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Lagerung der Waffe / Umzug

Verfasst: Mo 30. Sep 2019, 16:05
von Fragesteller99
Hallo.

Ich bin von Bezirk Amstetten nach Linz gezogen.
Mein Schützenverein (bei welchen ich schieße) ist in Amstetten.

Hauptwohnsitz ist nun in Linz gemeldet, nebenbei habe ich ein Zimmer bei den Eltern (Bezirk Amstetten). Dort gedenke ich meinen Tresor mit der Handfeuerwaffe zu verwahren.

Ist das so zulässig?
Muss ich den Nebenwohnsitz dort anmelden?
Muss ich irgendwo Bescheid geben?



Leider habe ich hier
viewtopic.php?t=5520
& hier
https://www.oesterreich.gv.at/themen/do ... 50120.html

Keine befriedigende Antwort gefunden.
Auf der GV.at Seite wird nur Allgemein über die Lagerung eingegangen.
und der Thread hier ist recht Alt.

Ich würde da gerne auf die Schwarmintelligenz der allgemeinen Waffenbesitzer zurückgreifen.
Vielen Dank schon mal dafür. :)


Lg

Re: Lagerung der Waffe / Umzug

Verfasst: Mo 30. Sep 2019, 16:22
von Nuss_95
Du musst auf jeden Fall immer Zugang zu deiner Waffe haben, also brauchst du einen Schlüssel zu dem Haus/Wohnung wo du die Waffen verwahrst. Ob du zwangsweise einen Wohnsitz dort haben musst, weiß ich nicht.

Re: Lagerung der Waffe / Umzug

Verfasst: Mo 30. Sep 2019, 17:01
von AUG-andy
Nuss_95 hat geschrieben:
Mo 30. Sep 2019, 16:22
Du musst auf jeden Fall immer Zugang zu deiner Waffe haben, also brauchst du einen Schlüssel zu dem Haus/Wohnung wo du die Waffen verwahrst. Ob du zwangsweise einen Wohnsitz dort haben musst, weiß ich nicht.
Ich habe beide Wohnsitze im ZWR stehen.
Nebenwohnsitze kannst du mehrere haben, aber nur einen Hauptwohnsitz.
Ob die Waffen wo ohne Wohnsitz lagern dürfen weiß ich nicht .
Könnte aber bei der Überprüfung ein Problem werden.
Am sichersten ist es einfach einen Nebenwohnsitz anmelden.

Re: Lagerung der Waffe / Umzug

Verfasst: Mo 30. Sep 2019, 17:29
von Fragesteller99
Danke vielmals , dann melde ich also einen Nebenwohnsitz an.
An der Behörde muss ich dann aber sonst nichts melden?

Re: Lagerung der Waffe / Umzug

Verfasst: Mo 30. Sep 2019, 18:11
von AUG-andy
Fragesteller99 hat geschrieben:
Mo 30. Sep 2019, 17:29
Danke vielmals , dann melde ich also einen Nebenwohnsitz an.
An der Behörde muss ich dann aber sonst nichts melden?
Die Kontrolle wird immer am Hauptwohnsitz durchgeführt.
Die Beamten kommen immer nach Wien 22 und es wird ihnen mitgeteilt das die Waffen Kategorie B alle am Zweitwohnsitz gelagert werden.
Daraufhin wird der Kontrollakt ins Weinviertel geschickt.
Dauert zwischen zwei bis vier Wochen.
Dann rufen sie immer vorher an damit sie nicht zweimal kommen müssen. :lol:

Re: Lagerung der Waffe / Umzug

Verfasst: Mo 30. Sep 2019, 18:38
von tousibaer
Nuss_95 hat geschrieben:
Mo 30. Sep 2019, 16:22
Du musst auf jeden Fall immer Zugang zu deiner Waffe haben, also brauchst du einen Schlüssel zu dem Haus/Wohnung wo du die Waffen verwahrst. Ob du zwangsweise einen Wohnsitz dort haben musst, weiß ich nicht.
Das halte ich nicht für richtig. Bei ordnungsgemäßer Verwahrung in zB einem Banksafe hast auch nur Zugang zu den Öffnungszeiten.
Aus eigener (Verwahrungsüberprufungs-) Erfahrung kann ich sagen das Schlüssel zu meinem Elternhaus (in welchem zu diesem Zeitpunkt meine Waffen odnungsgemäß verwahrt waren) weder Gegenstand noch Thema der Überprüfung war.

