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Auslegung Waffengesetz: Jagd, Führen von Kat B, BH Bregenz

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Rd04
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Auslegung Waffengesetz: Jagd, Führen von Kat B, BH Bregenz

Beitrag von Rd04 » Do 26. Sep 2019, 22:38

https://iwoe.at/wie-wird-das-neue-waffe ... es-teil-2/

...Warten auf die Durchführungsverordnung, für mehr Klarheit...

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rhodium
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Re: Auslegung Waffengesetz: Jagd, Führen von Kat B, BH Bregenz

Beitrag von rhodium » Do 26. Sep 2019, 23:43

... mich überrascht es überhaupt nicht, dass sich hier mal wieder eine Vlbger Behörde ins Rampenlicht stellt.

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joe77
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Re: Auslegung Waffengesetz: Jagd, Führen von Kat B, BH Bregenz

Beitrag von joe77 » Fr 27. Sep 2019, 06:16

Winter / Notzeit Fütterung ist für mich zu 100% Jagdausübung.
Wird vom Jagdgesetz gefordert...

Und es wird schon der eine oder andere ein krankes / schwaches Stück im Winter an der Fütterung vorgefunden haben.
Mir letzten Winter passiert, nix mit...
Musste Kollegen holen, haben das Stück zum Glück bekommen..
mfg
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Balistix
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Re: Auslegung Waffengesetz: Jagd, Führen von Kat B, BH Bregenz

Beitrag von Balistix » Fr 27. Sep 2019, 06:25

Eigenartige Ansicht. Das wäre, als würde man einem Anwalt absprechen, in Ausübung seines Berufs tätig zu sein, wenn er eine Abendveranstaltung besucht, um dort Mandanten zu akquirieren.

Meiner (normativen) Meinung nach (bin kein Jäger, kenn mich nicht aus), müsste die Ausübung der Jagd mindestens dann gegeben sein, sobald der Jäger im Revier steht und dort Tätigkeiten durchführt, die nicht ausschließlich seinem persönlichen Gaudium dienen (bspw Freizeitspaziergang). Das hat der Gesetzgeber wohl auch so beabsichtigt.

Dass am Weg zum/vom Revier nicht geführt werden soll, seh ich ja noch irgendwo ein bzw kann man darüber diskutieren. Aber was die Bregenzer da wieder anstellen, geht auf keine Kuhhaut. Wobei sich das nicht aufs Waffenreferat beschränken dürfte, mit dem Hafenamt hab ich auch so meine Erfahrungen gemacht.
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Re: Auslegung Waffengesetz: Jagd, Führen von Kat B, BH Bregenz

Beitrag von Aardvark » Fr 27. Sep 2019, 08:02

Ich find das generell absurd, welches theater um das Führen einer Waffe gemacht wird.
auf der einen Seite gestehjt man es der Jägerschaft jetzt zu... ABER... was soll das? Entweder diese Leute sind im stand eine Waffe zu führen oder nicht, was diese depperten Einschränkungen sollen, versteht niemand.
Da machen sich nur wieder ein paar AWNs in den Behörden unnötig wichtig und sorgen für Wind.

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Re: Auslegung Waffengesetz: Jagd, Führen von Kat B, BH Bregenz

Beitrag von Balistix » Fr 27. Sep 2019, 08:17

Aardvark hat geschrieben:
Fr 27. Sep 2019, 08:02
Ich find das generell absurd, welches theater um das Führen einer Waffe gemacht wird.
auf der einen Seite gestehjt man es der Jägerschaft jetzt zu... ABER... was soll das? Entweder diese Leute sind im stand eine Waffe zu führen oder nicht, was diese depperten Einschränkungen sollen, versteht niemand.
Da machen sich nur wieder ein paar AWNs in den Behörden unnötig wichtig und sorgen für Wind.
Waffenpässe sind zeitlich und örtlich unbeschränkbar iSv wann/wo darf man führen - nicht iSv Beschränkung auf die den Bedarf begründende Tätigkeit, bspw Jagdschutzorgan, das ist offenbar zulässig. Mit dieser Spezialregelung für Jäger wollte man hintanhalten, dass die Jagdkarte als Weg zum WP zur "Hintertür zum Führen im Alltag" (man könnte auch gehässig "Volksbewaffnung" sagen) wird.

