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Zubehöreintrag heute und nach dem 14.12.2019
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Zubehöreintrag heute und nach dem 14.12.2019
Wie bekommst denn vor dem 14.12. ein Zubehörteil ohne Eintrag genehmigt?
Im Forum zu diskutieren ist wie mit Tauben Schach zu spielen.
Re: Zubehöreintrag heute und nach dem 14.12.2019
Die würde ich allerdings anzweifeln. Nachdem ich Leute kenne, die 4 Stück Zubehör auf einer einzigen Waffe haben, wäre das bei - sagen wir - 2 Plätzen und pro Waffe 4 Zubehörteile jedenfalls deutlich über dem erlaubten... muss derjenige die dann zurückgeben?rupi hat geschrieben: ↑Do 31. Okt 2019, 19:46So zumindest meine Interpretation und die meiner LPDburggraben hat geschrieben: ↑Do 31. Okt 2019, 14:08Sicher? Ich hätte jetzt eher angenommen dass die bereits eingetragenen hineingezählt werden. Spring wenn ich 2 Plätze und 3 Zubehöre hab vor den Stichtag, dann kann ich nach dem Stichtag nur mehr 1 Zubehör ohne Bescheid/Genehmigung holen. Ich rate hier aber nur rum. Für mich liest sich das im Gesetz halt so dass die Zahl der genehmigungsfreien Zubehöre, den Altbestand an Zubehör miteinschließt.
Eher nicht, weil der zugrunde liegende Bescheid ohne Ablaufdatum ist...
Daher liegt die Vermutung, dass bisherige Zubehörteile zu den neuen "2 Pro Waffen" dazugehzählt werden durchaus nahe. Wissen tut es aber keiner - wobei heute ja angeblich ei npaar Schulungen stattfinden sollten...
@FFWGK: Du besetzt mit dem Zubehörteil (aka Wechselsystem) einen Platz auf der WBK. Bist voll hast ein Problem und brauchst den Zubehöreintrag zwingend
Re: Zubehöreintrag heute und nach dem 14.12.2019
Gibt es schon Erfahrungen ob ein vor dem 14.12.2019 bestehender Zubehöreintrag bei einer Neuausstellung der WBK nach dem 14.12.2019 standardmäßig erhalten bleibt/verschwindet/oder es Zubehöreinträge in der Form seit dem 14.12.2019 gar nicht mehr gibt (was unlogisch wäre, weil es die Möglichkeit auf mehr Zubehör nach dem § 23 Abs 3 WaffG ja noch gibt)?
Könnte mir nämlich gut vorstellen, dass die Einträge, sofern man in den neuen WBK Antrag nicht zumindest eine kurze Begründung einbaut, wieso man den Zubehöreintrag weiterhin benötigt, im Zweifel einfach weggelassen werden. So nach dem Motto: Zubehör kann jetzt ja jeder so kaufen, wozu braucht der das noch...
Mir ist bewusst dass man den Eintrag (solange man noch nicht Plätze x2 Zubehör hat) nicht wirklich braucht, meine Situation ist aber folgende: Ich habe ein Zubehör vor dem 14.12.2019, welches von einer der Behörden, welche dafür auch schon bisher keinen Zubehörbescheid ausstellten, eingetragen wurde. Damals bequemer, heute aber insofern ungut, als man recht wenig in der Hand hat um zu argumentieren, wieso dieses Zuebehör nicht in die WBK-Plätze x2 Regelung eingerechnet werden soll. Bestünde der Zubehöreintrag auf der WBK weiter, liese sich dann mMn im Fall der Fälle zumindest einfacher argumentieren, dass es sich um ein (Altbestands-)Zubehör aufgrund des Eintrages und nicht um eines im Sinne der neuen Regelung handelt und daher nicht einzurechnen ist.
Könnte mir nämlich gut vorstellen, dass die Einträge, sofern man in den neuen WBK Antrag nicht zumindest eine kurze Begründung einbaut, wieso man den Zubehöreintrag weiterhin benötigt, im Zweifel einfach weggelassen werden. So nach dem Motto: Zubehör kann jetzt ja jeder so kaufen, wozu braucht der das noch...
