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Konfusion über "Altbestand"
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Konfusion über "Altbestand"
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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Re: Konfusion über "Altbestand"
Was soll das sein?
Bei Politikern ist es einfach zu erkennen, wenn sie lügen - Die Lippen bewegen sich.
Re: Konfusion über "Altbestand"
Eisenrohr mit Habanero-Chili
Papa Bär wir sind zu alt für diese Ausdrucksweise
MfG
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Re: Konfusion über "Altbestand"
Da kommt es allerdings darauf an ob mit Patronenlager oder ohne.
Ohne ist es wirklich nur ein Eisenrohr ohne Altersbeschränkung.
MfG
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Re: Konfusion über "Altbestand"
Korrekt - hab nen Lauf gemeint.
Stahlrohr - i.O
Stahlrohl, welches innen nicht 100% rund ist - i.O
Stahlrohr, innen schlecht rund und ein Ende komisch - reguliert
Re: Konfusion über "Altbestand"
Ich glaube nicht, dass das so geht. Weil wenn Du nur die Magazine meldest (weil du nur die hast), bekommst du eine Genehmigung gemäß § 17 (1) Z10 WaffG.TheCursedBaron hat geschrieben: ↑Fr 25. Okt 2019, 11:18Ich bin grad dabei, günstige Magazine im Bulk zu kaufen - die dann einfach melden und die Waffe kann man dann später dazukaufen...
Würdest du das Gewehr schon haben, also Gewehr und Magazine zusammen melden, so wäre das eine Genehmigung gemäß § 17 (1) Z8. Nur so dürftest Du auch beides zusammen verwenden. So würde ich das sehen.
Meldest du aber nur das Magazin ohne Waffe (Genehmigung nach Ziffer 10), so darfst du zwar das Magazin haben, aber keine Waffe dazu. Das heißt, du kannst dir zwar (eventuell) in Zukunft so ein Gewehr kaufen (was dann Kat B ist ), aber du darfst die Magazine nicht montieren, weil dafür bräuchtest Du eine Genehmigung nach Ziffer 8, weil es sich dann (Waffe und großes Magazin) um eine Kat A handelt.
Im Gesetzt steht aber nirgendwo, dass du das umschreiben kannst. Das heißt also, dass die großen Magazine und die Waffe, welche du dann kaufen kannst, zwei verschiedene Sachen sind, welche man nicht zusammen tun darf, weil man sonst eine Waffe ohne Genehmigung hat.
weil halt "nur Magazin" und "Waffe mit Magazin" ein eigener Bereich sind und nirgends steht (oder habe ich das überlesen), dass man zwischen den Ziffern wechseln kann.
Re: Konfusion über "Altbestand"
du darfst ja eh an berechtigte verkaufen
an nicht berechtigte nicht
genauso wie bei den schalldämpfern
oder bei kat C und D waffen
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Konfusion über "Altbestand"
Würde ich jetzt auch so vermuten, dass Magazine alleine einfach Z9 & Z10 sind. §17 (3) gibt die Antwort, wie aus ein Kat B Waffe und Magazinen nach Z10 eine Waffe nach Z8 wird. Du musst Sportschütze sein und einen Antrag stellen. Bei eine AR-15 mir 30er Magazin wird es nicht all zu schwere werden, da wird es auch eine Bestätigung nach §11b (4) durch einen Verband geben. Der Nachteil nach 14.12 wird einfach "bloß" sein, dass du beantragen und dann zahlen darfst. Operativ am Schießstand wird sich nichts ändern, außer einer größeren Auswahl an HA nach dem 14.12.KjK hat geschrieben: ↑Sa 26. Okt 2019, 22:28Ich glaube nicht, dass das so geht. Weil wenn Du nur die Magazine meldest (weil du nur die hast), bekommst du eine Genehmigung gemäß § 17 (1) Z10 WaffG.TheCursedBaron hat geschrieben: ↑Fr 25. Okt 2019, 11:18Ich bin grad dabei, günstige Magazine im Bulk zu kaufen - die dann einfach melden und die Waffe kann man dann später dazukaufen...
Würdest du das Gewehr schon haben, also Gewehr und Magazine zusammen melden, so wäre das eine Genehmigung gemäß § 17 (1) Z8. Nur so dürftest Du auch beides zusammen verwenden. So würde ich das sehen.
Meldest du aber nur das Magazin ohne Waffe (Genehmigung nach Ziffer 10), so darfst du zwar das Magazin haben, aber keine Waffe dazu. Das heißt, du kannst dir zwar (eventuell) in Zukunft so ein Gewehr kaufen (was dann Kat B ist ), aber du darfst die Magazine nicht montieren, weil dafür bräuchtest Du eine Genehmigung nach Ziffer 8, weil es sich dann (Waffe und großes Magazin) um eine Kat A handelt.
Im Gesetzt steht aber nirgendwo, dass du das umschreiben kannst. Das heißt also, dass die großen Magazine und die Waffe, welche du dann kaufen kannst, zwei verschiedene Sachen sind, welche man nicht zusammen tun darf, weil man sonst eine Waffe ohne Genehmigung hat.
weil halt "nur Magazin" und "Waffe mit Magazin" ein eigener Bereich sind und nirgends steht (oder habe ich das überlesen), dass man zwischen den Ziffern wechseln kann.
