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Lagerung der Waffe / Umzug
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- Mauser98Lover
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Re: Lagerung der Waffe / Umzug
also ich würds auf jedenfall als Nebenwohnsitz melden und der BH bescheid geben, sodass die das im ZWR ergänzen können, dann bist du auf der sicheren Seite. Du musst dann halt bei der Kontrolle einen Termin vereinbaren können bei dem du dann am Nebenwohnsitz anwesend bist.
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Re: Lagerung der Waffe / Umzug
was sagt deine BH zu dem thema?Fragesteller99 hat geschrieben: ↑Mo 30. Sep 2019, 17:29Danke vielmals , dann melde ich also einen Nebenwohnsitz an.
An der Behörde muss ich dann aber sonst nichts melden?