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Re: Schießen auf privatem Grundstück erlaubt?

Verfasst: Mo 14. Okt 2019, 14:01
von Evilcannibal79
DonPapa hat geschrieben:
Mo 14. Okt 2019, 13:54
kapfe hat geschrieben:
Mo 14. Okt 2019, 13:13
gewo hat geschrieben:
Mo 14. Okt 2019, 12:40
die polizei wird dir das nicht abdrehen wennst weit genug von ansiedlungen bist und alles eingefriedet ist und sichergestellt ist dass es auch bei fehlschuss nicht dazu kommt dass ein geschoss das grundstueck verlassen kann
Nicht einmal das ist sicher, siehe USSC Lochen in Lohnsburg.
Die finden immer einen Grund, wie z.b. Bleiverunreinigung im Grundwasser, von den Geschossen in den Erdwällen
Stimmt, es gibt immer einen Grund. Wie kannst du ohne Seiten und Hochblenden sicherstellen, das kein Geschoss dein Grundstück verläßt. Gar nicht. Die darfst wieder ohne Genehmigung nicht aufstellen.
warum darf ich in meinem Garten keine Konstruktion mit Hoch und Seitenblenden aufstellen?
Da langt doch ein Holzgestell oder?

Re: Schießen auf privatem Grundstück erlaubt?

Verfasst: Mo 14. Okt 2019, 14:06
von gewo
Evilcannibal79 hat geschrieben:
Mo 14. Okt 2019, 14:01
DonPapa hat geschrieben:
Mo 14. Okt 2019, 13:54
kapfe hat geschrieben:
Mo 14. Okt 2019, 13:13

Nicht einmal das ist sicher, siehe USSC Lochen in Lohnsburg.
Die finden immer einen Grund, wie z.b. Bleiverunreinigung im Grundwasser, von den Geschossen in den Erdwällen
Stimmt, es gibt immer einen Grund. Wie kannst du ohne Seiten und Hochblenden sicherstellen, das kein Geschoss dein Grundstück verläßt. Gar nicht. Die darfst wieder ohne Genehmigung nicht aufstellen.
warum darf ich in meinem Garten keine Konstruktion mit Hoch und Seitenblenden aufstellen?
Da langt doch ein Holzgestell oder?
nöh

muss undurchdringlich sein
auch bei fehlschusswinkel von bis zu 30%

das laesst sich VIELLEICHT bei 22lr noch in eigenregie bewaeltigen
aber bei GK .. vergiss es
da sind wir ZUMINDEST bei holzstaerken in bahnschwellerstaerke fuer den NICHT-ZIEL bereichund (witterungsgeschuetzter) sandschuettung oder plattenregisterkuegelfaengen um €€€€ im zielbereich usw

Re: Schießen auf privatem Grundstück erlaubt?

Verfasst: Mo 14. Okt 2019, 14:10
von Bleibeschleuniger
Ich glaube auch das, auch wenn alles nach vorschrift gemacht ist und passt es nur einen spinner geben muss der sich in der heutigen schusswaffenphobiezeitalter bedroht fühlen muss und schluss ist's.
Allerdings nur vermutungen meinerseits... aber nach meiner erfahrung bekommen 2 von 10 leuten atemnot wenn ich ihnen von meinem hobby erzähle weil wir ja alles verrückte sind.

Re: Schießen auf privatem Grundstück erlaubt?

Verfasst: Mo 14. Okt 2019, 14:10
von gewo
kapfe hat geschrieben:
Mo 14. Okt 2019, 13:13
gewo hat geschrieben:
Mo 14. Okt 2019, 12:40
die polizei wird dir das nicht abdrehen wennst weit genug von ansiedlungen bist und alles eingefriedet ist und sichergestellt ist dass es auch bei fehlschuss nicht dazu kommt dass ein geschoss das grundstueck verlassen kann
Nicht einmal das ist sicher, siehe USSC Lochen in Lohnsburg.
Die finden immer einen Grund, wie z.b. Bleiverunreinigung im Grundwasser, von den Geschossen in den Erdwällen
das ist kein gutes beispiel
aus vielen gruenden
wer glaubt einen schiesstand ohne wasser- und naturschutzrechtliches gutachten betreiben zu koennen der hat sich entweder nicht gut genug mit dem thema befasst oder er/sie gepokert (und verloren)

geschosse duerfen im ZIEL nie mit erdreich in beruehrung kommen
das ist nix neues und gilt auch fuer bestehende schiesstaende

solange keiner wen anzeigt ist es kein thema, klar ...

Re: Schießen auf privatem Grundstück erlaubt?

