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Konfusion über "Altbestand"

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Emil
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Emil » Sa 23. Mai 2020, 05:02

RcL hat geschrieben:
Sa 23. Mai 2020, 03:51
Ja gut, wie viele Leute heben ernsthaft von ihren Mags von vor 4 Jahren die Rechnungen auf? Wie willst du den Besitz beweisen, wenn du keine hast? Effektiv ist das unmöglich....
Einen echten "Beweis" wird meiner Meinung nach keine Behörde für 4 Jahre alte Magazine verlangen können. Eventuell kann sie meiner Meinung nach aber, insbesondere wenn ein Antrag auf Genehmigung von Altbestand ihr ziemlich fragwürdig erscheint, schon verlangen, dass irgendwelche näheren Angaben gemacht werden wie z.B. wann ca. erworben ect. - aber ob sie so etwas "darf" oder nicht bzw. wie das genau aussieht was sie "darf" und was nicht wird man wohl erst mit Sicherheit wissen wenn/falls der VwGH hierzu einmal eine Entscheidung fällt. (Oder ein entsprechender Erlass aus dem Ministerium kommt, aber an den glaube ich persönlich derzeit nicht)

Die Begriffe "beweisen" und "glaubhaft machen" wurden vorhin offenbar missverstanden bzw. durcheinander gebracht:

- Wenn man etwas vorbringt, was mit relativ hoher Wahrscheinlichkeit als wahr anzunehmen ist, dann hat man etwas "glaubhaft gemacht".

- Wenn man etwas vorbringt, an dem ein (ernsthafter) Zweifel unmöglich ist, dann hat man etwas "bewiesen".


Wenn z.B. NilaT bei der Behörde - sollte diese tatsächlich nachfragen - zu seiner Meldung angibt:

" Ich besitze 2 Stück Glock 33er Magazine, eines habe ich damals mit der Glock Pistole mit gekauft (Erworben am: gleiches Datum wie die Glock Pistole), ein weiteres habe ich am XX.XX.201X gekauft (Erworben am: von NilaT angegebenen Datum = Rechnungsdatum, von dem hat er ja eine Rechnung).
Weiter besitze ich X AR15 Magazine, diese habe ich damals vom Verkäufer der Glock Pistole mit dazu geschenkt bekommen, weil er sie nicht mehr benötigte, da er sein AR15 zu diesem Zeitpunkt schon verkauft hatte. (Erworben am: gleiches Datum wie die Glock Pistole) "

Dann hat er den rechtmäßigen Besitz vor dem 14.12.2019 meiner Meinung nach deshalb glaubhaft gemacht, weil mit hoher Wahrscheinlichkeit seine Aussage als wahr anzunehmen ist, da er nachvollziehbar angibt wo er die Magazine her hat (Zeitpunkt, Vorbesitzer, Rechnung, ect.), eine falsche Angabe vor der Behörde unter Strafe stehen würde, und insgesamt kein (triftiger) Grund erkennbar ist, ihm nicht zu glauben.

-> "bewiesen" hat er es damit aber noch nicht und meiner Meinung nach braucht er das auch nicht.


(Wie immer ohne jede Gewähr - erst recht am Samstag um diese frühe Uhrzeit :lol: )

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von AUG-andy » Sa 23. Mai 2020, 08:27

Ein paar Rechnungen hab ich noch von diversen AUG und AR15 Magazinen.
Und von Glock 9x19 33 Schuß. Alles Barverkauf ohne Namen.
Falls wer Kopien braucht ........... ;)
MfG
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von m_a_d » Sa 23. Mai 2020, 12:05

gewo hat geschrieben:
Fr 22. Mai 2020, 22:04
bh korneuburg besteht auf rechnungen fuer magazine
ohne rechnungen kein altbesitz
wennst das in frage stellst wird postwendend ein illegaler magazin erwerb in den raum gestellt ( du koenntest die magazine ja evt unrechtmaessig nach dem 14.12.19 erworben haben, ohne rechnung ist das ja nicht beweisbar)
das war zumindestens der stand vom jahreswechsel
ein betroffener kollege ist damals direkt von der BH zu mit gekommen und wir haben gemeinsam ein gespraechsprotokoll angefertigt ... fuer den fall der faelle ...

