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Perkussionsrevolver Kat B?
Verfasst: Mo 16. Sep 2019, 17:58
von Wiegl
Hallo!
Wollte nur kurz fragen ob Perkussionsrevolver z.B. Colt 1851 Navy als Kat. B gelten und somit eine WBK benötigen, oder ob sie eine Ausnahmegruppe bilden, da sie ja erstens vor 1871 entworfen worden und zweitens Vorderlader sind. Danke im Vorraus!
Re: Perkussionsrevolver Kat B?
Verfasst: Mo 16. Sep 2019, 18:59
von Hane
Kat. B.
Benötigen WBK aber keinen Platz.
Wenn wir von Replikas reden.
Re: Perkussionsrevolver Kat B?
Verfasst: Mo 16. Sep 2019, 19:03
von McMonkey
Waffengesetz
Par. 23 2a
Par. 45
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006016
Kat. B
WBK - ja
benötigter Platz - keiner
muss im ZWR registriert werden (steht dann dort in einer eigenen Rubrik)
Mehrschüssiger Revolver, auch mit Perkussionszündung = kein Vorderlader.
@Hane war schneller ...
Re: Perkussionsrevolver Kat B?
Verfasst: Do 13. Apr 2023, 16:13
von fatfrets
Was heißt "Kein Platz" in der WBK?
Ding. Habe heute einen New Army Santa Barbara erworben und überlassen bekommen.
Wie soll ich den Revolver jetzt im Amt melden?
Kat. B - ist ja klar.
Gelbe WBK - natürlich auch.
und weiter?
Wird er auch in die WBK eingetragen oder nur auf mich in NWR registriert?
Habe so eine Art der Waffe zum ersten Mal gekauft, von daher keine Erfahrung.
Re: Perkussionsrevolver Kat B?
Verfasst: Do 13. Apr 2023, 16:16
von AUG-andy
fatfrets hat geschrieben: ↑Do 13. Apr 2023, 16:13
Was heißt "Kein Platz" in der WBK?
Ding. Habe heute einen New Army Santa Barbara erworben und überlassen bekommen.
Wie soll ich den Revolver jetzt im Amt melden?
Kat. B - ist ja klar.
Gelbe WBK - natürlich auch.
und weiter?
Wird er auch in die WBK eingetragen oder nur auf mich in NWR registriert?
Habe so eine Art der Waffe zum ersten Mal gekauft, von daher keine Erfahrung.
Bist du aus DE? Eine gelbe WBK gibt's nicht in Österreich.
Das ist ein österreichisches Forum.
Re: Perkussionsrevolver Kat B?
Verfasst: Do 13. Apr 2023, 17:46
von befluegeltkostbarer
Habt ihr noch Tipps für andere Kat B Revolver ohne! WBK Platz? Finde die recht interessant!
Re: Perkussionsrevolver Kat B?
Verfasst: Do 13. Apr 2023, 18:25
von silverstar
S&W Mod 29
Colt "Python" vor Bj 1980
usw usw
Re: Perkussionsrevolver Kat B?
Verfasst: Fr 14. Apr 2023, 07:40
von Wolf1971
silverstar hat geschrieben: ↑Do 13. Apr 2023, 18:25
S&W Mod 29
Colt "Python" vor Bj 1980
usw usw
??? die brauchen aber sicher jeder einen eigenen Platz auf der WBK

Re: Perkussionsrevolver Kat B?
Verfasst: Fr 14. Apr 2023, 07:50
von Joewood
silverstar hat geschrieben: ↑Do 13. Apr 2023, 18:25
S&W Mod 29
Colt "Python" vor Bj 1980
usw usw
Also ich hätte die beiden gerne, ohne einen Platz auf meiner WBK zu verbrauchen

Re: Perkussionsrevolver Kat B?
Verfasst: Fr 14. Apr 2023, 07:52
von Joewood
fatfrets hat geschrieben: ↑Do 13. Apr 2023, 16:13
Was heißt "Kein Platz" in der WBK?
Ding. Habe heute einen New Army Santa Barbara erworben und überlassen bekommen.
Wie soll ich den Revolver jetzt im Amt melden?
Kat. B - ist ja klar.
Gelbe WBK - natürlich auch.
und weiter?
Wird er auch in die WBK eingetragen oder nur auf mich in NWR registriert?
Habe so eine Art der Waffe zum ersten Mal gekauft, von daher keine Erfahrung.
mit der konkreten Fragestellung musst dich an ein deutsches Amt wenden; Hier in dem Forum ist sehr viel waffenrechtliches Wissen vorhanden (bei manchen mehr, bei anderen weniger

