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Verwahrung bei voller WBK

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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chris01
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Verwahrung bei voller WBK

Beitrag von chris01 » Mo 16. Sep 2019, 10:43

Kann ich mit voller WBK eine Kat. B Waffe zur Verfahrung übernehmen (z.B. wegen eines Todesfalles eines Bekannten)?
Beste Grüße
Christoph

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Promo
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Re: Verwahrung bei voller WBK

Beitrag von Promo » Mo 16. Sep 2019, 11:08

Theoretisch kann im Todesfall die Behörde die Überschreitung der Plätze anordnen. Wenn z.B. der Ehepartner verstirbt und der Betroffene nunmehr 4 anstatt 2 genehmigter Schusswaffen verwahrt und ohnehin aufgrund des Erbenprivilegs davon auszugehen ist, dass die verwahrende Person diese Waffen zukünftig besitzen wird, ermöglicht der § 43 WaffG Folgendes:
§ 43. (1) Befinden sich im Nachlaß eines Verstorbenen Schusswaffen der Kategorie B, Kriegsmaterial oder verbotene Waffen, so hat derjenige, in dessen Obhut sich die Gegenstände im Erbfall befinden, dies unverzüglich der Behörde oder - sofern es sich um Kriegsmaterial handelt - der nächsten Militär- oder Sicherheitsdienststelle anzuzeigen. Die Behörde hat gegebenenfalls die Sicherstellung oder vorläufige Beschlagnahme dieser Gegenstände zu veranlassen oder die zur sicheren Verwahrung erforderlichen Anordnungen zu treffen.
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rupi
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Re: Verwahrung bei voller WBK

Beitrag von rupi » Mo 16. Sep 2019, 11:11

genau, zuständige BH anrufen
member the old PD design ? oh I member

THE_ICEMAN
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Re: Verwahrung bei voller WBK

Beitrag von THE_ICEMAN » Mo 16. Sep 2019, 11:50

Aus ...........
Zuletzt geändert von THE_ICEMAN am Fr 18. Sep 2020, 21:08, insgesamt 1-mal geändert.

Bergsteirer
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Re: Verwahrung bei voller WBK

Beitrag von Bergsteirer » Mo 16. Sep 2019, 13:00

Servus Pulverdampfler

Bezüglich Todesfall, da hat sicher jeder von uns schon einmal seine Gedanken spielen lassen.
Annahme: Waffenbesitzer stirbt, Waffen sind sicher versorgt, in Tressor oder Waffenraum, der Rest der Familie,
hat keine Ahnung vom Zugangacode, bzw wo der Schlüssel ist.
Was ist zu tun ????!!!!!!

Gott zum Gruß, Glück Auf, und Wei Hei vom Bergsteirer
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Re: Verwahrung bei voller WBK

Beitrag von gewo » Mo 16. Sep 2019, 14:45

chris01 hat geschrieben:
Mo 16. Sep 2019, 10:43
Kann ich mit voller WBK eine Kat. B Waffe zur Verfahrung übernehmen (z.B. wegen eines Todesfalles eines Bekannten)?
NEIN!
nur wenn es dazu eine Anordnung der behoerde des verstorbenen gibt

die waffe bleibt im Normalfall bei einem Hinterbliebenen, auch wenn dieser kein Waffendokument hat
die Person aus dem kreis der Hinterbliebene welche die Waffe physikalisch übernimmt hat die behoerde des verstorbenen darüber nachweislich zu informieren
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Re: Verwahrung bei voller WBK

Beitrag von gewo » Mo 16. Sep 2019, 14:47

Bergsteirer hat geschrieben:
Mo 16. Sep 2019, 13:00
Servus Pulverdampfler

Bezüglich Todesfall, da hat sicher jeder von uns schon einmal seine Gedanken spielen lassen.
Annahme: Waffenbesitzer stirbt, Waffen sind sicher versorgt, in Tressor oder Waffenraum, der Rest der Familie,
hat keine Ahnung vom Zugangacode, bzw wo der Schlüssel ist.
Was ist zu tun ????!!!!!!
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Schlosser?
Winkelschleifer?
Bohrmaschine?

Hinweis:
um die Kosten die beim Einsatz des Schlossers anfallen kannst dir normal 2 Bohrmaschinen, 1 Winkelschleifer und einen neuen Tresor kaufen ...
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Re: Verwahrung bei voller WBK

Beitrag von Nuss_95 » Mo 16. Sep 2019, 15:08

Bergsteirer hat geschrieben:
Mo 16. Sep 2019, 13:00
Servus Pulverdampfler

Bezüglich Todesfall, da hat sicher jeder von uns schon einmal seine Gedanken spielen lassen.
Annahme: Waffenbesitzer stirbt, Waffen sind sicher versorgt, in Tressor oder Waffenraum, der Rest der Familie,
hat keine Ahnung vom Zugangacode, bzw wo der Schlüssel ist.
Was ist zu tun ????!!!!!!

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Tresor muss dann wohl aufgebrochen werden.

Eigentlich darf ja niemand Zugriff auf die Waffen haben, aber bei Todesfällen in meinem Bekanntenkreis hat die Ehefrau dann doch immer den Tresor öffnen können und der Polizei wars wurscht.

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Re: Verwahrung bei voller WBK

Beitrag von Nuss_95 » Mo 16. Sep 2019, 15:11

gewo hat geschrieben:
Mo 16. Sep 2019, 14:45
die waffe bleibt im Normalfall bei einem Hinterbliebenen, auch wenn dieser kein Waffendokument hat
die Person aus dem kreis der Hinterbliebene welche die Waffe physikalisch übernimmt hat die behoerde des verstorbenen darüber nachweislich zu informieren
Hier in Kärnten war die Polizei wenige Tage nach dem Tod vor der Tür und hat die Waffen abgeholt. Die Waffen wurden auf der BH verwahrt bis das Erbe beschlossen war.

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Re: Verwahrung bei voller WBK

Beitrag von Paddy91 » Mo 16. Sep 2019, 16:46

Nuss_95 hat geschrieben:
Mo 16. Sep 2019, 15:08
Bergsteirer hat geschrieben:
Mo 16. Sep 2019, 13:00
Servus Pulverdampfler

Bezüglich Todesfall, da hat sicher jeder von uns schon einmal seine Gedanken spielen lassen.
Annahme: Waffenbesitzer stirbt, Waffen sind sicher versorgt, in Tressor oder Waffenraum, der Rest der Familie,
hat keine Ahnung vom Zugangacode, bzw wo der Schlüssel ist.
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Tresor muss dann wohl aufgebrochen werden.

Eigentlich darf ja niemand Zugriff auf die Waffen haben, aber bei Todesfällen in meinem Bekanntenkreis hat die Ehefrau dann doch immer den Tresor öffnen können und der Polizei wars wurscht.
Tes-ta-ment
und zu wurscht: hätte die Polizei dem Verstorbenen wegen einem Vergehen gegen die Verwahrungsvorschriften einen Entzug der WBK einleiten sollen?

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joe77
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Re: Verwahrung bei voller WBK

Beitrag von joe77 » Mo 16. Sep 2019, 19:03

Nuss_95 hat geschrieben:
Mo 16. Sep 2019, 15:08
Bergsteirer hat geschrieben:
Mo 16. Sep 2019, 13:00
Servus Pulverdampfler

Bezüglich Todesfall, da hat sicher jeder von uns schon einmal seine Gedanken spielen lassen.
Annahme: Waffenbesitzer stirbt, Waffen sind sicher versorgt, in Tressor oder Waffenraum, der Rest der Familie,
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Tresor muss dann wohl aufgebrochen werden.

Eigentlich darf ja niemand Zugriff auf die Waffen haben, aber bei Todesfällen in meinem Bekanntenkreis hat die Ehefrau dann doch immer den Tresor öffnen können und der Polizei wars wurscht.
Nja, wen ich abtrete wird wohl meine Frau den Schlüssel aus meinem Hosensack an sich nehmen..
Ergo kann sie dann den Tresor aufschließen..
Und hatt Zuwenig Plätze auf ihrer WBK...
Aber das wird ihre geringste Sorge sein in dem Moment....
mfg
Josef

Alle Aussagen ohne Garantie, etc.
Meine eigene Meinung, Daten ohne Gewehr etc.
Und einiges wird ab und zu am Smartphone getippt, also Nachsicht bitte ;)

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Re: Verwahrung bei voller WBK

Beitrag von gewo » Mo 16. Sep 2019, 21:31

IR84 hat geschrieben:
Mo 16. Sep 2019, 19:38
Nuss_95 hat geschrieben:
Mo 16. Sep 2019, 15:11

Hier in Kärnten war die Polizei wenige Tage nach dem Tod vor der Tür und hat die Waffen abgeholt. Die Waffen wurden auf der BH verwahrt bis das Erbe beschlossen war.
Ich hatte erst einmal die Erfahrung gemacht, als ein Bekannter (ehemaliger Polizist) verstorben ist. Da hat die Polizei 5 Stunden nach der Todesmeldung alle registrierten Waffen Kat B und C abgeholt, die Ehefrau wurde gar nicht gefragt ob sie damit einverstanden ist.
Nach Abwicklung der Erbschaft wurden die Waffen dann verkauft, die Witwe bekam keine WBK.
Ist vielleicht von Behörde zu Behörde unterschiedlich in der Handhabung....
wenn es dazu keine zustimmung der gattin gab dann ist das veruntreuung bzw diebstahl.
die waffen des verstorbenen gehen bei kat B, C und D in die erbmasse.
die frage der zulaessigkeit der innehabung ist eine nachrangige.

es wird daher wohl so eine zustimmung gegeben haben, du weisst es bloss nicht.
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Re: Verwahrung bei voller WBK

Beitrag von Nuss_95 » Mo 16. Sep 2019, 23:38

IR84 hat geschrieben:
Mo 16. Sep 2019, 22:33
Das Geld vom Waffenverkauf hat sie ja bekommen, nur WBK gab es keine. Warum es keine WBK gegeben hat weiß ich allerdings nicht.
Hat sie eine beantragt?

Von selbst kommt die Behörde ja nicht auf die Idee jemanden eine WBK auszustellen.

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