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Waffenlagerung: Wohnsitz in DE, wo am besten die Waffe lagern?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Waffenlagerung: Wohnsitz in DE, wo am besten die Waffe lagern?
Es gibt (laut Erlass 2015) Judikatur zu Mitbewohner und zu Ehepartner, daher rechne ich bei einer solchen Hervorhebung durch einen oft gut informierten Schreiber mit einem neuen Erkenntnis oder Erlass.
Edit: Bitte diesen Beitrag nicht als Rat misszuverstehen.
Edit: Bitte diesen Beitrag nicht als Rat misszuverstehen.
Zuletzt geändert von SSG308 am Sa 14. Sep 2019, 21:30, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Waffenlagerung: Wohnsitz in DE, wo am besten die Waffe lagern?
Für ein Erkenntnis braucht es einen Fall. Gibt es schon einen? Ausjudiziert? Irgendwas? Falls nicht, dann kann man doch gerade bei sensiblen Sachverhalten und Themen niemandem guten Gewissens raten, entgegen dem aktuellen Stand des Gesetzes zu handeln und schon gar nicht öffentlich. Seit wann muss man denn hier über so etwas diskutieren? Ich dachte eigentlich, das ist eine Selbstverständlichkeit. Und falls es etwas gibt, dann bitte her damit.
GTRRU - Gumbear Tactical Rapid Response Unit
Beiträge zu rechtlichen Themen entsprechen meiner persönlichen Einschätzung und sind nicht als Rechtsberatung, verbindlicher Ratschlag, oder sachkundige Auskunft zu betrachten.
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Re: Waffenlagerung: Wohnsitz in DE, wo am besten die Waffe lagern?
Stimmt erstmal. Die genauen Unterschiede zwischen eingetragenen Partnern und Ehen kann man sehr gut in den beiden Gesetzen EPG und EheG herauslesen.
Die Argumente, die sowohl der Runderlass, als auch die VwGH Urteile zum Thema überspitze Anforderungen vorbringen, kann man aber 1:1 auf ePs umlegen. Es ist noch nicht ausjudiziert, aber diese Argumente bei Eheleuten gelten zu lassen und, obwohl sie analog auch bei ePs genauso zutreffen würden, dort nicht anzuwenden wäre offenkundige Diskriminierung und fast schon so, als würde man Homosexuelle dafür, dass sie so sind bestrafen wollen und da wären wir wieder im Mittelalter.
Außerdem muss nach dem verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz JEDE Ungleichbehandlung durch objektive Unterschiede sachlich gerechtfertigt, erforderlich und geeignet sein, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen. Eine solche Ungleichbehandlung gegenüber den Eheleuten könnte für den Fall, dass sich ein Richter erstinstanzlich tatsächlich für die offenkundig diskriminierende Verurteilung entscheidet auch an den VfGH herangetragen werden, der so ein Urteil eigentlich einkassieren müsste.
Ansonsten stimmt es natürlich, es gab so einen Fall noch nicht, und deshalb gibt es keine 100% Garantie, dass es erlaubt ist. Hier allerdings zu schreiben gemeinsame Verwahrung unter ePs wäre auf jeden Fall verboten ist aber genauso falsch wie zu schreiben sie ist auf jeden Fall erlaubt. Viel eher ist sie nämlich erlaubt als verboten, allein schon weil eine Ungleichbehandlung hier verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen ist (und weil sich kein Jurist mit der Regenbogenfahne-Lobby anlegen will ).
Glock 19 Gen 4 @ 9x19
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Und gaaaanz viele superböse Kat A Magazine
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Re: Waffenlagerung: Wohnsitz in DE, wo am besten die Waffe lagern?
Und warum blendet man ggü Sachunkundigen das vermeidbare Risiko aus, dass es ggf erst vor Gericht gehen muss? Wie gesagt, deine Ausführungen sind richtig, dennoch vollziehen vorgelagerte Behörden die Gesetze, die durchaus anders handeln können und das, obwohl sie nach bestem Wissen und Gewissen handeln. Und DA liegt das Problem. Darum sollte man Ratschläge (und nichts anderes ist das im Endeffekt, das geschriebene Wort wirkt zudem in die Zukunft) erteilen, die jeden Sachunkundigen auf die sichere Seite schlagen, anstatt ihn einer vermeidbaren Gefahr auszusetzen. Und als Jurist weißt du das. Es ist etwas völlig anderes, wenn du, ich, oder sonst ein Kundiger diese Gefahr unnötiger Scherereien bewusst auf sich nehmen will. Solche Leute fragen aber auch in keinem Forum nach Rat.
