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Kauf von halbautomatischen Gewehren und Karabinern ab 14.12.2019

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Mauser98Lover
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Re: Kauf von halbautomatischen Gewehren und Karabinern ab 14.12.2019

Beitrag von Mauser98Lover » Do 10. Okt 2019, 12:40

Promo hat geschrieben:
Mi 9. Okt 2019, 17:23
Mauser98Lover hat geschrieben:
Mi 9. Okt 2019, 17:17
Es können sowieso nur Leute mit Genehmigung Waffen importieren. Nur wenn ich die vorherigen Beiträge richtig interpretiere, dann müsste es auch möglich sein mit dem neuen Gesetz, dass z.b. ein Deutscher mit einem eur. Waffenpass und einem AR15 (DE Ausführung) nach Österreich einreisen kann um z.b. an einem Ar15 Bewerb teilzunehmen, so habe ich das jedenfalls verstanden. Bis dato war es ja - so wie ich das hier mitbekommen habe - sehr schwierig ein Ar15 als nicht-Österreicher temporär ins Land zu zu bringen für einen internationalen Bewerb zum Beispiel.
Bitte klärt mich auf, falls ich das falsch verstanden habe.
Genau eben nicht! Wenn eine Waffe in Österreich Kriegsmaterial ist (was sie ist, wenn die Ausnahmetatbestände nach KM-Vo (u.A. keine Jagd- oder Sportwaffe ist) nicht zutreffen), dann benötigt man auch weiterhin eine Bewilligung nach KMG für den - wenn auch nur temporären Import - von KM. Genau darauf wollte ich eben aufmerksam machen.
Edit, zur Präzisierung: der Deutsche macht sich damit ab 14.12.2019 nicht nach WaffG schuldig, aber sehr wohl weiterhin nach KMG!
danke für die Info, also das KMG ist nicht das Gleiche wie Kriegsmaterial im Sinne des WaffG, versteh ich das richtig?
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Promo
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Re: Kauf von halbautomatischen Gewehren und Karabinern ab 14.12.2019

Beitrag von Promo » Do 10. Okt 2019, 14:39

Das hast du richtig verstanden.

Primitiv: Der Gesetzgeber hat das WaffG geändert und sagt "laut WaffG ist KM jetzt anders definiert", gleichzeitig erwähnt er aber dezidiert im § 5 Abs. 3 WaffG, dass die Bestimmungen des KMG dadurch nicht geändert werden. Daher bleibt das KMG wie bisher anzuwenden, nur iSd WaffG hat sich hier eine Änderung ergeben.
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hasgunz
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Re: Kauf von halbautomatischen Gewehren und Karabinern ab 14.12.2019

Beitrag von hasgunz » Di 15. Okt 2019, 11:32

AUG-andy hat geschrieben:
Do 10. Okt 2019, 12:06
hasgunz hat geschrieben:
Do 10. Okt 2019, 12:02
Jesus Maria Mutter Gottes, das wird noch richtig lustig werden...
Ich bin halt gespannt was dann wirklich ab dem Stichtag passieren wird.
Denn in der Realität ist es immer ein bisschen anders, besonders im Staate Österreich...

LG
Mal schauen was ab Dezember wirklich erlaubt wird . ;)
Es soll ja einige Händler geben die schon zig Halbautomaten auf Lager liegen haben und nur auf den 15.12 warten. Hoffentlich gibt's danach kein böses Erwachen für die Käufer wenn sie die Teile wieder zurückgeben müssen. :lol:
Ab Mitte Dezember wird das Chaos ausbrechen auf den Behörden bezüglich Halbautomaten und Magazinen. Keiner weiß noch Bescheid was da nun erlaubt ist und verkauft werden darf. Geschweige wie die Magazine gemeldet werden sollen.
Ja, bin selber schon gespannt. Es wird sicher ein paar lustige Kombinationen geben :mrgreen:


LG
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Re: Kauf von halbautomatischen Gewehren und Karabinern ab 14.12.2019

Beitrag von Steppenwolf » Mi 30. Okt 2019, 21:07

Werte Wissende!

