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Schießen auf privatem Grundstück erlaubt?

Verfasst: Mo 14. Okt 2019, 11:15
von Crys_79
Hi Leute,

Schießen auf privatem Grundstück erlaubt?
Nehmen wir mal an ich habe einen Acker mit 6 ha der von Ortschaften ziemlich abgelegen ist.
Nun würde ich dort gerne mit Kat. B oder Kat. C Waffen schießen.

Rückmledung von einigen ländlichen Schützenkollegen und Jägern: ja, solange du niemanden gefährdest.
Rückmeldung nach schriftlicher Anfrage bei der Landesregierung NÖ: nein, schießen ist nur auf behördlich zugelassenen Schießständen erlaubt

Schießt von euch jemand auf privatem Gelände? Wenn ja, was sind die Erfahrungen mit Anrainern und Behörden?

LG Chris

Re: Schießen auf privatem Grundstück erlaubt?

Verfasst: Mo 14. Okt 2019, 11:17
von fast12
Crys_79 hat geschrieben:
Mo 14. Okt 2019, 11:15

Rückmeldung nach schriftlicher Anfrage bei der Landesregierung NÖ: nein, schießen ist nur auf behördlich zugelassenen Schießständen erlaubt
Kannst du das bitte mal hier einstellen an wen genau du deine Anfrage gerichtet hast , den Wortlaut der Anfrage und den Wortlaut der Antwort?

Re: Schießen auf privatem Grundstück erlaubt?

Verfasst: Mo 14. Okt 2019, 11:23
von m_a_d
Crys_79 hat geschrieben:
Mo 14. Okt 2019, 11:15
Rückmeldung nach schriftlicher Anfrage bei der Landesregierung NÖ: nein, schießen ist nur auf behördlich zugelassenen Schießständen erlaubt
es gibt doch einige kleine Vereine, die keinen "behördlich zugelassenen" Schießstand haben und das ist doch auch legal - oder sind damit alle nicht behördlich zugelassenen Schießstände illegal geworden?

ich könnte mir aber vorstellen, dass es aber auch einen Unterschied machen wird, ob eingefriedet oder nicht, eine Kugel das Gelände verlassen kann (Keller vs. Acker vs. im Freien mit Schussblenden), das Schießen dort schon jahrzehntelang ausgeübt wird oder man damit beginnen will, etc

Re: Schießen auf privatem Grundstück erlaubt?

Verfasst: Mo 14. Okt 2019, 11:28
von fast12
Schau, wenn man die Forensuche benutzt findet man einige Threads dazu, die in etwa die Rechtsmeinung "des Forums" widerspiegelt.

zB: viewtopic.php?f=20&t=30169&hilit=schie% ... 5C3%25BCck

Interessant wäre aber welche Behörde auf welche Anfrage wie geantwortet hat...

Re: Schießen auf privatem Grundstück erlaubt?

Verfasst: Mo 14. Okt 2019, 11:31
von Evilcannibal79
Crys_79 hat geschrieben:
Mo 14. Okt 2019, 11:15
Hi Leute,

Schießen auf privatem Grundstück erlaubt?
Nehmen wir mal an ich habe einen Acker mit 6 ha der von Ortschaften ziemlich abgelegen ist.
Nun würde ich dort gerne mit Kat. B oder Kat. C Waffen schießen.

Rückmledung von einigen ländlichen Schützenkollegen und Jägern: ja, solange du niemanden gefährdest.
Rückmeldung nach schriftlicher Anfrage bei der Landesregierung NÖ: nein, schießen ist nur auf behördlich zugelassenen Schießständen erlaubt

Schießt von euch jemand auf privatem Gelände? Wenn ja, was sind die Erfahrungen mit Anrainern und Behörden?

LG Chris
Soweit mir bekannt darf man auf privaten Grundstücken grundsätzlich schießen, WENN das Gelände komplett Eingezäunt ist und du sicherstellen kannst das kein Projektil dein Grundstück verlässt.
Soweit die Theorie !!!
In der Praxis wirds so aussehen:
Du umzäunst dein Grundstück, sorgst für einen gescheiten Kugelfang und tust und machst....
Dann nach den ersten paar mal schießen wird dich irgend ein Kamerad bei den Behörden anpatzen.
Die kommen dann vorbei und machen deinen privaten Schießplatz aus irgendwelchen fadenscheinigen Gründen dicht.
Fazit: ausser Spesen nix gewesen

ausserdem wurde das schon des öfteren hier besprochen
viewtopic.php?t=30169
viewtopic.php?t=24287
viewtopic.php?t=23773
viewtopic.php?t=8915
.
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Re: Schießen auf privatem Grundstück erlaubt?

