019, 15:05

Ja deshalb habe ich auch in Klammern geschrieben, dass das in DE tatsächlich verboten ist.
Ich lach mich nur immer in den Forendiskussionen zwischen Deutschen schlapp: Habe eine Glock in 9x19, kann ich mir auch die 9 makarov kaufen? Nein, das umfasst deine Munitionsberechtigung nicht, das ist eine Straftat :lol:

Oder wer hat auf diesem Munitionsschein den die da haben 9x19, 9 PARA und 9 Luger stehen, weil ihm die Behörde Probleme gemacht hatte, weil er nur 9 PARA aufm Schein hatte aber bei der Kontrolle 9 Luger im Schrank :lol:

Köstlich diese Diskussionen... wie im Kasperletheater...
Weil bei uns ja wo jeder mit WBK jedes Kaliber Faustfeuerwaffenmunition kaufen kann und ohne WBK fast jede Langwaffenmunition so viel schlimmes damit passiert... wäre ja so gefährlich wenn ich jetzt obwohl ich selbst nur 9 PARA Kurzwaffen habe im Geschäft mal eben 50 Murmeln 45er hole :lol:
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piefke
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Re: Waffenlagerung: Wohnsitz in DE, wo am besten die Waffe lagern?

Beitrag von piefke » Fr 13. Sep 2019, 15:21

Joewood hat geschrieben:
Fr 13. Sep 2019, 14:54
mastercrash hat geschrieben:
Fr 13. Sep 2019, 14:34
Was heißt diskutieren... Das ist Fakt... Der Vater eines Arbeitskollegen ist aktiver Jäger, hat zur Nachsuche einen 357er Revolver und darf - zwecks Kostenersparnis zum üben - keine 38er kaufen :tipphead: :tipphead: :tipphead:
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Natürlich inkludiert der 357 Eintrag in die deutsche WBK auch den Erwerb von 38 Special und 38 Wadcutter!!

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Re: Waffenlagerung: Wohnsitz in DE, wo am besten die Waffe lagern?

Beitrag von Joewood » Fr 13. Sep 2019, 15:24

piefke hat geschrieben:
Fr 13. Sep 2019, 15:21
Joewood hat geschrieben:
Fr 13. Sep 2019, 14:54
mastercrash hat geschrieben:
Fr 13. Sep 2019, 14:34
Was heißt diskutieren... Das ist Fakt... Der Vater eines Arbeitskollegen ist aktiver Jäger, hat zur Nachsuche einen 357er Revolver und darf - zwecks Kostenersparnis zum üben - keine 38er kaufen :tipphead: :tipphead: :tipphead:
Das ist eine Urban Legend!! Bzw. totales Gelaber!

Natürlich inkludiert der 357 Eintrag in die deutsche WBK auch den Erwerb von 38 Special und 38 Wadcutter!!
Das erklär mal dem Vater meines Kollegen, der nach dem Besuch im Waffengeschäft reichlich angepisst war...
Vielleicht hat sich das mittlerweile geändert... vor ein paar Jahren war es jedenfalls noch so.
Wobei es vilelleicht einen Unterschied macht, ob man Jäger oder Sportschütze ist...

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Re: Waffenlagerung: Wohnsitz in DE, wo am besten die Waffe lagern?

Beitrag von piefke » Fr 13. Sep 2019, 15:30

Joewood hat geschrieben:
Fr 13. Sep 2019, 15:24
piefke hat geschrieben:
Fr 13. Sep 2019, 15:21
Joewood hat geschrieben:
Fr 13. Sep 2019, 14:54
Was heißt diskutieren... Das ist Fakt... Der Vater eines Arbeitskollegen ist aktiver Jäger, hat zur Nachsuche einen 357er Revolver und darf - zwecks Kostenersparnis zum üben - keine 38er kaufen :tipphead: :tipphead: :tipphead:
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Natürlich inkludiert der 357 Eintrag in die deutsche WBK auch den Erwerb von 38 Special und 38 Wadcutter!!
Das erklär mal dem Vater meines Kollegen, der nach dem Besuch im Waffengeschäft reichlich angepisst war...
Vielleicht hat sich das mittlerweile geändert... vor ein paar Jahren war es jedenfalls noch so.
Wobei es vilelleicht einen Unterschied macht, ob man Jäger oder Sportschütze ist...
Da gibt es keinen Unterschied bei wbks zwischen Jägern und Sportschützen. Aber wie in Österreich auch machen auch deutsche Waffenhändler teilweise ihre eigenen Gesetze. Da muss man dann halt den Händler wechseln.

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Re: Waffenlagerung: Wohnsitz in DE, wo am besten die Waffe lagern?

Beitrag von mastercrash » Fr 13. Sep 2019, 16:29

In Deutschland gab es tatsächlich eine Anpassung.
Glaube über 8000 verschiedene Kaliber im Erwerbsschein wurden auf 1000 zusammengefasst, sodass nun jemand dort mit Erwerbsberechtigung .22 sämtliche 22er KK kaufen kann, usw...

Das ist aber noch nicht so lange so...
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Re: Waffenlagerung: Wohnsitz in DE, wo am besten die Waffe lagern?