Wird einfach die Österreichische Lösung werden, es wird halt umgesetzt weils a EU Richtlinie ist, wollen tuts eh keiner der Verantwortlichen für die Ausführung in Österreich, da jede Änderung ein Aufwand ist und bringen tuts eh nix im konkreten Fall. Somit wird die Richtlinie über Ausnahmen verwaschen, damit sich im Alttag nichts ändert und der Staat macht aus seiner Sicht des Beste draus und gönnt sich extra Bürokratie (rechtfertigt zusätzliche Arbeitsplätze in der Verwaltung) und greift den Bürger in die Tasche. A doppelter Griff, die Verwaltung muss ja auch der Steuerzahler tragen. Eigentlich Alle glücklich. In einem Jahr wissen wir mehr.
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Re: Konfusion über "Altbestand"
Ich hab eben leider das Problem, dass mir verschiedene Dinge gesagt werden. Die einen sagen mir eben das, was ihr mir sagt. Was für mich auch plausibel und nach einer guten Interpretation des Gesetzes klingt. Die anderen sagen mir, ich soll Magazine für alles Mögliche horten, was ich mir eventuell später kaufen wollen würde. Ich habe mir jetzt ein AR-15 bestellt und bekomme es noch vor dem 14.12., aber ich hätt mir gedacht, 10 AK und 10 AUG Mags würden auch nicht schaden. Aber ich hab die Frage oben natürlich gestellt, wo noch keine solche Klarheit über das neue Gesetz bestanden hat. Danke auf jeden Fall für das Update. Wie viele anerkannte Wettbewerbe mit großen Magazinen gibt es, und vor allem, wo? Wenn ihr da Infos habt, immer her damit, ich hab mich noch nicht damit beschäftigt.hape hat geschrieben: ↑So 27. Okt 2019, 10:41Würde ich jetzt auch so vermuten, dass Magazine alleine einfach Z9 & Z10 sind. §17 (3) gibt die Antwort, wie aus ein Kat B Waffe und Magazinen nach Z10 eine Waffe nach Z8 wird. Du musst Sportschütze sein und einen Antrag stellen. Bei eine AR-15 mir 30er Magazin wird es nicht all zu schwere werden, da wird es auch eine Bestätigung nach §11b (4) durch einen Verband geben. Der Nachteil nach 14.12 wird einfach "bloß" sein, dass du beantragen und dann zahlen darfst. Operativ am Schießstand wird sich nichts ändern, außer einer größeren Auswahl an HA nach dem 14.12.KjK hat geschrieben: ↑Sa 26. Okt 2019, 22:28Ich glaube nicht, dass das so geht. Weil wenn Du nur die Magazine meldest (weil du nur die hast), bekommst du eine Genehmigung gemäß § 17 (1) Z10 WaffG.TheCursedBaron hat geschrieben: ↑Fr 25. Okt 2019, 11:18Ich bin grad dabei, günstige Magazine im Bulk zu kaufen - die dann einfach melden und die Waffe kann man dann später dazukaufen...
Würdest du das Gewehr schon haben, also Gewehr und Magazine zusammen melden, so wäre das eine Genehmigung gemäß § 17 (1) Z8. Nur so dürftest Du auch beides zusammen verwenden. So würde ich das sehen.
Meldest du aber nur das Magazin ohne Waffe (Genehmigung nach Ziffer 10), so darfst du zwar das Magazin haben, aber keine Waffe dazu. Das heißt, du kannst dir zwar (eventuell) in Zukunft so ein Gewehr kaufen (was dann Kat B ist ), aber du darfst die Magazine nicht montieren, weil dafür bräuchtest Du eine Genehmigung nach Ziffer 8, weil es sich dann (Waffe und großes Magazin) um eine Kat A handelt.
Im Gesetzt steht aber nirgendwo, dass du das umschreiben kannst. Das heißt also, dass die großen Magazine und die Waffe, welche du dann kaufen kannst, zwei verschiedene Sachen sind, welche man nicht zusammen tun darf, weil man sonst eine Waffe ohne Genehmigung hat.
weil halt "nur Magazin" und "Waffe mit Magazin" ein eigener Bereich sind und nirgends steht (oder habe ich das überlesen), dass man zwischen den Ziffern wechseln kann.
Wird einfach die Österreichische Lösung werden, es wird halt umgesetzt weils a EU Richtlinie ist, wollen tuts eh keiner der Verantwortlichen für die Ausführung in Österreich, da jede Änderung ein Aufwand ist und bringen tuts eh nix im konkreten Fall. Somit wird die Richtlinie über Ausnahmen verwaschen, damit sich im Alttag nichts ändert und der Staat macht aus seiner Sicht des Beste draus und gönnt sich extra Bürokratie (rechtfertigt zusätzliche Arbeitsplätze in der Verwaltung) und greift den Bürger in die Tasche. A doppelter Griff, die Verwaltung muss ja auch der Steuerzahler tragen. Eigentlich Alle glücklich. In einem Jahr wissen wir mehr.
