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Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Sa 13. Jun 2020, 19:12
von gewo
bino71 hat geschrieben:
Sa 13. Jun 2020, 11:38
Also auf der WBK steht 1, im ZWR steht die Anzahl.
Vielleicht habens was zahmdrah oder geändert.
Ja eh

Z7 oder Z8
1stk
Eine Waffe
Und dazu beliebig viele Hi cap Magazine
Jedes einzelne muss nach par 28 gemeldet werden bei Kauf oder verkauf
Und steht im ZWR
Aber die Stückzahl ist nicht beschraenkt

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: So 14. Jun 2020, 22:16
von Piojo
gewo hat geschrieben:
Sa 13. Jun 2020, 19:12
bino71 hat geschrieben:
Sa 13. Jun 2020, 11:38
Also auf der WBK steht 1, im ZWR steht die Anzahl.
Vielleicht habens was zahmdrah oder geändert.
Ja eh

Z7 oder Z8
1stk
Eine Waffe
Und dazu beliebig viele Hi cap Magazine
Jedes einzelne muss nach par 28 gemeldet werden bei Kauf oder verkauf
Und steht im ZWR
Aber die Stückzahl ist nicht beschraenkt
Dann ist alles klar, vielen Dank für die Antworten.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Di 16. Jun 2020, 13:06
von Havanna
Hallo, vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen. Ich habe heute mit dem zuständigen auf der BH gesprochen, der hat mir gesagt wenn ich jetzt die Magazine melde bekomme ich einen Kat A Platz auf der WBK. Sollte ich diese Waffe dann verkaufen wollen, kann ich Sie nur an jemanden mit einem Kat A Platz auf der WBK verkaufen. Kann, dass stimmen? Weil Magazine würde ich nicht weiter verkaufen nur den Halbautomaten. :think:

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Di 16. Jun 2020, 13:14
von Bdave
Die Waffe kannst ohne Magazine als normale Kat B verkaufen. Die dazugehörigen Magazine kannst du weiterhin behalten. Auf den freigewordenen Kat A Platz, darfst du eine andere B Waffe drauflegen. Muss aber zur Kategorie passen. Also Pistole auf Pistolenplatz und Gewehr auf Gewehrplatz. Für diese neue Waffe darfst du wieder Magazine kaufen.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Di 16. Jun 2020, 13:23
von Havanna
Alles klar, danke:) hätte mich jetzt gewundert, dass ich mein AUG nur mehr an jemanden verkaufen kann der auch einen Kat A Platz hat. Er meinte nämlich ich müsste dann meinen Kat A Platz auf B zurück umschreiben lassen, dass ich es auch jemanden verkaufen kann der nur einen Kat B Platz auf der WBK hat.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Di 16. Jun 2020, 13:40
von m_a_d
Havanna hat geschrieben:
Di 16. Jun 2020, 13:23
Alles klar, danke:) hätte mich jetzt gewundert, dass ich mein AUG nur mehr an jemanden verkaufen kann der auch einen Kat A Platz hat. Er meinte nämlich ich müsste dann meinen Kat A Platz auf B zurück umschreiben lassen, dass ich es auch jemanden verkaufen kann der nur einen Kat B Platz auf der WBK hat.
der Wissenstand bei den SBs ist teilweise noch sehr ausbaufähig was dieses Thema anbelangt

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Di 16. Jun 2020, 13:50
von AUG-andy
Havanna hat geschrieben:
Di 16. Jun 2020, 13:23
Alles klar, danke:) hätte mich jetzt gewundert, dass ich mein AUG nur mehr an jemanden verkaufen kann der auch einen Kat A Platz hat. Er meinte nämlich ich müsste dann meinen Kat A Platz auf B zurück umschreiben lassen, dass ich es auch jemanden verkaufen kann der nur einen Kat B Platz auf der WBK hat.
Hat ja bis jetzt noch niemand gemacht.
Wenn es die ersten BHs verweigern dann sehen wir weiter.
Wird sicher noch lustig das Thema/Theater. :think:
Darum warte ich noch mit einer eventuellen Kat. A Meldung.
Weil wenn das dann nicht mehr so leicht zu wechseln geht bleibt das AUG auf B.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Di 16. Jun 2020, 14:31
von Jiggler
Bdave hat geschrieben:
Di 16. Jun 2020, 13:14
Die Waffe kannst ohne Magazine als normale Kat B verkaufen. Die dazugehörigen Magazine kannst du weiterhin behalten. Auf den freigewordenen Kat A Platz, darfst du eine andere B Waffe drauflegen. Muss aber zur Kategorie passen. Also Pistole auf Pistolenplatz und Gewehr auf Gewehrplatz. Für diese neue Waffe darfst du wieder Magazine kaufen.
Zusätzlich muss die Waffe aber trotzdem die Z7 und Z8 Bedingungen erfüllen, um auf einem solchen Platz belegt zu werden? Sprich ein Revolver auf Z7 geht nicht, genauso wie Randfeuerzündung (.22lr) sowohl auf Z7 als auch Z8 nicht gehen?