Ein Freund, der heute den WaFü bei einem Händler für die Erlangung der WBK gemacht hat, hat mir folgendes mitgeteilt. Der Händler behauptet, dass ab 15.12 der Erwerb eines HA nicht mehr möglich sein wird sondern nur mehr für Edelsportschützen bzw. nur mehr ein HA im KK Kaliber? Auch habe ich ihm gefragt ob er sich nicht verhört habe bezüglich HA und der Händler eventuell den Erbwerb von Highcap Mags ab dem 15.12 gemeint hat verneinte er das weil er extra nochmals nachgefragt hat.

Würde mich freuen wenn einer unserer elitären Händler da Erleuchtung rein bringen könnte denn mir wäre das neu :think:
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

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Re: Kauf von halbautomatischen Gewehren und Karabinern ab 14.12.2019

Beitrag von Lexman1 » Mi 30. Okt 2019, 21:13

Bei welchem Spezialisten war denn dieser Kurs?
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Re: Kauf von halbautomatischen Gewehren und Karabinern ab 14.12.2019

Beitrag von Steppenwolf » Mi 30. Okt 2019, 21:22

Hab eher die Vermutung, er hat den Kurs in NÖ gemacht, dass der Händler noch schnell seine HA's an den Mann bringen will denn mit Ungewissheit/ Ängsten macht man ja bekanntlich das beste Geschäft.
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

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Re: Kauf von halbautomatischen Gewehren und Karabinern ab 14.12.2019

Beitrag von Promo » Mi 30. Okt 2019, 21:29

Steppenwolf hat geschrieben:
Mi 30. Okt 2019, 21:07
Werte Wissende!

Ein Freund, der heute den WaFü bei einem Händler für die Erlangung der WBK gemacht hat, hat mir folgendes mitgeteilt. Der Händler behauptet, dass ab 15.12 der Erwerb eines HA nicht mehr möglich sein wird sondern nur mehr für Edelsportschützen bzw. nur mehr ein HA im KK Kaliber? Auch habe ich ihm gefragt ob er sich nicht verhört habe bezüglich HA und der Händler eventuell den Erbwerb von Highcap Mags ab dem 15.12 gemeint hat verneinte er das weil er extra nochmals nachgefragt hat.

Würde mich freuen wenn einer unserer elitären Händler da Erleuchtung rein bringen könnte denn mir wäre das neu :think:
Wenn sich „HA“ auf ein AUG mit 30 Schuss Magazin bezieht, dann ist es ab 14.12. eine verbotene Waffe. Daher benötigt man dann zum Erwerb dieser Waffe eine entsprechende Bewilligung. Entweder dein Freund hat daher nicht genau aufgepasst, dir nicht alle Bedingungen genannt, oder der Händler hat sich unvollständig ausgedrückt.
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Re: Kauf von halbautomatischen Gewehren und Karabinern ab 14.12.2019

Beitrag von Yukon » Mi 30. Okt 2019, 21:35

Steppenwolf hat geschrieben:
Mi 30. Okt 2019, 21:07
Werte Wissende!

Ein Freund, der heute den WaFü bei einem Händler für die Erlangung der WBK gemacht hat, hat mir folgendes mitgeteilt. Der Händler behauptet, dass ab 15.12 der Erwerb eines HA nicht mehr möglich sein wird sondern nur mehr für Edelsportschützen bzw. nur mehr ein HA im KK Kaliber? Auch habe ich ihm gefragt ob er sich nicht verhört habe bezüglich HA und der Händler eventuell den Erbwerb von Highcap Mags ab dem 15.12 gemeint hat verneinte er das weil er extra nochmals nachgefragt hat.

