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Konfusion über "Altbestand"

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von hape » Fr 15. Nov 2019, 22:27

Dieser Kategoriesprung nur wegen einer Magazingröße, wird noch für viel Spaß sorgen. Das ein WS nun eine Platz benötigen soll ist wieder eine interessante Auslegung nur um das Mag anzustecken. Was ist wenn ich, wie für meine Glock zwei Läufe habe? Also das Original und eine längeren für das Scout von IGB. Braucht der Lauf nun einen Platz damit er mit dem 33 Mag gefüttert werden darf. :o

RcL
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von RcL » Fr 15. Nov 2019, 22:34

Damit, dass der A-Platz einer Waffe zugeordnet wird, hab ich offen gesagt gerechnet. Das Gesetz ist immerhin restriktiv auszulegen und Bla...

Das mit dem WS ist spannend. Was wenn das WS eben das gleiche Kaliber verwendet? Also an die Grundwaffe darf ichs 30er Mag anstecken, an den anderen Upper aber nicht?

Glaub ich werd Edelsportschütze....

RcL
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von RcL » Fr 15. Nov 2019, 22:40

hape hat geschrieben:
Fr 15. Nov 2019, 15:24
@Chris_82 Danke für die Info.

Wäre spannend wie das zukünftig mit der Sportschützenregelung gehandhabt wird.

Hier gibt es ein paar Infos: https://www.kirschner-recht.at/faq-zum- ... h-ab-2019/
Das kann meines Erachtens nach ned stimmen:
Nach Abstecken eines großen Magazins wird eine Schusswaffe wieder zur Kat B
Das widerspricht dem hier:
Es gilt eine pauschale Ausnahme für den Besitzstand per 14.12.2019 (alter Besitz). Es besteht also ein Rechtsanspruch auf Registrierung und WBK(-Erweiterung) [Dieser “Platz” kann natürlich nicht für andere verbotene Waffen oder Kat. B “verwendet” werden].
Du darfst auf einem A Platz also keine B Waffe haben. D.h. sobald du das 30er Mag rausnimmst, besitzt du illegalerweise eine B Waffe auf einem A Platz...?

Nah. Außer es ist vorgesehen, dass du immer einen zusätzlichen freien B Platz hast, damit du die beiden Zustände der Waffe (mit und ohne Teufelsmagazin) abdeckst. Und so bescheuert is auch bei uns nedamal das WaffG oder die Behörden :mrgreen:

Chris_82
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Chris_82 » Fr 15. Nov 2019, 23:40

@Ballistix
Niemand hat etwas von Enteignung oder verkaufen müssen gesagt.
Du kannst natürlich alles behalten was du zum Stichtag rechtmäßig besessen hat und musst auch keine Plätze für WS opfern sondern kannst es als Zubehör belassen. Auch kannst du natürlich Magazine melden für die du keine Waffen hast wie du lustig bist und kannst die behalten. Das hatten wir doch alles schon. Es ging hier allein darum dass für einen Kat. A Platz (=Ansteckerlaubnis) die Magazine zu einer vor dem Stichtag vorhandenen Waffe passen müssen, das war ja eh schon bekannt. Da aber ein WS ab 14.12. zu keiner Waffe mehr gehört geht das nicht weil man die Magazine nicht einem Zubehörteil zuordnen kann. Beistpiel: Zum AR15 kann man keine Colt 9mm Mags melden weil die nicht passen. Zum Zubehör RRA upper auch nicht weil keine Waffe. Will man also an ein solches WS große Magazine außerhalb eines behördlich genehmigten Schießplatzes anstecken dürfen, so muss man dieses innerhalb der 2 Jahre auf einen Waffenplatz ummelden damit man einen Kat. A Platz bekommt. Das ist für mich nachvollziehbar.