Beitrag von gewo » Fr 13. Sep 2019, 18:02

sagt einmal
was ist mit euch?

er kann seine waffen lagern wo er will
was hat seine behoerde damit zu tun?

und eingetragene partner dürfen NICHT gemeinsam verwahren ...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

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Re: Waffenlagerung: Wohnsitz in DE, wo am besten die Waffe lagern?

Beitrag von mastercrash » Fr 13. Sep 2019, 19:56

gewo hat geschrieben:
Fr 13. Sep 2019, 18:02
sagt einmal
was ist mit euch?

er kann seine waffen lagern wo er will
was hat seine behoerde damit zu tun?

und eingetragene partner dürfen NICHT gemeinsam verwahren ...
Den Richter der eingetragene Partner gegenüber Eheleuten dahingehend diskriminiert will ich sehen. Könnte bei der Lobby die es da gibt in einem öffentlichen Shitstorm ohnegleichen enden...
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Re: Waffenlagerung: Wohnsitz in DE, wo am besten die Waffe lagern?

Beitrag von SSG308 » Fr 13. Sep 2019, 21:41

gewo hat geschrieben:
Fr 13. Sep 2019, 18:02
und eingetragene partner dürfen NICHT gemeinsam verwahren
zu einer so definitiven Aussage wäre eine Quelle oder ein Beleg hilfreich

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Re: Waffenlagerung: Wohnsitz in DE, wo am besten die Waffe lagern?

Beitrag von FFWGK » Fr 13. Sep 2019, 23:13

Das sie NICHT dürfen ist mutig ausgedrückt. Es ist halt noch nicht durchgeklagt, von daher fraglich aber nicht verboten.
Im Forum zu diskutieren ist wie mit Tauben Schach zu spielen.

Papa Bär
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Re: Waffenlagerung: Wohnsitz in DE, wo am besten die Waffe lagern?

Beitrag von Papa Bär » Sa 14. Sep 2019, 09:13

Mittlerweile ist es leider so, dass sehr viele Fragen die gestellt werden unterm Strich durch die kreative Beantwortung und das Hineinmischen von vielerlei Kontext, nur zu noch mehr Fragen für den Fragesteller führen.
Sich hier eine Auskunft zu holen, mit der man gut auf der sicheren Seite bei heiklen Themen ist, ist sehr gering (geworden)
Dass sich Gewo auf der 2ten Seite in das alles einmischt sollte wohl ein Zeichen sein.
Bei Politikern ist es einfach zu erkennen, wenn sie lügen - Die Lippen bewegen sich.

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Re: Waffenlagerung: Wohnsitz in DE, wo am besten die Waffe lagern?

Beitrag von bino71 » Sa 14. Sep 2019, 18:08

FFWGK hat geschrieben:
Fr 13. Sep 2019, 23:13
Das sie NICHT dürfen ist mutig ausgedrückt. Es ist halt noch nicht durchgeklagt, von daher fraglich aber nicht verboten.
Das ist nicht mutig.
Beim Tresorraum dürfte der User nicht gemeinsam mit seiner Frau verwahren, trotz Urteil bei einem Anderen (findest im Forum).

Ich finde eher mutig für Andere so etwas zu verzapfen und
Menschen dazu zu bringen so etwas fragliches zu tun und dann noch ärger zu bekommen.
Schäm Dich.

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Re: Waffenlagerung: Wohnsitz in DE, wo am besten die Waffe lagern?

Beitrag von FFWGK » Sa 14. Sep 2019, 18:22

Mein Posting ist sehr exakt formuliert. Dass du daraus falsche Schlüsse ziehen willst sei dir gestattet.
Im Forum zu diskutieren ist wie mit Tauben Schach zu spielen.

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cas81
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Re: Waffenlagerung: Wohnsitz in DE, wo am besten die Waffe lagern?

Beitrag von cas81 » Sa 14. Sep 2019, 18:48

eP sind Eheleuten nicht in allen Belangen gleichgestellt. Dass sich ein Gericht nicht auf das dünne Eis begeben wird und eP ggü Eheleuten diskriminieren wird, ist zwar so gut wie sicher. Dennoch muss es doch nicht erst so weit kommen. Auch muss niemand belegen, dass es nicht geht, sondern umgekehrt: wer Gegenteiliges behauptet muss den Beweis bringen, da die Behauptung, dass eP gemeinsam verwahren dürfen, sowohl vom Gesetz als auch von der bestehenden Rechtsprechung abweicht (afaik, s. u.). Dass Polizeibehörden nicht zwingend immer im Sinne des Gesetzes handeln ist bekanntlich Fakt. Schließlich gibt es gerade deswegen überhaupt einen Instanzenzug und bis dahin gibt es ggf erst mal Ärger. Sollte es mittlerweile eine höchstgerichtliche Rechtsprechung, ein Gesetz, eine Verordnung, oder wenigstens einen Erlass geben, der anders lautet, dann postet es doch bitte jemand. Damit wäre allen geholfen. Bis dahin hat gewo nach meinem Wissensstand mit seinem letzten Absatz recht.
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