Verfasst: Mo 14. Okt 2019, 11:36
von Crys_79
fast12 hat geschrieben:
Mo 14. Okt 2019, 11:17
Crys_79 hat geschrieben:
Mo 14. Okt 2019, 11:15

Rückmeldung nach schriftlicher Anfrage bei der Landesregierung NÖ: nein, schießen ist nur auf behördlich zugelassenen Schießständen erlaubt
Kannst du das bitte mal hier einstellen an wen genau du deine Anfrage gerichtet hast , den Wortlaut der Anfrage und den Wortlaut der Antwort?
Ich hab damals ein e-Mail an die Office Adresse "post.landnoe@noel.gv.at" geschickt. Muss mal schauen ob ich den Brief noch finde, dann kann ich das Schreiben hier einstellen.

Re: Schießen auf privatem Grundstück erlaubt?

Verfasst: Mo 14. Okt 2019, 11:52
von Crys_79
fast12 hat geschrieben:
Mo 14. Okt 2019, 11:28
Schau, wenn man die Forensuche benutzt findet man einige Threads dazu, die in etwa die Rechtsmeinung "des Forums" widerspiegelt.

zB: viewtopic.php?f=20&t=30169&hilit=schie% ... 5C3%25BCck

Interessant wäre aber welche Behörde auf welche Anfrage wie geantwortet hat...
Ich weiß, es sind immer die selben Fragen. Es hat aber noch nicht wirklich jemand darauf geantwortet der das tatsächlich ausübt und keine Probleme damit hat.

Re: Schießen auf privatem Grundstück erlaubt?

Verfasst: Mo 14. Okt 2019, 12:11
von sportshooter
Eingezäunt, sicherstellen das kein geschoss das grundstück verlässt und das wars rechtlich. Privat ist das so, die Polizei kann kommen und dir zb aufgrund des Lärms den schießbetrieb einstellen.

es gibt sonst keine regelung für private

Re: Schießen auf privatem Grundstück erlaubt?

Verfasst: Mo 14. Okt 2019, 12:17
von Steppenwolf
Die Rechtliche Sache ist die eine, die praktische Umsetzung die andere ...

Wenn du mit einer Kat B oder/ und C Waffe ( ich geh mal nicht von einem KK aus) auf deinem Grundstück - auch wenn es dir rein rechtlich zusteht/ zustehen würde- herumballerst, so schaffst du sicherlich folgendes, ja ich weiß jetzt kommen wieder extreme.

- Die Jägerschaft vermutet einen Wilderer oder und du vertreibst ihnen das Wild
- Kaffee kannst gleich für die Wega/ Cobra aufstellen denn die kommen bestimmt
- Anreiner beschweren sich wegen Lärmbelästugung
- Wanderer/ Anreiner vermuten einen heiligen Kornfeldzug
- du schaffst es in die lokalen Medien unter dem Motto " Maria Ellend hat einen neuen Billy the Kid" stoppt die Waffennarren es braucht strenger Gesetze.

Wie gesagt, alles frei erfunden, dennoch liegt im Kern die Wahrheit.

Re: Schießen auf privatem Grundstück erlaubt?

Verfasst: Mo 14. Okt 2019, 12:17
von cal22
Evilcannibal79 hat geschrieben:
Mo 14. Okt 2019, 11:31

Dann nach den ersten paar mal schießen wird dich irgend ein Kamerad bei den Behörden anpatzen.
Die kommen dann vorbei und machen deinen privaten Schießplatz aus irgendwelchen fadenscheinigen Gründen dicht.
Fazit: ausser Spesen nix gewesen
Siehe Youtuber "KaliberDeluxe"... Dem ist es genau so gegangen. Dann alles umgebaut damit es den Vorgaben entspricht im Endeffekt hat es trotzdem keiner abgenommen anscheinend. Also einen Haufen Geld in den Sand gesetzt.
Outdoor stelle ich mir sowas als privater sowieso sehr schwer vor weil es sicher immer wieder wenn geben wird den der Lärm stört.

Re: Schießen auf privatem Grundstück erlaubt?

Verfasst: Mo 14. Okt 2019, 12:33
von bino71
Ich glaub ein schönes Beispiel ist ein Youtuber, der alles korrekt aufgebaut hat und nach einigen Anzeigen das Ganze von der BH unterbunden worden ist. Dazu findest im YT auch das Video.

Du wirst auch keine richtige Antwort finden, solange es keine identen Ablauf seitens der Bezirkshauptmannschaften gibt.
Jeder kocht da sein eigenes Süppchen.

Re: Schießen auf privatem Grundstück erlaubt?

