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Highcap Magazine im Jahre 2020

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Re: Highcap Magazine im Jahre 2020

Beitrag von Aardvark » Fr 11. Okt 2019, 08:01

Paddy91 hat geschrieben:
Do 10. Okt 2019, 17:05
Stellt sich die Frage wann und für was man daheim Magazine an- und absteckt.... oder sind soviele Stände nicht behördlich?
Die Frage die sich mir da eher stellt ist, wie die Polizei davon erfährt, dass du da zu Hause herumsteckst :think:

Bdave
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Re: Highcap Magazine im Jahre 2020

Beitrag von Bdave » Fr 11. Okt 2019, 08:42

Wenns der grantige Nachbar durchs Fenster sieht ^^
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Nydorian
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Re: Highcap Magazine im Jahre 2020

Beitrag von Nydorian » Fr 11. Okt 2019, 08:55

Peanut hat geschrieben:
Do 10. Okt 2019, 16:04
Man darf es danach nur an einem öffentlich genehmigten Schießstand zusammen bauen wenn du nicht beides vorher besessen hast
zb selbstverteidigung. wenns im einbrechter 11 löcher finden solltest zu deinen 30igern auch 2 10er magazine besitzen :roll:

kurze frage aus neugier: gibts schon belastbare quellen die uns sagen dass das so ist, etwa die nutzung nur am schiesstand zulässig ist?
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Re: Highcap Magazine im Jahre 2020

Beitrag von mastercrash » Fr 11. Okt 2019, 09:58

Nydorian hat geschrieben:
Fr 11. Okt 2019, 08:55
zb selbstverteidigung. wenns im einbrechter 11 löcher finden solltest zu deinen 30igern auch 2 10er magazine besitzen :roll:

kurze frage aus neugier: gibts schon belastbare quellen die uns sagen dass das so ist, etwa die nutzung nur am schiesstand zulässig ist?
Da könnte ja eine Kugel im Patronenlager gewesen sein. Darf man ja geladen mit nachgefülltem Magazin in den Schrank stellen...

Das mit dem behördlich genehmigten Schießstand ergibt sich daraus, dass das verbotene Waffen nach § 17 sind und nicht KM nach § 18 und die Regelung über verbotene Waffen auf behördlich genehmigten Schießständen nicht anzuwenden sind. Ganz einfach. Ein „Fun-Switch“ macht aus einer Glock rechtlich hingegen eine Maschinenpistole und das ist demnach als § 18 Waffe auch dort nicht erlaubt...
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Re: Highcap Magazine im Jahre 2020

Beitrag von Paddy91 » Fr 11. Okt 2019, 10:08

Aardvark hat geschrieben:
Fr 11. Okt 2019, 08:01
Paddy91 hat geschrieben:
Do 10. Okt 2019, 17:05
Stellt sich die Frage wann und für was man daheim Magazine an- und absteckt.... oder sind soviele Stände nicht behördlich?
Die Frage die sich mir da eher stellt ist, wie die Polizei davon erfährt, dass du da zu Hause herumsteckst :think:
Fragen über fragen. Darauf zielte auch mein Ursprungsposting ab....
Als gesetzestreuer Bürger würde ich mich natürlich selbst anzeigen sollte ich davon Kenntnis erlangen dass ich im Keller das falsche Magazin angesteckt habe. Also theoretisch. Praktisch habe ich Altbestand und tauge voraussichtlich als Sportschütze.

Im Fall der Notwehr glaube ich nicht, dass es ein Problem wäre dass man zum falschen Magazin gegriffen hat. Außerdem wäre mir das in Anbetracht der sonstigen Konsequenzen auch komplett egal.

