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Auslegung Waffengesetz: Jagd, Führen von Kat B, BH Bregenz

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Auslegung Waffengesetz: Jagd, Führen von Kat B, BH Bregenz

Beitrag von yoda » So 29. Sep 2019, 10:36

So konnte man den WP umgehen, die Jäger waren zufrieden und jetzt hat man eigentlich nur Rechtsunsicherheit geschaffen.

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Glock1768
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Re: Auslegung Waffengesetz: Jagd, Führen von Kat B, BH Bregenz

Beitrag von Glock1768 » So 29. Sep 2019, 10:38

ich finde die ganze Diskussion hier unnötig und das Misstrauen des Gesetzgebers uns Waffenbesitzern gegenüber nur noch abscheulich und lächerlich ... vertraue ich einem Menschen, dass er/sie mit einer Schusswaffe entsprechend umgehen kann, dann darf er/sie führen ... PUNKT!
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Re: Auslegung Waffengesetz: Jagd, Führen von Kat B, BH Bregenz

Beitrag von yoda » So 29. Sep 2019, 10:59

Das Problem ist, dass man als gesetzestreuer Steuerzahler in der Ausübung seines Hobbys beschränkt wird und dass jemand der sich 0 pfeifft illegal absolut alles machen kann ohne mit größeren Strafen rechnen zu müssen, weil die Gefängnisse ohnehin voll sind.

Auf den Behörden hat man auch selten das Gefühl dass die Personen dort dem Volk dienen sondern eher dass der kleine unwichtige Bürger dort um jede noch so kleine Kleinigkeit betteln gehen muss und das dann nur Dank der unermesslichen Gnade des Beamten vielleicht genehmigt bekommt.

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Re: Auslegung Waffengesetz: Jagd, Führen von Kat B, BH Bregenz

Beitrag von Glock1768 » So 29. Sep 2019, 11:03

yoda hat geschrieben:
So 29. Sep 2019, 10:59
Das Problem ist, dass man als gesetzestreuer Steuerzahler in der Ausübung seines Hobbys beschränkt wird und dass jemand der sich 0 pfeifft illegal absolut alles machen kann ohne mit größeren Strafen rechnen zu müssen, weil die Gefängnisse ohnehin voll sind.

Auf den Behörden hat man auch selten das Gefühl dass die Personen dort dem Volk dienen sondern eher dass der kleine unwichtige Bürger dort um jede noch so kleine Kleinigkeit betteln gehen muss und das dann nur Dank der unermesslichen Gnade des Beamten vielleicht genehmigt bekommt.
genau so ist es ... ist zwar OT, aber glaubt der Gesetzgeber wirklich, dass ein Verbrecher sich an Gesetze, Waffenverbote, Waffenverbotszonen, usw hält ... NEIN ... aber UNS nimmt er alle Mitteln einer effektiven Verteidigung

WAS PASSIERTE DURCH BESITZER EINES WAFFENPASSES IM ÖFFENTLICHEN UND PRIVATEN LEBENSBEREICH IN DEN LETZTEN JAHRZEHNTEN WO MAN DIESE NOCH BEKOMMEN HAT??? NICHTS RELEVANTES !!!... WARUM SIND SIE DANN DEFAKTO NICHT MEHR AUSSTELLBAR???

WARUM FÜRCHTET SICH DER STAAT DERART VOR WAFFEN IN PRIVATBESITZ???

... Berichts des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments vom 22.03.2016 auf Seite 60 in der Begründung wörtlich festgehalten: „Es muss darauf hingewiesen werden, dass die in legalem Besitz befindlichen Feuerwaffen in der EU keinerlei Gefahr für die Öffentlichkeit darstellen.“ ...

WARUM WERDEN NEUTRALE STUDIEN DER EU VERSTECKT, IN WELCHEN EINDEUTIG EIN POSITIVER ZUSAMMENHANG ZWISCHEN PRIVATEM, LEGALEN WAFFENBESITZ UND VERBRECHEN BESTEHT???

