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EU und Internationaler Waffentransport

Verfasst: Do 3. Okt 2019, 12:34
von Mauser98Lover
Guten Tag!
Ich hätte paar Fragen zum Transport von Waffen außerhalb der Grenzen, ich hab schon paar Leute vom Verein dazu ausgefragt, jedoch kommt jedem eine andere Antwort, deshalb erstelle ich hier im Forum einen Fred.

1. Kann ein Deutscher mit Eur. Waffenpass (evtl + Einladung) ein in Deutschland zugelassenes AR15 nach Österreich bringen um an einem Bewerb teilzunehmen?

2.a) Wie kann ein Österreicher oder EU Staatsbürger generell legal eine FFW oder LW z.b. nach Australien oder in die USA für einen internationalen Bewerb bringen (ohne irgendwelche Komplikationen)
2.b) Wenn man z.b. in die USA mit einer FFW fliegt, aber in London-Heathrow umsteigen muss, kann man dann immernoch die FFW mittransportieren, auch wenn in England selbst ein normaler Bürger solche Waffen nicht besitzen kann oder legitimiert der Eur. Waffenpass den Transport der FFW innerhalb der gesamten EU unabhängig der individuellen nationalen Waffengesetze?

3. Für welche EU Mitgliedsstaaten braucht man zum Transport einer FFW oder LW keine Einladung sondern lediglich die registrierte Waffe auf dem Eur. Waffenpass

Bitte klärt mich da auf!

Re: EU und Internationaler Waffentransport

Verfasst: Do 3. Okt 2019, 15:44
von Promo
Mauser98Lover hat geschrieben:
Do 3. Okt 2019, 12:34
1. Kann ein Deutscher mit Eur. Waffenpass (evtl + Einladung) ein in Deutschland zugelassenes AR15 nach Österreich bringen um an einem Bewerb teilzunehmen?
Wenn die gegenständliche Waffe in Österreich Kriegsmaterial ist, dann benötigst du eine Genehmigung zur Ein-, Aus- und Durchfuhr von Kriegsmaterial, auch wenn die Verbringung nur temporär ist. Dies gilt auch ab 14.12.2019 da lediglich die waffenrechtliche Zuordnung zu einer Kategorie geändert wird, die Eigenschaft als Kriegsmaterial von gewissen Waffen per se aber nicht verändert wird.

Mauser98Lover hat geschrieben:
Do 3. Okt 2019, 12:34
2.a) Wie kann ein Österreicher oder EU Staatsbürger generell legal eine FFW oder LW z.b. nach Australien oder in die USA für einen internationalen Bewerb bringen (ohne irgendwelche Komplikationen)
Hier: ich gehe von Schusswaffen aus, die nicht Kriegsmaterial sind: indem er das vorher bei der Fluglinie anmeldet und sich über die Einreisebestimmungen im jeweiligen Land erkundigt. Für Drittstaaten ist aus Österreich übrigens keine waffenrechtliche Ein- und Ausfuhrbewilligung erforderlich (ausgenommen diejenigen Staaten, die EU Staaten gleichgesetzt wurden; z.B. Schweiz). Es kann aber eine Genehmigung nach dem Außenhandelsgesetz erforderlich sein, wenn eine Ausfuhr dauerhaft erfolgt.
Mauser98Lover hat geschrieben:
Do 3. Okt 2019, 12:34
2.b) Wenn man z.b. in die USA mit einer FFW fliegt, aber in London-Heathrow umsteigen muss, kann man dann immernoch die FFW mittransportieren, auch wenn in England selbst ein normaler Bürger solche Waffen nicht besitzen kann oder legitimiert der Eur. Waffenpass den Transport der FFW innerhalb der gesamten EU unabhängig der individuellen nationalen Waffengesetze?
Die FFW fliegt ja nicht im Handgepäck bei dir mit. Diese würde im Falle einer Weiterreise direkt in das nächste Flugzeug gehen. Wenn du es anders machst und einen Tag Zwischenstop in England mit einer Glock 17 einlegen möchtest, dann wird die Polizei/Zoll die Waffe beschlagnahmen und dich dafür bestrafen. Die britischen Gesetze gelten örtlich und nicht personenbezogen (sprich: auch für Ausländer).
Mauser98Lover hat geschrieben:
Do 3. Okt 2019, 12:34
3. Für welche EU Mitgliedsstaaten braucht man zum Transport einer FFW oder LW keine Einladung sondern lediglich die registrierte Waffe auf dem Eur. Waffenpass.
Zur Beantwortung dieser Frage empfehle ich die Gesetze des jeweiligen Landes zu lesen. Pauschalaussagen werden hier nicht viel helfen. Unabhängig davon irritiert die Frage etwas - was gedenkst du denn daraus abzuleiten, falls z.B. das Gesetz in Litauen keine Einladung erforderlich macht? Willst du dann mit deiner Waffe nach Litauen fliegen und genau was dort machen? Am Straßenweg dorthin würdest du ja jedenfalls durch andere EU Staaten auch fahren, und dabei gibt es sicherlich mindestens einen Staat, der eine Einladung als Gesetzeserfordernis hat, und daher sich die Fragestellung wieder erübrigt.