ob das immer noch so ist ..... keine ahnung ... muss halt wer probieren ..... freiwillige vor!
in dem Fall kann man am ehesten empfehlen, die Meldung des Altbesitz schriftlich zu machen und sich dabei auf die jeweiligen Paragraphen im WaffG zu berufen - dann abwarten was zurückkommt, ich denke / hoffe, dass es dann funktionieren würde
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von gewo » Sa 23. Mai 2020, 12:26

AUG-andy hat geschrieben:
Sa 23. Mai 2020, 08:27
Ein paar Rechnungen hab ich noch von diversen AUG und AR15 Magazinen.
Und von Glock 9x19 33 Schuß. Alles Barverkauf ohne Namen.
Falls wer Kopien braucht ........... ;)
du darfst nicht vergessen das ein kunde einen rechtsanspruch auf die ausstellung einer rechnungkopie hat wenn er seine rechnung verloren hat

was glaubst wie viele kopien von barverkaufs rechnungen ICH hab .....
:lol: :lol: :lol: :lol:
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von NilaT » Sa 23. Mai 2020, 15:13

Emil hat geschrieben:
Sa 23. Mai 2020, 02:39
Im Fall von NilaT der seine AR15 Magazine irgendwann privat geschenkt bekommen hat, für diese keine Belege hat ect. und wo auch (scheinbar) keine Erweiterung ect. innerhalb der nächsten eineinhalb Jahre geplant ist würde ich eher zeitnah melden als Ende nächsten Jahres - aus oben genannten Gründen.
Dazu hätt ich auch nochmals eine Frage.
Ich hab meine WBK seit etwas über einem Jahr, war letztes Jahr aktiv in einem Schießverein, dieses Jahr noch nicht, auch wegen Corona...

Derzeit bin ich sehr am schwanken ob ich mir als 2. Waffe eine AK oder eine AR zulegen will.
Für die AR hätte ich wie gesagt schon ein paar Magazine hier, aber das soll nicht die Entscheidung sein.
Da ich aber, sowohl für die 33er Glock Magazine, als auch für die AR Magazine eine neue WBK benötige (=Kosten), wollte ich fragen wie realistisch es ist, dass ich gleich um zumindest EINEN weiteren Platz ansuche, dann müsste ich mich nämlich nicht zwischen AK und AR entscheiden sondern könnt einfach beide nehmen. Oder ist das nach der kurzen Zeit unrealistisch?
Will halt nicht jetzt eine neue WBK zahlen und dann in paar Jahren schon wieder.
Die Glock zu verkaufen kommt jedenfalls gar nicht in Frage :)
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Steyrer » Sa 23. Mai 2020, 15:15

m_a_d hat geschrieben:
Sa 23. Mai 2020, 12:05
gewo hat geschrieben:
Fr 22. Mai 2020, 22:04
bh korneuburg besteht auf rechnungen fuer magazine
ohne rechnungen kein altbesitz
wennst das in frage stellst wird postwendend ein illegaler magazin erwerb in den raum gestellt ( du koenntest die magazine ja evt unrechtmaessig nach dem 14.12.19 erworben haben, ohne rechnung ist das ja nicht beweisbar)
das war zumindestens der stand vom jahreswechsel
ein betroffener kollege ist damals direkt von der BH zu mit gekommen und wir haben gemeinsam ein gespraechsprotokoll angefertigt ... fuer den fall der faelle ...

