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Waffe kaufen - nachhause transportieren

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Vintageologist
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Re: Waffe kaufen - nachhause transportieren

Beitrag von Vintageologist » Fr 6. Mai 2011, 01:43

santiago hat geschrieben:Mann könnte sich auch einiges ersparen wenn man nicht immer versucht jedes Gesetz soweit wie möglich auszureizen wie in manchen interessensvertretungen oft üblich da wir ja glaube ich alle wissen das wir in Österreich eine " anlassgesetzgebung " haben sonst werden wir irgendwann unsere Kanonen in safes transportieren müssen und jede krachn hat so an armagix schaß oder wie der Dreck heißt. Wenns uns ned eh bald alles wegnehmen was irgendwie mehr schaden anrichten kann als a gummiringal wobei es wahrscheinlich für an rexgummi an erwerbsschein oder sowas geben wird


Ich finds auch. Im Endeffekt hast du spätestens im Ernstfall (oder danach) ziemlichen Erklärungsbedarf.
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santiago
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Re: Waffe kaufen - nachhause transportieren

Beitrag von santiago » Fr 6. Mai 2011, 03:55

Mit im Koffer ja, in der Kanon nein weil = führen, wie gesagt a tupperdosn sollte a reichen.
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Re: Waffe kaufen - nachhause transportieren

Beitrag von santiago » Fr 6. Mai 2011, 04:01

Bist du arg Du hast fragen lass halt ned sehn des teil.
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Re: Waffe kaufen - nachhause transportieren

Beitrag von santiago » Fr 6. Mai 2011, 04:08

Wenst das wissen willst muste warten auf a christliche Zeit wenn der User SANDMAN wach und online is der weis sicher auch dazu was genaueres weil der kennt sich da ganz gut aus.
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Re: Waffe kaufen - nachhause transportieren

Beitrag von Floody » Fr 6. Mai 2011, 08:39

Zerst mal find ich man sollte sehr wohl alles das in anspruch nehmen was einem gegeben, ja eigentlich "gegönnt" wird.

Vorrausgesetzt natürlich man übertreibt es nicht, aber dann ist man eh selbst schuld. Ich hab z.B. ein Balisong obeohl ich keine Ahnung habe was ich damit tun soll. Aber ich darf es haben. Andere Europäer nicht.

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Re: Waffe kaufen - nachhause transportieren

Beitrag von gewo » Fr 6. Mai 2011, 10:30

Susn hat geschrieben:echt jetzt? Was wenn ich den Koffer am Stephansplatz mal kurz aufmach, schaun, ob eh alles noch da is und nix rausgefallen is und so. Auch leiwand?


hi

in dem moment wo das ding fuer dich zugriffsbereit ist ist es "fuehren"
also auspacken und mal gucken ist nicht ...
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Re: Waffe kaufen - nachhause transportieren

Beitrag von quildor82 » Fr 6. Mai 2011, 10:32

Floody hat geschrieben:Zerst mal find ich man sollte sehr wohl alles das in anspruch nehmen was einem gegeben, ja eigentlich "gegönnt" wird.

Vorrausgesetzt natürlich man übertreibt es nicht, aber dann ist man eh selbst schuld. Ich hab z.B. ein Balisong obeohl ich keine Ahnung habe was ich damit tun soll. Aber ich darf es haben. Andere Europäer nicht.



Oida des hob i jetzt extra googeln müssn.

Kannst net afoch Battafleiii Messa sogn ?
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Re: Waffe kaufen - nachhause transportieren

Beitrag von Schnittbrot » Fr 6. Mai 2011, 10:49

Susn hat geschrieben:ich hab nicht vor das zu machen, mich interessieren nur rechtliche Randzonen. Angenommen ich mach den Koffer auf - greift dann irgendein Unterabsatz, hinterster Paragraph aus Erlaß sowieso? Ist ja nicht dasselbe wie rausnehmen und auf irgendwen zielen :-)

logisch denken: wenn ein geschlossenes behältnis geöffnet wird, ist es wohl nicht mehr geschlossen ... ergo ... erraten!

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Re: Waffe kaufen - nachhause transportieren

Beitrag von cowroper » Fr 6. Mai 2011, 11:45

Mein Vorschlag:

Cobra informieren und bewaffneten Geleitschutz für die Fahrt vom Büxa nach Hause anfordern. Dann kann sicher nichts passieren.
Eventuell noch ein Gutachten, besser 2 oder 3, wovon mindestens eines von einem beeideten Waffenrechtskundler ist, der genau weiß was Sache ist.

Die Fahrtroute vorher festlegen, ein Geleitfahrzeug mit Blaulicht an der Spitze und an den neuralgischen Punkten sollten Scharfschützen der WEGA bereitstehen.

Leute, ihr habt vielleicht Sorgen!

8 Seiten um eine Waffe vom Büxa nach Haus zu tranportieren? Man könnte glauben es ist von einer Atombombe mit der Sprengkraft von Millionen Megatonnen die Rede.

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Re: Waffe kaufen - nachhause transportieren

Beitrag von Vintageologist » Sa 7. Mai 2011, 15:40

Susn hat geschrieben:volles Magazin angesteckt = führen
leeres Magazin angesteckt = ok
volles Magazin mit im Koffer, nicht angesteckt = auch ok

echt jetzt? Was wenn ich den Koffer am Stephansplatz mal kurz aufmach, schaun, ob eh alles noch da is und nix rausgefallen is und so. Auch leiwand?


