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Re: Auslegung Waffengesetz: Jagd, Führen von Kat B, BH Bregenz

Verfasst: Sa 28. Sep 2019, 14:43
von Holadrio
Was heißt eine LW generell führen?
Wenn ich ein fremdes Jagdrevier, ohne Erlaubnis, mit meiner LW betrete werde ich ein Probleme bekommen. Wenn ich auf öffentlichen Plätzen mit meiner LW herumlaufe wird es auch Probleme geben. Ich kann sie in einem Behältnis bei mir haben aber das kann ich auch mit einer KW und einer WBK.

@LordHelmchen

Wenn du mit Jagd und Arbeiten im Revier etwas zu tun hättest, würdest du wissen, dass man nicht immer beides trennen kann. Es gibt viele Jäger deren Revier sehr weit von ihrem Wohnort entfernt ist. Da heißt es oft am Morgen jagen (z.B. Ansitzen) tagsüber Arbeiten im Revier (Hochstand ausbessern, Pirschsteige herrichten, vielleicht auch füttern) und Abends wieder auf die Jagd. Was soll ich mit meinen Waffen in der Zwischenzeit machen? Jedes mal 100km nach Hause bringen und dann wieder abholen? In Der Praxis sieht alles immer anders aus.
Vielleicht gibt es Jäger die es ausnutzen wollen, einen "fast" WP dadurch zu bekommen. Aber was bringt es wirklich? In öffentlichen Bereich darf er seine KW sowieso nicht führen und in Revieren nur wo eine Jagderlaubnis hat.

Was mich wirklich stört ist, dass du der (gesamten) Jägerschaft einen Gesetzesfick unterstellst.

P.S. Ich besitze seit 30 Jahren einen WP und wüsste nicht wo ich meine KW außerhalb der Jagd jemals geführt hätte.

Re: Auslegung Waffengesetz: Jagd, Führen von Kat B, BH Bregenz

Verfasst: Sa 28. Sep 2019, 15:19
von kuni
LordHelmchen hat geschrieben:
Sa 28. Sep 2019, 13:57
Für WAS brauchts beim Füttern/Hochstandbauen usw. (also NICHT beim Jagen ansich) ne Kat.B Waffe? Darum gehts.......
Antwort: Gar nicht!.
Ergo BH hat, ausnahmsweise, mal Recht. Punkt.

Das ist Gesetzesfick der Jägerschaft durch's Hintertürchen.........weil führen wollen. Kein Jagen, kein Führen, ausser WP.
Was ist daran so schwierig zu verstehen?

Und da alles weitere zu dem Thema eh nur OT und geflame bis zur Sperrung wird. Klinke ich mich aus dem Thema aus.........PN sind nutzlos.
Das ist als Hinweis für Mod's gedacht.
Und wo soll ich die Waffe während des Fütterns hingeben? Im Auto liegen lassen? Sie ist halt im Holster am sichersten untergebracht. Wir arbeiten oft im Revier und gehen danach auf den Ansitz - soll man da in der Zwischenzeit noch einmal heimfahren?

Re: Auslegung Waffengesetz: Jagd, Führen von Kat B, BH Bregenz

Verfasst: Sa 28. Sep 2019, 15:55
von The_Governor
Am meisten stören mich Leute, die meinen für andere Entscheiden zu müssen, was diese brauchen und was nicht, obwohl es sie selbst gar nicht betrifft. Da fällt mir jedesmal unweigerlich der Spruch von Mario Barth ein...

Re: Auslegung Waffengesetz: Jagd, Führen von Kat B, BH Bregenz

Verfasst: Sa 28. Sep 2019, 16:27
von gunlove
The_Governor hat geschrieben:
Sa 28. Sep 2019, 15:55
Am meisten stören mich Leute, die meinen für andere Entscheiden zu müssen, was diese brauchen und was nicht, obwohl es sie selbst gar nicht betrifft. Da fällt mir jedesmal unweigerlich der Spruch von Mario Barth ein...
Der wie lautet?