Verfasst: Mo 14. Okt 2019, 14:16
von DonPapa
Bleibeschleuniger hat geschrieben:
Mo 14. Okt 2019, 14:10
Ich glaube auch das, auch wenn alles nach vorschrift gemacht ist und passt es nur einen spinner geben muss der sich in der heutigen schusswaffenphobiezeitalter bedroht fühlen muss und schluss ist's.
Allerdings nur vermutungen meinerseits... aber nach meiner erfahrung bekommen 2 von 10 leuten atemnot wenn ich ihnen von meinem hobby erzähle weil wir ja alles verrückte sind.
Ja stimmt, deshalb alles korrekt genehmigen lassen. Ich hab bei meinem privaten Indoor Schießstand 6 Nachbarn in der 30m Zone. Es ist Lärmmässig so gut gedämmt, dass die gar nicht wissen, wann ich schieße.
Mein SSV hat auch selbst mit meinem "näherten" Nachbarn geredet.

Bei der Nutzungsänderung, war kein einziger der geladenen dabei. Die hören nix und wußten, dass ich einen Top SSV hatte. Wer wollte , dem hab ich auch alles gezeigt. Ist aber in einem 400EW Ort sicherlich etwas leichter, wo jeder jeden kennt.

Re: Schießen auf privatem Grundstück erlaubt?

Verfasst: Mo 14. Okt 2019, 14:51
von Crys_79
cal22 hat geschrieben:
Mo 14. Okt 2019, 12:17
Evilcannibal79 hat geschrieben:
Mo 14. Okt 2019, 11:31

Dann nach den ersten paar mal schießen wird dich irgend ein Kamerad bei den Behörden anpatzen.
Die kommen dann vorbei und machen deinen privaten Schießplatz aus irgendwelchen fadenscheinigen Gründen dicht.
Fazit: ausser Spesen nix gewesen
Siehe Youtuber "KaliberDeluxe"... Dem ist es genau so gegangen. Dann alles umgebaut damit es den Vorgaben entspricht im Endeffekt hat es trotzdem keiner abgenommen anscheinend. Also einen Haufen Geld in den Sand gesetzt.
Outdoor stelle ich mir sowas als privater sowieso sehr schwer vor weil es sicher immer wieder wenn geben wird den der Lärm stört.
stimmt, den KaliberDeluxe habe ich auch einen Zeit lang verfolgt...jetzt sind alle seine Videos von Youtube verschwunden. Weiß jemand ob der noch schießt nur ohne Youtube halt?

Re: Schießen auf privatem Grundstück erlaubt?

Verfasst: Mo 14. Okt 2019, 14:52
von fast12
"Indoor" ist generell viel weniger ein Problem als Outdoor.

Outdoor wird halt deswegen immer wieder ein Problem, weil entweder es stört Anrainer oder wenn man weit genug vom bebauten Gebiet weg ist, störts die Jäger weil man das Wild verscheucht. Siehe dazu auch Steinbruch Limberg/ATSE

Re: Schießen auf privatem Grundstück erlaubt?

Verfasst: Mo 14. Okt 2019, 15:02
von Lindenwirt
Wir haben eine 100m Röhre vergraben, vorne Kamera mit Bildübertragung in den Schiesskeller, wobei ist eigentlich kein Keller. Das Häuschen steht mit ebenen Zugang, die Röhre ist aufgrund der Hanglage dann unterirdisch. Lüftung und Kugelfang und seit Viecht eine neue brandhemmende Wandverkleidung. Ist ein offizieller Schießstand. Und das schöne, ich gehe bei der Haustür raus und dort rein. :)
Reiner Outdoorschießstand wäre trotz der Lage am Ortsrand nicht möglich gewesen, ebenso wurde eine KW Stand aufgrund der erwarteten Widerstände nie realisiert. Und da gings weniger um die Gefährdung als den Lärm! Zum Einschiessen und Gaudischiessen auf 100m aber perfekt geeignet.

Re: Schießen auf privatem Grundstück erlaubt?

Verfasst: Mo 14. Okt 2019, 15:21
von Crys_79
DonPapa hat geschrieben:
Mo 14. Okt 2019, 13:54
kapfe hat geschrieben:
Mo 14. Okt 2019, 13:13
gewo hat geschrieben:
Mo 14. Okt 2019, 12:40
die polizei wird dir das nicht abdrehen wennst weit genug von ansiedlungen bist und alles eingefriedet ist und sichergestellt ist dass es auch bei fehlschuss nicht dazu kommt dass ein geschoss das grundstueck verlassen kann
Nicht einmal das ist sicher, siehe USSC Lochen in Lohnsburg.
Die finden immer einen Grund, wie z.b. Bleiverunreinigung im Grundwasser, von den Geschossen in den Erdwällen
Stimmt, es gibt immer einen Grund. Wie kannst du ohne Seiten und Hochblenden sicherstellen, das kein Geschoss dein Grundstück verläßt. Gar nicht. Die darfst wieder ohne Genehmigung nicht aufstellen.
Der SGW Leobersdorf hat Erdwälle die auch nur 3m hoch sind. Wie vermeiden die das die Kugel nicht über den Erdwall drüber geht?
Daneben sind Felder und Wege, dort könnten sich auch Personen aufhalten.

