ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Schießstand bauen - Vorschriften?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
22er
9mm Para
9mm Para
Beiträge: 10
Registriert: Do 8. Sep 2016, 21:41

Re: Schießstand bauen - Vorschriften?

Beitrag von 22er » Do 8. Sep 2016, 21:46

Hallo an alle,

Ich wollte dafür nicht extra ein neues Thema aufmachen, hoffe dass es ok ist den alten Thread wieder rauszukramen. :oops:
Mich würde interessieren wie aufwändig es ist sich seinen eigenen privaten Schiessstand im Haus zu bauen und wie schwierig es ist die Genehmigung dafür zu bekommen. Wie gesagt privat also nur für einen selber.

Danke und lg,
22er

Edit: Es wäre hauptsächlich für Handfeuerwaffen Kaliber .22 und, falls möglich aber kein muss, ab und zu 9mm und .38er

Benutzeravatar
Maddin
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2867
Registriert: Sa 21. Nov 2015, 14:03
Wohnort: Graz

Re: Schießstand bauen - Vorschriften?

Beitrag von Maddin » Do 8. Sep 2016, 22:38

22er hat geschrieben:Hallo an alle,

Ich wollte dafür nicht extra ein neues Thema aufmachen, hoffe dass es ok ist den alten Thread wieder rauszukramen. :oops:
Mich würde interessieren wie aufwändig es ist sich seinen eigenen privaten Schiessstand im Haus zu bauen und wie schwierig es ist die Genehmigung dafür zu bekommen. Wie gesagt privat also nur für einen selber.

Danke und lg,
22er

Edit: Es wäre hauptsächlich für Handfeuerwaffen Kaliber .22 und, falls möglich aber kein muss, ab und zu 9mm und .38er


Genehmigung brauchst ansich keine.

Schwierig wirds halt mit Lautstärke und Kugelfang. Da musst halt teilweise enorm viel Geld investieren, aber wennst die Möglichkeit hast dann zahlt sich das sicher aus.

22er
9mm Para
9mm Para
Beiträge: 10
Registriert: Do 8. Sep 2016, 21:41

Re: Schießstand bauen - Vorschriften?

Beitrag von 22er » Do 8. Sep 2016, 23:01

Maddin hat geschrieben:
22er hat geschrieben:Hallo an alle,

Ich wollte dafür nicht extra ein neues Thema aufmachen, hoffe dass es ok ist den alten Thread wieder rauszukramen. :oops:
Mich würde interessieren wie aufwändig es ist sich seinen eigenen privaten Schiessstand im Haus zu bauen und wie schwierig es ist die Genehmigung dafür zu bekommen. Wie gesagt privat also nur für einen selber.

Danke und lg,
22er

Edit: Es wäre hauptsächlich für Handfeuerwaffen Kaliber .22 und, falls möglich aber kein muss, ab und zu 9mm und .38er


Genehmigung brauchst ansich keine.

Schwierig wirds halt mit Lautstärke und Kugelfang. Da musst halt teilweise enorm viel Geld investieren, aber wennst die Möglichkeit hast dann zahlt sich das sicher aus.

Wo fang ich da am besten an? Hab keinen Plan wo ich Infos her bekomm, oder einfach im lokalen Waffenladen?

Benutzeravatar
Maddin
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2867
Registriert: Sa 21. Nov 2015, 14:03
Wohnort: Graz

Re: Schießstand bauen - Vorschriften?

Beitrag von Maddin » Do 8. Sep 2016, 23:11

22er hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:
22er hat geschrieben:Hallo an alle,

Ich wollte dafür nicht extra ein neues Thema aufmachen, hoffe dass es ok ist den alten Thread wieder rauszukramen. :oops:
Mich würde interessieren wie aufwändig es ist sich seinen eigenen privaten Schiessstand im Haus zu bauen und wie schwierig es ist die Genehmigung dafür zu bekommen. Wie gesagt privat also nur für einen selber.

Danke und lg,
22er

Edit: Es wäre hauptsächlich für Handfeuerwaffen Kaliber .22 und, falls möglich aber kein muss, ab und zu 9mm und .38er


Genehmigung brauchst ansich keine.

Schwierig wirds halt mit Lautstärke und Kugelfang. Da musst halt teilweise enorm viel Geld investieren, aber wennst die Möglichkeit hast dann zahlt sich das sicher aus.

Wo fang ich da am besten an? Hab keinen Plan wo ich Infos her bekomm, oder einfach im lokalen Waffenladen?


Im Forum hier wird dir sicher auch geholfen.

