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Konfusion über "Altbestand"

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von m_a_d » Fr 28. Aug 2020, 15:33

2 Jahre ab dem 14.12.2019, wenn ich das WaffG nicht falsch lese
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rupi
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von rupi » Fr 28. Aug 2020, 17:25

13.12.2021
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Incite
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Incite » Fr 28. Aug 2020, 18:52

Emil hat geschrieben:
Do 27. Aug 2020, 19:41
Incite hat geschrieben:
Do 27. Aug 2020, 17:51
Bdave hat geschrieben:
Do 27. Aug 2020, 07:10
Nein, weil das dann zwei Z8 Plätze sind und man keine FFW drauf legen darf. Nur andere Gewehre. Entweder nur eines als Altbestand melden und dann mit dem anderen Gewehr bei Bedarf "Platz tauschen" und Magazine nachkaufen. Altbestandsmagazine kannst du nach Platzwechsel einfach weiter behalten. Wird nur im ZWR geändert.

Oder du fragst ganz nett, ob sie dir bei der Altbestandsmeldung gleich zwei B Plätze dazu geben ;)
darf ich fragen wo das steht, dass das nur im ZWR nötig ist (nicht, dass dann gleich wieder ne neue WBK fällig wird)

ich habe jetzt bei mir im ZWR nachgeschaut da jetzt §17/1/7,8,9,10 eingetragen wurde.

meine Magazine für die Waffen vorhanden sind wurden auch als passendes Magazin 7,8 gemeldet und die großen Magazine für die keine Waffe vorhanden ist als 9 und 10. Gemeldet hatte ich alles als 9,10.

lg
Im Runderlass auf Seite 32:
Wird nur die Faustfeuerwaffe verkauft, darf somit das Magazin allein weiter besessen werden. Wird das Magazin allein verkauft, darf die Faustfeuerwaffe auf dem § 17 Abs. 1 Z. 7 WaffG - Platz weiter besessen werden.

Wurde die Faustfeuerwaffe verkauft und das große Magazin („altes Magazin“) behalten, kann anschließend eine andere (neue) Faustfeuerwaffe mit großem Magazin erworben werden. Dies gilt auch dann, wenn das „alte Magazin“ nicht kompatibel zur neuerworbenen Faustfeuerwaffe ist.

Ebenso ist es zulässig, wenn die Faustfeuerwaffe verkauft und das große Magazin („altes Magazin“) behalten wurde, dass anschließend (nur) eine andere Faustfeuerwaffe ohne großem Magazin erworben wird. Auch in diesem Fall muss das „alte Magazin“ nicht kompatibel zur neuerworbenen Faustfeuerwaffe sein.

Für Bewilligungen gemäß § 17 Abs. 1 Z.8 WaffG gilt die dargestellte Systematik analog.
super! Vielen Dank
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)

Muhanak
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Muhanak » Fr 4. Sep 2020, 08:45

Hallo!

Habe gerade mit meiner Referentin in NÖ telefoniert, sie hat mir die Auskunft gegeben dass man bei Z10 Magazinen (also Magazine ohne bereits vorhandener Waffe) die Magazine nicht anstecken darf (weder zuhause noch am Schiessstand). Laut ihr darf man sie im Prinzip nur besitzen aber nix damit machen. Was sagt ihr dazu, ist eine falsche Auskunft?

Weiters besteht sie bei der Erweiterung von 2 auf 5 Plätze auf der WBK auf eine Sportschützenbestätigung nach § 11b, Ergebnislisten zählen anscheinend nicht mehr...

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von rupi » Fr 4. Sep 2020, 09:15

Muhanak hat geschrieben:
Fr 4. Sep 2020, 08:45
Hallo!

Habe gerade mit meiner Referentin in NÖ telefoniert, sie hat mir die Auskunft gegeben dass man bei Z10 Magazinen (also Magazine ohne bereits vorhandener Waffe) die Magazine nicht anstecken darf (weder zuhause noch am Schiessstand). Laut ihr darf man sie im Prinzip nur besitzen aber nix damit machen. Was sagt ihr dazu, ist eine falsche Auskunft?