In den Augen des Gesetzgebers gibt es wohl waffenrechtlich in Bezug auf's Führen eine Drei-Klassen-Gesellschaft:

1) Tatsächlich konkret (oder abstrakt - Polizisten, Justizwache, usw) gefährdete Personen. Diese sollen im Alltag führen dürfen. Die Schwelle für die Glaubhaftmachung liegt entsprechend hoch.

2) Ungefährdete Personen, die Kat-B-Waffen als Werkzeug für die Ausübung einer besonderen Tätigkeit unbedingt benötigen (dzt beschränkt auf Jäger). Diese sollen nur während der Ausübung der Tätigkeit führen dürfen. Der Nachweis der Zugehörigkeit zu dieser Personengruppe wird mittels Innehabung eines entsprechenden Dokuments (Jagdkarte) erbracht. Die Innehabung der Jagdkarte indiziert (nach Ansicht des Gesetzgebers), dass diese Person die Jagd auch aktiv ausübt (sonst würd er ja keine Jagdkarte mehr lösen).

3) Das gemeine Fußvolk. Erklärte Absicht des Gesetzgebers ist es, so wenige Waffen wie möglich in privater Hand zu sehen (sinngemäß findet sich diese Aussage in zahlreichen Bescheiden und verwaltungsgerichtlichen Erkenntnissen wieder). Daher sollen diese Personen froh sein, Waffen besitzen zu dürfen. An ein Führen ist hier überhaupt nicht zu denken.

Ergo: aus Sicht des Gesetzgebers alles logisch argumentierbar. Ob man dem inhaltlich zustimmt, steht auf einem anderen Blatt. (Ich hoffe, es kommt klar genug zum Ausdruck, dass ich anderer Meinung bin - mir gefiele das tschechische Modell: fundierte/intensive theoretische und praktische Ausbildung an der Waffe als Voraussetzung für WP.)
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Re: Auslegung Waffengesetz: Jagd, Führen von Kat B, BH Bregenz

Beitrag von Aardvark » Fr 27. Sep 2019, 11:44

Balistix hat geschrieben:
Fr 27. Sep 2019, 08:17
Ergo: aus Sicht des Gesetzgebers alles logisch argumentierbar. Ob man dem inhaltlich zustimmt, steht auf einem anderen Blatt. (Ich hoffe, es kommt klar genug zum Ausdruck, dass ich anderer Meinung bin - mir gefiele das tschechische Modell: fundierte/intensive theoretische und praktische Ausbildung an der Waffe als Voraussetzung für WP.)
Gerade das wäre für viele Jäger wohl der Todesstoß fürs Führen, das wird niemand wollen.
Was ich mit Jägern zum Thema Waffensicherheit schon erlebt habe, da wird einem schlecht.

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Re: Auslegung Waffengesetz: Jagd, Führen von Kat B, BH Bregenz

Beitrag von hari » Fr 27. Sep 2019, 16:18

Aardvark hat geschrieben:
Fr 27. Sep 2019, 11:44
Gerade das wäre für viele Jäger wohl der Todesstoß fürs Führen, das wird niemand wollen.
Was ich mit Jägern zum Thema Waffensicherheit schon erlebt habe, da wird einem schlecht.
Und was ich da mit nicht-Jaegern im Zangtal erleben durfte, da wird einem auch schlecht. Aber nicht nur von unbedarften Schuetzen. Beim Waffenfuehrerschein eines Haendlers aus der naeheren Umgebung gabs kein Finger lang, und ein Mitarbeiter des Vorpaechters legte die Kurzwaffen nicht mal offen ab. Bei einem Flintenkurs wurden hinter der Schuetzenposition zum ueben schon mal die Flinten geschlossen. Und die Ausbildnerin fragt sich wieso man da was dagegen haben koennte...

Solche Verallgemeinerungen bringen niemandem was. Es gibt Jaeger die hier anscheinend Nachschulung brauchen, und es gibt Sportschuetzen bei denen es genauso der Fall ist. Schlechte Beispiele und schwarze Schafe gibt es bei allen. Aber diese Versuche von manchen hier die jeweils andere Gruppe schlecht dastehen lassen zu wollen sind einfach unangebracht. Als LWB muessen wir geeint auftreten um unsere Interessen zu wahren.

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Re: Auslegung Waffengesetz: Jagd, Führen von Kat B, BH Bregenz

Beitrag von Balistix » Fr 27. Sep 2019, 16:25

hari hat geschrieben:
Fr 27. Sep 2019, 16:18
Aardvark hat geschrieben:
Fr 27. Sep 2019, 11:44
Gerade das wäre für viele Jäger wohl der Todesstoß fürs Führen, das wird niemand wollen.
Was ich mit Jägern zum Thema Waffensicherheit schon erlebt habe, da wird einem schlecht.
Und was ich da mit nicht-Jaegern im Zangtal erleben durfte, da wird einem auch schlecht. Aber nicht nur von unbedarften Schuetzen. Beim Waffenfuehrerschein eines Haendlers aus der naeheren Umgebung gabs kein Finger lang, und ein Mitarbeiter des Vorpaechters legte die Kurzwaffen nicht mal offen ab. Bei einem Flintenkurs wurden hinter der Schuetzenposition zum ueben schon mal die Flinten geschlossen. Und die Ausbildnerin fragt sich wieso man da was dagegen haben koennte...

Solche Verallgemeinerungen bringen niemandem was. Es gibt Jaeger die hier anscheinend Nachschulung brauchen, und es gibt Sportschuetzen bei denen es genauso der Fall ist. Schlechte Beispiele und schwarze Schafe gibt es bei allen. Aber diese Versuche von manchen hier die jeweils andere Gruppe schlecht dastehen lassen zu wollen sind einfach unangebracht. Als LWB muessen wir geeint auftreten um unsere Interessen zu wahren.
Danke, so sehe ich das auch.

Dieses Fass wollte ich außerdem gar nicht erst aufmachen, zumal themenfremd.
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Re: Auslegung Waffengesetz: Jagd, Führen von Kat B, BH Bregenz

Beitrag von Aardvark » Fr 27. Sep 2019, 17:22

hari hat geschrieben:
Fr 27. Sep 2019, 16:18
Aardvark hat geschrieben:
Fr 27. Sep 2019, 11:44
Gerade das wäre für viele Jäger wohl der Todesstoß fürs Führen, das wird niemand wollen.
Was ich mit Jägern zum Thema Waffensicherheit schon erlebt habe, da wird einem schlecht.
Und was ich da mit nicht-Jaegern im Zangtal erleben durfte, da wird einem auch schlecht. Aber nicht nur von unbedarften Schuetzen. Beim Waffenfuehrerschein eines Haendlers aus der naeheren Umgebung gabs kein Finger lang, und ein Mitarbeiter des Vorpaechters legte die Kurzwaffen nicht mal offen ab. Bei einem Flintenkurs wurden hinter der Schuetzenposition zum ueben schon mal die Flinten geschlossen. Und die Ausbildnerin fragt sich wieso man da was dagegen haben koennte...