Re: Auslegung Waffengesetz: Jagd, Führen von Kat B, BH Bregenz

Verfasst: Sa 28. Sep 2019, 17:59
von Papa Bär
Besonders freu ich mich immer über Leute, die in einer Diksusion "argumentieren": ...das is so, PUNKT! Außerdem sag ich jetzt nix mehr, weil ihr Deppen seids ja einfach zu blöd um auf meinem Level zu argumentieren."
Es dürfte sich dabei um eine besondere Spezies namens "Homo mega einbildus maxus kotzus" handeln.

Re: Auslegung Waffengesetz: Jagd, Führen von Kat B, BH Bregenz

Verfasst: Sa 28. Sep 2019, 19:21
von The_Governor
gunlove hat geschrieben:
Sa 28. Sep 2019, 16:27
The_Governor hat geschrieben:
Sa 28. Sep 2019, 15:55
Am meisten stören mich Leute, die meinen für andere Entscheiden zu müssen, was diese brauchen und was nicht, obwohl es sie selbst gar nicht betrifft. Da fällt mir jedesmal unweigerlich der Spruch von Mario Barth ein...
Der wie lautet?
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fr3ss3 halten. :D

Re: Auslegung Waffengesetz: Jagd, Führen von Kat B, BH Bregenz

Verfasst: Sa 28. Sep 2019, 19:54
von v0s
Holadrio hat geschrieben:
Sa 28. Sep 2019, 14:43

Wenn du mit Jagd und Arbeiten im Revier etwas zu tun hättest, würdest du wissen, dass man nicht immer beides trennen kann. Es gibt viele Jäger deren Revier sehr weit von ihrem Wohnort entfernt ist. Da heißt es oft am Morgen jagen (z.B. Ansitzen) tagsüber Arbeiten im Revier (Hochstand ausbessern, Pirschsteige herrichten, vielleicht auch füttern) und Abends wieder auf die Jagd. Was soll ich mit meinen Waffen in der Zwischenzeit machen? Jedes mal 100km nach Hause bringen und dann wieder abholen? In Der Praxis sieht alles immer anders aus.
Die Waffe getrennt von der Munition im Rucksack verstauen und transportieren statt führen ist da keine Option?

Re: Auslegung Waffengesetz: Jagd, Führen von Kat B, BH Bregenz

Verfasst: Sa 28. Sep 2019, 20:38
von Holadrio
Bei der Fahrt ins Revier oder vom Revier ist der Transport in einem geschlossenen Behältnis die beste Lösung. Keine Frage.
Wenn ich aber im Revier bin und mich auf einen Hochsitz setze um die Jagd "auszuüben" darf ich eine Kurzwaffe (wozu auch immer) mit einer WBK führen. Ich übe die Jagd aus. Wenn ich nach dem Ansitz zum Fahrzeug gehe, einen Hammer und einen Nagel hole um damit eine lockere Sprosse wieder festzunageln, verstoße ich gegen das Waffengesetz, da ich keine direkte jagdliche Tätigkeit ausführe. Die KW darf ich nicht im Auto zurücklassen. O.K. Ich muss sie also in ein geschlossenes Behältnis geben damit ich die Waffe nicht führe sondern nur transportiere und neben mich stellen damit ich sie beaufsichtigen kann. Dann darf ich erst den Nagel einschlagen.:tipphead:

Das der Jäger durch mitführen eines Jagdgewehres das führen einer KW begründen muss, soll finde ich für........
Ich führe eine KW ja nur deshalb, damit ich keine LW mitnehmen muss. Für Fangschüsse auf Unfallwild, bei Nachsuchen in unwegsamen Gelände, Treibjagden auf Schwarzwild,.. Da ist eine LW mehr hinderlich als nützlich.

Re: Auslegung Waffengesetz: Jagd, Führen von Kat B, BH Bregenz

Verfasst: Sa 28. Sep 2019, 20:48
von gunlove
The_Governor hat geschrieben:
Sa 28. Sep 2019, 19:21
gunlove hat geschrieben:
Sa 28. Sep 2019, 16:27
The_Governor hat geschrieben:
Sa 28. Sep 2019, 15:55
Am meisten stören mich Leute, die meinen für andere Entscheiden zu müssen, was diese brauchen und was nicht, obwohl es sie selbst gar nicht betrifft. Da fällt mir jedesmal unweigerlich der Spruch von Mario Barth ein...
Der wie lautet?
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fr3ss3 halten. :D
Danke! Alles klar, jetzt kenn ich mich aus.

