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Konfusion über "Altbestand"

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von m_a_d » Mi 9. Sep 2020, 22:07

Lass es dir schriftlich geben, wie du mit dem A Platz, den Magazinen und den verschiedenen Waffen vorzugehen hast. Ich habe das mit meinem SB abgestimmt; wir haben nun beide die gleiche Erwartung an die Vorgehensweise bei einem Wechsel der Waffe vom A auf einen B Platz
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Wolkenbruch
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Wolkenbruch » Mi 9. Sep 2020, 22:44

voodoo-medic hat geschrieben:
Mi 9. Sep 2020, 20:27
Danke, aber das hab ich verstanden ;-)

Mich verwirrt die Aussage, dass nicht überprüft wird/werden kann welche Waffe auf dem A-Platz liegt und ich auch die Magazine für die Waffe die ich noch nicht im Besitz habe aufstocken kann.

Die Geschichte spielt sich im Übrigen in Wien ab ;-)
Das geht mir auch nicht ein. Es wird ja die Nummer der Waffe eingetragen, also ist es auch nachvollziehbar welche den A-Platz belegt.
Und nur in dieser darfst du das +10Mag anstecken, ausser auf beh. Schiessständen.
So hat das zumindest mein SB rübergebracht.

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von m_a_d » Do 10. Sep 2020, 08:20

gelöscht ... inhaltlich unvollständiger Beitrag
Zuletzt geändert von m_a_d am Do 10. Sep 2020, 11:00, insgesamt 1-mal geändert.
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MikeD
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von MikeD » Do 10. Sep 2020, 09:34

Wolkenbruch hat geschrieben:
Mi 9. Sep 2020, 22:44
voodoo-medic hat geschrieben:
Mi 9. Sep 2020, 20:27
Danke, aber das hab ich verstanden ;-)

Mich verwirrt die Aussage, dass nicht überprüft wird/werden kann welche Waffe auf dem A-Platz liegt und ich auch die Magazine für die Waffe die ich noch nicht im Besitz habe aufstocken kann.

Die Geschichte spielt sich im Übrigen in Wien ab ;-)
Das geht mir auch nicht ein. Es wird ja die Nummer der Waffe eingetragen, also ist es auch nachvollziehbar welche den A-Platz belegt.
Und nur in dieser darfst du das +10Mag anstecken, ausser auf beh. Schiessständen.
So hat das zumindest mein SB rübergebracht.
Der Kat A Eintrag in der WBK (bzw. im WP) hat nichts mit dem Eintrag der Waffe im ZWR zu tun.
Mit der Altbestandsregelung bekommt man einen WBK-/WP-Eintrag für "solche" Waffen.

Man darf also die großen Magazine an so viele Waffen gleichzeitig anstecken, wie man Kat A "Plätze" auf der WBK hat.

Wenn man also große Magazine für eine als Kat A Waffe hat, welche auch in eine (andere) Kat B Waffe passen, darf man die Magazine auch an die im ZWR als Kat B eingetragene Waffe anstecken. Aber immer nur an so viele Waffen gleichzeitig, wie man Plätze hat. Die im ZWR als Kat A eingetragene Waffe gilt ohne Magazin als Kat B.

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Wolkenbruch » Do 10. Sep 2020, 11:29

MikeD hat geschrieben:
Do 10. Sep 2020, 09:34
Der Kat A Eintrag in der WBK (bzw. im WP) hat nichts mit dem Eintrag der Waffe im ZWR zu tun.
Mit der Altbestandsregelung bekommt man einen WBK-/WP-Eintrag für "solche" Waffen.

Man darf also die großen Magazine an so viele Waffen gleichzeitig anstecken, wie man Kat A "Plätze" auf der WBK hat.

Wenn man also große Magazine für eine als Kat A Waffe hat, welche auch in eine (andere) Kat B Waffe passen, darf man die Magazine auch an die im ZWR als Kat B eingetragene Waffe anstecken. Aber immer nur an so viele Waffen gleichzeitig, wie man Plätze hat. Die im ZWR als Kat A eingetragene Waffe gilt ohne Magazin als Kat B.
Also, es scheint so als ob jede BH Defizite in der Umsetzung/Auslegung der Novelle hat....falls du mit dem Gesagten recht hast.
Bei mir war es zwar 0 Problem nach 5 Jahren ohne Begründung zu erweitern, aber deinen Ausführungen würde der SB widersprechen.

Ich habe zB ein AUG und eine Glock17 als Kat. A gemeldet und eine Glock 26 als Kat. B.
Der SB sagte, dass ich in der 17er ein 33er Magazin haben darf aber nicht in der 26er, ausser natürlich auf einem Schiessstand.
Wer hat nun recht? Woher hast du dein Wissen?

Bdave
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Bdave » Do 10. Sep 2020, 11:34

Du hast recht, weil sonst könnte man sich ja das Alles sparen, dass man eine bestimmte Waffe auf einen Z7 oder Z8 Platz melden muss
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Incite » Do 10. Sep 2020, 12:30

Wolkenbruch hat geschrieben:
Do 10. Sep 2020, 11:29
MikeD hat geschrieben:
Do 10. Sep 2020, 09:34
Der Kat A Eintrag in der WBK (bzw. im WP) hat nichts mit dem Eintrag der Waffe im ZWR zu tun.
Mit der Altbestandsregelung bekommt man einen WBK-/WP-Eintrag für "solche" Waffen.

Man darf also die großen Magazine an so viele Waffen gleichzeitig anstecken, wie man Kat A "Plätze" auf der WBK hat.