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Di 16. Jun 2020, 15:51
von Steirer
Bdave hat geschrieben:
Di 16. Jun 2020, 13:14
Auf den freigewordenen Kat A Platz, darfst du eine andere B Waffe drauflegen. Muss aber zur Kategorie passen. Also Pistole auf Pistolenplatz und Gewehr auf Gewehrplatz.
Kat.B ist auch ein HA der länger als 60cm! Gibt es jetzt extra Eintragung für Pistole oder Langwaffe in Kat.B???

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Di 16. Jun 2020, 15:56
von gewo
Steirer hat geschrieben:
Di 16. Jun 2020, 15:51
Bdave hat geschrieben:
Di 16. Jun 2020, 13:14
Auf den freigewordenen Kat A Platz, darfst du eine andere B Waffe drauflegen. Muss aber zur Kategorie passen. Also Pistole auf Pistolenplatz und Gewehr auf Gewehrplatz.
Kat.B ist auch ein HA der länger als 60cm! Gibt es jetzt extra Eintragung für Pistole oder Langwaffe in Kat.B???
das ist aber kein kat B platz mehr

das ist ein kat A gem §17/1/7 platz
also Kurzwaffe

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Di 16. Jun 2020, 16:03
von Jiggler
Nein, nur bei § 17 wird unterschieden und auch ein HA unter 60 cm ist eine Kat. B wie z.B. IWI Tavor X95 oder Sig MCX Rattler. Erst der Umstand eine über 60 cm lange LW auf unter 60 cm ohne Werkzeug und ohne Funktionseinbuße zu verkürzen macht eine Z11 daraus. Umgekehrt nicht. Eine KW unter 60 cm darf auf über 60 cm verlängert werden wie z.B. SP5 mit Schubschaft oder Glock mit Roni, Kpos usw.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Di 16. Jun 2020, 16:07
von gewo
Jiggler hat geschrieben:
Di 16. Jun 2020, 16:03
Eine KW unter 60 cm darf auf über 60 cm verlängert werden wie z.B. SP5 mit Schubschaft oder Glock mit Roni, Kpos usw.
das entspricht nicht meinem Wissenstand

eine Sp5 ist
- grundsaetzlich geeignet zum schultergestuetzen verschiessen
- hat den Magazinschacht vor und nicht im Pistolengriff
- und ist zum bekämpfen von entfernten Zeilen geeignet

die SP5 ist eine Langwaffe

sie kann je nach Schaft ueber 60cm lang sein
sie kann je nach montiertem Schaft auch unter 60cm lang sein
sie darf aber nicht laenger als 60cm lang sein und werkzeuglos auf unter 60cm verkürzbar sein

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Di 16. Jun 2020, 16:31
von Jiggler
Schwierig zu sagen, wenn man rein nach WaffG geht
§17/1/11 hat geschrieben:von halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7 fallen, sowie von halbautomatischen Schusswaffen mit Randfeuerzündung und einer Gesamtlänge von über 60 cm, die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder eines ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren Schafts auf eine Gesamtlänge unter 60 cm gekürzt werden können;
§17/1/7 hat geschrieben:von halbautomatischen Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung und eingebautem oder eingesetztem Magazin, das mehr als 20 Patronen aufnehmen kann;
§3 hat geschrieben:Faustfeuerwaffen sind Schußwaffen, bei denen die Geschosse durch Verbrennung eines Treibmittels ihren Antrieb erhalten und die eine Gesamtlänge von höchstens 60 cm aufweisen.
fällt eine FFW nicht unter Z11 und darf somit verlängert werden, sonst wäre ja auch ein Roni nimmer erlaubt oder andere Anschlagschäfte wie z.B. für Mauser C96.

Die SP5 wird so ausgeliefert und soll eine FFW sein, da unter 60 cm Gesamtlänge

Bild

Demnach dürfte man einen (Schub-)Schaft montieren, ohne dass es Z11 wird.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Di 16. Jun 2020, 17:28
von gewo
Jiggler hat geschrieben:
Di 16. Jun 2020, 16:31
...fällt eine FFW nicht unter Z11 und darf somit verlängert werden, sonst wäre ja auch ein Roni nimmer erlaubt oder andere Anschlagschäfte wie z.B. für Mauser C96.
....
dieses argument ist voellig gegenstandslos
die darfst deine waffe reinschrauben wo du willst
du änderst die Kategorie damit nicht
werkzeuglos noch viel weniger

fakt ist dass der Themenkreis Kurzwaffe - Langwaffe - §17/1/11 dzt voellig ungeklaert ist

niemand weiss ob die bisher in der judikatur geformten Definitionen fuer Kurzwaffe / Langwaffe noch zutreffen
im Prinzip hat sich das gesetz geaendert
auch die Definitionen koennten sich damit geaendert haben
oder auch nicht

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Mi 17. Jun 2020, 15:18
von Steirer
gewo hat geschrieben:
Di 16. Jun 2020, 17:28


fakt ist dass der Themenkreis Kurzwaffe - Langwaffe - §17/1/11 dzt voellig ungeklaert ist

niemand weiss ob die bisher in der judikatur geformten Definitionen fuer Kurzwaffe / Langwaffe noch zutreffen
im Prinzip hat sich das gesetz geaendert
auch die Definitionen koennten sich damit geaendert haben
oder auch nicht
Danke Gewo!

Jaaaa, so erkenne ich mein Österreich wieder! Nix is fix aber auf jeden Fall strafbar bzw. verboten!
:shifty: :snooty: :naughty: :hand: :doh: