woolf hat geschrieben: ↑Fr 1. Nov 2019, 15:22
Was genau soll sich denn großartig Ändern (als direkte Konsequenz dieser - nun eh schon lange vollständig bekannten - Novellierung)?
Die Novellierung löst eine massive Unsicherheit aus, da aufgrund der Einarbeitung der Brüsseler Ideen in unser sowieso schon recht unübersichtliches Waffenrecht, ein Moloch der Unbeherrschbarkeit entstanden ist.
Ein Beispiel, weil es zum hier diskutierten Thema passt:
§2 Abs.2 sagt, dass Rahmen und Gehäuse nur dann waffenrechtlich relevant sind, wenn sie bei der Schussabgabe gasdruckbelastet sind.
§58 Abs.18 sagt, dass alle Rahmen und Gehäuse für Schusswaffen iSd §17 und alle Rahmen und Gehäuse für Schusswaffen der Kategorie B innerhalb zweier Jahre zu melden sind. Hier wird plötzlich auf die Eigenschaft "gasdruckbelastet" nicht mehr eingegangen, somit fordert uns §58/18 auf, dass wir auch waffenrechtlich
nicht relevante Teile zu melden hätten, wie zB Glock-Griffstücke oder AR15 Upper und Lower.
Die Frage die sich mir stellt ist, ob dem Gesetzgeber diese Widersprüchlichkeit nicht aufgefallen ist, oder ob er die Widersprüchlichkeit bewusst in Kauf genommen hat, um Unsicherheit zu schaffen.
Die Möglichkeit, dass ein Großteil der offenen Fragen per Verordnung geklärt wird, hat der Gesetzgeber leider vollkommen verschlafen, vorausgesetzt, dass er es jemals vorhatte.
woolf hat geschrieben: ↑Fr 1. Nov 2019, 15:22
Im Prinzip ist es so wie es immer schon war:
Die Eckpunkte aus dem WaffG sind bekannt, einige wichtigen Fragen des Vollzuges werden sich klären, vieles wird offen bleiben und erst im Laufe der Zeit in einem ev.
neuen Runderlass oder durch VwGH Urteile geklärt, einiges wird auch weiterhin immer offen bleiben, genau so wie es auch jetzt viele offene Fragen gibt, wo maximal div. Rechtsmeinungen und Interpretationen existieren.
Wirkliche Rechtssicherheit gibt es im Waffenrecht bei vielen Themen eh schon lange nicht mehr.
Genau dieser Umstand ist in Wirklichkeit ein Armutszeugnis für einen Gesetzgeber. Wenn ein Gesetz dermaßen unbestimmt, und dadurch den Behörden beinahe gottgleichen Ermessensspielraum einräumt, bzw. widersprüchlich und lückenhaft formuliert wird, dann ist dieses Gesetz weniger wert als der Dreck unter meinen Fingernägeln.
Beim wirklich intensiven Durchlesen dieses Gesetzes kommt früher oder später zwangsweise die Frage auf, ob hier Juristen oder Zuckerbäcker am Werk waren, weil mehr Fragen geschaffen werden, als Sachverhalte geregelt werden.
Ein Gesetz hat detailliert und präzise formuliert zu werden, damit jeder klar erkennen kann, was erlaubt und was verboten ist, bzw., nach welchen Gesichtspunkten die Behörden zu entscheiden haben und welches Verhalten erwartet wird.
Wäre das Luftfahrtrecht so geschrieben wie das Waffenrecht, würden täglich Hunderte ihr Leben lassen.