ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Perkussionsrevolver Kat B?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Wiegl
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 43
Registriert: Do 7. Feb 2019, 13:44

Perkussionsrevolver Kat B?

Beitrag von Wiegl » Mo 16. Sep 2019, 17:58

Hallo!
Wollte nur kurz fragen ob Perkussionsrevolver z.B. Colt 1851 Navy als Kat. B gelten und somit eine WBK benötigen, oder ob sie eine Ausnahmegruppe bilden, da sie ja erstens vor 1871 entworfen worden und zweitens Vorderlader sind. Danke im Vorraus!

Benutzeravatar
Hane
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2772
Registriert: Fr 11. Jan 2013, 17:13
Wohnort:

Re: Perkussionsrevolver Kat B?

Beitrag von Hane » Mo 16. Sep 2019, 18:59

Kat. B.
Benötigen WBK aber keinen Platz.
Wenn wir von Replikas reden.

Benutzeravatar
McMonkey
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2346
Registriert: Fr 6. Dez 2013, 22:24

Re: Perkussionsrevolver Kat B?

Beitrag von McMonkey » Mo 16. Sep 2019, 19:03

Waffengesetz
Par. 23 2a
Par. 45

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006016

Kat. B
WBK - ja
benötigter Platz - keiner
muss im ZWR registriert werden (steht dann dort in einer eigenen Rubrik)
Mehrschüssiger Revolver, auch mit Perkussionszündung = kein Vorderlader.

@Hane war schneller ...
Was man nicht tut, geschieht auch nicht.

fatfrets
9mm Para
9mm Para
Beiträge: 19
Registriert: Fr 25. Okt 2019, 20:18

Re: Perkussionsrevolver Kat B?

Beitrag von fatfrets » Do 13. Apr 2023, 16:13

Was heißt "Kein Platz" in der WBK?

Ding. Habe heute einen New Army Santa Barbara erworben und überlassen bekommen.
Wie soll ich den Revolver jetzt im Amt melden?

Kat. B - ist ja klar.
Gelbe WBK - natürlich auch.
und weiter?

Wird er auch in die WBK eingetragen oder nur auf mich in NWR registriert?

Habe so eine Art der Waffe zum ersten Mal gekauft, von daher keine Erfahrung.

Benutzeravatar
AUG-andy
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 6958
Registriert: Sa 9. Dez 2017, 13:13
Wohnort: Im schönen Weinviertel

Re: Perkussionsrevolver Kat B?

Beitrag von AUG-andy » Do 13. Apr 2023, 16:16

fatfrets hat geschrieben:
Do 13. Apr 2023, 16:13
Was heißt "Kein Platz" in der WBK?

Ding. Habe heute einen New Army Santa Barbara erworben und überlassen bekommen.
Wie soll ich den Revolver jetzt im Amt melden?

Kat. B - ist ja klar.
Gelbe WBK - natürlich auch.
und weiter?

Wird er auch in die WBK eingetragen oder nur auf mich in NWR registriert?

Habe so eine Art der Waffe zum ersten Mal gekauft, von daher keine Erfahrung.
Bist du aus DE? Eine gelbe WBK gibt's nicht in Österreich.
Das ist ein österreichisches Forum.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76

befluegeltkostbarer
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 116
Registriert: Mo 20. Feb 2023, 14:19

Re: Perkussionsrevolver Kat B?

Beitrag von befluegeltkostbarer » Do 13. Apr 2023, 17:46

Habt ihr noch Tipps für andere Kat B Revolver ohne! WBK Platz? Finde die recht interessant!
Zuletzt geändert von befluegeltkostbarer am Do 13. Apr 2023, 19:00, insgesamt 1-mal geändert.

silverstar
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 425
Registriert: So 17. Dez 2017, 06:59

Re: Perkussionsrevolver Kat B?

Beitrag von silverstar » Do 13. Apr 2023, 18:25

S&W Mod 29
Colt "Python" vor Bj 1980
usw usw
Mauser C96 Cal. 7,63mm Sentinel .22 Mag AMT Auto Mag .22 Win Colt Python 4" Mauser C96 Bolo 9mm Mauser 1910/14/34 Mauser HSc 7,65 Mauser WTP 1 WTP 2 Mauser DA 90 Mauser P08 P38 S&W Mod 29 .44 Springfield Cal.45 ACP

Benutzeravatar
Wolf1971
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1168
Registriert: Fr 9. Jun 2017, 22:11
Wohnort: Freistadt

Re: Perkussionsrevolver Kat B?

