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Wie muss ein Händler Waffen verwahren?

Verfasst: Do 17. Okt 2019, 16:03
von alfa15533
hallo zusammen, hab mal eine rechtliche Frage...
gestern Abend sitze ich am Schießstand noch mit ein paar Kollegen zusammen und irgendwie sind wir auf das Thema wie muss ein Waffenhändler eigentlich die Waffen in seinem Geschäft verwahren? da sind dann natürlich wildeste Theorien entstanden! :lol:
Ich bin der Meinung dass ein Händler sie genau so verwahren muss wie ich es privat auch tun muss!
Dann kam aber der Einwand das bei so manchen Händler die Waffen "einfach so herumliegen" im Geschäft oder einfach in der Vitrine stehen weil bei so vielen Waffen bräuchtest ja mindestens 20 Waffenschränke usw. usw... :think:
tja so gings halt dann 1-2 stunden hin und her aber so richtig schlauer sind wir alle miteinander nicht geworden! :roll:

vielleicht kanns mir ja wer einleuchtend erklären? da gibts doch sicher auch gesetze oder verordnungen dazu oder?

Re: Wie muss ein Händler Waffen verwahren?

Verfasst: Do 17. Okt 2019, 17:15
von AUG-andy
Da bei fast allen Waffenhändlern Schusswaffen der Kategorie B,C,D...... offen und nur hinter Glas herumliegen , könnte ich mir Vorstellen das dass ganze Geschäft als versperrt und sicher Verwahrt gilt nach Betriebsschluß . Alarmanlage und Sicherheitsvorkehrungen sind da sicher verpflichtend.

Re: Wie muss ein Händler Waffen verwahren?

Verfasst: Do 17. Okt 2019, 18:08
von gewo
alfa15533 hat geschrieben:
Do 17. Okt 2019, 16:03
Ich bin der Meinung dass ein Händler sie genau so verwahren muss wie ich es privat auch tun muss ..... da gibts doch sicher auch gesetze oder verordnungen dazu oder?
WaffG § 47
(2) Personen, die nach den gewerberechtlichen Vorschriften befugt sind, im Bundesgebiet Waffen und Munition zu erzeugen, zu bearbeiten, instandzusetzen, zu vermieten oder Handel mit diesen zu treiben sowie die bei diesen beschäftigten Menschen, unterliegen hinsichtlich des Erwerbes, Besitzes, der Einfuhr und der Verwahrung von Waffen und Munition, die den Gegenstand ihrer Geschäftstätigkeit bilden, nicht diesem Bundesgesetz. § 37 bleibt unberührt.

Re: Wie muss ein Händler Waffen verwahren?

Verfasst: Do 17. Okt 2019, 18:56
von Promo
Auflagen hinsichtlich der Verwahrung werden Gewerbetreibenden in der Genehmigung zur Betriebsstätte erteilt und können individuell sein. Ich kenne Vorschriften wonach Kat.B Waffen (nachts) gesondert in Tresoren gelagert werden müssen, bis hin zu gar keinen Vorschriften. Üblicherweise werden diese Auflagen unter Mitwirkung der zuständigen Landespolizeidirektion erarbeitet.

Re: Wie muss ein Händler Waffen verwahren?

Verfasst: Do 17. Okt 2019, 19:41
von cal22
Beim Shootingstore z.B. haben sie auch die HS-50 "nur" mit einer Kette angehängt rumstehen. Die anderen Kat. A hinter Glas. Wenn ein Händler alles nach Geschäftsschluss noch im Tresor verstauen müsste würde die ja garnicht mehr heimkommen ;)

Re: Wie muss ein Händler Waffen verwahren?

Verfasst: Do 17. Okt 2019, 20:11
von alfa15533
aha ok ich sehe schon das kann man nicht so pauschal sagen...

ausser das es so wie ich es mir gedacht habe nicht stimmt! :doh: :D

Re: Wie muss ein Händler Waffen verwahren?

Verfasst: Do 17. Okt 2019, 20:54
von rupi
cal22 hat geschrieben:
Do 17. Okt 2019, 19:41
Beim Shootingstore z.B. haben sie auch die HS-50 "nur" mit einer Kette angehängt rumstehen.
naja und in 3m Höhe halt aufm Kasten oben drauf ;)

Re: Wie muss ein Händler Waffen verwahren?

Verfasst: Do 17. Okt 2019, 21:21
von Halvar
Ich stell mir gerade vor wie der Fritsch nach Ladenschluss alles abräumt und in Tresoren versperrt - inkl. Kronleuchter :D

Re: Wie muss ein Händler Waffen verwahren?

