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Schüsse aus Asylunterkunft straffrei?

Verfasst: Sa 12. Okt 2019, 20:18
von Wulpe
Heute hat jemand mit einer Schreckschusspistole aus dem Fenster einer Asylunterkunft geschossen.

Nun gibt es ja seit Anfang dieses Jahres ein generelles Waffenverbot u. a. für Asylwerber

§ 11a WaffG

Der Erwerb, der Besitz und das Führen von Waffen und Munition ist verboten:

... 3. Asylwerbern


jedoch hat man die Strafandrohung auf SCHUSSwaffen beschränkt:

(1) Wer, wenn auch nur fahrlässig,...

6. Schusswaffen oder Munition erwirbt, besitzt oder führt, obwohl ihm dies nach § 11a verboten ist,

ist vom ordentlichen Gericht...


Damit sollten also der Erwerb, Besitz und das Führen von z. B. Schwertern oder Schreckschusswaffen für Personen die unter §11a fallen zwar verboten, aber kein Straftatbestand sein.

Irre ich mich?

Re: Schüsse aus Asylunterkunft straffrei?

Verfasst: Sa 12. Okt 2019, 20:49
von racepics

Re: Schüsse aus Asylunterkunft straffrei?

Verfasst: Sa 12. Okt 2019, 20:57
von Wulpe
Was sucht eine waffenrechtliche Frage in der Müllhalde?

Jedenfalls könnte man dies wohl nur als Verwaltungsübertretung behandeln:

§51 Verwaltungsübertretungen

(2) Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit einer Geldstrafe bis zu 360 Euro zu bestrafen, wer gegen dieses Bundesgesetz verstößt, sofern das Verhalten nicht nach den §§ 50 oder 51 Abs. 1 zu ahnden oder § 32 Abs. 3 anzuwenden ist.

Re: Schüsse aus Asylunterkunft straffrei?

Verfasst: Sa 12. Okt 2019, 20:58
von AUG-andy
Leider darf man hier im Forum nicht schreiben was man sich gerade über solche Artikel denkt . Wäre zu politisch und ............. !