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Konfusion über "Altbestand"

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Yukon
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Yukon » Fr 22. Nov 2019, 17:42

AUG-andy hat geschrieben:
Fr 22. Nov 2019, 16:50
Eine Frage ? :think:
Ist mit der Altbestandsregel lt. Paragraph 17/1/7+8 (Waffen mit +10/+20 Magazinen) dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet? Wer kontrolliert bei der Meldung ob man wirklich große Magazine daheim hat ? Jemand ohne große Magazine macht die Meldung (weil er aufs Magazin kaufen vergessen hat) nach Paragraph 17 ,wartet bis er die neue WBK bekommt und kauft sich dann erst die High-Cap Magazine?
Wäre doch jederzeit möglich, oder ?
Also, ich wüsste nicht, dass eine Kontrolle anlässlich der Meldung vorgesehen wäre, das würde auch nirgendwo in der Novelle stehen, daher hätte eine etwaige Kontrolle im Zuge der Meldung auch keine Rechtsgrundlage, ausgenommen diese Kontrolle hätte etwas mit dem Paragraph 25 zu tun.
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Yukon » Fr 22. Nov 2019, 17:45

Balistix hat geschrieben:
Fr 22. Nov 2019, 16:54
Hirnwichserei... herrlich. :mrgreen:
Das heisst "Cerebral-Masturbation" :mrgreen:
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Yukon » Fr 22. Nov 2019, 17:56

AUG-andy hat geschrieben:
Fr 22. Nov 2019, 17:05
Wenn du mich fragst ist die ganze Melderei Schwachsinn.
Ist den ganzen Aufwand nicht wert, weil ohne Stückzahl und Typ würde es Null Sinn ergeben. Wie sollen sie sonst bei der Kontrolle wissen was sie kontrollieren müssen?
Absolut richtig.
Dass wir den ganzen Blödsinn ertragen müssen, ist ja nur dem Umstand geschuldet, dass die EU-Kommission umfassend rat- und ahnungslos war.
Insofern kann bei der Umsetzung in nationales Recht auch nur Schwachsinn herauskommen, auch wenn man sich bemüht. Der einzig richtige Weg wäre gewesen, dass man bei dem Schwachsinn gar nicht mitmacht und auf die Umsetzung pfeift, siehe CZ, PL, etc.
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von AUG-andy » Fr 22. Nov 2019, 18:00

Yukon hat geschrieben:
Fr 22. Nov 2019, 17:42
AUG-andy hat geschrieben:
Fr 22. Nov 2019, 16:50
Eine Frage ? :think:
Ist mit der Altbestandsregel lt. Paragraph 17/1/7+8 (Waffen mit +10/+20 Magazinen) dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet? Wer kontrolliert bei der Meldung ob man wirklich große Magazine daheim hat ? Jemand ohne große Magazine macht die Meldung (weil er aufs Magazin kaufen vergessen hat) nach Paragraph 17 ,wartet bis er die neue WBK bekommt und kauft sich dann erst die High-Cap Magazine?
Wäre doch jederzeit möglich, oder ?
Also, ich wüsste nicht, dass eine Kontrolle anlässlich der Meldung vorgesehen wäre, das würde auch nirgendwo in der Novelle stehen, daher hätte eine etwaige Kontrolle im Zuge der Meldung auch keine Rechtsgrundlage, ausgenommen diese Kontrolle hätte etwas mit dem Paragraph 25 zu tun.
Bitte richtig lesen.
Hab ich auch so nicht geschrieben!
Es ging um's melden ohne Magazine zu besitzen. Vorsätzlicher Missbrauch weil keine Kontrolle.
MfG
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Yukon » Fr 22. Nov 2019, 18:05