Beitrag von Wolf1971 » Fr 14. Apr 2023, 07:40

silverstar hat geschrieben:
Do 13. Apr 2023, 18:25
S&W Mod 29
Colt "Python" vor Bj 1980
usw usw
??? die brauchen aber sicher jeder einen eigenen Platz auf der WBK :doh:
"Ich besitze vielleicht die Reife, dir zu verzeihen - aber sicher nicht die Dummheit, dir noch einmal zu vertrauen"

Benutzeravatar
Joewood
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1370
Registriert: Mo 23. Okt 2017, 11:07
Wohnort: Wien

Re: Perkussionsrevolver Kat B?

Beitrag von Joewood » Fr 14. Apr 2023, 07:50

silverstar hat geschrieben:
Do 13. Apr 2023, 18:25
S&W Mod 29
Colt "Python" vor Bj 1980
usw usw
Also ich hätte die beiden gerne, ohne einen Platz auf meiner WBK zu verbrauchen :D

Benutzeravatar
Joewood
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1370
Registriert: Mo 23. Okt 2017, 11:07
Wohnort: Wien

Re: Perkussionsrevolver Kat B?

Beitrag von Joewood » Fr 14. Apr 2023, 07:52

fatfrets hat geschrieben:
Do 13. Apr 2023, 16:13
Was heißt "Kein Platz" in der WBK?

Ding. Habe heute einen New Army Santa Barbara erworben und überlassen bekommen.
Wie soll ich den Revolver jetzt im Amt melden?

Kat. B - ist ja klar.
Gelbe WBK - natürlich auch.
und weiter?

Wird er auch in die WBK eingetragen oder nur auf mich in NWR registriert?

Habe so eine Art der Waffe zum ersten Mal gekauft, von daher keine Erfahrung.
mit der konkreten Fragestellung musst dich an ein deutsches Amt wenden; Hier in dem Forum ist sehr viel waffenrechtliches Wissen vorhanden (bei manchen mehr, bei anderen weniger :D ) aber immer nur über österr. Recht...

silverstar
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 425
Registriert: So 17. Dez 2017, 06:59

Re: Perkussionsrevolver Kat B?

Beitrag von silverstar » Fr 14. Apr 2023, 09:47

sorry !! Ich hatte den Hinweis Kat "B" aber braucht keinen Platz überlesen !! (1871er )
Mauser C96 Cal. 7,63mm Sentinel .22 Mag AMT Auto Mag .22 Win Colt Python 4" Mauser C96 Bolo 9mm Mauser 1910/14/34 Mauser HSc 7,65 Mauser WTP 1 WTP 2 Mauser DA 90 Mauser P08 P38 S&W Mod 29 .44 Springfield Cal.45 ACP

Benutzeravatar
Salem
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3228
Registriert: Di 11. Mai 2010, 20:11
Wohnort: Im Schatten der Karawancos

Re: Perkussionsrevolver Kat B?

Beitrag von Salem » Fr 14. Apr 2023, 14:52

Wiegl hat geschrieben:
Mo 16. Sep 2019, 17:58
Hallo!
Wollte nur kurz fragen ob Perkussionsrevolver z.B. Colt 1851 Navy als Kat. B gelten und somit eine WBK benötigen, oder ob sie eine Ausnahmegruppe bilden, da sie ja erstens vor 1871 entworfen worden und zweitens Vorderlader sind. Danke im Vorraus!
Warum liest Du Dir das WaffG nicht selbst mal durch? Das jeweils relevante Thema lässt sich per Inhaltsverzeichnis schneller finden als es Zeit benötigt eine entsprechende Frage hier zu formulieren. Wär das nix? Wenn dann wider erwarten doch noch Fragen auftauchen helfe ich Dir gerne.
Die schäbigste Ratte im ganzen Land ist und bleibt der Denunziant.
Kleingedrucktes:
Wer unfähig ist Ironie oder Sarkasmus wegen "fehlender" Smileys zu erkennen erzähle dies gefälligst seinem Frisör.

Waldkatzi
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 81
Registriert: Mo 9. Nov 2020, 13:48

Re: Perkussionsrevolver Kat B?

Beitrag von Waldkatzi » Fr 14. Apr 2023, 19:09

Salem hat geschrieben:
Fr 14. Apr 2023, 14:52
Warum liest Du Dir das WaffG nicht selbst mal durch?
Ganz so streng muß man es nicht sehen; im Detail und Spezialfällen ist das Waffenrecht mitunter schon immer wieder für Überraschungen gut. Wenn es Sachen sind, wo man durch einen Irrtum einen fundamentalen Fehler wie eine Überschreitung der Anzahl der bewilligten Waffen riskiert, soll ruhig jeder in jedem einzelnen Fall fragen dürfen, ob das eh so ist, wie er meint, daß er es vom Gesetzestext her verstanden hat. Wir erstellen hier ja kein Wiki und es schadet schon wegen sich ändernder Gesetze nicht, alle paar Jahre diese Fragen zu wiederholen. Allerdings sollte der Fragesteller schon durchblicken lassen, daß er im Vorfeld zumindest versucht hat, das Gesetz zu verstehen und die Gepflogenheiten und Usancen der Behörden herauszufinden.