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Re: Konfusion über "Altbestand"
Kleiner Nachtrag: Ich hab mich gerade mit der BH Scheibbs in Verbindung gesetzt.
Auch dort herrscht natürlich Verwirrung, weil die einen Leute sagen "Kauft was geht", und die anderen sagen "Wenn du die Waffe nicht hast, bringen dir auch zuvor gekaufte Magazine nichts.". Die Dame war so freundlich und hat sich die Frage, ob wir Altbestandmagazine vorkaufen und in nach dem 14.12. gekauften Waffen verwenden dürfen, aufgeschrieben und wird sie bei der Schulung am Montag, den 04.11. stellen. Sie wird sich telefonisch bei mir melden, dann geb ich natürlich ein Update hier.
Auch dort herrscht natürlich Verwirrung, weil die einen Leute sagen "Kauft was geht", und die anderen sagen "Wenn du die Waffe nicht hast, bringen dir auch zuvor gekaufte Magazine nichts.". Die Dame war so freundlich und hat sich die Frage, ob wir Altbestandmagazine vorkaufen und in nach dem 14.12. gekauften Waffen verwenden dürfen, aufgeschrieben und wird sie bei der Schulung am Montag, den 04.11. stellen. Sie wird sich telefonisch bei mir melden, dann geb ich natürlich ein Update hier.
Re: Konfusion über "Altbestand"
Wie erwähnt ist es meine Vermutung, dass es so laufen wird. In welcher Form die erwähnten Bestätigungen beigebracht werden müssen ist unklar. Muss die Bestätigung nach $11b (4) jeder Sportschütze persönlich einbringen oder wird diese zentral vom jeweiligen Verband eingebracht. Es gibt momentan mehr Fragen als Antworten und dies wird auch noch länger so bleiben fürchte ich. Die Ausführenden, speziell die Sachbearbeiter sitzen im selben Boot, die wissen es auch nicht. Die wissen nur das sie ab 14.12 die "Krot" schlucken dürfen.
Hamsterkäufe von Magazinen werden wahrscheinlich nichts bringen, da nirgendwo geschrieben steht dass ein Magazinaltbestand bei Kauf einer neunen Waffe automatisch eine Berechtigung nach Z8 bzw Z9 bringt. Freuen würds mich aber....
Auch interessant ist welche Teile bei Magazinen nun waffenrelevant sind? Wenn ich nur ein Gehäuse besitze oder eine Feder...
Hamsterkäufe von Magazinen werden wahrscheinlich nichts bringen, da nirgendwo geschrieben steht dass ein Magazinaltbestand bei Kauf einer neunen Waffe automatisch eine Berechtigung nach Z8 bzw Z9 bringt. Freuen würds mich aber....
Auch interessant ist welche Teile bei Magazinen nun waffenrelevant sind? Wenn ich nur ein Gehäuse besitze oder eine Feder...
Re: Konfusion über "Altbestand"
mit anfang november beginnen die schulungen der waffenreferentenhape hat geschrieben: ↑Mo 28. Okt 2019, 13:41Wie erwähnt ist es meine Vermutung, dass es so laufen wird. In welcher Form die erwähnten Bestätigungen beigebracht werden müssen ist unklar. Muss die Bestätigung nach $11b (4) jeder Sportschütze persönlich einbringen oder wird diese zentral vom jeweiligen Verband eingebracht. Es gibt momentan mehr Fragen als Antworten und dies wird auch noch länger so bleiben fürchte ich. Die Ausführenden, speziell die Sachbearbeiter sitzen im selben Boot, die wissen es auch nicht. Die wissen nur das sie ab 14.12 die "Krot" schlucken dürfen.
und es gibt auch eine ZWR schulung fuer haendler
du hast recht dass wahrscheinlich nicht alle fragen geklaert werden koennen
aber die mainstreamthgemen werden bis mitte november abgehandelt
wer eine spezielle frage zu einer besonders exotischen konstellation hat kann mir die frage fertig vorformuliert an info@doubleaction.at schicken und ich versuche sie per mitte novenber zu klaeren
EDIT: tippfehler in der emailadresse bereingt am 29.10. 11:17
vorher an mich gesendete emails sind wohl nicht eingetroffen bei mir ...
Zuletzt geändert von gewo am Di 29. Okt 2019, 11:18, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Konfusion über "Altbestand"
Danke für die Mühe!gewo hat geschrieben: ↑Mo 28. Okt 2019, 13:59
mit anfang november beginnen die schulungen der waffenreferenten
und es gibt auch eine ZWR schulung fuer haendler
du hast recht dass wahrscheinlich nicht alle fragen geklaert werden koennen
aber die mainstreamthgemen werden bis mitte november abgehandelt
wer eine spezielle frage zu einer besonders exotischen konstellation hat kann mir die frage fertig vorformuliert an info@doublaction.at schicken und ich versuche sie per mitte novenber zu klaeren
Ich denke, die Frage mit den Magazin-Hamsterkäufen wirst du sowieso stellen?