Würde mich freuen wenn einer unserer elitären Händler da Erleuchtung rein bringen könnte denn mir wäre das neu :think:
Naja, ohne zu wissen welcher Händler das war, und quasi unbekannterweise zur Ehrenrettung, nicht alle haben Zeit und Muße sich die Novelle mit der Akribie durchzulesen, die notwendig wäre, um alle Verstrickungen und Fallen zu verstehen....eigentlich ein Armutszeugnis.
Mir ist auch schon zu Ohren gekommen, dass manche einer seit einiger Zeit keine grossen Magazine mehr beim Grosshändler bestellt hat, damit er mit 14.12. seinen Magazinvorrat verkauft und damit kein totes Kapital herumliegen hat, gerade so, als ob ab Dezember niemand mehr große Magazine kaufen dürfte...
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Re: Kauf von halbautomatischen Gewehren und Karabinern ab 14.12.2019

Beitrag von Steppenwolf » Mi 30. Okt 2019, 21:52

@Promo:

Kein Thema, wenn ein z.b. Im Jänner 2020 seine WBK erhält, er im Waffenhandel sich einen HA inkl. 30 Schuss Mag kaufen will, wird er enttäuscht werden. Aber wenn er einen HA kaufen will mit einem 10 Schuss Mag wird er das sehr wohl erhalten. Hab ihm auch 2 x gefragt ob er sich da nicht verhört hat aber nein, das waren seine Worte. Was mich einfach auch ein wenig ärgert ist die Erkenntnis, dass ein neuer eigentlich da verarscht wird. Irgend wie ein Armutszeugnis für den Händler :evil:


@Yukon: Bin ganz bei dir! Finde es aber eher unclever und kurzfristig solche Ammenmärchen zu verbreiten denn selbst als komplett neuer in dieser Matherie kommst du sehr schnell drauf, es ist eigentlich quatsch war was er mir erzählt hat. Ob du dann bei so einen weitere Einkäufe tätigen wirst, sei dann dahin gestellt. Das mit den Magazinen kann ich im übrigen bestätigen auch ich kenne einen Händler der dies so handhabt....aber ja, jeder wie er will.
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Re: Kauf von halbautomatischen Gewehren und Karabinern ab 14.12.2019

Beitrag von cas81 » Mi 30. Okt 2019, 21:56

Ich tippe auf das wahrscheinlichste Szenario:
Ein Neuling, der gerade erst mal den WFS macht, vermag die Nuancen iaR nicht mal zu erkennen. Der hört etwas, glaubt er verstehts und der Knackpunkt fällt ihm nicht mal auf, er weiß ja nicht explizit, worauf er achten muss. Den kannst 10 mal fragen, ob der Vortragende nun x oder y gesagt hat. Heißt nicht, es muss so sein, aber es wäre alltäglich, zu erwarten, typisch und auch verständlich. Das ist mMn übrigens auf 90% der Meldungen a la "Ein Freund hat beim WFS dies und das gehört" zu übertragen. Und am Ende wird kollektiv im Forum per Ferndiagnose auf den Händler eingedroschen. Wenn es auch Ausnahmen geben mag, schon klar. Also erklär deinem Freund, wie es wirklich ist und fertig. Und sollten Händler entgegen der gesetzlichen Möglichkeiten handeln, dann besteht immer noch kein rechtliches Problem. Zudem sollte man grundsätzlich nicht zu viel auf juristisches "Wissen" und juristische "Kontakte" eines Händlers geben; 90% Gerüchteküche, 90% Halbwissen. Denn ein wirklich Eingeweihter plaudert das iaR nicht am Thresen so nebenbei aus. Und die Schulungen waren noch nicht. Also 1001 Gründe um derartigen "Informationsfluss" zu ignorieren. Sowas haben wir fast täglich im Forum und am Schluss ists immer dasselbe: nichts.
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Re: Kauf von halbautomatischen Gewehren und Karabinern ab 14.12.2019

Beitrag von Steppenwolf » Mi 30. Okt 2019, 22:10

Ist nicht von der Hand zu weisen, gerade wenn du dich vorab wenig bis gar nicht mit diesen Thema beschäftigt hast, prallen sehr viel Informationen in der kurzen Zeit auf dich bei dem Kurs ein die du mal richtig verstehen musst.
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Re: Kauf von halbautomatischen Gewehren und Karabinern ab 14.12.2019