Mir ist bewusst dass man den Eintrag (solange man noch nicht Plätze x2 Zubehör hat) nicht wirklich braucht, meine Situation ist aber folgende: Ich habe ein Zubehör vor dem 14.12.2019, welches von einer der Behörden, welche dafür auch schon bisher keinen Zubehörbescheid ausstellten, eingetragen wurde. Damals bequemer, heute aber insofern ungut, als man recht wenig in der Hand hat um zu argumentieren, wieso dieses Zuebehör nicht in die WBK-Plätze x2 Regelung eingerechnet werden soll. Bestünde der Zubehöreintrag auf der WBK weiter, liese sich dann mMn im Fall der Fälle zumindest einfacher argumentieren, dass es sich um ein (Altbestands-)Zubehör aufgrund des Eintrages und nicht um eines im Sinne der neuen Regelung handelt und daher nicht einzurechnen ist.
Re: Zubehöreintrag heute und nach dem 14.12.2019
Offenbar ist es mal wieder ziemlich uneinheitlich.
Was sich offenbar immer mehr herauskristalisiert ist, dass es in der Vergangenheit Behörden gab die für Zubehöre Bescheide ausstellten und andere nicht.
Ich bin in einer ähnlichen Situation (Zubehöre vor dem 14.12. ohne Bescheide im ZWR eingetragen) und meine Behörde ist der Meinung das die alten Zubehöre einfach in die neue Regelung eingerechnet werden. Damit gibt es auch keine Zuordnung zu den Basiswaffen mehr (im ZWR sowieso nicht). Da ich keine Bescheide habe kann ich auch nicht viel dagegen tun...
Was sich offenbar immer mehr herauskristalisiert ist, dass es in der Vergangenheit Behörden gab die für Zubehöre Bescheide ausstellten und andere nicht.
Ich bin in einer ähnlichen Situation (Zubehöre vor dem 14.12. ohne Bescheide im ZWR eingetragen) und meine Behörde ist der Meinung das die alten Zubehöre einfach in die neue Regelung eingerechnet werden. Damit gibt es auch keine Zuordnung zu den Basiswaffen mehr (im ZWR sowieso nicht). Da ich keine Bescheide habe kann ich auch nicht viel dagegen tun...
Re: Zubehöreintrag heute und nach dem 14.12.2019
ja das ist dann sofast12 hat geschrieben: ↑Mi 5. Feb 2020, 06:48Offenbar ist es mal wieder ziemlich uneinheitlich.
Was sich offenbar immer mehr herauskristalisiert ist, dass es in der Vergangenheit Behörden gab die für Zubehöre Bescheide ausstellten und andere nicht.
Ich bin in einer ähnlichen Situation (Zubehöre vor dem 14.12. ohne Bescheide im ZWR eingetragen) und meine Behörde ist der Meinung das die alten Zubehöre einfach in die neue Regelung eingerechnet werden. Damit gibt es auch keine Zuordnung zu den Basiswaffen mehr (im ZWR sowieso nicht). Da ich keine Bescheide habe kann ich auch nicht viel dagegen tun...
wenn du keinen zubehoer bescheid beantragt hattest, dann hattest du - formal gesehen - diese Zubehöre nicht rechtmäßig im besitz weil sie deine genehmigte stueckzahl überschritten haben
fuer nicht rechtmäßig im besitz befindliche zubehoere gibt es auch keinen altbestand
doubleaction OG, Wien
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Re: Zubehöreintrag heute und nach dem 14.12.2019
Muss man hier nicht differenzieren.... so ein Zubehör gekauft wurde, UND dieses Zubehör auf einen freien Kat B Platz gelegt/gemeldet wurde, gab es (ich vermute es einmal) keinen extra Bescheid...oder?
@fast12(So das bei Dir vielleicht so war)?
g
Willi
@fast12(So das bei Dir vielleicht so war)?
g
Willi
Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.
Re: Zubehöreintrag heute und nach dem 14.12.2019
Nein. Normales Zubehör, an Waffen gebunden, ohne einen Platz zu belegen. Und das ist sicher kein "Einzelschicksal"...