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Re: Highcap Magazine im Jahre 2020

Beitrag von Nydorian » Fr 11. Okt 2019, 11:04

Paddy91 hat geschrieben:
Fr 11. Okt 2019, 10:08
[...]Außerdem wäre mir das in Anbetracht der sonstigen Konsequenzen auch komplett egal.
rechtlich wird es vermutlich schon einen unterschied machen ob du dich mit was verteidigt hast dass du besitzen/benutzen darfst oder eben mit einem verbotenen gegenstand, oder?
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Re: Highcap Magazine im Jahre 2020

Beitrag von bino71 » Fr 11. Okt 2019, 11:27

Aardvark hat geschrieben:
Fr 11. Okt 2019, 08:01
Paddy91 hat geschrieben:
Do 10. Okt 2019, 17:05
Stellt sich die Frage wann und für was man daheim Magazine an- und absteckt.... oder sind soviele Stände nicht behördlich?
Die Frage die sich mir da eher stellt ist, wie die Polizei davon erfährt, dass du da zu Hause herumsteckst :think:
Du kannst auch ohne Führerschein mit dem Auto/Lastwagen herumfahren.
Du kannst Dir zu Hause eine Marihuana Plantage aufbauen.
Du kannst Dir eine AK47 Full Auto aus dem Süden holen.
.....

Alles nur eine Frage was Du bereit bist zu riskieren, wie vorsichtig Du bist und in dem Falle wie wichtig Dir Deine WBK ist.
Im RIS findest dann diejenigen, die das Risiko falsch eingeschätzt haben.

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Re: Highcap Magazine im Jahre 2020

Beitrag von mastercrash » Fr 11. Okt 2019, 12:07

Nydorian hat geschrieben:
Fr 11. Okt 2019, 11:04
Paddy91 hat geschrieben:
Fr 11. Okt 2019, 10:08
[...]Außerdem wäre mir das in Anbetracht der sonstigen Konsequenzen auch komplett egal.
rechtlich wird es vermutlich schon einen unterschied machen ob du dich mit was verteidigt hast dass du besitzen/benutzen darfst oder eben mit einem verbotenen gegenstand, oder?
Nicht bei der Frage, ob es Notwehr war oder nicht. Dennoch hast dann auch bei Notwehr wo der Einsatz der verbotenen Waffe als zulässig erkannt wird weiterhin den rechtswidrigen und schuldhaften Verstoß gegen das Waffengesetz in Tatmehrheit und der wird verfolgt.
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Re: Highcap Magazine im Jahre 2020

Beitrag von Nydorian » Fr 11. Okt 2019, 12:16

mastercrash hat geschrieben:
Fr 11. Okt 2019, 12:07
Nicht bei der Frage, ob es Notwehr war oder nicht. Dennoch hast dann auch bei Notwehr wo der Einsatz der verbotenen Waffe als zulässig erkannt wird weiterhin den rechtswidrigen und schuldhaften Verstoß gegen das Waffengesetz in Tatmehrheit und der wird verfolgt.
eben. im schnitt feuern zivilisten was? 3 schuss in so einem fall ab. irgendsowas wars doch, oder? sprich eine situation die man mit 10 schuss nicht lösen konnte, mit 30 aber doch, ist von haus aus schon mal unwahrscheindlich.

nicht falsch verstehen ... ich halte die einschränkung für beknackt, weil auch kein gesetzestreuer mit 30 schuss magazinen mehr schaden anrichten kann und würde als mit einer tasche voller 10er.

aber wenn das recht eben so ist wie es ist macht es eben kaum sinn ein geladenes high cap im schrank zu haben.
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Re: Highcap Magazine im Jahre 2020

Beitrag von mastercrash » Fr 11. Okt 2019, 12:25

Für den der dann die Berechtigung für eine Kat A neu hat spielt das ja keine Rolle... Die anderen benutzen wirklich besser die 10er Mags.
Wenn die Wahl hast zwischen mehreren gleichwirksamen Mitteln immer das schonendste und legalere verwenden. Wenn jemand keine Kat A Berechtigung für die Waffe hat und dann 10er und 30er Mags zur Wahl stehen wird es im Regelfall keine Rechtfertigung geben, dass er das 30er angesteckt hat und damit eine verbotene Waffe besessen hat, wenn das 10er genauso wirksam gewesen wäre.
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Re: Highcap Magazine im Jahre 2020

Beitrag von Joewood » Fr 11. Okt 2019, 16:50

Nydorian hat geschrieben:
Fr 11. Okt 2019, 12:16
aber wenn das recht eben so ist wie es ist macht es eben kaum sinn ein geladenes high cap im schrank zu haben.
Mein persönlicher Zugang sieht so aus, dass ich lieber ein halbvolles 30er mag daheim habe (Glock) statt einem vollen 15er - nudelt die Feder weniger aus, wenn sie nicht 24x7 voll unter Spannung steht. Ob es jetzt wirklich so ist oder nicht, ist nebensächlich - es passt für mein Gefühl einfach besser