ob das immer noch so ist ..... keine ahnung ... muss halt wer probieren ..... freiwillige vor!
in dem Fall kann man am ehesten empfehlen, die Meldung des Altbesitz schriftlich zu machen und sich dabei auf die jeweiligen Paragraphen im WaffG zu berufen - dann abwarten was zurückkommt, ich denke / hoffe, dass es dann funktionieren würde
Ich denke auch dass das WaffG hier eindeutig ist:
§58 (13) Für Menschen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62 Abs. 21 verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7 bis 11 rechtmäßig besitzen, ist der Besitz dieser verbotenen Waffen weiterhin zulässig, wenn die Betroffenen dies der Behörde innerhalb von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62 Abs. 21 melden. Für verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 9 und 10 hat die Behörde dem Betroffenen eine Ausnahme vom Verbot zum Besitz oder Führen solcher Magazine zu bewilligen. Für verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 hat die Behörde entsprechend der bisherigen Berechtigung eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass für solche Waffen auszustellen. Die bestehende Waffenbesitzkarte oder der bestehende Waffenpass für Schusswaffen der Kategorie B ist von der Behörde entsprechend einzuschränken.
...
(20) Die Meldung gemäß Abs. 12, 13, 14, 16 und 18 hat Art, Kaliber, Marke, Type und Herstellungsnummer der zu meldenden Waffe oder der zu meldenden wesentlichen Bestandteile sowie Namen und Anschrift des Betroffenen zu umfassen. Die Meldung des Betroffenen gilt als Antrag auf Ausstellung einer der Kategorie entsprechenden Berechtigung im Sinne des Abs. 12, 13 und 18,
...
Meldung, dass folgende verbotene Waffen mit Inkrafttreten des §61 Abs 21 im rechtmäßigen Besitz waren.
Jeweils für jede verbotene Waffe nach §17 Abs 1 Z7 bis Z11 genau diese 5 Einträge <Art, Kaliber, Marke, Type, Herstellungsnummer> und kein Datum mehr. Für weitergehende Meldeanforderungen fehlt einfach die Rechtsgrundlage.
Und eine Unterstellungen strafbaren Handelns würde ich mir höflich aber eloquent verbitten. Das diskutiere ich mit keinem Sachbearbeiter....
Da lobe ich mir meine BH, streng aber korrekt!
Zuletzt geändert von Steyrer am Sa 23. Mai 2020, 16:33, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Nostromo » Sa 23. Mai 2020, 15:16

@ NilaT das wird wohl schwierig werden... Hast niemanden im Naheverhältnis (gleicher Wohnort) der nicht auch unbedingt eine WBK machen möchte?
I'd rather be judged by 12 than carried by 6


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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von NilaT » Sa 23. Mai 2020, 15:19

Nostromo hat geschrieben:
Sa 23. Mai 2020, 15:16
@ NilaT das wird wohl schwierig werden... Hast niemanden im Naheverhältnis (gleicher Wohnort) der nicht auch unbedingt eine WBK machen möchte?
Leider nein. Hab zwar einen Freund der noch einen Platz auf seiner WBK frei hat, aber das is alles ein herum geschustere, genauso wie das mit den Wechselsystemen (anderer Thread von mir), das is mir alles zu dumm.
Ich will das haben was ich darf und fertig ;)
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Zitat gunlove: Nur weil einem die Antwort nicht passt, ist sie noch lange nicht falsch.

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von gewo » Sa 23. Mai 2020, 15:57

NilaT hat geschrieben:
Sa 23. Mai 2020, 15:13
Emil hat geschrieben:
Sa 23. Mai 2020, 02:39
Im Fall von NilaT der seine AR15 Magazine irgendwann privat geschenkt bekommen hat, für diese keine Belege hat ect. und wo auch (scheinbar) keine Erweiterung ect. innerhalb der nächsten eineinhalb Jahre geplant ist würde ich eher zeitnah melden als Ende nächsten Jahres - aus oben genannten Gründen.
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von m_a_d » Sa 23. Mai 2020, 16:08

NilaT hat geschrieben:
Sa 23. Mai 2020, 15:13
Dazu hätt ich auch nochmals eine Frage.
Ich hab meine WBK seit etwas über einem Jahr, war letztes Jahr aktiv in einem Schießverein, dieses Jahr noch nicht, auch wegen Corona...