Re: Zubehöreintrag heute und nach dem 14.12.2019
Das selbe Problem hab ich auch.
4 Zubehörbescheide mit Waffenbindung.
Lt. 14.12 aber als freies Zubehör im ZWR.
Bin gespannt wie die das lösen wollen.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
Re: Zubehöreintrag heute und nach dem 14.12.2019
@fast12
Ok...verstehe......aber einen Eintrag ZUBEHÖR hast Du auf Deiner WBK?....also den Wortlaut meine ich.
g
Willi
Ok...verstehe......aber einen Eintrag ZUBEHÖR hast Du auf Deiner WBK?....also den Wortlaut meine ich.
g
Willi
Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.
Re: Zubehöreintrag heute und nach dem 14.12.2019
Ja, den hatte ich auf meiner alten WBK.
Re: Zubehöreintrag heute und nach dem 14.12.2019
eigentlich a spannende frage .... wenns dir die Berechtigung fuers zubehoer mit der Neuausstellung weggenommen haben .... weil auf der neuen WBK nun nicht mehr die Berechtigung fuer "Zubehoer" steht ...... ist das ueberhaupt rechtens ... das ist ja eine Abänderung des damaligen Bescheids (der damaligen WBK Ausstellung) ... ohne Zustimmung oder Antrag der Partei ..... bin halt kein Jurist ....
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Re: Zubehöreintrag heute und nach dem 14.12.2019
Ok... und diesen "Eintrag" hast Du im weiteren mit dem Erwerb des ersten Zubehörs für eine Bassiswaffe bekommen...?
Ich habe hier schon des öfteren gelesen, das die Leute einen solchen Eintrag auch ohne Antrag auf expl. Zubehör bekommen haben....war meist im Zuge einer Erweiterung.
Vielleicht will man nun solche "Irrtümer" mit der neuen Regelung glattbügeln....
Aber klar...das hilft Dir auch ned weiter.
Ich habe bei meiner letzten Erweiterung auch nachgefragt wie das zu händeln wäre....Auskunft seitens Sb..nur bei expliziten Antrag auf Zubehör für eine bestimmte Bassiswaffe.
Das war aber schon 2017 und Behörde war Waffenamt Graz.
g
Willi
Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.
Re: Zubehöreintrag heute und nach dem 14.12.2019
Ein neuer Fall von letztens auf der BH:
Ein Randfeuerkaliber-Wechselsystem kann nach deren Rechtsmeinung dann ein Kat A "freies Zubehör" sein, wenn es zu einer vorhandenen Kat A Basiswaffe passt und offenkundig mit dieser Kat A Basiswaffe verwendet werden soll. Begründet wurde dies damit, dass zwar Randfeuerkaliber alleine nie Kat A sein können aber in jenen Fällen, wo eine passende Basiswaffe als Kat A vorhanden ist, das Zubehör dann ein Zubehör der Kat A sein kann bzw. ist weil es auf eine Kat A Waffe im speziellen Fall passt bzw. offenkundig mit dieser verwendet werden soll. Nicht gehen würde aber z.B. ein Rahmen für einen Revolver als Kat A Zubehör weil der Revolver keine Kat A Basiswaffe sein kann oder ein Randfeuerkaliber-Wechselsystem das offenkundig mit keiner vorhanden Kat A Waffe verwendet werden kann, diese beiden Fälle gingen nur als Kat B Zubehör. Das würde dem auf der Roadshow gesagten teilweise widersprechen. Was jetzt wirklich definitiv richtig ist weiß zu 100% derzeit wohl niemand.
Also alles wie immer ohne Gewähr.