AUG-andy hat geschrieben:
Fr 22. Nov 2019, 18:00
Yukon hat geschrieben:
Fr 22. Nov 2019, 17:42
AUG-andy hat geschrieben:
Fr 22. Nov 2019, 16:50
Eine Frage ? :think:
Ist mit der Altbestandsregel lt. Paragraph 17/1/7+8 (Waffen mit +10/+20 Magazinen) dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet? Wer kontrolliert bei der Meldung ob man wirklich große Magazine daheim hat ? Jemand ohne große Magazine macht die Meldung (weil er aufs Magazin kaufen vergessen hat) nach Paragraph 17 ,wartet bis er die neue WBK bekommt und kauft sich dann erst die High-Cap Magazine?
Wäre doch jederzeit möglich, oder ?
Also, ich wüsste nicht, dass eine Kontrolle anlässlich der Meldung vorgesehen wäre, das würde auch nirgendwo in der Novelle stehen, daher hätte eine etwaige Kontrolle im Zuge der Meldung auch keine Rechtsgrundlage, ausgenommen diese Kontrolle hätte etwas mit dem Paragraph 25 zu tun.
Bitte richtig lesen.
Hab ich auch so nicht geschrieben!
Es ging um's melden ohne Magazine zu besitzen. Vorsätzlicher Missbrauch weil keine Kontrolle.
Ich hab richtig gelesen.
Ich hab mich auf deinen Satz
Wer kontrolliert bei der Meldung ob man wirklich große Magazine daheim hat ?
bezogen.
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.

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Balistix
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Balistix » Fr 22. Nov 2019, 18:15

Yukon hat geschrieben:
Fr 22. Nov 2019, 17:45
Balistix hat geschrieben:
Fr 22. Nov 2019, 16:54
Hirnwichserei... herrlich. :mrgreen:
Das heisst "Cerebral-Masturbation" :mrgreen:
Wenn schon, dann Zerebralonanie, bitteschön. :twisted:
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von hape » Sa 23. Nov 2019, 16:36

Hatte Ende dieser Woche ein Gespräch mit dem LPD in Wien, bzw. der Abteilung für Waffen. War ein längeres und sehr informatives Gespräch auch mit konkreten Beispielen.

Altbestand wird nach momentan Stand der Sachbearbeiter fix an die Waffe gebunden. Also eine B Waffe wird zu einer A Waffe. Soweit so gut, analog C oder B. Also wenn man mehrere Glocks und HAs hat und in diesen große Magazine verwenden will muss man alle ummelden es reicht nicht eine Z7 & Z8 zumelden und wechselt dann dynamisch hin und her, also der A Platz ist kein Gleichzeitigkeitsfaktor. Interessant wird es beim Verkauf oder beim Vererben meinte die Dame, den ein Zurückstufen wird es nicht geben. Der HA bzw Pistole ist dann eine KAT A und kann nur mehr an Personen mit einer entsprechenden Berechtigung verkauft werden. Ob diese Waffe jemals wieder KAT B wird, wurde bereits versucht im Ministerium zuklären aber Stand momentan KAT A bleibt KAT A. Mit dem Verkauf bzw Vernichtung fällt der KAT A Altbestandsplatz dann auch.

Dies wäre die Kurzfassung. Aber es kann sich noch ändern.

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Steppenwolf » Sa 23. Nov 2019, 16:53

Richtig blöd wirds dann in ein paar Jahren wenn du es verkaufen willst und kein Gegenüber mehr findest. :think:
Dann kann es 10.000€ wert sein wirst du es nicht los.
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Emil » Sa 23. Nov 2019, 17:08

hape hat geschrieben:
Sa 23. Nov 2019, 16:36
Hatte Ende dieser Woche ein Gespräch mit dem LPD in Wien, bzw. der Abteilung für Waffen. War ein längeres und sehr informatives Gespräch auch mit konkreten Beispielen.

Altbestand wird nach momentan Stand der Sachbearbeiter fix an die Waffe gebunden. Also eine B Waffe wird zu einer A Waffe. Soweit so gut, analog C oder B. Also wenn man mehrere Glocks und HAs hat und in diesen große Magazine verwenden will muss man alle ummelden es reicht nicht eine Z7 & Z8 zumelden und wechselt dann dynamisch hin und her, also der A Platz ist kein Gleichzeitigkeitsfaktor. Interessant wird es beim Verkauf oder beim Vererben meinte die Dame, den ein Zurückstufen wird es nicht geben. Der HA bzw Pistole ist dann eine KAT A und kann nur mehr an Personen mit einer entsprechenden Berechtigung verkauft werden. Ob diese Waffe jemals wieder KAT B wird, wurde bereits versucht im Ministerium zuklären aber Stand momentan KAT A bleibt KAT A. Mit dem Verkauf bzw Vernichtung fällt der KAT A Altbestandsplatz dann auch.