Weiters besteht sie bei der Erweiterung von 2 auf 5 Plätze auf der WBK auf eine Sportschützenbestätigung nach § 11b, Ergebnislisten zählen anscheinend nicht mehr...
11b ist auch korrekt wenn du die WBK weniger als 5 Jahre hast
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Muhanak
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Muhanak » Fr 4. Sep 2020, 09:21

rupi hat geschrieben:
Fr 4. Sep 2020, 09:15
Muhanak hat geschrieben:
Fr 4. Sep 2020, 08:45
Hallo!

Habe gerade mit meiner Referentin in NÖ telefoniert, sie hat mir die Auskunft gegeben dass man bei Z10 Magazinen (also Magazine ohne bereits vorhandener Waffe) die Magazine nicht anstecken darf (weder zuhause noch am Schiessstand). Laut ihr darf man sie im Prinzip nur besitzen aber nix damit machen. Was sagt ihr dazu, ist eine falsche Auskunft?

Weiters besteht sie bei der Erweiterung von 2 auf 5 Plätze auf der WBK auf eine Sportschützenbestätigung nach § 11b, Ergebnislisten zählen anscheinend nicht mehr...
11b ist auch korrekt wenn du die WBK weniger als 5 Jahre hast
Danke, wusste ich nicht. Dachte Ergebnislisten zählen auch.

Dann wäre nur mehr dass mit den Z10 Magazinen interessant...

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Lexman1 » Fr 4. Sep 2020, 09:22

Dass mit Z10 ist stark wahrscheinlich BS. Es gibt hier jedoch mehrere Ansichten, doch jene der Referentin ist definitiv nicht gedeckt!
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Yukon » Fr 4. Sep 2020, 09:57

Muhanak hat geschrieben:
Fr 4. Sep 2020, 08:45
Hallo!

Habe gerade mit meiner Referentin in NÖ telefoniert, sie hat mir die Auskunft gegeben dass man bei Z10 Magazinen (also Magazine ohne bereits vorhandener Waffe) die Magazine nicht anstecken darf (weder zuhause noch am Schiessstand). Laut ihr darf man sie im Prinzip nur besitzen aber nix damit machen. Was sagt ihr dazu, ist eine falsche Auskunft?
Das ist teilweiser Blödsinn.
Wenn sie einen privaten, also einen nicht behördlich genehmigten Schießstand meint, dann hat sie recht.
Was behördlich genehmigte Schießstände anbelangt, hat sie unrecht, denn auf diesen gelten gemäß §14 die "Bestimmungen über das Überlassen, den Besitz und das Führen von Schusswaffen…." nicht, und ein HA mit eingesetzten +10 Magazin ist ja eine Schusswaffe im Sinne des §17 Abs.1 Z8. Also ist das Einsetzen des Magazins auf behördlich genehmigten Schießständen sehr wohl zulässig.
Muhanak hat geschrieben:
Fr 4. Sep 2020, 08:45
Weiters besteht sie bei der Erweiterung von 2 auf 5 Plätze auf der WBK auf eine Sportschützenbestätigung nach § 11b, Ergebnislisten zählen anscheinend nicht mehr...
Wenn du die Erweiterung innerhalb der 5-Jahres-Frist beantragst, ist die Erweiterung eine Ermessensentscheidung deiner Behörde, damit sitzt deine SB am längeren Ast (Erweiterung nach §23 Abs.2 dritter Satz).
Sind aber seit der Erstausstellung deiner WBK bereits mindestens 5 Jahre vergangen, dann liegt sie falsch, denn dann hast du einen Rechtsanspruch auf diese Erweiterung, ohne Ergebnislisten oder einer Vereinszugehörigkeit (Erweiterung nach §23 Abs.2 zweiter Satz).
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Nordi » Fr 4. Sep 2020, 10:30

Eine ganz kurze offtopic Frage ( will nicht extra einen neuen Thread erstellen für die kurze Frage )

Da ich jetzt meine WBK Erweiterung bekommen hab und 10 statt 5 Plätze habe frage ich mich ob ich jetzt eines meiner WS im zusammengebauten Zustand ( also Upper und Lower verbunden ) so in den Schrank stellen darf?