Aber ein Ausflug zum lokalen Waffenladen wäre wohl nicht verkehrt. ;)

Benutzeravatar
Kapselpracker
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1544
Registriert: Mo 14. Jan 2013, 14:16
Wohnort: Wien

Re: Schießstand bauen - Vorschriften?

Beitrag von Kapselpracker » Fr 9. Sep 2016, 05:04

22er hat geschrieben:....
Wo fang ich da am besten an? Hab keinen Plan wo ich Infos her bekomm, oder einfach im lokalen Waffenladen?

Hier z.b.: http://kellerumbauer.simpleblog.org/
Bild

22er
9mm Para
9mm Para
Beiträge: 10
Registriert: Do 8. Sep 2016, 21:41

Re: Schießstand bauen - Vorschriften?

Beitrag von 22er » Fr 9. Sep 2016, 10:00

Danke! Leider ist er nicht darauf eingegangen ob er behördliche Hürden überwinden musste oder nicht. Werd heut mal im Laden nachfragen.

lg

Benutzeravatar
Promo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2525
Registriert: Mo 30. Aug 2010, 12:50

Re: Schießstand bauen - Vorschriften?

Beitrag von Promo » Fr 9. Sep 2016, 10:56

Mal wieder ein Zitat aus dem Runderlass des BMI:
1. Begriff: behördlich genehmigte Schießstätten:
Derzeit fehlen spezielle gesetzliche Regelungen über den Betrieb von Schießstätten. Als behördlich genehmigte Schießstätten können angesehen werden:
a) Schießstätten, die zur Erprobung von Schusswaffen im Rahmen gewerblicher Tätigkeiten bestimmt sind;
b) Schießstätten, deren Betrieb als sogenannte "Schießbuden" nach den das Veranstaltungswesen regelnden Landesgesetzen zulässig ist;
c) Schießstätten des Bundesheeres, der Landespolizeidirektionen, der Zollwache, der Justizwache und der Beschussämter;
d) sonstige Schießstätten, deren Benützung aufgrund eines baupolizeilichen Verfahrens bewilligt worden ist.

Insbesondere Pkt. d ist interessant - wenn du also das ganze baubehördlich einreichst, dann kann man lt. BMI von einer behördlich genehmigten Schießstätte ausgehen.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

Fruh_Lee
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 135
Registriert: Fr 4. Jul 2014, 14:32
Wohnort: Süd- Stmk
Kontaktdaten:

Re: Schießstand bauen - Vorschriften?

Beitrag von Fruh_Lee » Sa 10. Sep 2016, 10:12

Unabhängig von "behördlichen Hürden". Eine gscheite Lüftung & Kugelfang sind so oder so unerlässlich. Vorallem wenn man neben .22 auch mal mit ner Schrot schießen will. ( das bleibt nie aus wenn man schon so etwas auf die Beine stellt. :D )

titan
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1053
Registriert: Do 29. Mär 2012, 21:57

Re: Schießstand bauen - Vorschriften?

Beitrag von titan » So 11. Sep 2016, 06:21

Promo hat geschrieben:Insbesondere Pkt. d ist interessant - wenn du also das ganze baubehördlich einreichst, dann kann man lt. BMI von einer behördlich genehmigten Schießstätte ausgehen.


Naja, ist ja auch logisch. Eine Einreichung nach dem Baugesetz zieht ja ein Genehmigungsverfahren nach sich.
Der Bauherr erhällt dann, sofern alles genehmigt wird, einen Baubescheid. Ansonsten wäre ein solcher Schießstand ja ein Schwarzbau. Im Einrrichplan sind die Nutzungen ja ausgewiesen. Nachbarn haben bei einem Baugenehmigungsverfahren übrigens Parteistellung.
Bild

Benutzeravatar
wolfgangf
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 241
Registriert: Di 13. Dez 2016, 16:43
Wohnort: Wald-/Weinviertel

Re: Schießstand bauen - Vorschriften?

Beitrag von wolfgangf » Fr 23. Dez 2016, 20:55

Hallo!

Ich nutze einen alten, bestehenden Kartoffelkeller seit kurzem als kleinen, einfachen Schießkeller.
Hier ein paar Bilder: https://www.pulverdampf.com/viewtopic.php?f=7&t=34831
Ich musste also keine baulichen Veränderungen vornehmen und daher auch keine Bauanzeige machen.

Hat jemand eine Idee, wie diesen Schießkeller behördlich genehmigen lassen kann? Gibt es dafür Formulare? Oder formlos am Gemeindeamt? Brauche ich die alten Baupläne (die es sicher nirgends mehr gibt)?

Der Keller soll weiterhin ausschließlich der privaten Nutzung dienen. Allerdings dürfte mein minderjähriger Sohn dann dort auch mit dem Luftdruckgewehr schießen, bzw. auch hin und wieder mal meine Frau oder ein Freund ohne WBK mit meiner Pistole schießen.

