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Konfusion über "Altbestand"
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Konfusion über "Altbestand"
Lass es dir schriftlich geben, wie du mit dem A Platz, den Magazinen und den verschiedenen Waffen vorzugehen hast. Ich habe das mit meinem SB abgestimmt; wir haben nun beide die gleiche Erwartung an die Vorgehensweise bei einem Wechsel der Waffe vom A auf einen B Platz
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Re: Konfusion über "Altbestand"
Das geht mir auch nicht ein. Es wird ja die Nummer der Waffe eingetragen, also ist es auch nachvollziehbar welche den A-Platz belegt.voodoo-medic hat geschrieben: ↑Mi 9. Sep 2020, 20:27Danke, aber das hab ich verstanden
Mich verwirrt die Aussage, dass nicht überprüft wird/werden kann welche Waffe auf dem A-Platz liegt und ich auch die Magazine für die Waffe die ich noch nicht im Besitz habe aufstocken kann.
Die Geschichte spielt sich im Übrigen in Wien ab
Und nur in dieser darfst du das +10Mag anstecken, ausser auf beh. Schiessständen.
So hat das zumindest mein SB rübergebracht.
Re: Konfusion über "Altbestand"
gelöscht ... inhaltlich unvollständiger Beitrag
Zuletzt geändert von m_a_d am Do 10. Sep 2020, 11:00, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Konfusion über "Altbestand"
Der Kat A Eintrag in der WBK (bzw. im WP) hat nichts mit dem Eintrag der Waffe im ZWR zu tun.Wolkenbruch hat geschrieben: ↑Mi 9. Sep 2020, 22:44Das geht mir auch nicht ein. Es wird ja die Nummer der Waffe eingetragen, also ist es auch nachvollziehbar welche den A-Platz belegt.voodoo-medic hat geschrieben: ↑Mi 9. Sep 2020, 20:27Danke, aber das hab ich verstanden
Mich verwirrt die Aussage, dass nicht überprüft wird/werden kann welche Waffe auf dem A-Platz liegt und ich auch die Magazine für die Waffe die ich noch nicht im Besitz habe aufstocken kann.
Die Geschichte spielt sich im Übrigen in Wien ab
Und nur in dieser darfst du das +10Mag anstecken, ausser auf beh. Schiessständen.
So hat das zumindest mein SB rübergebracht.
Mit der Altbestandsregelung bekommt man einen WBK-/WP-Eintrag für "solche" Waffen.
Man darf also die großen Magazine an so viele Waffen gleichzeitig anstecken, wie man Kat A "Plätze" auf der WBK hat.
Wenn man also große Magazine für eine als Kat A Waffe hat, welche auch in eine (andere) Kat B Waffe passen, darf man die Magazine auch an die im ZWR als Kat B eingetragene Waffe anstecken. Aber immer nur an so viele Waffen gleichzeitig, wie man Plätze hat. Die im ZWR als Kat A eingetragene Waffe gilt ohne Magazin als Kat B.
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Re: Konfusion über "Altbestand"
Also, es scheint so als ob jede BH Defizite in der Umsetzung/Auslegung der Novelle hat....falls du mit dem Gesagten recht hast.MikeD hat geschrieben: ↑Do 10. Sep 2020, 09:34Der Kat A Eintrag in der WBK (bzw. im WP) hat nichts mit dem Eintrag der Waffe im ZWR zu tun.
Mit der Altbestandsregelung bekommt man einen WBK-/WP-Eintrag für "solche" Waffen.
Man darf also die großen Magazine an so viele Waffen gleichzeitig anstecken, wie man Kat A "Plätze" auf der WBK hat.
Wenn man also große Magazine für eine als Kat A Waffe hat, welche auch in eine (andere) Kat B Waffe passen, darf man die Magazine auch an die im ZWR als Kat B eingetragene Waffe anstecken. Aber immer nur an so viele Waffen gleichzeitig, wie man Plätze hat. Die im ZWR als Kat A eingetragene Waffe gilt ohne Magazin als Kat B.
Bei mir war es zwar 0 Problem nach 5 Jahren ohne Begründung zu erweitern, aber deinen Ausführungen würde der SB widersprechen.
Ich habe zB ein AUG und eine Glock17 als Kat. A gemeldet und eine Glock 26 als Kat. B.
Der SB sagte, dass ich in der 17er ein 33er Magazin haben darf aber nicht in der 26er, ausser natürlich auf einem Schiessstand.
Wer hat nun recht? Woher hast du dein Wissen?
Re: Konfusion über "Altbestand"
Du hast recht, weil sonst könnte man sich ja das Alles sparen, dass man eine bestimmte Waffe auf einen Z7 oder Z8 Platz melden muss
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Re: Konfusion über "Altbestand"
Mein SB sagt das auch so wie deiner. Die konkrete Waffe die eben auf Z7 oder 8 eingetragen ist. Man könnte aber z.B. bei einem Verkauf eine andere Waffe dann auf den freien Platz legen lassen.Wolkenbruch hat geschrieben: ↑Do 10. Sep 2020, 11:29Also, es scheint so als ob jede BH Defizite in der Umsetzung/Auslegung der Novelle hat....falls du mit dem Gesagten recht hast.MikeD hat geschrieben: ↑Do 10. Sep 2020, 09:34Der Kat A Eintrag in der WBK (bzw. im WP) hat nichts mit dem Eintrag der Waffe im ZWR zu tun.
Mit der Altbestandsregelung bekommt man einen WBK-/WP-Eintrag für "solche" Waffen.
Man darf also die großen Magazine an so viele Waffen gleichzeitig anstecken, wie man Kat A "Plätze" auf der WBK hat.