Derzeit bin ich sehr am schwanken ob ich mir als 2. Waffe eine AK oder eine AR zulegen will.
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Da ich aber, sowohl für die 33er Glock Magazine, als auch für die AR Magazine eine neue WBK benötige (=Kosten), wollte ich fragen wie realistisch es ist, dass ich gleich um zumindest EINEN weiteren Platz ansuche, dann müsste ich mich nämlich nicht zwischen AK und AR entscheiden sondern könnt einfach beide nehmen. Oder ist das nach der kurzen Zeit unrealistisch?
Will halt nicht jetzt eine neue WBK zahlen und dann in paar Jahren schon wieder.
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Nimm Kontakt zu Deiner Behörde auf und erläutere, warum und für welche Bewerbe du die Glock verwendest und wofür Du die anderen beiden Waffen kaufen willst und warum verschiedene Halbautomaten / Kaliber / Konzepte / etc.

Je besser Du das erklären kannst, umso höher Deine Chance, dass sie Dir die Erweiterung geben wenn Du die Magazine eintragen lässt. Ich vermute Du willst einmal zur Glock als Ziffer 7 und einmal als Ziffer 10.
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von NilaT » Sa 23. Mai 2020, 16:15

Genau, die Glock bleibt sowieso für immer, da werd ich Ziffer 7 machen und die Magazine werden 10, da ich ja noch weder AR noch AK hab zur Zeit.
Wenn ich das richtig verstanden habe könnte ich dann sogar eines der AR Magazine weggeben und dafür ein 30er AK Magazin nehmen?
Ich werde versuchen das alles mal unter einen Hut zu bringen, ist bisschen komplex. Hab extra gestern mit der LPD Wien telefoniert, die meinte ich muss eine neue WBK auf einem Kommissariat beantragen und dort auch gleich die Magazine melden, kann ich dann dort auch gleich um die Platz Erweiterung beantragen?
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Nostromo » Sa 23. Mai 2020, 16:17

NilaT hat geschrieben:
Sa 23. Mai 2020, 15:19
Nostromo hat geschrieben:
Sa 23. Mai 2020, 15:16
@ NilaT das wird wohl schwierig werden... Hast niemanden im Naheverhältnis (gleicher Wohnort) der nicht auch unbedingt eine WBK machen möchte?
Leider nein. Hab zwar einen Freund der noch einen Platz auf seiner WBK frei hat, aber das is alles ein herum geschustere, genauso wie das mit den Wechselsystemen (anderer Thread von mir), das is mir alles zu dumm.
Ich will das haben was ich darf und fertig ;)
Verständlich...
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von rupi » Sa 23. Mai 2020, 16:17

deine AK/AR Magazine können gar nichts anderes als Z10 werden weil du keine Grundwaffe dazu vor Stichtag besessen hast

und vermutlich keine sportliche Ausnahme für einen frischen Z8 Platz bekommst
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Nostromo » Sa 23. Mai 2020, 16:25

rupi hat geschrieben:
Sa 23. Mai 2020, 16:17
deine AK/AR Magazine können gar nichts anderes als Z10 werden weil du keine Grundwaffe dazu vor Stichtag besessen hast

und vermutlich keine sportliche Ausnahme für einen frischen Z8 Platz bekommst
wo finde ich denn auf die Schnelle eine Aufstellung der ganzen Ziffern? Z8, Z9 usw...
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von rupi » Sa 23. Mai 2020, 16:29

Z7: Pistole mit großem Mag
Z8: Langwaffe HA mit großem Mag
Z9: Pistolenmagazin groß alleine ohne passender Grundwaffe
Z10: Langwaffen HA Magazin groß alleine ohne passender Grundwaffe
Z11: Halbautomat Langwaffe verkürzbar unter 60cm werkzeuglos ohne Funktionseinbußen
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