Wenn man also große Magazine für eine als Kat A Waffe hat, welche auch in eine (andere) Kat B Waffe passen, darf man die Magazine auch an die im ZWR als Kat B eingetragene Waffe anstecken. Aber immer nur an so viele Waffen gleichzeitig, wie man Plätze hat. Die im ZWR als Kat A eingetragene Waffe gilt ohne Magazin als Kat B.
Also, es scheint so als ob jede BH Defizite in der Umsetzung/Auslegung der Novelle hat....falls du mit dem Gesagten recht hast.
Bei mir war es zwar 0 Problem nach 5 Jahren ohne Begründung zu erweitern, aber deinen Ausführungen würde der SB widersprechen.

Ich habe zB ein AUG und eine Glock17 als Kat. A gemeldet und eine Glock 26 als Kat. B.
Der SB sagte, dass ich in der 17er ein 33er Magazin haben darf aber nicht in der 26er, ausser natürlich auf einem Schiessstand.
Wer hat nun recht? Woher hast du dein Wissen?
Mein SB sagt das auch so wie deiner. Die konkrete Waffe die eben auf Z7 oder 8 eingetragen ist. Man könnte aber z.B. bei einem Verkauf eine andere Waffe dann auf den freien Platz legen lassen.

lg
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von martin » Do 10. Sep 2020, 14:40

MikeD hat geschrieben:
Do 10. Sep 2020, 09:34
Der Kat A Eintrag in der WBK (bzw. im WP) hat nichts mit dem Eintrag der Waffe im ZWR zu tun.
Mit der Altbestandsregelung bekommt man einen WBK-/WP-Eintrag für "solche" Waffen.

Man darf also die großen Magazine an so viele Waffen gleichzeitig anstecken, wie man Kat A "Plätze" auf der WBK hat.

Wenn man also große Magazine für eine als Kat A Waffe hat, welche auch in eine (andere) Kat B Waffe passen, darf man die Magazine auch an die im ZWR als Kat B eingetragene Waffe anstecken. Aber immer nur an so viele Waffen gleichzeitig, wie man Plätze hat. Die im ZWR als Kat A eingetragene Waffe gilt ohne Magazin als Kat B.
:clap:

So wurde das auch bei der Road Show von einem Juristen des BMI erklärt!
Der Nachkauf der großen Magazine ist allerdings schon an eine konkrete Waffe/ZWR Eintrag gebunden.
Bei den A Plätzen haben die Behörden vermutlich noch zu wenig Erfahrung ...

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von RcL » Sa 12. Sep 2020, 21:19

Was meint ihr, könnte die Behörde einem einen Strick draus drehen, wenn ich Kat A/B Waffen und Munition in einem schweren Waffenschrank lagere, die Mordundtotschlags-Highcap-Plastikboxen aber in einem leichten "Blechspind" / Munitionsschrank?

Wohlgemerkt, ich wohne hier nicht allein, bin aber der einzige WBK-Inhaber und natürlich auch Altbestandsinhaber.

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Steppenwolf » Sa 12. Sep 2020, 21:23

Nachdem nur du einen Zugriff darauf hast, wüsste ich nicht wieso. Auf das Argument seitens der Behörde wäre ich gespannt.
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von RcL » Sa 12. Sep 2020, 21:26

Naja, schätze den kann man mehr oder weniger leicht aufmachen und das darin ist ja doch Kat A... Ich mein, rein nach den Kategorien müsst ichs besser verwahren als die meisten FFW :D Oder gehts bei der Aufbruchsicherheit um die "Gefährlichkeit" der darin lagernden Waffen? Sind Kat A Waffen extra gefährlich? Oder sinds dann doch nur Plastikboxen.... Das würd wahrscheinlich ein Richter entscheiden müssen :think:

Einmal will ich ein klares, verständliches Gesetz sehen in der Hinsicht. Nur einmal.

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Steppenwolf » Sa 12. Sep 2020, 21:29

RcL hat geschrieben:
Sa 12. Sep 2020, 21:26
Einmal will ich ein klares, verständliches Gesetz sehen in der Hinsicht. Nur einmal.
Der war gut :lol: :lol:
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von RcL » Sa 12. Sep 2020, 21:32

Ok, also versteh ichs richtig: Ich kann für meine verbotenen Plastikboxen quasi alles nehmen, was versperrbar und verankerbar ist? Also jeden 0815 Safe vom Hofer, Baumaxx oder sonst irgendeinen Spind? Auch bei einem Mitbewohner?

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Steppenwolf » Sa 12. Sep 2020, 21:41

Ja, auch der 0/8/15 Supermarktsafe reicht und so wie du sagst, wenn du ihn verankerst und nur du Zugriff hast kann dir die Behörde salopp formuliert, keinen Strick daraus drehen.

Anders sieht es bei mir und meiner Frau aus die beide Plätze belegt haben wo die HA zu kat A....und wir nur einen gemeinsamen Safe haben :think: da wirds schon wieder komplizierter.
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Xere » Sa 19. Sep 2020, 12:47

Ich habe eine Frage zu den Z9 und Z10 Magazinen.
Anfang 2019 wollte ich eigentlich einen Halbautomaten zulegen und habe mir dafür vorab 2Stk 30er Magazine gekauft.
Aufgrund diverser Umstände ist es aber nie zum Kauf der Waffe gekommen.
Wenn ich das richtig verstanden habe, muss ich die Magazine bis ende 2021 bei der Behörde melden und bekomme dafür eine Genehmigung.
Was passiert jetzt wenn ich mir zukünftig ein passendes Gewehr kaufe?
Kann ich die Magazine verwenden?

Danke, Lg

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