Verfasst: Do 17. Okt 2019, 21:45
von cal22
rupi hat geschrieben:
Do 17. Okt 2019, 20:54
cal22 hat geschrieben:
Do 17. Okt 2019, 19:41
Beim Shootingstore z.B. haben sie auch die HS-50 "nur" mit einer Kette angehängt rumstehen.
naja und in 3m Höhe halt aufm Kasten oben drauf ;)
Ja stimmt schon aber wenn wer einbricht wird ihn der Kasten auch nicht davon abhalten das Ding mitzunehmen :lol:

Re: Wie muss ein Händler Waffen verwahren?

Verfasst: Fr 18. Okt 2019, 16:03
von Blekova
Es ist ganz genau so, wie User @Promo beschrieben hat.
Waffengewerbe mit nichtmilitärischen Waffen und deren Munition, Gewerberechtliche Betriebsstätten Genehmigung. Die Sicherheit Obliegt beim Beschau der Landespolizeidirektion.
Mittels Bescheid von derGewerbebehörde ergeht dann die Genehmigung, wo alle Auflagen schriftlich erfasst sind.

Und das kann von Begutachtung zu Begutachtung natürlich auch unterschiedlich sein.
Solange nichts passiert, schert´s niemanden.
Aber wenn dann was passiert, und die Auflagen nicht eingehalten wurden , ja dann §§§§§§

Re: Wie muss ein Händler Waffen verwahren?

Verfasst: Fr 18. Okt 2019, 17:15
von gunlove
Ich bin auch der Ansicht, dass das was Promo geschrieben hat seine Richtigkeit hat.
Nachvollziehen kann ist die Fragestellung von alfa15533 bzw. das Interesse dahinter.
Was ich jedoch nicht wirklich nachvollziehen kann, ist die Diskussion wie ein Händler Waffen zu verwahren hat.
Kann das nicht jedem Nichthändler total egal sein? Es ist doch für alle Nichtbetroffenen vollkommen wurscht, ob der Händler die Waffen auf einem Verkaufsständer vor dem Geschäft ungesichert stehen hat, oder um ein gegensätzliches Extrembeispiel(!) zu nennen, in einem unterirdischen Bunker unter 4m dicken Stahlbeton lagert.
Dem Käufer kann es egal sein! Wirklich!

Re: Wie muss ein Händler Waffen verwahren?

Verfasst: Fr 18. Okt 2019, 18:23
von alfa15533
gunlove hat geschrieben:
Fr 18. Okt 2019, 17:15
Ich bin auch der Ansicht, dass das was Promo geschrieben hat seine Richtigkeit hat.
Nachvollziehen kann ist die Fragestellung von alfa15533 bzw. das Interesse dahinter.
Was ich jedoch nicht wirklich nachvollziehen kann, ist die Diskussion wie ein Händler Waffen zu verwahren hat.
Kann das nicht jedem Nichthändler total egal sein? Es ist doch für alle Nichtbetroffenen vollkommen wurscht, ob der Händler die Waffen auf einem Verkaufsständer vor dem Geschäft ungesichert stehen hat, oder um ein gegensätzliches Extrembeispiel(!) zu nennen, in einem unterirdischen Bunker unter 4m dicken Stahlbeton lagert.
Dem Käufer kann es egal sein! Wirklich!
ja weisst eh wie soetwas entsteht... da kommens vom hundertsten ins tausendste und einer is gscheiter wie der andere! :doh: :lol:

Re: Wie muss ein Händler Waffen verwahren?

Verfasst: Fr 18. Okt 2019, 22:40
von gunlove
alfa15533 hat geschrieben:
Fr 18. Okt 2019, 18:23
gunlove hat geschrieben:
Fr 18. Okt 2019, 17:15
Nachvollziehen kann ich die Fragestellung von alfa15533 bzw. das Interesse dahinter.
ja weisst eh wie soetwas entsteht... da kommens vom hundertsten ins tausendste und einer is gscheiter wie der andere! :doh: :lol:
Jep, weiß ich bzw. kann ich es mir genau wie von dir beschrieben vorstellen. Darum schrieb ich ja schon vorher, dass ich das nachvollziehen kann. Aber die Diskussion hier im Thread, da tu ich mir schwer mit nachvollziehen.

Re: Wie muss ein Händler Waffen verwahren?

Verfasst: Fr 18. Okt 2019, 22:58
von POI
das beste sind die händler die die ar 15 mit klappbarem abzugsbügel per drahtseil durch selbrigen sichern.