Grüße

Re: Lagerung der Waffe / Umzug

Verfasst: Mo 30. Sep 2019, 19:15
von panhandle
@Fragesteller99

Hi...

Hier wird ofters mal verwechselt.....Du musst nicht immer Zugang zu Deiner/Deinen Waffen haben. Geht ja logischerweise auch ned immer.... wenn'st auf Montage bist oder wie auch immer.
Aber nur Du darfst/solltest Zugang zu Deinem Zeugs haben.
Und es gibt auch keine Vorschrift wo Du Dein Zeug verwahrst....Sicher soll/muss es sein.

g
Willi

Re: Lagerung der Waffe / Umzug

Verfasst: Mo 30. Sep 2019, 19:37
von Nuss_95
tousibaer hat geschrieben:
Mo 30. Sep 2019, 18:38
Nuss_95 hat geschrieben:
Mo 30. Sep 2019, 16:22
Du musst auf jeden Fall immer Zugang zu deiner Waffe haben, also brauchst du einen Schlüssel zu dem Haus/Wohnung wo du die Waffen verwahrst. Ob du zwangsweise einen Wohnsitz dort haben musst, weiß ich nicht.
Das halte ich nicht für richtig. Bei ordnungsgemäßer Verwahrung in zB einem Banksafe hast auch nur Zugang zu den Öffnungszeiten.
Aus eigener (Verwahrungsüberprufungs-) Erfahrung kann ich sagen das Schlüssel zu meinem Elternhaus (in welchem zu diesem Zeitpunkt meine Waffen odnungsgemäß verwahrt waren) weder Gegenstand noch Thema der Überprüfung war.

Grüße
Zitat von gewo
Ausserdem, persoenliche auskunft, abgeholt am AB wien im sommer 2010:
sie koennen die waffen verwahren wo immer sie wollen, zuhause, bei der freundin, in der gartenhuette, voellig egal, es muss auch nicht ein gemeldeter haupt- oder nebenwohnsitz sein. es muss aber immer gewaehrleistet sein dass unberechtigte keinen zugriff haben, die verwahrung ordnungsgemaess erfolgt, und sie selbst immer die moeglichkeit zum zugang zur waffe haben
Hab ich so schon öfters gelesen.

Re: Lagerung der Waffe / Umzug

Verfasst: Mo 30. Sep 2019, 20:36
von gewo
Nuss_95 hat geschrieben:
Mo 30. Sep 2019, 19:37
tousibaer hat geschrieben:
Mo 30. Sep 2019, 18:38
Nuss_95 hat geschrieben:
Mo 30. Sep 2019, 16:22
Du musst auf jeden Fall immer Zugang zu deiner Waffe haben, also brauchst du einen Schlüssel zu dem Haus/Wohnung wo du die Waffen verwahrst. Ob du zwangsweise einen Wohnsitz dort haben musst, weiß ich nicht.
Das halte ich nicht für richtig. Bei ordnungsgemäßer Verwahrung in zB einem Banksafe hast auch nur Zugang zu den Öffnungszeiten.
Aus eigener (Verwahrungsüberprufungs-) Erfahrung kann ich sagen das Schlüssel zu meinem Elternhaus (in welchem zu diesem Zeitpunkt meine Waffen odnungsgemäß verwahrt waren) weder Gegenstand noch Thema der Überprüfung war.