... auch der Schlussbericht des EFFECT-Projekts des EU-Parlaments kommt auf Seite 35 zum Ergebnis, dass eine größere Anzahl von Legalwaffen mit geringeren Zahlen von Gewaltverbrechen in Verbindung steht, weil Legalwaffen auf Verbrecher abschreckend wirken ...

das sind rhetorische Fragen, weil mir die Antwort leider eh bekannt ist ...
Zuletzt geändert von Glock1768 am So 29. Sep 2019, 11:42, insgesamt 4-mal geändert.
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Re: Auslegung Waffengesetz: Jagd, Führen von Kat B, BH Bregenz

Beitrag von yoda » So 29. Sep 2019, 11:09

Weil es die politische Führung (mit bewaffneten Personenschützern) seit Jahrzehnten nicht möchte. Bei denen steht teilweise die Polizei vorm Haus und dem normalen Bürger erlaubt man netmal einen WP, weil denen der normale Bürger vollkommen egal ist.

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Re: Auslegung Waffengesetz: Jagd, Führen von Kat B, BH Bregenz

Beitrag von FFWGK » So 29. Sep 2019, 12:35

Holadrio hat geschrieben:
Sa 28. Sep 2019, 09:36
Ich habe das Gefühl es handelt sich nur um Schikanen von Seite der Behörden. Als Jäger, mit gültiger Jagdkarte, darf ich eine LW führen. Diese Waffen haben teilweise die 10 fache Energie und Gefährdungsbereich einer KW. Sie sind also viel "gefährlicher". Man traut dem Jäger zu, das er mit einer solchen Waffe verlässlich umgeht. Er kann sie im Rahmen der Jagd (auch bei Hochsitzbau, Wildfütterung, und allen Tätigkeiten im Revier) mit sich führen. Bei einer KW wird so ein DamDam gemacht. Wo ich als Jäger eine LW führen darf soll ich auch eine KW führen dürfen. Traut man dem Jäger den Umgang mit Waffen zu? Ja oder Nein.
Jäger sind absolute Koryphäe im Umgang mit der Schußwaffe. Darüber ist jegliche Diskussion zu unterlassen.
Ich meine...warum setzt sich der Vollhorst auch zu ihm ins Auto?
Ist ja nicht zum 1. mal dass ein Jäger in sein Autodach schießt. Das weiß man...

https://www.jagderleben.de/news/jaeger- ... r-verletzt
Im Forum zu diskutieren ist wie mit Tauben Schach zu spielen.

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Re: Auslegung Waffengesetz: Jagd, Führen von Kat B, BH Bregenz

Beitrag von Glock1768 » So 29. Sep 2019, 12:44

Keine Ahnung, was da passiert ist ... Aber das du hier aus einem Einzelfall eine Grundsatzdiskussion provozieren möchtest Halte ich für falsch ... Wie haben schon genug, die durch Ahnungslosigkeit und Falschwissen gegen uns sind ... Da brauchen wir das nicht auch noch ...
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Re: Auslegung Waffengesetz: Jagd, Führen von Kat B, BH Bregenz

Beitrag von Alaskan454 » So 29. Sep 2019, 12:46

Ich möchte hier nur einen Gedanken einwerfen. Als das Migrationsthema zb am Höhepunkt war wurde an man manchen Orten in Österreich lautstark über sogenannte Bürgerwehren nachgedacht. Das der Gesetzgeber durchaus abgeneigt ist eine Private "Armee" auf der Straße zu haben die eventuell bewaffnet ist kann ich irgendwie verstehen.
Wo fängt das dann an und wo hört es dann auf? Ich glaube halt das große Problem eines Gesetzes ist allen Punkten und Eventualitäten gerecht zu werden.
Lg

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Re: Auslegung Waffengesetz: Jagd, Führen von Kat B, BH Bregenz

Beitrag von Lindenwirt » So 29. Sep 2019, 14:28

Glock1768 hat geschrieben:
So 29. Sep 2019, 12:44
Keine Ahnung, was da passiert ist ... Aber das du hier aus einem Einzelfall eine Grundsatzdiskussion provozieren möchtest Halte ich für falsch ... Wie haben schon genug, die durch Ahnungslosigkeit und Falschwissen gegen uns sind ... Da brauchen wir das nicht auch noch ...
Ist doch offensichtlich ein Trollposting, sollte man gar nicht kommentieren. Den User am besten ignorieren, von dem kommt ohnehin nicht Sinnvolles.