Magazin + Waffe = Kat. A Platz -> Anstecken jederzeit
Magazin ohne Waffe = kein Kat. A Platz -> Anstecken an später gekaufte Waffe nur auf beh. gen. Schießplatz
Magazin nur für Zubehör = kein Kat. A Platz -> Anstecken nur auf beh. gen. Schießplatz
Magazin mit innerhalb der 2Jahre auf Waffenplatz verschobenen Zubehör = Kat. A Platz -> Anstecken jederzeit
Ich halte das jetzt nicht für so tragisch. Eine Erweiterung wird ja in den 2 Jahren machbar sein wenn man unbedingt meint dass man daheim große Mags an so ein WS ansteckt (training), möglicherweise erledigt sich die ganze Kat. A Geschichte aber sowieso wenn man Edelsportschütze ist, keine Ahnung. Einfach mal abwarten.

Also keine Panik, niemand nimmt uns was weg. Aber wer sichergehen will in Zukunft jederzeit große Mags an seine Waffe anstecken zu dürfen sollte am Stichtag beides besitzen. Alles weitere wird sich weisen.

Emil
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Emil » Fr 15. Nov 2019, 23:48

Yukon hat geschrieben:
Fr 15. Nov 2019, 22:17
hape hat geschrieben:
Fr 15. Nov 2019, 15:24
@Chris_82 Danke für die Info.

Wäre spannend wie das zukünftig mit der Sportschützenregelung gehandhabt wird.

Hier gibt es ein paar Infos: https://www.kirschner-recht.at/faq-zum- ... h-ab-2019/
Danke für den Link, jedoch bin ich mir nicht ganz sicher, ob ich mich jetzt besser informiert oder heftiger beunruhigt fühlen soll, da die Rechtsansicht vertreten wird, dass ein Kat A Platz mit einer bestimmten Waffe verbunden werden soll. Das wäre etwas, das das WaffG meines Erachtens überhaupt nicht hergibt.
Das soll jetzt nicht zu kritisch wirken aber in manchen Bereichen kommt mir der Text etwas „unvollständig“ vor z.B.:
Anders als für Schusswaffen, Munition (§ 14 WaffG) und sogar Kriegsmaterial (§ 18 Abs 5 WaffG) würde das Schießstättenprivileg nach dem Gesetzeswortlaut also nicht für verbotene Waffen gelten.
Das Schießstättenprivileg für Kriegsmaterial gilt, und das auch erst seit 01.01.2019 - davor galt es dafür überhaupt nicht - nur für Kriegsmaterial welches im Eigentum einer Gebietskörperschaft steht!!

Liest man sich z.B. diesen einen Satz so einfach durch, dann könnte man ihn so verstehen dass man am Schießstand z.B. mit vollautomatischen Waffen von Personen, die eine Ausnahmegenehmigung nach 18 WaffG, haben schießen dürfte - das darf man aber keinesfalls!!

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Balistix » Fr 15. Nov 2019, 23:53

Ich bin da ganz und gar nicht panisch, eher belustigt. Allerdings auch überhaupt nicht deiner Meinung und finde deine Ausführungen tlw auch widersprüchlich.

"Wird ja machbar sein" - da hat jemand den Sinn eines gesetzlichen Bestandsschutzes nicht verstanden. Es muss möglich sein, zu besitzen, was man vorher hatte, ohne dafür durch irgendwelche Ringe zu hüpfen vor der LPD.

Was ist denn bspw, wenn ich mit dem WS am NICHT behördlich genehmigten Schießstand schießen will? Bedenke: viele Schießstätten sind privat. Dann ist es vielleicht ein Bewerb auch noch (dh ich muss dort schießen und kann ned einfach woanders hin) - und schon schaut man in die Röhre.

Ich bleibe dabei: Was die LPD da plant, ist gesetzlich nicht gedeckt und eine freie Erfindung. Warum einfach, wenn man es auch kompliziert machen kann.
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von hape » Fr 15. Nov 2019, 23:57

RcL hat geschrieben:
Fr 15. Nov 2019, 22:34
Glaub ich werd Edelsportschütze....
Ich hoffe noch darauf, dass dies die einfache Lösung wird. Also einfach per Antrag mit der Bestätigung vom Verein. Weil ich würde mir gern in Zukunft noch eine AR in 9 mm kaufen und die Glockmagazine anstecken, muss nicht ein 33 sein aber die 19 würde ich gern verwenden.

