Für was gibts eigentlich das ZWR.....?AUG-andy hat geschrieben: ↑Do 28. Nov 2019, 23:02Ohne neue WBK mit Kat.A Eintragung wirst du nix bekommen.
Siehe hier :
ABGABE VON MAGAZINEN HiCap ab dem 14.12.2019
ab dem 14.12.2019 dürfen magazine gemäß
- § 17/1/9 - +20 Magazine
- § 17/1/10 - +10 Magazine
nur mehr gegen Legitimierung eines Besitzdokumentes abgegeben werden
das EINZIG gültige Besitzdokument ist ein waffenrechtliches Dokument (WP oder WBK) mit einem Genehmigungsvermerk nach
- § 17/1/9 fuer die abgabe von +20 Magazine, und nach
- § 17/1710 fuer die abgabe von +10 Magazine
oder ein waffenrechtliches Dokument fuer den Besitz der entsprechenden Basiswaffe als Kat A
das gilt fuer gewerbetreibende genauso wie fuer private
die Daten des Übernehmers sind zu erfassen und zu dokumentieren
Na egal. Aber mit der Kat A WBK gehts dann also.