Verfasst: Mo 14. Okt 2019, 12:40
von gewo
sportshooter hat geschrieben:
Mo 14. Okt 2019, 12:11
Eingezäunt, sicherstellen das kein geschoss das grundstück verlässt und das wars rechtlich. Privat ist das so, die Polizei kann kommen und dir zb aufgrund des Lärms den schießbetrieb einstellen.

es gibt sonst keine regelung für private
die polizei wird dir das nicht abdrehen wennst weit genug von ansiedlungen bist und alles eingefriedet ist und sichergestellt ist dass es auch bei fehlschuss nicht dazu kommt dass ein geschoss das grundstueck verlassen kann

de facto kommt der jaeger und stellt ein
wegen vergraemung des wildes
das gilt auch in gebieten in denen jagdruhe herrscht (steinbrueche ect) denn der schussknall geht mit sicherheit ueber dieses gebiet hinaus

Re: Schießen auf privatem Grundstück erlaubt?

Verfasst: Mo 14. Okt 2019, 13:04
von DonPapa
Steppenwolf hat geschrieben:
Mo 14. Okt 2019, 12:17
Die Rechtliche Sache ist die eine, die praktische Umsetzung die andere ...

Wenn du mit einer Kat B oder/ und C Waffe ( ich geh mal nicht von einem KK aus) auf deinem Grundstück - auch wenn es dir rein rechtlich zusteht/ zustehen würde- herumballerst, so schaffst du sicherlich folgendes, ja ich weiß jetzt kommen wieder extreme.

- Die Jägerschaft vermutet einen Wilderer oder und du vertreibst ihnen das Wild
- Kaffee kannst gleich für die Wega/ Cobra aufstellen denn die kommen bestimmt
- Anreiner beschweren sich wegen Lärmbelästugung
- Wanderer/ Anreiner vermuten einen heiligen Kornfeldzug
- du schaffst es in die lokalen Medien unter dem Motto " Maria Ellend hat einen neuen Billy the Kid" stoppt die Waffennarren es braucht strenger Gesetze.

Wie gesagt, alles frei erfunden, dennoch liegt im Kern die Wahrheit.
Da bin ich ganz bei dir :

Wohne am Land, hätte genug Grund für so eine Sache. Hätte auch mit den Jäger, so glaube ich kein Problem.

Aber : Schwammersucher - Wanderer und sonstige nicht im meinem Ort lebende Menschen könnten "sich bedroht" fühlen.

Und wie kannst du garantieren, dass keine Kugel dein Grundstück verläßt. Dazu brauchst du einen Stand mit Seiten- und Hochblenden und schon ist es vorbei. Wennst das hinstellst , brauchst schon wieder eine Genehmigung, usw. usw. Da beißt dir dann irgendwo der Teufel in den Arsch. Machst es ohne Genehmigung, so wir die irgend ein Neider - Grüner - anders denkender einen Prügel schmeißen.

Ich würde es lassen. Ersparst dir viel Ärger.

Was die alten Vereine angeht, die haben noch sogenannten Bestandsschutz. Wohl wissentlich, das da bei einigen sehr wenig der neuen Norm S1240-2019 entspricht ! Alles ist gut, solange nix passiert. Im Schadensfall haftet der Obmann. Unwissenheit Schutzvorrichtungen Strafe nicht heißt es ja. Im Umkehrschluß hat sich der Obmann ( Vorstand) kundig zu machen, was Sache ist und die sogenannten Regeln der Technik einhalten!

Selbst bei einem Indoorstand, wie ich ihn gebaut habe gibt es so seine lustigen Dinge.

Ohne einen guten SSV geht da gar nix !

Re: Schießen auf privatem Grundstück erlaubt?

Verfasst: Mo 14. Okt 2019, 13:13
von kapfe
gewo hat geschrieben:
Mo 14. Okt 2019, 12:40
die polizei wird dir das nicht abdrehen wennst weit genug von ansiedlungen bist und alles eingefriedet ist und sichergestellt ist dass es auch bei fehlschuss nicht dazu kommt dass ein geschoss das grundstueck verlassen kann
Nicht einmal das ist sicher, siehe USSC Lochen in Lohnsburg.
Die finden immer einen Grund, wie z.b. Bleiverunreinigung im Grundwasser, von den Geschossen in den Erdwällen

Re: Schießen auf privatem Grundstück erlaubt?

Verfasst: Mo 14. Okt 2019, 13:54
von DonPapa
kapfe hat geschrieben:
Mo 14. Okt 2019, 13:13
gewo hat geschrieben:
Mo 14. Okt 2019, 12:40
die polizei wird dir das nicht abdrehen wennst weit genug von ansiedlungen bist und alles eingefriedet ist und sichergestellt ist dass es auch bei fehlschuss nicht dazu kommt dass ein geschoss das grundstueck verlassen kann
Nicht einmal das ist sicher, siehe USSC Lochen in Lohnsburg.
Die finden immer einen Grund, wie z.b. Bleiverunreinigung im Grundwasser, von den Geschossen in den Erdwällen
Stimmt, es gibt immer einen Grund. Wie kannst du ohne Seiten und Hochblenden sicherstellen, das kein Geschoss dein Grundstück verläßt. Gar nicht. Die darfst wieder ohne Genehmigung nicht aufstellen.