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Griffstücke waffenrechltich relevnt ab 14.12.2019 - gelöst!

Verfasst: Di 29. Okt 2019, 14:34
von Joewood
Hab mir gerade ein Griffstück für meine Glock gekauft...

Verkäufer meinte, die Dinger wären ab 14.12.2019 waffenrechtlich relevant.. sprich: wenn ich noch so was will, möge ich mich beeilen... stimmt das? Oder hat er sich da geirrt?

Update: damit keiner den ganzen - wenn auch kurzen - thread durchackern muss:
War wohl eine Falschinfo, weil der Teil nicht gasdruckbelastet ist, daher nicht relevant

Re: Griffstücke waffenrechltich relevnt ab 14.12.2019

Verfasst: Di 29. Okt 2019, 14:52
von Mushr00m
ou man freu ich mich aufn 15.12.
Hoffentlich hören dann die ganzen Fragen die schon X-mal durchgekaut wurden endlich auf...

Re: Griffstücke waffenrechltich relevnt ab 14.12.2019

Verfasst: Di 29. Okt 2019, 14:53
von Joewood
Mushr00m hat geschrieben:
Di 29. Okt 2019, 14:52
ou man freu ich mich aufn 15.12.
Hoffentlich hören dann die ganzen Fragen die schon X-mal durchgekaut wurden endlich auf...
Wennst mir einen Link gibtst... her damit - habe nix gefunden

Re: Griffstücke waffenrechltich relevnt ab 14.12.2019

Verfasst: Di 29. Okt 2019, 15:02
von burggraben
Stichwort für die Forumsuche: gasdruckbelastet

Re: Griffstücke waffenrechltich relevnt ab 14.12.2019

Verfasst: Di 29. Okt 2019, 15:17
von Lexman1
Welcher Spezialist war denn das diesmal? NEIN, Griffstücke bleiben frei, die sind NICHT Gasdruckbelastet und somit ausgenommen.

Re: Griffstücke waffenrechltich relevnt ab 14.12.2019

Verfasst: Di 29. Okt 2019, 15:27
von Mushr00m
Joewood hat geschrieben:
Di 29. Okt 2019, 14:53
Mushr00m hat geschrieben:
Di 29. Okt 2019, 14:52
ou man freu ich mich aufn 15.12.
Hoffentlich hören dann die ganzen Fragen die schon X-mal durchgekaut wurden endlich auf...
Wennst mir einen Link gibtst... her damit - habe nix gefunden
Du musst halt auch suchen.
Ich tus nicht für dich.
In dem AR15 Lower Thread (hab den über die Forumssuche gefunden) stehts drinnen, in dem Waffengesetz Neu Thread sollts auch drin stehen (habs nur überfolgen)
(nimm den Absatz bitte nit persönlich, is nit böse gemeint)

Der Händler wird dir das wohl sagen und dazu raten mehr zu kaufen bei ihm - warum wohl ? ;)
->
Ein Händler hat mir im Februar 2018 auch empfohlen ich soll mir die MP5 in KK auch gleich kaufen weil die wird bald verboten (hätte mich für die interessiert dazumal) - warum wohl ? ;)
RICHTIG - er will was verkaufen :) - immerhin lebt er ja davon

Re: Griffstücke waffenrechltich relevnt ab 14.12.2019

Verfasst: Di 29. Okt 2019, 15:29
von Tine
Stimmt nicht und der Verkäufer hat sich nicht geirrt, sondern ist nicht informiert.

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgb ... _I_97.html
14. § 2 Abs. 2 und 3 lautet:
„(2) Die Bestimmungen über Schusswaffen gelten auch für wesentliche Bestandteile von Schusswaffen. Dabei handelt es sich um Lauf, Trommel, Verschluss, Rahmen, Gehäuse und andere diesen entsprechenden wesentliche Bestandteile von Schusswaffen – auch wenn sie Bestandteil eines anderen Gegenstandes geworden sind –, sofern sie bei der Schussabgabe gasdruckbelastet, verwendungsfähig und nicht Kriegsmaterial sind. Sie gelten jedoch nicht für Einsteckläufe mit Kaliber unter 5,7 mm.

Re: Griffstücke waffenrechltich relevnt ab 14.12.2019

Verfasst: Di 29. Okt 2019, 16:09
von Joewood
Den AR15 thread habe ich eh auch gesehen und größtenteils gelesen aber da es mir dann irgendwann zu AR-spezifisch - vor allem hinsichtlich der Kombinaitonsmöglichkeit (oder auch nicht) mit "echten" militärischen Systemen ging - geworden ist, bin ich dann irgendwann mal abgebogen und hab den Konnex nicht zu Griffstücken von Kurzwaffen hergestellt.