PS: Wenn wir schon klugscheißen: gewo sagte nicht, es sei verboten. Er sagte, "eP dürfen nicht gemeinsam verwahren". Das kann man durchaus dahingehend auslegen, dass es schlicht ungeregelt ist, da bloß nicht ausdrücklich erlaubt.
PS: Wenn wir schon klugscheißen: gewo sagte nicht, es sei verboten. Er sagte, "eP dürfen nicht gemeinsam verwahren". Das kann man durchaus dahingehend auslegen, dass es schlicht ungeregelt ist, da bloß nicht ausdrücklich erlaubt.
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Re: Waffenlagerung: Wohnsitz in DE, wo am besten die Waffe lagern?
Ich habe mich jetzt etwas umgesehen um eventuelle Alternativen zur Lagerung bei meinem Bekannten zu finden.
Möglichkeiten die ich bisher gefunden habe sind ein Bankschließfach und einen Lagerraum mieten und dort einen Waffenschrank aufstellen.
Hat damit schon jemand Erfahrung?
Oder gibt es vielleicht noch andere Alternativen?
Ich dachte da eigentlich daran die Waffe direkt in einen gemieteten Schrank am Schießplatz zu verwahren aber leider habe ich keinen gefunden der soetwas anbietet...
Möglichkeiten die ich bisher gefunden habe sind ein Bankschließfach und einen Lagerraum mieten und dort einen Waffenschrank aufstellen.
Hat damit schon jemand Erfahrung?
Oder gibt es vielleicht noch andere Alternativen?
Ich dachte da eigentlich daran die Waffe direkt in einen gemieteten Schrank am Schießplatz zu verwahren aber leider habe ich keinen gefunden der soetwas anbietet...
Re: Waffenlagerung: Wohnsitz in DE, wo am besten die Waffe lagern?
hast keinen Zweitwohnsitz?Drangur hat geschrieben: ↑Mo 16. Sep 2019, 13:37Ich habe mich jetzt etwas umgesehen um eventuelle Alternativen zur Lagerung bei meinem Bekannten zu finden.
Möglichkeiten die ich bisher gefunden habe sind ein Bankschließfach und einen Lagerraum mieten und dort einen Waffenschrank aufstellen.
Hat damit schon jemand Erfahrung?
Oder gibt es vielleicht noch andere Alternativen?
Ich dachte da eigentlich daran die Waffe direkt in einen gemieteten Schrank am Schießplatz zu verwahren aber leider habe ich keinen gefunden der soetwas anbietet...
was ist bei den Eltern?
hast du Geschwister?
bist du berufstätig, ist es moeglich dort zu verwahren?
du kannst grundsätzlich überall verwahren, wenn die Verwahrung dort "sicher" ist
also sowohl ordentliche aussensicherung als auch waffe in versperrtem Behältnis
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Waffenlagerung: Wohnsitz in DE, wo am besten die Waffe lagern?
Wie schon in meinem ersten Post geschrieben, nein, kein Zweitwohnsitz, Eltern ist der Hauptwohnsitz in AT aber Waffen sind dort nicht erwünscht, bei Geschwistern ebensowenig.gewo hat geschrieben: ↑Mo 16. Sep 2019, 14:41hast keinen Zweitwohnsitz?Drangur hat geschrieben: ↑Mo 16. Sep 2019, 13:37Ich habe mich jetzt etwas umgesehen um eventuelle Alternativen zur Lagerung bei meinem Bekannten zu finden.
Möglichkeiten die ich bisher gefunden habe sind ein Bankschließfach und einen Lagerraum mieten und dort einen Waffenschrank aufstellen.
Hat damit schon jemand Erfahrung?
Oder gibt es vielleicht noch andere Alternativen?
Ich dachte da eigentlich daran die Waffe direkt in einen gemieteten Schrank am Schießplatz zu verwahren aber leider habe ich keinen gefunden der soetwas anbietet...
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Berrufstätig bin ich auch aber im Softwarebereich ist es schwer dem Arbeitgeber klar zu machen dass ich hier jetzt eine Waffe deponieren muss
Re: Waffenlagerung: Wohnsitz in DE, wo am besten die Waffe lagern?
du hast eine genehmigung deine kat B waffe zu besitzen und zu transportierenDrangur hat geschrieben: ↑Mo 16. Sep 2019, 15:11Wie schon in meinem ersten Post geschrieben, nein, kein Zweitwohnsitz, Eltern ist der Hauptwohnsitz in AT aber Waffen sind dort nicht erwünscht, bei Geschwistern ebensowenig.gewo hat geschrieben: ↑Mo 16. Sep 2019, 14:41hast keinen Zweitwohnsitz?Drangur hat geschrieben: ↑Mo 16. Sep 2019, 13:37Ich habe mich jetzt etwas umgesehen um eventuelle Alternativen zur Lagerung bei meinem Bekannten zu finden.