Re: Auslegung Waffengesetz: Jagd, Führen von Kat B, BH Bregenz

Verfasst: Sa 28. Sep 2019, 20:54
von Lindenwirt
Holadrio.
Genau so ist es.
Ist halt wieder mal ein schwachsinniges Gesetz und besoders schlimm das hier die, eh immer gleichen, diese Unsinnigkeiten auch noch befürworten.
Ich fahre 1 Stunde in mein Pachtrevier und bin dort oft den ganzen Tag, entweder darf ich dort führen oder nicht, ist doch vollkommen idiotisch zwischen, ich sitze gerade an und jetzt gehe ich aber eben mal nur die Fütterung kontrollieren, zu unterscheiden. Ab wann ist es Pirsch und wann bin ich nur am Weg zur Fütterung/Hochstand, etc. Da gibts keinen Unterschied, krankes Wild hält sich oft mal imBereich der Fütterung auf und genau dann brauche ich ev. die Waffe.
Edit: Mir kanns eh egal sein, ich habe bald den WP, aber für die Jägerschaft ist es eher Schikane wie Erleichterung.

Re: Auslegung Waffengesetz: Jagd, Führen von Kat B, BH Bregenz

Verfasst: Sa 28. Sep 2019, 21:14
von Holadrio
Betrifft mich zum Glück auch nicht. Ich besitze einen WP und wohne auch mitten im Revier. Aber nach über 30 Jahren Jagerei sehe ich wie die Praxis wirklich ist. Und dann Aussagen von Leuten die keine Ahnung haben. Nach dem Motto: "Wenn ich es nicht darf soll es auch kein anderer dürfen. Und aus." :oops:

Re: Auslegung Waffengesetz: Jagd, Führen von Kat B, BH Bregenz

Verfasst: Sa 28. Sep 2019, 21:39
von Lindenwirt
Ja, das ist hier leider gang und gäbe.
Ich wohne auch direkt im Revier (Genossenschaftsjagd), habe aber wie gesagt noch ein zweites Revier in Pacht. Gerade dort brauche ich die KW, das Gelände ist steil, tlw. felsig und es gibt da genügend Stellen wo man die Langwaffe gerne im Auto lässt. Bei der Nachsuche auf ein Rotwildkalb musste ich mich sogar mal abseilen vor 2 Jahren. Nach den neuen Erkenntnissen dürfte ich beim Salz austragem keine KW führen. Gerade die Salzkistln sind tlw. an spannenden Stellen, auch dort nehme ich ungern eine LW mit. Noch nicht lange her lag mal ein geforkelter Rehbock dort, noch lebend. Es ist halt immer leicht sich gegen etwas auszusprechen wenn man keine Ahnung hat, schade ist es halt. Meine Ambitionen eine KW trotz WP in der Freizeit zu tragen geht übrigens ebenfalls gegen null, weiss nicht woher diese Phantasien immer kommen. Da käme ich mir maximal dämlich vor, würde wer das bemerken. :) Hab aber kein Problem wenn das wer mit WP anders sieht, ist ja sein gutes Recht, für mich ist es halt sinnfrei. Dank der Vereidigung als Jagdschutzorgan werde ich aber definitiv den WP beantragen um eben genau diese Grauzonen zu unterbinden.

Re: Auslegung Waffengesetz: Jagd, Führen von Kat B, BH Bregenz

Verfasst: So 29. Sep 2019, 10:28
von FFWGK
The_Governor hat geschrieben:
Sa 28. Sep 2019, 19:21
gunlove hat geschrieben:
Sa 28. Sep 2019, 16:27
The_Governor hat geschrieben:
Sa 28. Sep 2019, 15:55
Am meisten stören mich Leute, die meinen für andere Entscheiden zu müssen, was diese brauchen und was nicht, obwohl es sie selbst gar nicht betrifft. Da fällt mir jedesmal unweigerlich der Spruch von Mario Barth ein...
Der wie lautet?
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fr3ss3 halten. :D
Zu blöd, dass es Dieter Nuhr war der wiederum von Wittgenstein abgekupfert hat.
Tja...das Leben kann hart sein.