Wenn man das Gesetz schräg interpretieren will, dann könnte man vielleicht Rahmen mit dem Unterteil einer Halbautomatischen Pistole gleichsetzen. Das Stichwort, das ich nicht gesehen habe, war dann wohl das "gasdruckbelastet" - danke für die Aufklärung.

Ob er sich geirrt oder falsch interpretiert hat, weiß ich nicht - explizit verkaufen hätte er mir aufgrund des Gesprächsverlaufes nichts mehr können - das hätte ihm an der Stelle klar sein müssen, von daher vermute ich nicht, dass er es in Verkaufsabsicht absichtlich falsch ausgelegt hat...

Re: Griffstücke waffenrechltich relevnt ab 14.12.2019

Verfasst: Di 29. Okt 2019, 16:50
von Promo
Lexman1 hat geschrieben:
Di 29. Okt 2019, 15:17
Welcher Spezialist war denn das diesmal? NEIN, Griffstücke bleiben frei, die sind NICHT Gasdruckbelastet und somit ausgenommen.
Sorry für die Korrektur, das Griffstück der Steyr GB ist aufgrund der Konstruktion mit Gasbremse auch gasdruckbelastet. Daher selbst wenn du den Lauf entfernst wäre das Griffstück dieser Waffe ein waffenrechtlich relevantes Teil.

Re: Griffstücke waffenrechltich relevnt ab 14.12.2019

Verfasst: Di 29. Okt 2019, 21:01
von rupi
Mushr00m hat geschrieben:
Di 29. Okt 2019, 15:27
Ein Händler hat mir im Februar 2018 auch empfohlen ich soll mir die MP5 in KK auch gleich kaufen weil die wird bald verboten (hätte mich für die interessiert dazumal) - warum wohl ? ;)
RICHTIG - er will was verkaufen :) - immerhin lebt er ja davon
Mit 14.12.2019 werden die auch verboten wenns eine kurze MP5 war

Und wenns eine Walther war dann ists ausserdem eingestellt auch noch worden

Re: Griffstücke waffenrechltich relevnt ab 14.12.2019

Verfasst: Di 29. Okt 2019, 21:17
von Steelman
Promo hat geschrieben:
Di 29. Okt 2019, 16:50
Lexman1 hat geschrieben:
Di 29. Okt 2019, 15:17
Welcher Spezialist war denn das diesmal? NEIN, Griffstücke bleiben frei, die sind NICHT Gasdruckbelastet und somit ausgenommen.
Sorry für die Korrektur, das Griffstück der Steyr GB ist aufgrund der Konstruktion mit Gasbremse auch gasdruckbelastet. Daher selbst wenn du den Lauf entfernst wäre das Griffstück dieser Waffe ein waffenrechtlich relevantes Teil.

Vom juristischen Standpunkt aus möchte ich nicht widersprechen (dazu fehlt mir das Wissen), aber sehr wohl vom technischen Standpunkt.

Denn: Der Gasdruck wirkt bei der GB nur im Rohr, der Reaktionskammer u. damit auf den Verschluss.
(Prinzip: gasgebremster Masseverschluss)
Daraus abzuleiten, dass das Griffstück gasdruckbelastet ist kann nur einen Juristen einfallen.
Insbesondere dann, wenn der Lauf ausgebaut ist.

Spielt man diesen Gedankengang weiter, so wäre jedes Griffstück (zB Glock, 1911, CZ, usw) gasdruckbelastet.

Im weiteren ist die GB nicht die einzige FFW die einen mit dem Griffstück starr verbundenen Lauf hat.

Re: Griffstücke waffenrechltich relevnt ab 14.12.2019 - gelöst!

Verfasst: Do 31. Okt 2019, 21:29
von hape
Würde ich auch so sehen, dass "gasdruckbelast" während dem Schuss gemeint ist, also bei einer Pistole, Lauf (speziell Patronenlager) und Verschluss (Stoßboden). Es ist nicht gemeint, jedes Teil das bei einem Zyklus eines HA irgendwann mit Gas in Kontakt kommt. Ansonsten wären ja bei einer AR auch das Gas Tube und der Gasblock ein waffenrelevantes Teil.

Re: Griffstücke waffenrechltich relevnt ab 14.12.2019 - gelöst!