) aber immer nur über österr. Recht...
Re: Perkussionsrevolver Kat B?
Verfasst: Fr 14. Apr 2023, 09:47
von silverstar
sorry !! Ich hatte den Hinweis Kat "B" aber braucht keinen Platz überlesen !! (1871er )
Re: Perkussionsrevolver Kat B?
Verfasst: Fr 14. Apr 2023, 14:52
von Salem
Wiegl hat geschrieben: ↑Mo 16. Sep 2019, 17:58
Hallo!
Wollte nur kurz fragen ob Perkussionsrevolver z.B. Colt 1851 Navy als Kat. B gelten und somit eine WBK benötigen, oder ob sie eine Ausnahmegruppe bilden, da sie ja erstens vor 1871 entworfen worden und zweitens Vorderlader sind. Danke im Vorraus!
Warum liest Du Dir das WaffG nicht selbst mal durch? Das jeweils relevante Thema lässt sich per Inhaltsverzeichnis schneller finden als es Zeit benötigt eine entsprechende Frage hier zu formulieren. Wär das nix? Wenn dann wider erwarten
doch noch Fragen auftauchen helfe ich Dir gerne.
Re: Perkussionsrevolver Kat B?
Verfasst: Fr 14. Apr 2023, 19:09
von Waldkatzi
Salem hat geschrieben: ↑Fr 14. Apr 2023, 14:52
Warum liest Du Dir das WaffG nicht selbst mal durch?
Ganz so streng muß man es nicht sehen; im Detail und Spezialfällen ist das Waffenrecht mitunter schon immer wieder für Überraschungen gut. Wenn es Sachen sind, wo man durch einen Irrtum einen fundamentalen Fehler wie eine Überschreitung der Anzahl der bewilligten Waffen riskiert, soll ruhig jeder in jedem einzelnen Fall fragen dürfen, ob das eh so ist, wie er meint, daß er es vom Gesetzestext her verstanden hat. Wir erstellen hier ja kein Wiki und es schadet schon wegen sich ändernder Gesetze nicht, alle paar Jahre diese Fragen zu wiederholen. Allerdings sollte der Fragesteller schon durchblicken lassen, daß er im Vorfeld zumindest versucht hat, das Gesetz zu verstehen und die Gepflogenheiten und Usancen der Behörden herauszufinden.
Ich lese hier schon seit Jahren mit und ich weiß auch noch immer nicht, ob ich mir einfach so beliebig viele Revolvertrommeln für einen Remington new model army als Zubehör kaufen könnte, oder doch nur zwei, weil ich mir für jedes Trommelpaar jeweils einen Revolver dazukaufen müßte. Oder ob es OK wäre, zehn von den Revolvern zu kaufen, zehn Konversions-Trommeln und damit zehn Revolver zu haben, die normale Patronen abfeuern können, was der Gesetzgeber so vermutlich nicht erlauben wollte, als er die alten Schwarzpulver-Vorderladerrevolver-Designs von der zu zählenden Zahl der Waffen in B ausgenommen hat.
Re: Perkussionsrevolver Kat B?
Verfasst: Fr 14. Apr 2023, 20:26
von Salem
Waldkatzi hat geschrieben: ↑Fr 14. Apr 2023, 19:09
Ganz so streng muß man es nicht sehen;
Doch. Faule Ausreden ziehen bei mir nicht.
Waldkatzi hat geschrieben: ↑Fr 14. Apr 2023, 19:09
...Allerdings sollte der Fragesteller schon durchblicken lassen, daß er im Vorfeld zumindest versucht hat, das Gesetz zu verstehen und die Gepflogenheiten und Usancen der Behörden herauszufinden.
Nicht "durchblicken lassen", einfach machen. OK, wer - sinnerfassend - lesen kann ist schon klar im Vorteil. Dann stellen sich viele Fragen erst gar nicht. Mir kommt manch ein Rechtsfrage-Fred vor wie "betreutes Vorlesen". Rechtlich in Sachen Waffenrecht ein wenig sattelfest zu sein ist gerade in dieser Materie essentiell - und eine Bringschuld wie ich finde.
Waldkatzi hat geschrieben: ↑Fr 14. Apr 2023, 19:09
Ich lese hier schon seit Jahren mit und ich weiß auch noch immer nicht, ob ich mir einfach so beliebig viele Revolvertrommeln für einen Remington new model army als Zubehör kaufen könnte, oder doch nur zwei, weil ich mir für jedes Trommelpaar jeweils einen Revolver dazukaufen müßte.
Zusätzliche Trommeln sind Zubehör, Zubehörplätze gibt es doppelt so viele wie man Plätze auf der WBK hat: Die Antwort ergibt sich von selbst. Was ist daran unklar??
Waldkatzi hat geschrieben: ↑Fr 14. Apr 2023, 19:09
Oder ob es OK wäre, zehn von den Revolvern zu kaufen, zehn Konversions-Trommeln und damit zehn Revolver zu haben, die normale Patronen abfeuern können, was der Gesetzgeber so vermutlich nicht erlauben wollte, als er die alten Schwarzpulver-Vorderladerrevolver-Designs von der zu zählenden Zahl der Waffen in B ausgenommen hat.
Auch solche Trommeln sind Zubehör, montieren darfst sie aber nur am behördlich genehmigten Schießstand - logisch eigentlich wenn man sich ans WaffG hält.
Wobei der Tipp mit dem selber Lesen des WaffG. in erster Linie für den "neuen" Fragesteller
fatfrets gelten sollte, der von mir irrtümlich zitierte erste Beitrag in dem Fred ist eh schon älter - ich habe das damals schon ignoriert weil es ständig ähnliche Fragen gibt.
Re: Perkussionsrevolver Kat B?
Verfasst: Fr 14. Apr 2023, 23:10
von Waldkatzi
Salem hat geschrieben: ↑Fr 14. Apr 2023, 20:26
Waldkatzi hat geschrieben: ↑Fr 14. Apr 2023, 19:09
Ganz so streng muß man es nicht sehen;
Doch. Faule Ausreden ziehen bei mir nicht.
Nein, nein und nochmals nein, man muß es nicht so sehen. Und es ist mir ziemlich wurscht, was bei dir zieht und was nicht.