Grüße
Zitat von gewo
Ausserdem, persoenliche auskunft, abgeholt am AB wien im sommer 2010:
sie koennen die waffen verwahren wo immer sie wollen, zuhause, bei der freundin, in der gartenhuette, voellig egal, es muss auch nicht ein gemeldeter haupt- oder nebenwohnsitz sein. es muss aber immer gewaehrleistet sein dass unberechtigte keinen zugriff haben, die verwahrung ordnungsgemaess erfolgt, und sie selbst immer die moeglichkeit zum zugang zur waffe haben
Hab ich so schon öfters gelesen.
stimmt auch so

wenn du lange genug danach suchst solltest du im RIS einen fall finden wo jemand eine waffe bei einem freund verwahrt hatte, der zum zeitpunkt der ueberpruefung grad ein halbes jahr auf saison am kreuzfahrtschiff oder sowas war.
das war unzulaessig
man muss zugriff auf seine waffe haben
nicht minuetlich oder stuendlich
aber ich wuerde schaetzen dass jedenfalls innerhalb spaetestens einer woche zugriff auf die waffe moeglich sein muss.
um nicht die waffenkontrollen komplett ad absurdum zu fuehren
sie sind es eh weitgehend durch die freistellung des tatsaechlichen verwahrungsortes ...

Re: Lagerung der Waffe / Umzug

Verfasst: Mo 30. Sep 2019, 22:05
von gewo
IR84 hat geschrieben:
Mo 30. Sep 2019, 22:01
....Also deine Eltern dürfen nicht wissen wo der Tresorschlüssel ist, wenn eine Kontrolle kommt. Du darfst den Tresorschlüssel aber in diesem Zimmer verstecken....
das verstecken des schluessels ist NICHT zulaessig
da gibt es einige urteile dazu im RIS

Re: Lagerung der Waffe / Umzug

Verfasst: Mo 30. Sep 2019, 22:17
von cal22
Schlüsseltresor bzw. Zahlenschloss meines Wissens nach.

Re: Lagerung der Waffe / Umzug

Verfasst: Mo 30. Sep 2019, 22:30
von gewo
IR84 hat geschrieben:
Mo 30. Sep 2019, 22:11
Und welche Richtlinien gelten dann für die Verwahrung des Schlüssels? Immer am Körper tragen geht nicht aus verschiedensten Gründen, wenn der Schlüssel in einem anderen Tresor liegt, besteht die Gefahr das der Schlüssel zu diesem Tresor gefunden wird und damit der Schlüssel zum Waffentresor genommen werden kann.
es gibt dazu keine richtlinien

fakt ist aber verstecken „gilt nicht“

Re: Lagerung der Waffe / Umzug

Verfasst: Di 1. Okt 2019, 11:36
von Maddin
Das ist der Grund wieso ich generell zum (elektronischen) Zahlenschloss rate. Zumindest beim Schlüsseltresor.

Re: Lagerung der Waffe / Umzug

Verfasst: Di 1. Okt 2019, 11:45
von Dobi
Ich hab letztes Jahr meine Sachbearbeiterin (Wien, Anfangsbuchstabe D) gefragt, wie ich mit dem Notschlüssel meines Waffentressors (mit Fingerabdruck-Scan bzw. elektronischem Zahlenschloss) umgehen soll, damit der als ordnungsgemäß und sicher vor unberechtigtem Zugriff verwart gilt.
Ihre Auskunft damals: Wenn er in einem Schlüsseltresor mit Zahlenschloss verwart ist, passt alles und dann muss ich ihn auch nicht ständig die ganze Zeit bei mir tragen.

EDIT:
Ich hab ihn daher in so einem ABUS Schlüsseltresor, der an der Wand gesichert ist …

Re: Lagerung der Waffe / Umzug

Verfasst: Di 1. Okt 2019, 15:25
von gewo
IR84 hat geschrieben:
Di 1. Okt 2019, 11:17
gewo hat geschrieben:
Mo 30. Sep 2019, 22:30
es gibt dazu keine richtlinien
fakt ist aber verstecken „gilt nicht“
Willkommen im Beamtenstaat. Keine Richtlinien wie man etwas machen soll, aber wenn Möglich bei Bestrafungen nicht zimperlich sein. Oft frage ich mich ob das von der Obrigkeit mit voller Absicht geschieht. :clap:
Es gibt betreffend Verwahrung überhaupt keine Richtlinien außer „ die Verwahrung muss sicher erfolgen“

Den Rest findest du im RIS im Idealfall als Rechtssatz

Weiß ned ob ich mir wirklich anstelle dessen deutsche verhaeltnisse wünschen soll wo alles mit Normen und Typen festgelegt ist

Da bist bei drei Waffen fuer den Tresor beim Preis fuer eine vierte Waffe ca