LG
Wolfgang

Fruh_Lee
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 135
Registriert: Fr 4. Jul 2014, 14:32
Wohnort: Süd- Stmk
Kontaktdaten:

Re: Schießstand bauen - Vorschriften?

Beitrag von Fruh_Lee » Mi 28. Dez 2016, 07:12

Servus- wenn er eh nur privat genutzt wird würd ich garnichts melden!
Wäre nur viel lärm um nichts- im eigenen Keller kannst so gut wie alles machen was du willst.

Du kannst ihn zwar behördlich als Schießstand genehmigen lassen- dann müssen aber auch diverse Auflagen eingehalten werden! Wurde hier schon öfters diskutiert- meist steht der Aufwand jedoch nicht dafür.

Benutzeravatar
rhodium
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 4543
Registriert: Fr 14. Mai 2010, 14:12
Wohnort: Bezirk Feldkirch / Vlbg

Re: Schießstand bauen - Vorschriften?

Beitrag von rhodium » Mi 28. Dez 2016, 08:10

Vermutlich geht es ihm darum Personen ohne Waffendokumente legal schießen zu lassen.

Gesendet von meinem SM-G900F mit Tapatalk

Benutzeravatar
wolfgangf
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 241
Registriert: Di 13. Dez 2016, 16:43
Wohnort: Wald-/Weinviertel

Re: Schießstand bauen - Vorschriften?

Beitrag von wolfgangf » Do 5. Jan 2017, 16:11

rhodium hat geschrieben:Vermutlich geht es ihm darum Personen ohne Waffendokumente legal schießen zu lassen.

Gesendet von meinem SM-G900F mit Tapatalk

Genau darum geht es mir.
Denn derzeit darf den Schießkeller ja nicht einmal mein Sohn mit dem Luftdruckgewehr nutzen. Und das würde ich gerne ändern.
Zumindest wenn es mit überschaubarem Aufwand möglich ist.

LG

Tacticoll
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 335
Registriert: So 12. Jan 2014, 22:31

Re: Schießstand bauen - Vorschriften?

Beitrag von Tacticoll » Fr 6. Jan 2017, 00:02

Also wenn man das hier zur Grundlage nimmt:
Begriff: behördlich genehmigte Schießstätten:
Derzeit fehlen spezielle gesetzliche Regelungen über den Betrieb von Schießstätten. Als behördlich genehmigte Schießstätten können angesehen werden:
a) Schießstätten, die zur Erprobung von Schusswaffen im Rahmen gewerblicher Tätigkeiten bestimmt sind;
b) Schießstätten, deren Betrieb als sogenannte "Schießbuden" nach den das Veranstaltungswesen regelnden Landesgesetzen zulässig ist;
c) Schießstätten des Bundesheeres, der Landespolizeidirektionen, der Zollwache, der Justizwache und der Beschussämter;
d) sonstige Schießstätten, deren Benützung aufgrund eines baupolizeilichen Verfahrens bewilligt worden ist.


Dann ist wohl die Baupolizei für eine Genehmigung zuständig... in dem Fall allerdings ohne das es einen wirklichen Neubau gibt... :think:

Benutzeravatar
wolfgangf
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 241
Registriert: Di 13. Dez 2016, 16:43
Wohnort: Wald-/Weinviertel

Re: Schießstand bauen - Vorschriften?

Beitrag von wolfgangf » So 15. Jan 2017, 10:06

Ich habe mich jetzt mal ein bisschen mit der NÖ Bauordnung beschäftigt. Interessant, seit 2014 kann man scheinbar u.U. auch Bauvorhaben ohne tatsächlicher baulicher Abänderung zur Anzeige bringen.
http://www.noe.gv.at/Bauen-Wohnen/Bauen-Neubau/NOe-Bauordnung/Bauordnung_2014.html
Anzeigepflichtige Vorhaben (§ 15): - Abschließende Aufzählung von 23 Vorhaben!

...

2. die Änderung des Verwendungszwecks von Bauwerken oder deren Teilen ohne bewilligungsbedürftige bauliche Abänderung, wenn hiedurch
- Festlegungen im Flächenwidmungsplan,
- der Stellplatzbedarf für Kraftfahrzeuge oder für Fahrräder ,
- der Brandschutz,
- die Belichtung,
- die Trockenheit,
- der Schallschutz oder
- der Wärmeschutz
betroffen werden könnten;

Und da habe ich heute ganz einfach eine Bauanzeige gemacht. Jetzt heißt es warten, schaun ma mal was passiert ...

LG
Wolfgang

Antworten