Ich versteh nicht was das mit auffallen zu tun hat sry.Nydorian hat geschrieben: ↑Mi 16. Okt 2019, 11:42wart wart ... die welt ist nicht schwarz weiß. natürlich fällt man als waffenbesitzer mehr auf als einer ohne. aber als jemand mit katA fällt man um ein eckhaus mehr auf.
ich habe gerade bei meiner stammrange nachgefragt: katA ist dort nicht zulässig. auch nicht wenn ich es besitzen darf. dh auch wennst eine pumpgun hättest und haben darfst, weil du damals brav alles umgemeldet hast, dürftest dort nicht schiessen.
(was sagen andre betreiber? ruft mal eure an und fragt ob man bei ihnen mit einer registrierten, erlaubten pumpgun schiessen darf. wenn "nein" sind highcaps in spätestens 3 jahren dort auch ein no-go)
so.
jetzt darfst dann also deine magazine nur am schiesstand anstecken nur lassen die dich das auch nicht machen. klasse. und dann?
Ob ich Kat. A, 30er Mags oder Pumpgun habe macht doch keinen Unterschied. Wo steht denn geschrieben, dass ich welche habe ? In irgendeinem Register namens ZWR und da schaut wer genau rein ? Genau, niemand...
Am Schießstand sind die Magazine grundsätzlich legal, wenn die Betreiber dem LWB ans Bein pinckeln wollen und ihre Nutzung untersagen, dann wird das ihr eigener finanzieller Tod sein. Darüber kann ich dann nur lachen.
Außerdem versteh ich nicht wieso man nicht mehr miteinander redet und zuhört. Wer und aus welchem Grund sollte was gegen eine Pumpgun haben ? Oder meinst nach dem ersten Schuss wirst gleich verjagd und bekommst lebenslanges Standverbot ? Aus welchem Grund bitte ?
Kann doch nicht so schwer sein das ganze etwas diplomatischer zu sehen. Gilt übrigens für beide Seiten, sowohl Kunde als auch Betreiber...
Wie immer, der schlimmste Feind sitzt in den eigenen Reihen...