ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Konfusion über "Altbestand"

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Benutzeravatar
TheCursedBaron
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 198
Registriert: Sa 30. Dez 2017, 11:51

Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von TheCursedBaron » Mo 14. Okt 2019, 12:03

Hello liebe Leute.
Wahrscheinlich bin ich nicht der Einzige, der durch die kommenden Regelungen verwirrt ist.
Ich habe mir alles so weit durchgelesen, aber mir stellt sich immer noch die Frage zu den neuen "Kat A" Plätzen auf der WBK, die man bekommt, wenn man "Altbestand" besitzt.

Ich selbst habe eine Glock 19 und zwei Stück 33er Magazine dafür, was ja die 20 Schuss für Pistolenmagazine überschreitet und mich somit befähigt, einen solchen Kat A Platz auf der WBK zu erhalten (sofern ich das richtig verstanden hab).
Jetzt stellt sich mir die Frage, ob das nur auf einen Platz begrenzt ist, oder ob ich mir einfach eine günstige gebrauchte zweite Glock holen soll, um auf jede Waffe jeweils ein 33er Magazin zu verteilen - und somit einen zweiten Kat A Platz bekomme.

Außerdem: Kann ich den ich dann Platz auch wieder frei machen und mir eine andere Kat B Waffe mit großen Magazinen holen, wie z.b. ein AR-15?

Ich bitte um Erleuchtung

Danke und LG
Baron

Benutzeravatar
zeroflow
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 620
Registriert: Mo 19. Feb 2018, 20:57
Wohnort: Wien

Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von zeroflow » Mo 14. Okt 2019, 12:11

Wurde in anderen Threads schon diskutiert.

Die Zusammenfassung ist: Weiß man nicht, ist offen. Wird vermutlich frühestens mit den Schulungen der SachbearbeiterInnen zu erfahren sein wies gemacht wird.

bino71
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3916
Registriert: Mi 4. Jun 2014, 12:41
Wohnort: NÖ / Wiener Becken

Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von bino71 » Mo 14. Okt 2019, 12:51

Die erste Frage ist leicht zu beantworten: 2 Waffen mit großen Magazinen >> 2 Kat A Platze, statt den Kat B Plätzen.

Deine 2te Frage ist schon schwieriger zu beantworten, da recht viele Wege und Unsicherheiten, daher nur ein Bsp von vielen
2025 willst ein AR15: Da wirst VIP Sportschütze werden müssen um große Magazine verwenden zu dürfen, ansosnt hast eine Kat B mit 10 Schuss.

Dann gibt es die Optionen, wie: große Magazine vor dem 14.12 kaufen, aber wie das dann gehandhabt wird :think:

burner
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 514
Registriert: Do 31. Jan 2019, 13:00

Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von burner » Fr 25. Okt 2019, 06:49

Kat B Pistole + highcap Mag = Kat A Pistolen Platz
Kat B HA + highcap Mag = Kat A HA Platz
Ein Upgrade von Kat A Pistole auf Kat A HA wird vermutlich nicht funktionieren.

Deswegen noch schnell billige, kaputte HA mit entsprechenden Mags kaufen.

Meine Theorie. Angaben ohne Gewähr!!
Ich lebe das WaffG immer gerne zu meinen Ungunsten aus...
Will keiner hören: "Is jo eh leer..."
HPS Custom 2011 9x19 & .40SW / S&W 625 5" / Glock 17-3 / Glock 31-3 / Steyr AUG Z A3 / CZ 75 TS 9x19 / CZ 75 Sport II / Custom AR-9 & AR-15 / Caspian Custom 1911 6" .45ACP

Benutzeravatar
TheCursedBaron
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 198
Registriert: Sa 30. Dez 2017, 11:51

Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von TheCursedBaron » Fr 25. Okt 2019, 11:18

Ich bin grad dabei, günstige Magazine im Bulk zu kaufen - die dann einfach melden und die Waffe kann man dann später dazukaufen...