Aber wahrscheinlich weil das schon immer so war :lol:

Witzig ist auch die Geschichte von dem Verein www.sgw-leobersdorf.at/geschichte.html , dort schossen ihnen die Jäger aus Protest die Tür vom Vereinshaus mit ihren Gewehren ein.

Re: Schießen auf privatem Grundstück erlaubt?

Verfasst: Mo 14. Okt 2019, 15:37
von Crys_79
Lindenwirt hat geschrieben:
Mo 14. Okt 2019, 15:02
Wir haben eine 100m Röhre vergraben, vorne Kamera mit Bildübertragung in den Schiesskeller, wobei ist eigentlich kein Keller. Das Häuschen steht mit ebenen Zugang, die Röhre ist aufgrund der Hanglage dann unterirdisch. Lüftung und Kugelfang und seit Viecht eine neue brandhemmende Wandverkleidung. Ist ein offizieller Schießstand. Und das schöne, ich gehe bei der Haustür raus und dort rein. :)
Reiner Outdoorschießstand wäre trotz der Lage am Ortsrand nicht möglich gewesen, ebenso wurde eine KW Stand aufgrund der erwarteten Widerstände nie realisiert. Und da gings weniger um die Gefährdung als den Lärm! Zum Einschiessen und Gaudischiessen auf 100m aber perfekt geeignet.
Was hat die Röhre für einen Durchmesser wenn ich fragen darf?

Re: Schießen auf privatem Grundstück erlaubt?

Verfasst: Mo 14. Okt 2019, 15:55
von gewo
Crys_79 hat geschrieben:
Mo 14. Okt 2019, 15:21
... hat Erdwälle die auch nur 3m hoch sind. Wie vermeiden die das die Kugel nicht über den Erdwall drüber geht?
Daneben sind Felder und Wege, dort könnten sich auch Personen aufhalten.
Aber wahrscheinlich weil das schon immer so war :lol:
so lange es zu keinen unfaellen kommt und die gemeinde (zu mind.) neutral zu der sache steht ist alles kein problem

wenns beschwerden gibt kommt es drauf an wie geschickt die beschwerdefuehrer vorgehen

wenns zu einem unfall kommt ist generell game over
fast egal wie sehr und als was die anlage genehmigt ist
da wird nochmal alles evaluiert und auf den aktuellesten stand gebracht

es gibt auch staende die nur als IPSC staende genehmigt wurden
da brauchst dann keine hochschussblenden und so kram
diese anlagen duerfen aber immer nur von zwei personen (schuetze und RO) benuetzt werden
jede andere art der benuetzung ist unzulaessig

der RO achtet dabei darauf dass die waffe nicht ueber die horizontale gehoben wird

Re: Schießen auf privatem Grundstück erlaubt?

Verfasst: Mo 14. Okt 2019, 16:20
von DonPapa
Lindenwirt hat geschrieben:
Mo 14. Okt 2019, 15:02
Wir haben eine 100m Röhre vergraben, vorne Kamera mit Bildübertragung in den Schiesskeller, wobei ist eigentlich kein Keller. Das Häuschen steht mit ebenen Zugang, die Röhre ist aufgrund der Hanglage dann unterirdisch. Lüftung und Kugelfang und seit Viecht eine neue brandhemmende Wandverkleidung. Ist ein offizieller Schießstand. Und das schöne, ich gehe bei der Haustür raus und dort rein. :)
Reiner Outdoorschießstand wäre trotz der Lage am Ortsrand nicht möglich gewesen, ebenso wurde eine KW Stand aufgrund der erwarteten Widerstände nie realisiert. Und da gings weniger um die Gefährdung als den Lärm! Zum Einschiessen und Gaudischiessen auf 100m aber perfekt geeignet.

Ein Jäger bei uns hat auch einen 100m Stand privat. Ebenfalls Betonrohre - Zugang vom Keller. 100m Zuganlage und ist auch abgenommen. War vor mehr als 15 Jahren.

Re: Schießen auf privatem Grundstück erlaubt?

Verfasst: Mo 14. Okt 2019, 16:23
von DonPapa
@Crys_79

Wie gesagt - Bestandschutz. Braucht nur einer sagen er hat eine Kugel pfeifen gehört und Schluß ist mit lustig.
Würde neu nicht genehmigt werden. Bei Änderungen am Stand haben sie aber schon dieses Problem, dass die neue Norm greift.

Re: Schießen auf privatem Grundstück erlaubt?

Verfasst: Mo 14. Okt 2019, 17:07
von Crys_79
Naja, wie es aussieht macht es wenig Sinn sich auf sowas einzulassen. Typisch österreichisch halt...alles was Spaß macht ist hier verboten :headslap:
Aber zum Glück gibts ja Leobersdorf und Wr. Neustadt :D