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Re: Highcap Magazine im Jahre 2020

Beitrag von Maddin » Fr 11. Okt 2019, 21:10

mastercrash hat geschrieben:
Fr 11. Okt 2019, 12:07
Nydorian hat geschrieben:
Fr 11. Okt 2019, 11:04
Paddy91 hat geschrieben:
Fr 11. Okt 2019, 10:08
[...]Außerdem wäre mir das in Anbetracht der sonstigen Konsequenzen auch komplett egal.
rechtlich wird es vermutlich schon einen unterschied machen ob du dich mit was verteidigt hast dass du besitzen/benutzen darfst oder eben mit einem verbotenen gegenstand, oder?
Nicht bei der Frage, ob es Notwehr war oder nicht. Dennoch hast dann auch bei Notwehr wo der Einsatz der verbotenen Waffe als zulässig erkannt wird weiterhin den rechtswidrigen und schuldhaften Verstoß gegen das Waffengesetz in Tatmehrheit und der wird verfolgt.
Ist das echt so ?

Auch im Verwaltungsstrafrecht gibts schließlich. Rechtswidrigkeitsausschließungsgründe.

Ich sag einfach ich hab in Notwehr bewusst zum großen Magazin gegriffen um auf Nummer sicher zu gehen. Was soll die Behörde darauf entgegnen ?

Paddy91
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Re: Highcap Magazine im Jahre 2020

Beitrag von Paddy91 » Fr 11. Okt 2019, 21:24

Ich bilde mir auch ein dass Notwehr auch Verwaltungsrecht bricht, da bin ich aber echt nicht fit... Wäre ja schon eigenartig wenn der Gesetzgeber es straffrei stellt zu töten aber ein waffenrechtliches Vergehen wird geahndet. Dass sie den Täter erschossen haben war okay, aber sie haben dabei Ruhestörung begangen...

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Re: Highcap Magazine im Jahre 2020

Beitrag von Nydorian » Mo 14. Okt 2019, 15:05

Maddin hat geschrieben:
Fr 11. Okt 2019, 21:10
Ist das echt so ?

Auch im Verwaltungsstrafrecht gibts schließlich. Rechtswidrigkeitsausschließungsgründe.

Ich sag einfach ich hab in Notwehr bewusst zum großen Magazin gegriffen um auf Nummer sicher zu gehen. Was soll die Behörde darauf entgegnen ?
wurde ja vorher schon beantwortet. sind 2 dinge. wenn du einen einbrecher mit einer pistole erschiesst die du geklaut hast legitimiert das doch nicht den besitz der waffe. wenn du dich mit was wehrst dass du nicht besitzen oder benutzen darfst ist das ein eigener potentieller anklagepunkt.

ABER: zahlt es sich überhaupt aus?

gestern hat ein alter hase zu mir gesagt dass er sich die high caps nicht antut und auch dringend davon abgeraten jetzt noch welche zu kaufen.
er hat gemeint dass das damals bei den pumpguns auch nur mühsam war (leute haben erweiterungen nicht bekommen etc) und er vermutet dass in absehbarer zeit ohnehin kein schiesstand einen mehr mit 30igern auf den platz lassen wird weil das nur potentiell mühsam für sie wird.

sprich: nur mühe, keinen gewinn.

er meint "is wies is. akzeptiers, tu da nix an, bringt eh nix, hast nix davon, lass es"

und wer bin ich da zu widersprechen? .... :think:
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Re: Highcap Magazine im Jahre 2020

Beitrag von Lexman1 » Mo 14. Okt 2019, 15:56

Zu Tode gefürchtet ist auch gestorben! Am Besten gleich alles abgeben, da sowieso irgendwann alles verboten werden soll. Und "in the long run, we're all dead".

Wenn du dich in einer Situation befindest, welche vom Notwehrrecht gedeckt ist, kannst du auch von einer Gatling Gun gebrauch machen, erst danach kommt die Frage woher usw. Wenn du berechtigterweise ein 30er daheim hast, kannst du diese nach Belieben im Falle eines SV Falles verwenden. Warum solltest du auch ein geringeres Mag verwenden müssen?
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