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Chris_82 » Sa 16. Nov 2019, 00:34

@Ballistix
Hm, ich verstehe immer noch nicht wo dir jemand etwas wegnehmen will.
Du darfst auch in Zukunft mit dem WS auf nicht genehmigten Schießplätzen schießen, nur eben in manchen Fällen offenbar nicht automatisch mit großen Mags. Widersprüchlich ist das Ganze natürlich, ich halte das neue Zubehörsystem für völlig verunglückt weil es keine Verknüpfung mehr mit einer Basiswaffe gibt. Das ist ja offenbar der Kern des Problems. Es wird sich eine Lösung finden, es ist müßig jetzt weiter darüber zu diskutieren. Keiner von uns weiß heute wie das wirklich umgesetzt werden soll.

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Davomon1979 » Sa 16. Nov 2019, 01:55

Baxter hat geschrieben:
Fr 15. Nov 2019, 19:35

Das die Kat A an die Waffe gebunden ist finde ich interessant. Steht so nicht im Gesetz (ganz im Gegenteil) und auch nicht in den Erläuterungen. Bin gespannt wie das gehandhabt wird...
Ergibt sich mE aus § 2 Abs 4, ein Halbautomat bleibt B auch wenn man ihn zum Repetierter umbaut. - Damit bleibt eine A Waffe auch A wenn man kein Magazin drin hat. - Bzw. worauf im Gesetz beziehst du dich?

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von bino71 » Sa 16. Nov 2019, 06:35

Balistix hat geschrieben:
Fr 15. Nov 2019, 21:59
Beispiel: Ich hab einen HA mit großen Magazinen und ein Wechselsystem als Zubehör dazu, ebenfalls mit großen Magazinen. Meine WBK ist voll. Soll ich jetzt nach 14.12. eine Waffe verkaufen, damit ich die großen Magazine zum Zubehör nicht abgeben muss?
Ne, Du kannst einfach auch die Magazine der WS entsorgen oder vor Gericht gehen und ausjudizieren.
Und eine BH wird sagen, da hast einen weiteren Platz, die andere BH wird Dich "bitten" ordnungsgemäß dafür zu sorgen das Gesetz einzuhalten (im Falle WS nimmt WBK Platz weg)

Dem Gesetzgeber sind Deine persönlichen Belange so vollkommen wurscht.
Viele versuchen leider ein Logik zu finden, aber eigentlich solltet Ihr es besser wissen (vorallem seit dem 1996 WaffG)

Es ist vieles noch unausgegoren, was der RA schreibt, Polizisten sagen ist zur Zeit vollkommen aus der Luft gegriffen.
Am Ende wird jeder ein Stück recht haben.

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Yukon » Sa 16. Nov 2019, 08:07

Davomon1979 hat geschrieben:
Sa 16. Nov 2019, 01:55
Baxter hat geschrieben:
Fr 15. Nov 2019, 19:35

Das die Kat A an die Waffe gebunden ist finde ich interessant. Steht so nicht im Gesetz (ganz im Gegenteil) und auch nicht in den Erläuterungen. Bin gespannt wie das gehandhabt wird...
Ergibt sich mE aus § 2 Abs 4, ein Halbautomat bleibt B auch wenn man ihn zum Repetierter umbaut. - Damit bleibt eine A Waffe auch A wenn man kein Magazin drin hat. - Bzw. worauf im Gesetz beziehst du dich?
Es geht nicht um die Zuordnung zu einer Kategorie, sondern um die Zuordnung eines A-Platzes zu einer einzigen, bestimmten Waffe.
Paragraph 58 Abs.13 führt an "Für verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 hat die Behörde entsprechend der bisherigen Berechtigung eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass für solche Waffen auszustellen."
Es geht um das Wort "solche". "Solche" umfasst alle Gegenstände, die der angesprochenen Art angehören, im gegenständlichen Fall sind damit alle Waffen umfasst, die eben der "Art" des erwähnten Paragraph 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 entsprechen.
Im Gegensatz dazu würde das Wort "dieses" oder "diese" stehen, denn in diesem Fall wäre der Bezug auf bestimmte Gegenstände innerhalb der angesprochenen Art eingeschränkt, also auf bestimmte Waffen. "Diese" stellt folglich eine wesentliche Einschränkung im Vergleich zu "solche" dar.

