Schüsse aus Asylunterkunft straffrei?
Verfasst: Sa 12. Okt 2019, 20:18
Heute hat jemand mit einer Schreckschusspistole aus dem Fenster einer Asylunterkunft geschossen.
Nun gibt es ja seit Anfang dieses Jahres ein generelles Waffenverbot u. a. für Asylwerber
§ 11a WaffG
Der Erwerb, der Besitz und das Führen von Waffen und Munition ist verboten:
... 3. Asylwerbern
jedoch hat man die Strafandrohung auf SCHUSSwaffen beschränkt:
(1) Wer, wenn auch nur fahrlässig,...
6. Schusswaffen oder Munition erwirbt, besitzt oder führt, obwohl ihm dies nach § 11a verboten ist,
ist vom ordentlichen Gericht...
Damit sollten also der Erwerb, Besitz und das Führen von z. B. Schwertern oder Schreckschusswaffen für Personen die unter §11a fallen zwar verboten, aber kein Straftatbestand sein.
Irre ich mich?
Nun gibt es ja seit Anfang dieses Jahres ein generelles Waffenverbot u. a. für Asylwerber
§ 11a WaffG
Der Erwerb, der Besitz und das Führen von Waffen und Munition ist verboten:
... 3. Asylwerbern
jedoch hat man die Strafandrohung auf SCHUSSwaffen beschränkt:
(1) Wer, wenn auch nur fahrlässig,...
6. Schusswaffen oder Munition erwirbt, besitzt oder führt, obwohl ihm dies nach § 11a verboten ist,
ist vom ordentlichen Gericht...
Damit sollten also der Erwerb, Besitz und das Führen von z. B. Schwertern oder Schreckschusswaffen für Personen die unter §11a fallen zwar verboten, aber kein Straftatbestand sein.
Irre ich mich?