Re: EU und Internationaler Waffentransport

Verfasst: Do 3. Okt 2019, 15:56
von Mauser98Lover
Promo hat geschrieben:
Do 3. Okt 2019, 15:44
Mauser98Lover hat geschrieben:
Do 3. Okt 2019, 12:34
1. Kann ein Deutscher mit Eur. Waffenpass (evtl + Einladung) ein in Deutschland zugelassenes AR15 nach Österreich bringen um an einem Bewerb teilzunehmen?
Wenn die gegenständliche Waffe in Österreich Kriegsmaterial ist, dann benötigst du eine Genehmigung zur Ein-, Aus- und Durchfuhr von Kriegsmaterial, auch wenn die Verbringung nur temporär ist. Dies gilt auch ab 14.12.2019 da lediglich die waffenrechtliche Zuordnung zu einer Kategorie geändert wird, die Eigenschaft als Kriegsmaterial von gewissen Waffen per se aber nicht verändert wird.

Mauser98Lover hat geschrieben:
Do 3. Okt 2019, 12:34
2.a) Wie kann ein Österreicher oder EU Staatsbürger generell legal eine FFW oder LW z.b. nach Australien oder in die USA für einen internationalen Bewerb bringen (ohne irgendwelche Komplikationen)
Hier: ich gehe von Schusswaffen aus, die nicht Kriegsmaterial sind: indem er das vorher bei der Fluglinie anmeldet und sich über die Einreisebestimmungen im jeweiligen Land erkundigt. Für Drittstaaten ist aus Österreich übrigens keine waffenrechtliche Ein- und Ausfuhrbewilligung erforderlich (ausgenommen diejenigen Staaten, die EU Staaten gleichgesetzt wurden; z.B. Schweiz). Es kann aber eine Genehmigung nach dem Außenhandelsgesetz erforderlich sein, wenn eine Ausfuhr dauerhaft erfolgt.
Mauser98Lover hat geschrieben:
Do 3. Okt 2019, 12:34
2.b) Wenn man z.b. in die USA mit einer FFW fliegt, aber in London-Heathrow umsteigen muss, kann man dann immernoch die FFW mittransportieren, auch wenn in England selbst ein normaler Bürger solche Waffen nicht besitzen kann oder legitimiert der Eur. Waffenpass den Transport der FFW innerhalb der gesamten EU unabhängig der individuellen nationalen Waffengesetze?
Die FFW fliegt ja nicht im Handgepäck bei dir mit. Diese würde im Falle einer Weiterreise direkt in das nächste Flugzeug gehen. Wenn du es anders machst und einen Tag Zwischenstop in England mit einer Glock 17 einlegen möchtest, dann wird die Polizei/Zoll die Waffe beschlagnahmen und dich dafür bestrafen. Die britischen Gesetze gelten örtlich und nicht personenbezogen (sprich: auch für Ausländer).
Mauser98Lover hat geschrieben:
Do 3. Okt 2019, 12:34
3. Für welche EU Mitgliedsstaaten braucht man zum Transport einer FFW oder LW keine Einladung sondern lediglich die registrierte Waffe auf dem Eur. Waffenpass.
Zur Beantwortung dieser Frage empfehle ich die Gesetze des jeweiligen Landes zu lesen. Pauschalaussagen werden hier nicht viel helfen. Unabhängig davon irritiert die Frage etwas - was gedenkst du denn daraus abzuleiten, falls z.B. das Gesetz in Litauen keine Einladung erforderlich macht? Willst du dann mit deiner Waffe nach Litauen fliegen und genau was dort machen? Am Straßenweg dorthin würdest du ja jedenfalls durch andere EU Staaten auch fahren, und dabei gibt es sicherlich mindestens einen Staat, der eine Einladung als Gesetzeserfordernis hat, und daher sich die Fragestellung wieder erübrigt.
danke für die ausführlichen Antworten, das ist genau das, was ich wissen wollte! Eins nur zu 1. und zwar kann man davon ausgehen, dass der Deutsche, der nach Österreich mit seinem deutschen AR15 fährt, dann auch diese Genehmigung bekommt, um eben an dem Bewerb teilzunehmen? Oder wird da unsere BH sagen, dass das wurscht is und er muss sich halt eine Austria Edition vom AR15 anschaffen? Was meinst du?