Beitrag von gewo » Do 31. Okt 2019, 00:45

die frage ist wie genau die formulierung gelautet hat

eine 7,5“ AR-15 kannst ab 15.12.19 nicht mehr kaufen
auch nicht als KK
und auch nicht mit 10 schuss magazin

bestimmte selbstladerflinten mit roehrenmagazin in das mehr als 10 schuss schrot reinpassen detto nicht mehr moeglich

und es scheinen auch nur mehr haendler mit KM berechtigung diese waffen verkaufen zu duerfen

es aendert sich also eine menge

die aussage dass ab dem 14.12.19 der kauf von HA langwaffen nicht mehr in der form moeglich ist wie heute ist nicht unrichtig.

wie es genau sein wird wissen wir nicht
fruehestens in zwei wochen sollte sich da der nebel etwas lichten ...
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Re: Kauf von halbautomatischen Gewehren und Karabinern ab 14.12.2019

Beitrag von Nordi » Do 31. Okt 2019, 07:35

Werte Kollegen...ich brauche mal eure Hilfe bzw Meinung:

Ich hätte die Möglichkeit eine HK MR308 schon jetzt zu kaufen, also eine Anzahlung zumachen und könnte sie dann nach dem 14.12 abholen...ich frage mich jetzt aber....ist das überhaupt dann möglich? Gibt es überhaupt irgendeine verlässliche Info das besagtes Gewehr dann auch legal sein wird?

Ich denke mir ( besonders mit Blick auf die "grünliche" Regierung die wird wohl bald haben werden ) das es am Ende vl diese 3 Szenarien gibt:

1) Es läuft wirklich alles wie gedacht und ab 14.12 kann ich das Teil besitzen und alles ist gut

2) Es wird doch noch im letzten Moment ein änderung gemacht und im Grunde bleibt alles wie vor dem 14.12

3A) Ich hol das Ding zu Weihnachten ab und ein paar Monate später erfahre ich dann das es doch nicht legal ist und ich muss es wieder zurückgeben...

3B) Es könnte passieren das alle neuen HA die zwischen...sagen wir einfach...14.12 und 14.3.2020 verkauft wurden weiterhin im Besitz bleiben dürfen, aber zu KAT A werden weil nach dem 14.3.2020 das Gesetz so geändert wird das doch keine neuen HAs möglich / legal sind,man also froh sein kann die Waffen behalten zu dürfen und nicht abgegeben werden müssen.


Keine Ahung ob ich hier nur blödsinn mir vorstelle oder ob eines der Szenarios wirklich so kommt...

Der langen Rede kurzer Sinn : Sollte ich das Risiko eingehen und das Teil schon Ende Dezember mir holen ( falls es bis dahin keine klare Infos gibt ) ?

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Re: Kauf von halbautomatischen Gewehren und Karabinern ab 14.12.2019

Beitrag von Lexman1 » Do 31. Okt 2019, 08:01

Zu Tode gefürchtet ist auch gestorben! Wenn du das Teil haben willst, dann go for it!
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Re: Kauf von halbautomatischen Gewehren und Karabinern ab 14.12.2019

Beitrag von Nordi » Do 31. Okt 2019, 08:07

@Lexman1: Im Grunde bin ich ganz deiner Meinung...aber 3500€ Kaufpreis machen mich halt doch etwas vorsichtig =/

Normal würde ich ja sagen : Ok...warte ich einfach ab und wenn es alles klar ist bestell ich eine neue " Aber das spielt es leider nicht weil anscheinend sind die Lieferzeiten für die MR jetzt auf 2 Jahre gestiegen, andere behaupten sogar das die MR308 gar nicht mehr hergestellt wird ( wobei ich mir das nicht vorstellen kann ) alles ein wenig verzwickt =/

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