Aber im Paragraph 58 Abs.13 steht nicht, dass eine Bewilligung für "diese Waffen" auszustellen ist, sondern eine Bewilligung für "solche Waffen" ist auszustellen. Daher ist die Behauptung, dass ein A-Platz an eine bestimmte Waffe gebunden wäre, eine Einschränkung, die nicht durch das Gesetz gefordert oder gedeckt ist.
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.

Grün = Mod

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Davomon1979 » Sa 16. Nov 2019, 11:44

Yukon hat geschrieben:
Sa 16. Nov 2019, 08:07

Es geht nicht um die Zuordnung zu einer Kategorie, sondern um die Zuordnung eines A-Platzes zu einer einzigen, bestimmten Waffe.
Paragraph 58 Abs.13 führt an "Für verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 hat die Behörde entsprechend der bisherigen Berechtigung eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass für solche Waffen auszustellen."
Den § 58 Abs 13 kann man wieder so und so lesen. - Erster Satz:

Für Menschen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62 Abs. 21 verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7 bis 11 rechtmäßig besitzen, ist der Besitz dieser verbotenen Waffen weiterhin zulässig, wenn die Betroffenen dies der Behörde innerhalb von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62 Abs. 21 melden.

=> Genau diese Waffen die wir am 14.12.2019 haben und melden wandern auf Kategorie A Plätze.

Dritte Satz:

Für verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 hat die Behörde entsprechend der bisherigen Berechtigung eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass für solche Waffen auszustellen.


=> Wir werden auch zusätzlich vom allgemeinen Verbot für Waffen mit großen Magazinen ausgenommen. - Analog Edelsportschütze.

Ich denke nicht, dass die Altbestand besser gestellt sein wird als der Edelsportschütze. Der Edelsportschütze muss für jede rechtmäßig besessene Waffe der Kategorie B einen Antrag nach § 17 Abs 3 stellen, die dann auf einen A Platz geschoben wird.

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von RcL » Sa 16. Nov 2019, 11:56

Davomon1979 hat geschrieben:
Sa 16. Nov 2019, 11:44
Ich denke nicht, dass die Altbestand besser gestellt sein wird als der Edelsportschütze. Der Edelsportschütze muss für jede rechtmäßig besessene Waffe der Kategorie B einen Antrag nach § 17 Abs 3 stellen, die dann auf einen A Platz geschoben wird.
Ich hab die Befürchtung, dass der Edelsportschütze auch früher oder später strengeren Regeln unterliegen wird. Ohne den Text jetzt raussuchen zu wollen: Hieß es nicht / steht nicht irgendwo, dass die Behörden hier so Späße einführen können wie eine zeitlich begrenzte Ausnahme, d.h. Verlust der Ausnahme sobald man eben nicht mehr unter die Definition des Edelsportschützen fällt oder regelmäßige Erneuerung mit erneutem Nachweis von Listen und bla?

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von gewo » Sa 16. Nov 2019, 12:30

ich weiss ned wie die aktuelle lage ist
aber im maerz war ganz klar oeffentlich geplant

altbestand -> festlegung einer STÜCKZAHL, nicht jedoch einer bestimmten atbestandswaffe(n)

supersportschuetze -> nach nachweis der SuSpSchü eigenschaft kat A ohne stueckzahlbeschraenkung (innerhalb der genehmigten kat B WBK plaetze)
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von hape » Sa 16. Nov 2019, 12:53

gewo hat geschrieben:
Sa 16. Nov 2019, 12:30
ich weiss ned wie die aktuelle lage ist
aber im maerz war ganz klar oeffentlich geplant

altbestand -> festlegung einer STÜCKZAHL, nicht jedoch einer bestimmten atbestandswaffe(n)

supersportschuetze -> nach nachweis der SuSpSchü eigenschaft kat A ohne stueckzahlbeschraenkung (innerhalb der genehmigten kat B WBK plaetze)
Das war auch mein Stand bis vor kurzem. Offen ist jedoch was für den Sportschützen als Nachweis reicht. Bestätigung des Vereins reicht? Oder Listen auch noch? Und vor allem was akzeptiert die Behörde als Bestätigung einer Disziplin bei der große Magazine erforderlich sind?

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