Noch zum internationalen Waffentransport, es kann also normal sein, dass man mehrere Monate vor dem z.b. IPSC event in Australien die dortige Behörde kontaktieren muss und man dann von denen Bescheide und Genehmigungen bekommt, die es einem erlauben dann die FFWs dorthin zu bringen?

Re: EU und Internationaler Waffentransport

Verfasst: Do 3. Okt 2019, 16:13
von Promo
Du verstehst hier etwas falsch. Für Kriegsmaterial hat die BH keine Zuständigkeit. Wenn z.B. ein Deutscher mit einer Waffe die in Österreich Kriegsmaterial ist bei einem Bewerb teilnehmen will, dann muss beim Innenministerium ein Antrag nach KMG stellen. Der Bundesminister für Inneres hat im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Landesverteidigung und Sport eine Bewilligung zu erteilen, wenn nichts dagegen spricht. Eine Genehmigung hiernach kostet zirka 300 Euro.

Ad der zweiten Frage: bitte wende dich damit an das australische Konsulat bzw. in jedem Fall an das Konsulat des jeweiligen Landes wo du hin möchtest. Es ist nicht davon auszugehen, dass besonders viele Menschen mit Erfahrungen aus IPSC Matches in Australien hier frequentieren. Selbst wenn denn so wäre, so wäre das eine Einzelfallbetrachtung. Eine Pauschalaussage oder Ableitungen für andere Länder ist hieraus nicht möglich.

Re: EU und Internationaler Waffentransport

Verfasst: Do 3. Okt 2019, 17:23
von gewo
woolf hat geschrieben:
Do 3. Okt 2019, 16:11
Wenn ich mich recht erinnere war das BMI im Falle eines HK MR 308 der Meinung dass es sich um KM handelt (eh klar) und ein Deutscher (der diese Waffen in DE rechtmäßig besitzt) auch mit gültigem EUFWP nicht nach AT mitnehmen darf.

Leider ist das Schreiben des BMI nicht mehr online und ich habe es auch nicht mehr.
Wenn mich meine Erinnerung also täuschen sollte, korrigiert mich bitte.
die staaten machen es sich hier sehr leicht

eigentlich ist im gesetz vorgesehen dass die staaten im zuge der bestimmungen ueber den europaeischen feuerwaffenpass sich gegenseitig mitteilen welche waffen sie nicht akzeptieren, und die ausstellende heimatbehoerde schraenkt dann den EUFWP der person entsprechend ein wenn eine derartige waffe darin eingetragen wird (zb pos2 slb aug-z a3 417mm 223rem darf nicht nach deutschland verbracht werden).

fakt ist dass die staaten das nicht tun

trotzdem sind sie mit verbringungen nicht einverstanden

hab vor jahren mal auf der IWA mit dem deutschen BKA darueber geplaudert.
die sind der meinung dass das bedeutungslos ist ob sie da was bekannt geben oder nicht
ist die waffe in DE verboten dann ist sie verboten, basta, EUFWP hin oder her
der einreisende muss sich vorher kundig machen