Wenn man also große Magazine für eine als Kat A Waffe hat, welche auch in eine (andere) Kat B Waffe passen, darf man die Magazine auch an die im ZWR als Kat B eingetragene Waffe anstecken. Aber immer nur an so viele Waffen gleichzeitig, wie man Plätze hat. Die im ZWR als Kat A eingetragene Waffe gilt ohne Magazin als Kat B.
Bei mir war es zwar 0 Problem nach 5 Jahren ohne Begründung zu erweitern, aber deinen Ausführungen würde der SB widersprechen.
Ich habe zB ein AUG und eine Glock17 als Kat. A gemeldet und eine Glock 26 als Kat. B.
Der SB sagte, dass ich in der 17er ein 33er Magazin haben darf aber nicht in der 26er, ausser natürlich auf einem Schiessstand.
Wer hat nun recht? Woher hast du dein Wissen?
lg
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Re: Konfusion über "Altbestand"
MikeD hat geschrieben: ↑Do 10. Sep 2020, 09:34Der Kat A Eintrag in der WBK (bzw. im WP) hat nichts mit dem Eintrag der Waffe im ZWR zu tun.
Mit der Altbestandsregelung bekommt man einen WBK-/WP-Eintrag für "solche" Waffen.
Man darf also die großen Magazine an so viele Waffen gleichzeitig anstecken, wie man Kat A "Plätze" auf der WBK hat.
Wenn man also große Magazine für eine als Kat A Waffe hat, welche auch in eine (andere) Kat B Waffe passen, darf man die Magazine auch an die im ZWR als Kat B eingetragene Waffe anstecken. Aber immer nur an so viele Waffen gleichzeitig, wie man Plätze hat. Die im ZWR als Kat A eingetragene Waffe gilt ohne Magazin als Kat B.
So wurde das auch bei der Road Show von einem Juristen des BMI erklärt!
Der Nachkauf der großen Magazine ist allerdings schon an eine konkrete Waffe/ZWR Eintrag gebunden.
Bei den A Plätzen haben die Behörden vermutlich noch zu wenig Erfahrung ...
Re: Konfusion über "Altbestand"
Was meint ihr, könnte die Behörde einem einen Strick draus drehen, wenn ich Kat A/B Waffen und Munition in einem schweren Waffenschrank lagere, die Mordundtotschlags-Highcap-Plastikboxen aber in einem leichten "Blechspind" / Munitionsschrank?
Wohlgemerkt, ich wohne hier nicht allein, bin aber der einzige WBK-Inhaber und natürlich auch Altbestandsinhaber.
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Re: Konfusion über "Altbestand"
Nachdem nur du einen Zugriff darauf hast, wüsste ich nicht wieso. Auf das Argument seitens der Behörde wäre ich gespannt.
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein
Re: Konfusion über "Altbestand"
Naja, schätze den kann man mehr oder weniger leicht aufmachen und das darin ist ja doch Kat A... Ich mein, rein nach den Kategorien müsst ichs besser verwahren als die meisten FFW Oder gehts bei der Aufbruchsicherheit um die "Gefährlichkeit" der darin lagernden Waffen? Sind Kat A Waffen extra gefährlich? Oder sinds dann doch nur Plastikboxen.... Das würd wahrscheinlich ein Richter entscheiden müssen
Einmal will ich ein klares, verständliches Gesetz sehen in der Hinsicht. Nur einmal.
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Re: Konfusion über "Altbestand"
Der war gut
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein
Re: Konfusion über "Altbestand"
Ok, also versteh ichs richtig: Ich kann für meine verbotenen Plastikboxen quasi alles nehmen, was versperrbar und verankerbar ist? Also jeden 0815 Safe vom Hofer, Baumaxx oder sonst irgendeinen Spind? Auch bei einem Mitbewohner?
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Re: Konfusion über "Altbestand"
Ja, auch der 0/8/15 Supermarktsafe reicht und so wie du sagst, wenn du ihn verankerst und nur du Zugriff hast kann dir die Behörde salopp formuliert, keinen Strick daraus drehen.
Anders sieht es bei mir und meiner Frau aus die beide Plätze belegt haben wo die HA zu kat A....und wir nur einen gemeinsamen Safe haben da wirds schon wieder komplizierter.
Anders sieht es bei mir und meiner Frau aus die beide Plätze belegt haben wo die HA zu kat A....und wir nur einen gemeinsamen Safe haben da wirds schon wieder komplizierter.
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein
Re: Konfusion über "Altbestand"
Ich habe eine Frage zu den Z9 und Z10 Magazinen.
Anfang 2019 wollte ich eigentlich einen Halbautomaten zulegen und habe mir dafür vorab 2Stk 30er Magazine gekauft.
Aufgrund diverser Umstände ist es aber nie zum Kauf der Waffe gekommen.
Wenn ich das richtig verstanden habe, muss ich die Magazine bis ende 2021 bei der Behörde melden und bekomme dafür eine Genehmigung.
Was passiert jetzt wenn ich mir zukünftig ein passendes Gewehr kaufe?
Kann ich die Magazine verwenden?
Danke, Lg
Anfang 2019 wollte ich eigentlich einen Halbautomaten zulegen und habe mir dafür vorab 2Stk 30er Magazine gekauft.
Aufgrund diverser Umstände ist es aber nie zum Kauf der Waffe gekommen.
Wenn ich das richtig verstanden habe, muss ich die Magazine bis ende 2021 bei der Behörde melden und bekomme dafür eine Genehmigung.
Was passiert jetzt wenn ich mir zukünftig ein passendes Gewehr kaufe?
Kann ich die Magazine verwenden?
Danke, Lg