Dies wäre die Kurzfassung. Aber es kann sich noch ändern.
Steppenwolf hat geschrieben:
Sa 23. Nov 2019, 16:53
Richtig blöd wirds dann in ein paar Jahren wenn du es verkaufen willst und kein Gegenüber mehr findest.
Dann kann es 10.000€ wert sein wirst du es nicht los.
Dann wäre es also besser man meldet die Magazine separat und beantragt keinen A Platz für seine dazu passenden Waffen - man darf die Magazine dann halt nur am behördlich genehmigten Schießstand anstecken - um die Waffen später bei Bedarf als Kat B verkaufen zu können (eine Kat A Waffe ist ja praktisch kaum verkäuflich), so hätte man nur den Wert der Magazine verloren, wäre das rechtlich aus Sicht der Behörde in Ordnung?

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Balistix » Sa 23. Nov 2019, 17:22

hape hat geschrieben:
Sa 23. Nov 2019, 16:36
Hatte Ende dieser Woche ein Gespräch mit dem LPD in Wien, bzw. der Abteilung für Waffen. War ein längeres und sehr informatives Gespräch auch mit konkreten Beispielen.

Altbestand wird nach momentan Stand der Sachbearbeiter fix an die Waffe gebunden. Also eine B Waffe wird zu einer A Waffe. Soweit so gut, analog C oder B. Also wenn man mehrere Glocks und HAs hat und in diesen große Magazine verwenden will muss man alle ummelden es reicht nicht eine Z7 & Z8 zumelden und wechselt dann dynamisch hin und her, also der A Platz ist kein Gleichzeitigkeitsfaktor. Interessant wird es beim Verkauf oder beim Vererben meinte die Dame, den ein Zurückstufen wird es nicht geben. Der HA bzw Pistole ist dann eine KAT A und kann nur mehr an Personen mit einer entsprechenden Berechtigung verkauft werden. Ob diese Waffe jemals wieder KAT B wird, wurde bereits versucht im Ministerium zuklären aber Stand momentan KAT A bleibt KAT A. Mit dem Verkauf bzw Vernichtung fällt der KAT A Altbestandsplatz dann auch.

Dies wäre die Kurzfassung. Aber es kann sich noch ändern.
Das mit der Unmöglichkeit der Rückstufung ist in meinen Augen offen gesetzeswidrig. Im Gesetz (§17 idF BGBl I 98/2018) ist ausschließlich und wortwörtlich von Waffen mit "eingebautem oder eingesetztem Magazin" die Rede.
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von fast12 » Sa 23. Nov 2019, 17:26

Ich bin ebenfalls überzeugt das dies rechtlich nicht haltbar ist. Deckt sich auch nicht mit Aussagen meiner Waffenbehörde. Fällt für mich unter "Konfusion über Altbestand". Schaun wir mal, ob die das wirklich so handhaben...

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von hape » Sa 23. Nov 2019, 17:42

Balistix hat geschrieben:
Sa 23. Nov 2019, 17:22
Das mit der Unmöglichkeit der Rückstufung ist in meinen Augen offen gesetzeswidrig. Im Gesetz (§17 idF BGBl I 98/2018) ist ausschließlich und wortwörtlich von Waffen mit "eingebautem oder eingesetztem Magazin" die Rede.
Ich hab es mir bis jetzt auch anders vorgestellt. Das Einzige was fix ist, ist die Verwirrung. Bis das sich das Ganze einspielt, wird noch viel Zeit vergehen fürchte ich.

Und die Sachbearbeiter hoffen, dass sich bis März / April noch etwas bewegt und auch Anweisungen zu den Magazinen bekommen.

Insofern ist für mich fix, ich werde jetzt demnächst nur Erweitern und 2021 dann wieder Erweitern und diese Geschichten mitmachen oder auch nicht oder diese Altbestandsgeschichten solo erledigen.

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Yukon » Sa 23. Nov 2019, 18:46

hape hat geschrieben:
Sa 23. Nov 2019, 16:36
Hatte Ende dieser Woche ein Gespräch mit dem LPD in Wien, bzw. der Abteilung für Waffen. War ein längeres und sehr informatives Gespräch auch mit konkreten Beispielen.

