Hier hat niemand eine Glaskugel. Ich glaube zwar nicht, dass da noch schnell etwas verhindert wird (wozu denn, eine Änderung geht nachher jederzeit genauso), aber die einfachste und sicherste Variante wäre:
Einen schriftlichen Kaufvertrag errichten, in dem die Bedingung vereinbart wird, dass dieser Kaufvertrag entfällt, wenn das Gesetz vor dem Stichtag (und damit der geplanten Übergabe) entsprechend geändert wird. Die Anzahlung ist freilich in vollem Umfang zurück zu erstatten. Das kannst genauso gut per Mail machen, ihr müsst es nur vereinbaren und zwar so, dass es nachweisbar ist (also kein WhatsApp, wo er die Nachrichten ganz easy nachträglich löschen kann und sich der Beweis erschwert). Spätestens dann halten sich selbst die "hartgesottenen" Verkäufer dran.
(Eigentlich bräuchte es das gar nicht, weil hinzutretende dauerhafte Hindernisse in rechtlicher Sicht den Vertrag sowieso für absolut nichtig erklären. Aber erklär das einem Verkäufer, der unbedingt sein Zeug abstoßen will. Schriftlicher Vertrag erleichtert vieles)
Wenn er sich nicht darauf einlässt, dann würde ich von so einem zwielichtigen Verkäufer sowieso Abstand nehmen. Das ist erstens eigentlich eine Selbstverständlichkeit und zweitens bereits ex lege so.