Möglichkeiten die ich bisher gefunden habe sind ein Bankschließfach und einen Lagerraum mieten und dort einen Waffenschrank aufstellen.
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Ich dachte da eigentlich daran die Waffe direkt in einen gemieteten Schrank am Schießplatz zu verwahren aber leider habe ich keinen gefunden der soetwas anbietet...
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Berrufstätig bin ich auch aber im Softwarebereich ist es schwer dem Arbeitgeber klar zu machen dass ich hier jetzt eine Waffe deponieren muss
diese genehmigung heisst WBK
solange du die waffe nicht fuehrst ( aus dem futteral nimmst wenn du sie in den safe gibst ) benoetigst du formal gesehen keinerlei zustimmungen von wem auch immer.
viel mehr tipps wird es fuerchte ich ned geben dazu
die ehefrau kann man zur not ja wechseln wenn sie unkooperativ ist,
aber bei den eltern ist das schwer
PS: wo bist du daheim ca?
bzw wo willst du schiessen gehen?
logisch nimmt jeder haendler dir die waffe auch in verwahrung
aber das hinzubiegen dass sich uebergabe und uebernahme innerhalb der geschaeftszeiten des selben tages ausgehen wird spannend ...
und gratis wird das auch keiner machen ...
doubleaction OG, Wien
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Re: Waffenlagerung: Wohnsitz in DE, wo am besten die Waffe lagern?
Ich wohne in der nähe von Salzburg, eben über der Grenze in Bayern.gewo hat geschrieben: ↑Mo 16. Sep 2019, 21:41du hast eine genehmigung deine kat B waffe zu besitzen und zu transportierenDrangur hat geschrieben: ↑Mo 16. Sep 2019, 15:11Wie schon in meinem ersten Post geschrieben, nein, kein Zweitwohnsitz, Eltern ist der Hauptwohnsitz in AT aber Waffen sind dort nicht erwünscht, bei Geschwistern ebensowenig.gewo hat geschrieben: ↑Mo 16. Sep 2019, 14:41
hast keinen Zweitwohnsitz?
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solange du die waffe nicht fuehrst ( aus dem futteral nimmst wenn du sie in den safe gibst ) benoetigst du formal gesehen keinerlei zustimmungen von wem auch immer.
viel mehr tipps wird es fuerchte ich ned geben dazu
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aber bei den eltern ist das schwer
PS: wo bist du daheim ca?
bzw wo willst du schiessen gehen?
logisch nimmt jeder haendler dir die waffe auch in verwahrung
aber das hinzubiegen dass sich uebergabe und uebernahme innerhalb der geschaeftszeiten des selben tages ausgehen wird spannend ...
und gratis wird das auch keiner machen ...
Der Schießstand wird vermutlich der Landeshauptschießstand Salzburg sein, jedoch habe ich dort bereits angefragt und sie bieten keine Verwahrung an.
Lagerung am Schießstand wäre natürlich am besten, ich bin auch gerne bereit dafür zu bezahlen, jedoch habe ich noch kein derartiges Angebot gefunden.
Lagerung beim Fachmann wäre auch eine Option, muss ich mal nachfragen ob es da Möglichkeiten gibt und wie es dann mit dem Zugang zeitlich geregelt ist.
Re: Waffenlagerung: Wohnsitz in DE, wo am besten die Waffe lagern?
lagerung am schiesstand ist unmoeglichDrangur hat geschrieben: ↑Di 17. Sep 2019, 13:28Lagerung am Schießstand wäre natürlich am besten, ich bin auch gerne bereit dafür zu bezahlen, jedoch habe ich noch kein derartiges Angebot gefunden.
Lagerung beim Fachmann wäre auch eine Option, muss ich mal nachfragen ob es da Möglichkeiten gibt und wie es dann mit dem Zugang zeitlich geregelt ist.
kenne keinen der das anbietet
wenn es sich mit deinen gewuenschten schiesszeiten ausgeht red mit einem haendler "am weg".
wenn du dem klarmachst dss es nicht um DEPOT (also jedesmal melden an die behoerde) sondern nur um verwahrung geht (regelmessige uebernahme und rueckgabe mit einem fix fertig ausgefuellten vordruck ) dann sollte das um einen geringen obolus machbar sein
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