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Re: Auslegung Waffengesetz: Jagd, Führen von Kat B, BH Bregenz

Beitrag von mastercrash » So 29. Sep 2019, 15:38

v0s hat geschrieben:
Sa 28. Sep 2019, 19:54
Holadrio hat geschrieben:
Sa 28. Sep 2019, 14:43

Wenn du mit Jagd und Arbeiten im Revier etwas zu tun hättest, würdest du wissen, dass man nicht immer beides trennen kann. Es gibt viele Jäger deren Revier sehr weit von ihrem Wohnort entfernt ist. Da heißt es oft am Morgen jagen (z.B. Ansitzen) tagsüber Arbeiten im Revier (Hochstand ausbessern, Pirschsteige herrichten, vielleicht auch füttern) und Abends wieder auf die Jagd. Was soll ich mit meinen Waffen in der Zwischenzeit machen? Jedes mal 100km nach Hause bringen und dann wieder abholen? In Der Praxis sieht alles immer anders aus.
Die Waffe getrennt von der Munition im Rucksack verstauen und transportieren statt führen ist da keine Option?
Theoretisch wäre das ja auch schon führen der Waffe, weil sie der Jäger dann ja nicht nur dabei hätte, um sie von einem Ort zum anderen zu verbringen... auch wenn man das wahrscheinlich nicht so eng sehen würde, würde es rechtlich keinen großen Unterschied machen ob im Holster geladen oder im Rucksack ungeladen spazieren tragen...
Der Tatbestand des Führens „Eine Waffe führt, wer sie bei sich hat“ wäre beides mal erfüllt, weil keine Ausnahme anwendbar wäre... und wenn die BH will bist zumindest die Zuverlässigkeit in beiden Fällen los, wenn der Jäger nicht in dem Moment wo er führt bei der Ausübung der Jagd ist...
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Und gaaaanz viele superböse Kat A Magazine

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Re: Auslegung Waffengesetz: Jagd, Führen von Kat B, BH Bregenz

Beitrag von Glock1768 » So 29. Sep 2019, 15:48

Das ist doch gefährlicher Blödsinn ... Jede Manipulation am der Waffe macht die Wahrscheinlichkeit eines Fehler größer ... Daheim ins Holster und erst wieder der daheim Sicherheit herstellen ... Jede Manipulation dazwischen (ins Auto, Kurzwaffe entladen, verstauen, fahren, Kurzwaffe wieder laden, holstern, aussteigen, ...) Ist unnötig und hat keinerlei Sicherheitsgewinn ...
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Re: Auslegung Waffengesetz: Jagd, Führen von Kat B, BH Bregenz

Beitrag von Alaskan454 » So 29. Sep 2019, 16:27

Glock1768 hat geschrieben:
So 29. Sep 2019, 15:48
Jede Manipulation dazwischen (ins Auto, Kurzwaffe entladen, verstauen, fahren, Kurzwaffe wieder laden, holstern, aussteigen, ...) Ist unnötig . .
Um eines mal vorab klar zu stellen bin ich dafür das Jäger bei der Jagd die Kurzwaffe führen dürfen auch bei anderen Arbeiten im Revier sehe ich da nicht das große Problem.
Aber eines musst du mir bitte erklären: Warum brauche ich am Weg von zu Hause bis ins vielleicht 80km entfernte Revier eine geladene Schusswaffe umgehängt? Mir erschließt sich der Sinn nicht bzw wo wäre das Problem das vorgeladene Magazin beim betreten des Reviers zu laden bzw beim verlassen des Reviers diese zu entladen und zu verstauen? Ich bin kein Jäger aber vielleicht kannst du mir das schlüssig erklären.
Lg

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Re: Auslegung Waffengesetz: Jagd, Führen von Kat B, BH Bregenz

Beitrag von Glock1768 » So 29. Sep 2019, 16:41

Gegenfrage: wozu? Vertraue ich dieser Person oder nicht? Wenn ja, ist führen kein Thema. Wenn nein, dann keine Waffe.
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Re: Auslegung Waffengesetz: Jagd, Führen von Kat B, BH Bregenz

Beitrag von FFWGK » So 29. Sep 2019, 17:01

Lindenwirt hat geschrieben:
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Glock1768 hat geschrieben:
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