Verfasst: Fr 1. Nov 2019, 09:52
von Papa Bär
ich muss nur schmunzeln, wenn ich immer wieder lese, dass am 15.12. endlich Gewissheit vorliegen wird, wie das neue Waffg. gehandhabt wird.
Leute, da wird sich im Laufe der nächsten 2 Jahre (und auch danahc) noch so viel ändern, dass uns schlecht wird. aber anscheinend haben sehr viele hier das Theater aus der Vergangenheit in der gesamten angelegenheit bereiots vergessen, oder es sind nur mehr WBK Besitzer hier vertreten, die nicht älter als 23 sind.
Und besonders lustig wird es werden, sollte eine gewisse PArtei in der Regierung landen, denn es is der anderen der legale Waffenbesitz aber sowas von völlig wurscht.
Ich hoffe wir werden es NICHT erleben. :(

Re: Griffstücke waffenrechltich relevnt ab 14.12.2019 - gelöst!

Verfasst: Fr 1. Nov 2019, 16:57
von Yukon
woolf hat geschrieben:
Fr 1. Nov 2019, 15:22
Was genau soll sich denn großartig Ändern (als direkte Konsequenz dieser - nun eh schon lange vollständig bekannten - Novellierung)?
Die Novellierung löst eine massive Unsicherheit aus, da aufgrund der Einarbeitung der Brüsseler Ideen in unser sowieso schon recht unübersichtliches Waffenrecht, ein Moloch der Unbeherrschbarkeit entstanden ist.
Ein Beispiel, weil es zum hier diskutierten Thema passt:
§2 Abs.2 sagt, dass Rahmen und Gehäuse nur dann waffenrechtlich relevant sind, wenn sie bei der Schussabgabe gasdruckbelastet sind.
§58 Abs.18 sagt, dass alle Rahmen und Gehäuse für Schusswaffen iSd §17 und alle Rahmen und Gehäuse für Schusswaffen der Kategorie B innerhalb zweier Jahre zu melden sind. Hier wird plötzlich auf die Eigenschaft "gasdruckbelastet" nicht mehr eingegangen, somit fordert uns §58/18 auf, dass wir auch waffenrechtlich nicht relevante Teile zu melden hätten, wie zB Glock-Griffstücke oder AR15 Upper und Lower.
Die Frage die sich mir stellt ist, ob dem Gesetzgeber diese Widersprüchlichkeit nicht aufgefallen ist, oder ob er die Widersprüchlichkeit bewusst in Kauf genommen hat, um Unsicherheit zu schaffen.
Die Möglichkeit, dass ein Großteil der offenen Fragen per Verordnung geklärt wird, hat der Gesetzgeber leider vollkommen verschlafen, vorausgesetzt, dass er es jemals vorhatte.
woolf hat geschrieben:
Fr 1. Nov 2019, 15:22
Im Prinzip ist es so wie es immer schon war:
Die Eckpunkte aus dem WaffG sind bekannt, einige wichtigen Fragen des Vollzuges werden sich klären, vieles wird offen bleiben und erst im Laufe der Zeit in einem ev. neuen Runderlass oder durch VwGH Urteile geklärt, einiges wird auch weiterhin immer offen bleiben, genau so wie es auch jetzt viele offene Fragen gibt, wo maximal div. Rechtsmeinungen und Interpretationen existieren.
Wirkliche Rechtssicherheit gibt es im Waffenrecht bei vielen Themen eh schon lange nicht mehr.
Genau dieser Umstand ist in Wirklichkeit ein Armutszeugnis für einen Gesetzgeber. Wenn ein Gesetz dermaßen unbestimmt, und dadurch den Behörden beinahe gottgleichen Ermessensspielraum einräumt, bzw. widersprüchlich und lückenhaft formuliert wird, dann ist dieses Gesetz weniger wert als der Dreck unter meinen Fingernägeln.
Beim wirklich intensiven Durchlesen dieses Gesetzes kommt früher oder später zwangsweise die Frage auf, ob hier Juristen oder Zuckerbäcker am Werk waren, weil mehr Fragen geschaffen werden, als Sachverhalte geregelt werden.
Ein Gesetz hat detailliert und präzise formuliert zu werden, damit jeder klar erkennen kann, was erlaubt und was verboten ist, bzw., nach welchen Gesichtspunkten die Behörden zu entscheiden haben und welches Verhalten erwartet wird.
Wäre das Luftfahrtrecht so geschrieben wie das Waffenrecht, würden täglich Hunderte ihr Leben lassen.