Benutzeravatar
KGR84
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2717
Registriert: Di 1. Feb 2011, 14:26
Wohnort: Transdanubien

Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von KGR84 » Fr 25. Okt 2019, 12:45

burner hat geschrieben:
Fr 25. Okt 2019, 06:49
Deswegen noch schnell billige, kaputte HA mit entsprechenden Mags kaufen.
Wo findet man sowas?
Bild

Tasatir
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 54
Registriert: Di 16. Aug 2016, 11:47

Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Tasatir » Fr 25. Okt 2019, 12:55

KGR84 hat geschrieben:
Fr 25. Okt 2019, 12:45
burner hat geschrieben:
Fr 25. Okt 2019, 06:49
Deswegen noch schnell billige, kaputte HA mit entsprechenden Mags kaufen.
Wo findet man sowas?
Schliesse mich der Frage an.
Ansonsten würde ich nächstes Monat ein AR15 naked um knapp über 1.5k beim Gewo holen gehen :)
Günstiger habe ich noch nichts gefunden...

Benutzeravatar
Halvar
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 676
Registriert: Di 10. Jun 2014, 19:47
Wohnort: Wien

Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Halvar » Fr 25. Okt 2019, 13:44

Ich plane vermutlich mein OA BL M5 nächsten Monat viel zu günstig auf den Markt zu werfen (wenn ich meine neue OA habe).
Wer schnell genug ist.... ;)

Benutzeravatar
Yukon
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1406
Registriert: Mo 21. Jan 2013, 12:37
Wohnort: BN

Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Yukon » Fr 25. Okt 2019, 14:58

TheCursedBaron hat geschrieben:
Mo 14. Okt 2019, 12:03
Ich selbst habe eine Glock 19 und zwei Stück 33er Magazine dafür, was ja die 20 Schuss für Pistolenmagazine überschreitet und mich somit befähigt, einen solchen Kat A Platz auf der WBK zu erhalten (sofern ich das richtig verstanden hab).
Jetzt stellt sich mir die Frage, ob das nur auf einen Platz begrenzt ist, oder ob ich mir einfach eine günstige gebrauchte zweite Glock holen soll, um auf jede Waffe jeweils ein 33er Magazin zu verteilen - und somit einen zweiten Kat A Platz bekomme.

Außerdem: Kann ich den ich dann Platz auch wieder frei machen und mir eine andere Kat B Waffe mit großen Magazinen holen, wie z.b. ein AR-15?

Ich bitte um Erleuchtung
Ich versuche zu erhellen, soweit das Gesetz und die Verordnung was hergibt:

Wenn Du Deinen Altbestand gemäß §58 Abs.13 meldest, hat Dir die Behörde eine WBK auszustellen, in der Dir der Besitz einer verbotenen Waffe iSd §17 Abs.1 Z7 und/oder Z8 bewilligt wird.
In Deinem Fall, nämlich G19, handelt es sich um eine verbotene Waffe iSd §17 Abs.1 Z7 "halbautomatischen Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung und eingebautem oder eingesetztem Magazin, das mehr als 20 Patronen aufnehmen kann"
Angenommen Du kaufst Dir jetzt beispielsweise noch eine G17 dazu, dann besitzt Du zum Stichtag zwei verbotene Waffen iSd §17 Abs. Z7
Diese Anzahl wird auch so auf der WBK vermerkt, die Dir Deine Behörde auszustellen hat:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgb ... 86239.html

Willst Du im Jahr 2020 ein AR15 erwerben und (außerhalb eines behördlich genehmigten Schießstandes) mit 30er Magazinen betreiben, würdest Du ja eine verbotene Waffe iSd §17 Abs.1 Z8 besitzen, und Z8 ist nicht Z7.

Das WaffG gibt nichts her, das ein "Verschieben" eines Altbestands von Z7 zu Z8 zulassen/ermöglichen würde.
Ich denke daher, dass Dein Plan, aus einer zweiten, günstigen Glock (=Z7) ein AR15 (=Z8) zu machen, leider nix werden wird.
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.

Grün = Mod

Benutzeravatar
Joewood
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1367
Registriert: Mo 23. Okt 2017, 11:07
Wohnort: Wien

Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Joewood » Fr 25. Okt 2019, 17:15

Das würde also heißen, dass jeder, der ein 20+ oder 10+ mag daheim hat, mittelfristig eine neue WBK braucht, wenn er die passende Waffe ebenfalls dazu hat?

Benutzeravatar
Yukon
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1406
Registriert: Mo 21. Jan 2013, 12:37
Wohnort: BN

Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Yukon » Fr 25. Okt 2019, 17:48

Joewood hat geschrieben:
Fr 25. Okt 2019, 17:15
Das würde also heißen, dass jeder, der ein 20+ oder 10+ mag daheim hat, mittelfristig eine neue WBK braucht, wenn er die passende Waffe ebenfalls dazu hat?
Nicht nur, wenn er die passende Waffe hat, es reichen auch die 20+ und 10+ Magazine alleine, ganz ohne die dazupassende Waffe, das wäre dann Paragraph 17 Abs.1 Z9 und/oder Z10.
Ich glaube nicht, dass die Behörde das handschriftlich auf der bereits vorhandenen WBK vermerken wird, sondern eine neue WBK ausstellen wird, die so aussehen wird, wie in dem Link oben ersichtlich.
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.

Grün = Mod

burner
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 514
Registriert: Do 31. Jan 2019, 13:00

Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von burner » Sa 26. Okt 2019, 08:31

KGR84 hat geschrieben:
Fr 25. Okt 2019, 12:45
burner hat geschrieben:
Fr 25. Okt 2019, 06:49
Deswegen noch schnell billige, kaputte HA mit entsprechenden Mags kaufen.
Wo findet man sowas?
Viel telefonieren... Ich hab damals jeden BüMa angerufen, den ich finden konnte. Vielleicht findest noch den einen oder anderen.
Will keiner hören: "Is jo eh leer..."
HPS Custom 2011 9x19 & .40SW / S&W 625 5" / Glock 17-3 / Glock 31-3 / Steyr AUG Z A3 / CZ 75 TS 9x19 / CZ 75 Sport II / Custom AR-9 & AR-15 / Caspian Custom 1911 6" .45ACP

Benutzeravatar
hasgunz
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2513
Registriert: Do 10. Jul 2014, 20:47
Wohnort: Wien

Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von hasgunz » Sa 26. Okt 2019, 13:07

Yukon hat geschrieben:
Fr 25. Okt 2019, 17:48
Joewood hat geschrieben:
Fr 25. Okt 2019, 17:15
Das würde also heißen, dass jeder, der ein 20+ oder 10+ mag daheim hat, mittelfristig eine neue WBK braucht, wenn er die passende Waffe ebenfalls dazu hat?
Nicht nur, wenn er die passende Waffe hat, es reichen auch die 20+ und 10+ Magazine alleine, ganz ohne die dazupassende Waffe, das wäre dann Paragraph 17 Abs.1 Z9 und/oder Z10.
Ich glaube nicht, dass die Behörde das handschriftlich auf der bereits vorhandenen WBK vermerken wird, sondern eine neue WBK ausstellen wird, die so aussehen wird, wie in dem Link oben ersichtlich.
Vorallem lustig bei Leuten ohne WBK aber mit 30er Magazinen :lol:
TheCursedBaron hat geschrieben:
Fr 25. Okt 2019, 11:18
Ich bin grad dabei, günstige Magazine im Bulk zu kaufen - die dann einfach melden und die Waffe kann man dann später dazukaufen...
Joa, in der Theorie auch nur am behördlich genehmigten Schießstand, aber wie es in echt ausgelebt wird, keine Ahnung...

LG
Derjenige, der Freiheit für Sicherheit aufgibt, verliert am Ende beides.

:violence-torch:

Papa Bär
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1071
Registriert: Di 6. Feb 2018, 10:13

Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Papa Bär » Sa 26. Okt 2019, 13:20

Bin ja schon gespannt, wer mir ab 14.12. verbieten will, Federn und 2 Plastikteile zu verkaufen. wirklich
Bei Politikern ist es einfach zu erkennen, wenn sie lügen - Die Lippen bewegen sich.

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36528
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von gewo » Sa 26. Okt 2019, 13:37

Papa Bär hat geschrieben:
Sa 26. Okt 2019, 13:20
Bin ja schon gespannt, wer mir ab 14.12. verbieten will, Federn und 2 Plastikteile zu verkaufen. wirklich
versteh ned was du meinst
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Antworten