Im Zweifelsfall darfst du das dann vor Gericht erklären, warum du das gemacht hast gegen die "Zeugenaussagen" einiger hysterischer Personen mit Aufmerksamkeitsdefizit, die sich mit Tränen in den Augen "ganz sicher" sind, dass du die Waffe gerade rausnehmen und weißgottwas machen wolltest. Alles klar?

Im Gesetz steht, in einem geschlossenen Behältis zum Transport von A nach B. Ergo würde ich daraus ableiten, dass das Behältnis auch den ganzen Weg lang geschlossen bleiben sollte, damit das Sinn ergibt.
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Re: Waffe kaufen - nachhause transportieren

Beitrag von BigBen » So 8. Mai 2011, 07:38

Susn hat geschrieben:ja, ich meinte jetzt in bezug auf volles/leeres bzw. angestecktes/loses Magazin MIT im Koffer


das ändert nichts daran, dass das Behältnis für den Transport geschlossen sein muss. Solltest du den Koffer oder was auch immer unterwegs öffnen, wäre es rechtlich gesehen wohl schon ein Führen. Also: zuhause und am Stand oder beim Büchsner kannst den Koffer aufmachen....ansonsten bleibt er zu - egal ob da jetzt geladene oder ungeladene Magazine drinnen sind.
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Re: Waffe kaufen - nachhause transportieren

Beitrag von cobaltbomb » Mi 11. Mai 2011, 18:46

hei susn kennst du zufällig den praha 170 ?
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Re: Waffe kaufen - nachhause transportieren

Beitrag von OC Tom » Sa 14. Mai 2011, 23:03

manchmal Frag ich mich schon was so schwer daran ist wenn ich mir eine Waffe kaufe dann auch eine Tasche, Rücksack oder Koffer mitzunehmen ? Denke das es bei den meisten ja kein Spontankauf sein wird ? Hab das jetzt in zwei Geschäften binnen 1ner Woche erlebt, Waffe gekauft plus Muniton rein ins Papiersackerl/Plastiksackerl zu getackert/mit Gummiringerl zugewickelt und sind damit gegangen der eine hat sich nicht mal eines auf reserve mit geben lassen, aber hauptsache er hat noch 1000 Schuss mitgenommen in die Strassenbahn :headslap:



Aber mal eine leichte OT Frage hoffe die war nicht schon wo vorher:

Wenn ich jetzt vom Schiessstand heimfahre (bin Autofahrer und verwende keine Öffis) und noch schnell zum Lebensmittelhändler meines Vertrauens rein will da ich Hunger habe darf ich das eigentlich ohne Probleme oder nicht. Ich meine natürlich das ich die Waffe in meiner Waffentasche mithineinnehme. Oder darf ich sie eigentlich nur von A nach B direkt transportieren.
Wäre auch mit Lokalen interessant weil wir letztes mal vom Stand noch in die Pizzaria sind.

Danke
LG
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Re: Waffe kaufen - nachhause transportieren

Beitrag von gewo » So 15. Mai 2011, 02:47

OC Tom hat geschrieben:Wenn ich jetzt vom Schiessstand heimfahre ..


hi

soweit ich mich erinnere an sich nur mit dem schiesstandbesuch im zusammenhang stehende taetigkeiten
also mit schuetzenkollegen ins lokal nach dem schiessen ist ok (waffe muss mit ins lokal, logisch ... im auto lassen, selbst wenn es nur fuer eine minute ist ist rechtlich ein absolutes no-go) aber darueber hinaus... einkaufen fahren? ...vermutlich heikel.

ansonsten ist natuerlich immer die frage was kann "A" sein und was "B"
zuhause
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ein buechsenmacher (da gibst in wien 17 davon ..)
die wohnung eines kollege der sie kaufen will
ein treffpunkt irgenwo der mit einem kaufer ausgemacht wurde
die freundin bei der man die nacht verbringen will
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Re: Waffe kaufen - nachhause transportieren

Beitrag von Maggo » So 15. Mai 2011, 08:34

gewo hat geschrieben: (waffe muss mit ins lokal, logisch ... im auto lassen, selbst wenn es nur fuer eine minute ist ist rechtlich ein absolutes no-go) aber darueber hinaus... einkaufen fahren? ...vermutlich heikel.



So auch nicht richtig,es gibt ein Urteil wo richtungsweisend Zeiten angegeben sind,Gundsätzlich ist es zu vermeiden mit Waffen im Auto stehen zu bleiben, aber Gewehre und Flinten kann man unter Tags 6 Stunden,Genehmigungspflichtige 3 Stunden im Auto verwahren wenn sie entsprechend gesichert sind und von aussen die Waffen nicht einsehbar sind.

Kein Mensch der Welt kann verlangen zuerst nach Hause zu fahren wenn der kurze Einkauf auf dem Weg liegt,sowas ist auch Weltfremd. Die Waffen sollten natürlich entsprechend gesichert sein.(Verschlossenes Behältnis)
So müsste nach deiner Auslegung im Prinzip jeder Jäger sofort nach der Jagd nach Hause fahren,

Abends ist es überhaupt verboten Waffen im Auto zu verwahren.
Wer mit Halbautomaten Schießt ist zu faul zum Repetieren! :D

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