Ich lese hier schon seit Jahren mit und ich weiß auch noch immer nicht, ob ich mir einfach so beliebig viele Revolvertrommeln für einen Remington new model army als Zubehör kaufen könnte, oder doch nur zwei, weil ich mir für jedes Trommelpaar jeweils einen Revolver dazukaufen müßte. Oder ob es OK wäre, zehn von den Revolvern zu kaufen, zehn Konversions-Trommeln und damit zehn Revolver zu haben, die normale Patronen abfeuern können, was der Gesetzgeber so vermutlich nicht erlauben wollte, als er die alten Schwarzpulver-Vorderladerrevolver-Designs von der zu zählenden Zahl der Waffen in B ausgenommen hat.

Benutzeravatar
Salem
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3228
Registriert: Di 11. Mai 2010, 20:11
Wohnort: Im Schatten der Karawancos

Re: Perkussionsrevolver Kat B?

Beitrag von Salem » Fr 14. Apr 2023, 20:26

Waldkatzi hat geschrieben:
Fr 14. Apr 2023, 19:09
Ganz so streng muß man es nicht sehen;
Doch. Faule Ausreden ziehen bei mir nicht.
Waldkatzi hat geschrieben:
Fr 14. Apr 2023, 19:09
...Allerdings sollte der Fragesteller schon durchblicken lassen, daß er im Vorfeld zumindest versucht hat, das Gesetz zu verstehen und die Gepflogenheiten und Usancen der Behörden herauszufinden.
Nicht "durchblicken lassen", einfach machen. OK, wer - sinnerfassend - lesen kann ist schon klar im Vorteil. Dann stellen sich viele Fragen erst gar nicht. Mir kommt manch ein Rechtsfrage-Fred vor wie "betreutes Vorlesen". Rechtlich in Sachen Waffenrecht ein wenig sattelfest zu sein ist gerade in dieser Materie essentiell - und eine Bringschuld wie ich finde.
Waldkatzi hat geschrieben:
Fr 14. Apr 2023, 19:09
Ich lese hier schon seit Jahren mit und ich weiß auch noch immer nicht, ob ich mir einfach so beliebig viele Revolvertrommeln für einen Remington new model army als Zubehör kaufen könnte, oder doch nur zwei, weil ich mir für jedes Trommelpaar jeweils einen Revolver dazukaufen müßte.
Zusätzliche Trommeln sind Zubehör, Zubehörplätze gibt es doppelt so viele wie man Plätze auf der WBK hat: Die Antwort ergibt sich von selbst. Was ist daran unklar??
Waldkatzi hat geschrieben:
Fr 14. Apr 2023, 19:09
Oder ob es OK wäre, zehn von den Revolvern zu kaufen, zehn Konversions-Trommeln und damit zehn Revolver zu haben, die normale Patronen abfeuern können, was der Gesetzgeber so vermutlich nicht erlauben wollte, als er die alten Schwarzpulver-Vorderladerrevolver-Designs von der zu zählenden Zahl der Waffen in B ausgenommen hat.
Auch solche Trommeln sind Zubehör, montieren darfst sie aber nur am behördlich genehmigten Schießstand - logisch eigentlich wenn man sich ans WaffG hält.

Wobei der Tipp mit dem selber Lesen des WaffG. in erster Linie für den "neuen" Fragesteller fatfrets gelten sollte, der von mir irrtümlich zitierte erste Beitrag in dem Fred ist eh schon älter - ich habe das damals schon ignoriert weil es ständig ähnliche Fragen gibt.
Die schäbigste Ratte im ganzen Land ist und bleibt der Denunziant.
Kleingedrucktes:
Wer unfähig ist Ironie oder Sarkasmus wegen "fehlender" Smileys zu erkennen erzähle dies gefälligst seinem Frisör.

Waldkatzi
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 81
Registriert: Mo 9. Nov 2020, 13:48

Re: Perkussionsrevolver Kat B?

Beitrag von Waldkatzi » Fr 14. Apr 2023, 23:10

Salem hat geschrieben:
Fr 14. Apr 2023, 20:26
Waldkatzi hat geschrieben:
Fr 14. Apr 2023, 19:09
Ganz so streng muß man es nicht sehen;
Doch. Faule Ausreden ziehen bei mir nicht.
Nein, nein und nochmals nein, man muß es nicht so sehen. Und es ist mir ziemlich wurscht, was bei dir zieht und was nicht.

Antworten