Solche Verallgemeinerungen bringen niemandem was. Es gibt Jaeger die hier anscheinend Nachschulung brauchen, und es gibt Sportschuetzen bei denen es genauso der Fall ist. Schlechte Beispiele und schwarze Schafe gibt es bei allen. Aber diese Versuche von manchen hier die jeweils andere Gruppe schlecht dastehen lassen zu wollen sind einfach unangebracht. Als LWB muessen wir geeint auftreten um unsere Interessen zu wahren.
Wir reden aber vom FÜHREN und nicht vom Schiessstand, da wo wir wohl alle schon was erlebt haben.
Und genau das ist der unterschied der sehr wesentlich ist.

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Re: Auslegung Waffengesetz: Jagd, Führen von Kat B, BH Bregenz

Beitrag von LordHelmchen » Sa 28. Sep 2019, 00:52

Also selbst auf die Gefahr hin:
Da hat die BH einfach nur Recht. Das ist MEINE Meinung.
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Re: Auslegung Waffengesetz: Jagd, Führen von Kat B, BH Bregenz

Beitrag von Exitus » Sa 28. Sep 2019, 08:21

LordHelmchen hat geschrieben:
Sa 28. Sep 2019, 00:52
Also selbst auf die Gefahr hin:
Da hat die BH einfach nur Recht. Das ist MEINE Meinung.
Also lernt man bei der Jagdprüfung 80% umsonst, weil es eh nicht zur Jagd gehört? :tipphead:

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Re: Auslegung Waffengesetz: Jagd, Führen von Kat B, BH Bregenz

Beitrag von Holadrio » Sa 28. Sep 2019, 09:36

Ich habe das Gefühl es handelt sich nur um Schikanen von Seite der Behörden. Als Jäger, mit gültiger Jagdkarte, darf ich eine LW führen. Diese Waffen haben teilweise die 10 fache Energie und Gefährdungsbereich einer KW. Sie sind also viel "gefährlicher". Man traut dem Jäger zu, das er mit einer solchen Waffe verlässlich umgeht. Er kann sie im Rahmen der Jagd (auch bei Hochsitzbau, Wildfütterung, und allen Tätigkeiten im Revier) mit sich führen. Bei einer KW wird so ein DamDam gemacht. Wo ich als Jäger eine LW führen darf soll ich auch eine KW führen dürfen. Traut man dem Jäger den Umgang mit Waffen zu? Ja oder Nein.

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Re: Auslegung Waffengesetz: Jagd, Führen von Kat B, BH Bregenz

Beitrag von Markus_H » Sa 28. Sep 2019, 10:06

Holadrio hat geschrieben:
Sa 28. Sep 2019, 09:36
Er kann sie im Rahmen der Jagd (auch bei Hochsitzbau, Wildfütterung, und allen Tätigkeiten im Revier) mit sich führen. Bei einer KW wird so ein DamDam gemacht. Wo ich als Jäger eine LW führen darf soll ich auch eine KW führen dürfen. Traut man dem Jäger den Umgang mit Waffen zu? Ja oder Nein.
Als Inhaber einer gültigen Jagdkarte dürfte man Jagdwaffen Kat C D sogar generell führen und nicht nur im Rahmen der Jagd. Paragraph 35/2

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Re: Auslegung Waffengesetz: Jagd, Führen von Kat B, BH Bregenz

Beitrag von LordHelmchen » Sa 28. Sep 2019, 13:57

Für WAS brauchts beim Füttern/Hochstandbauen usw. (also NICHT beim Jagen ansich) ne Kat.B Waffe? Darum gehts.......
Antwort: Gar nicht!.
Ergo BH hat, ausnahmsweise, mal Recht. Punkt.

Das ist Gesetzesfick der Jägerschaft durch's Hintertürchen.........weil führen wollen. Kein Jagen, kein Führen, ausser WP.
Was ist daran so schwierig zu verstehen?

Und da alles weitere zu dem Thema eh nur OT und geflame bis zur Sperrung wird. Klinke ich mich aus dem Thema aus.........PN sind nutzlos.
Das ist als Hinweis für Mod's gedacht.
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