Weil ich hab jetzt 10 Plätze aber nur 5 Kat B Waffen...das würde doch MEINER Logik nach bedeuten das ich in der Theorie jetzt mein WS zusammengebaut lassen darf, oder denke ich hier falsch? :(

LG

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von mastercrash » Fr 4. Sep 2020, 10:57

Nordi hat geschrieben:
Fr 4. Sep 2020, 10:30
Eine ganz kurze offtopic Frage ( will nicht extra einen neuen Thread erstellen für die kurze Frage )

Da ich jetzt meine WBK Erweiterung bekommen hab und 10 statt 5 Plätze habe frage ich mich ob ich jetzt eines meiner WS im zusammengebauten Zustand ( also Upper und Lower verbunden ) so in den Schrank stellen darf?

Weil ich hab jetzt 10 Plätze aber nur 5 Kat B Waffen...das würde doch MEINER Logik nach bedeuten das ich in der Theorie jetzt mein WS zusammengebaut lassen darf, oder denke ich hier falsch? :(

LG
Ja, du hast genug Plätze für Waffen die du gleichzeitig besitzen darfst, also ist es keine Stückzahlüberschreitung, wenn du das WS als eigene Waffe zusammengebaut hast.

Ich kann mir nur vorstellen, dass manche Beamte das bei der Kontrolle nicht gerne sehen, wenn Wechselsysteme wie eine eigenständige Waffe behandelt werden (und vielleicht auch Argumentieren, dass sie in dem Fall binnen 6 Wochen analog zu § 28 WaffG als eigene Waffe statt nur als Zubehör einzutragen wäre).
Glock 19 Gen 4 @ 9x19
Beretta 92 S @ 9x19
AR-15 M4 @ 5.56x45
Und gaaaanz viele superböse Kat A Magazine

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Nordi » Fr 4. Sep 2020, 11:01

Ok, danke dir . Ich lass das WS eh auseinander gebaut , es war nur reine theoretische Frage da ich nicht sicher war ob meine Überlegung korrekt war :)

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Promo » Fr 4. Sep 2020, 19:31

Wenn ich als Polizist das bei einer Kontrolle feststellen würde, dann würde ich der Behörde schreiben, es ist kein Wechselsystem, sondern eine komplette Waffe, und sie möge das im ZWR berichtigen.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von voodoo-medic » Mi 9. Sep 2020, 16:37

Bis vor dem Anruf durch meinen SB dachte ich es verstanden zu haben ..

Ich habe 2 halbautomatische Gewehre zu dem ich jeweils ein Magazin melden wollte und eine Anzahl an Magazinen die ich auf 17/1/10 schreiben lassen wollte.

Und ich habe Magazine für ein Gewehr dass ich noch nicht besitze.

Mir wurde beauskunftet:

Es können alle Magazine auf die Kat A Plätze geschrieben werden weil die Waffen nur mit angesteckten Magazin Kat A seien.

Somit darf ich maximal an 2 Waffen gleichzeitig ein „großes“ Magazin angesteckt haben „weil eh keiner überprüfen kann welche das sind“

Und ich dürfte wohl auch für die dritte Magazinart (für die ich eben noch kein Gewehr hab) weitere gekauft werden weil eben „keiner überprüfen kann ...“

???????

Ich verstehe es nicht. Ich war bis dato der Meinung: „Altbestand Kanone + Altbestand Mag = mehr Mags kaufen“

Entsteht mir nun ein Nachteil dass alle Magazine der beiden Waffen zu den Kanonen dazugemeldet (gem. 17/1/8) sind?

Vielleicht kann mich ja Jemand aufklären bitte (über diese Geschichte, die Sache mit Blümchen und Bienen kann und kenne ich schon :-D auch die Auswirkung in der Praxis seit gut einem Jahr :-D)

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Wolkenbruch » Mi 9. Sep 2020, 19:02

voodoo-medic hat geschrieben:
Mi 9. Sep 2020, 16:37
„Altbestand Kanone + Altbestand Mag = mehr Mags kaufen“
Du kannst soviele Magazine dazu kaufen wie du willst, musst aber die Anzahl bei der Behörde melden.

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von voodoo-medic » Mi 9. Sep 2020, 20:27

Danke, aber das hab ich verstanden ;-)

Mich verwirrt die Aussage, dass nicht überprüft wird/werden kann welche Waffe auf dem A-Platz liegt und ich auch die Magazine für die Waffe die ich noch nicht im Besitz habe aufstocken kann.

Die Geschichte spielt sich im Übrigen in Wien ab ;-)

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