Ein Randfeuerkaliber-Wechselsystem kann nach deren Rechtsmeinung dann ein Kat A "freies Zubehör" sein, wenn es zu einer vorhandenen Kat A Basiswaffe passt und offenkundig mit dieser Kat A Basiswaffe verwendet werden soll. Begründet wurde dies damit, dass zwar Randfeuerkaliber alleine nie Kat A sein können aber in jenen Fällen, wo eine passende Basiswaffe als Kat A vorhanden ist, das Zubehör dann ein Zubehör der Kat A sein kann bzw. ist weil es auf eine Kat A Waffe im speziellen Fall passt bzw. offenkundig mit dieser verwendet werden soll. Nicht gehen würde aber z.B. ein Rahmen für einen Revolver als Kat A Zubehör weil der Revolver keine Kat A Basiswaffe sein kann oder ein Randfeuerkaliber-Wechselsystem das offenkundig mit keiner vorhanden Kat A Waffe verwendet werden kann, diese beiden Fälle gingen nur als Kat B Zubehör. Das würde dem auf der Roadshow gesagten teilweise widersprechen. Was jetzt wirklich definitiv richtig ist weiß zu 100% derzeit wohl niemand.
Also alles wie immer ohne Gewähr.
Re: Zubehöreintrag heute und nach dem 14.12.2019
Ich habe vor dem Erwerb und OHNE ein konkretes Zubehör den Eintrag auf die WBK bekommen.
Das hat mich ca. 120 € gekostet. Die neue WBK (die sich nur durch den "Zubehör-Satz" vom Vorgänger unterschied) steht übrigens als "Duplikat" im System.
Erst 1-2 Monate später habe ich mein erstes Zubehör geholt. Dabei gab es übrigens ebenfalls unterschiedliche Vorgehensweisen:
1) Beim ersten Zubehör hat der Händler eine Meldung gleich wie bei Kategorie B an die BH geschickt. Das Zubehör wurde dann von der BH eingetragen.
2) Beim zweiten Zubehör hatte ich einen Platz auf der WBK frei. Der Händler hat dort das Wechselsystem eingetragen und die BH hat es dann der Waffe zugewiesen, womit der Platz wieder frei war. Ein Anruf meinerseits bei der BH genügte.
3) Beim dritten ging ich bevor ich das Zubehör bekam mit einer Vorabrechnung zur BH, die hats eingetragen und das Zubehör hab ich mir dannach abgeholt.
Die unterschiedliche Vorgehensweise lag vor allem an den Händlern. Der eine hat mir das Zubhör sofort gegeben, der andere hat gemeint es muss zuerst ins ZWR eingetragen werden bevor ich's abholen darf usw.
In allen drei Fällen wurde mir kein Bescheid ausgestellt.
So nebenbei: Der Bescheid mit dem Zubehöreintrag ist ja die WBK, und die wird einem ja im Austausch für die neue WBK abgenommen. Da wird also quasi ein Bescheid eingezogen. Auch spannend...
Das hat mich ca. 120 € gekostet. Die neue WBK (die sich nur durch den "Zubehör-Satz" vom Vorgänger unterschied) steht übrigens als "Duplikat" im System.
Erst 1-2 Monate später habe ich mein erstes Zubehör geholt. Dabei gab es übrigens ebenfalls unterschiedliche Vorgehensweisen:
1) Beim ersten Zubehör hat der Händler eine Meldung gleich wie bei Kategorie B an die BH geschickt. Das Zubehör wurde dann von der BH eingetragen.
2) Beim zweiten Zubehör hatte ich einen Platz auf der WBK frei. Der Händler hat dort das Wechselsystem eingetragen und die BH hat es dann der Waffe zugewiesen, womit der Platz wieder frei war. Ein Anruf meinerseits bei der BH genügte.
3) Beim dritten ging ich bevor ich das Zubehör bekam mit einer Vorabrechnung zur BH, die hats eingetragen und das Zubehör hab ich mir dannach abgeholt.
Die unterschiedliche Vorgehensweise lag vor allem an den Händlern. Der eine hat mir das Zubhör sofort gegeben, der andere hat gemeint es muss zuerst ins ZWR eingetragen werden bevor ich's abholen darf usw.
In allen drei Fällen wurde mir kein Bescheid ausgestellt.
So nebenbei: Der Bescheid mit dem Zubehöreintrag ist ja die WBK, und die wird einem ja im Austausch für die neue WBK abgenommen. Da wird also quasi ein Bescheid eingezogen. Auch spannend...