Altbestand wird nach momentan Stand der Sachbearbeiter fix an die Waffe gebunden. Also eine B Waffe wird zu einer A Waffe. Soweit so gut, analog C oder B. Also wenn man mehrere Glocks und HAs hat und in diesen große Magazine verwenden will muss man alle ummelden es reicht nicht eine Z7 & Z8 zumelden und wechselt dann dynamisch hin und her, also der A Platz ist kein Gleichzeitigkeitsfaktor. Interessant wird es beim Verkauf oder beim Vererben meinte die Dame, den ein Zurückstufen wird es nicht geben. Der HA bzw Pistole ist dann eine KAT A und kann nur mehr an Personen mit einer entsprechenden Berechtigung verkauft werden. Ob diese Waffe jemals wieder KAT B wird, wurde bereits versucht im Ministerium zuklären aber Stand momentan KAT A bleibt KAT A. Mit dem Verkauf bzw Vernichtung fällt der KAT A Altbestandsplatz dann auch.

Dies wäre die Kurzfassung. Aber es kann sich noch ändern.
Wie heisst es so schön: "ich bin verantwortlich für das, was ich sage, aber ich bin nicht dafür verantwortlich was du verstehst."
So ähnlich dürfte es auch bei der Dame von der LPD Wien gewesen sein, nämlich dass sie Dinge anders verstanden hat, als die Dinge erzählt wurden.
Eine Rückstufung auf eine niedrigere Kategorie aufgrund eines Umbaus ist gesetzlich ausgeschlossen worden, soweit alles klar. Das Einsetzen oder Entfernen eines Magazins erfüllt aber keineswegs die Anforderungen eines "Umbaus" (zB ist für einen Magazinwechsel kein Werkzeug erforderlich), also kann hier das gesetzliche "Rückstufungsverbot" nicht greifen.
Noch dazu kommt das, was Balistix geschrieben hat, nämlich der Zwang zum Kategoriewechsel, je nachdem, ob ein entsprechendes Magazin eingesetzt ist oder nicht.

Auch der angesprochene Verfall des Kat A Platzes ist originell, denn der Paragraph 58 Abs.13 sieht keine Ermächtigung zu einer Einschränkung vor, und die in Paragraph 17 Abs.3 erwähnte Ermächtigung zur Einschränkung ist bei Altbestand nicht anwendbar, da wir keine Bewilligung gemäß Paragraph 17 Abs.3 beantragen, sondern eine Bewilligung gemäß Paragraph 58 Abs.13. Somit kann es nicht möglich sein, dass ein Altbestands-Kat-A-Platz nach der Veräußerung oder Vernichtung der betreffenden Schusswaffe einfach verschwindet.
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von BR1 » Sa 23. Nov 2019, 21:16

hape hat geschrieben:
Sa 23. Nov 2019, 16:36
Der HA bzw Pistole ist dann eine KAT A und kann nur mehr an Personen mit einer entsprechenden Berechtigung verkauft werden. Ob diese Waffe jemals wieder KAT B wird, wurde bereits versucht im Ministerium zuklären aber Stand momentan KAT A bleibt KAT A. Mit dem Verkauf bzw Vernichtung fällt der KAT A Altbestandsplatz dann auch.
Nur kann auf diese Art nie jemand einen leeren kat. A platz haben (?). An wen will man da verkaufen? Höchstens an einen Edel-Sportschützen.

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von AUG-andy » Sa 23. Nov 2019, 22:08

BR1 hat geschrieben:
Sa 23. Nov 2019, 21:16
hape hat geschrieben:
Sa 23. Nov 2019, 16:36
Der HA bzw Pistole ist dann eine KAT A und kann nur mehr an Personen mit einer entsprechenden Berechtigung verkauft werden. Ob diese Waffe jemals wieder KAT B wird, wurde bereits versucht im Ministerium zuklären aber Stand momentan KAT A bleibt KAT A. Mit dem Verkauf bzw Vernichtung fällt der KAT A Altbestandsplatz dann auch.
Nur kann auf diese Art nie jemand einen leeren kat. A platz haben (?). An wen will man da verkaufen? Höchstens an einen Edel-Sportschützen.
Wenn das wirklich so umgesetzt wird , werden die wenigsten Leute ihre HA auf Kat. A ummelden. Sonst werden nur die Mags gemeldet und keine Waffen. Mal schauen wer ab 14.12 Versuchskaninchen spielen wird.
MfG
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