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2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- DarthAlexxx
- 9mm Para
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- Wohnort: Gumpoldskirchen
2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung
Seit soeben online
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006074
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006074
Lieben Gruß
Alex
Alex
Re: 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung
Danke. Man sieht auch schon die geheimnisvolle neue WBK/WP.
Re: 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung
Danke fürs Verlinken.
Kann mir jemand erklären, was die Änderung bei der Verwahrung (Aneignung und Verwendung) im täglichen Leben dann bedeutet?
Kann mir jemand erklären, was die Änderung bei der Verwahrung (Aneignung und Verwendung) im täglichen Leben dann bedeutet?
"Fatal ist mir das Lumpenpack, das, um die Herzen zu rühren,
den Patriotismus trägt zur Schau, mit allen seinen Geschwüren."
Heinrich Heine
den Patriotismus trägt zur Schau, mit allen seinen Geschwüren."
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Re: 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung
verwahrung fuer die jaeger
sie duerfen ausserhalb der eigentlichen jagdausuebung, also am weg vom und zum revier nicht fuehren
wenn sie also nach der jagd beim wirten sitzen .... wohin mit der waffe?
es wird hier wohl eine erleichterung geben die vom bisherigen ansoluten verbot eine kat B waffe im auto zurueck zu lassen abgeht
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung
Wurde schon am 8. Oktober hier diskutiert: viewtopic.php?f=20&t=47348
Edit: falls wer zu faul ist, geändert hat sich fast nix. Nur das hier sind die Änderungen: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgb ... I_294.html
Edit: falls wer zu faul ist, geändert hat sich fast nix. Nur das hier sind die Änderungen: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgb ... I_294.html
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung
Gewo, wo steht das in der Verordnung? Kann es leider nicht finden.gewo hat geschrieben: ↑Di 29. Okt 2019, 20:41verwahrung fuer die jaeger
sie duerfen ausserhalb der eigentlichen jagdausuebung, also am weg vom und zum revier nicht fuehren
wenn sie also nach der jagd beim wirten sitzen .... wohin mit der waffe?
es wird hier wohl eine erleichterung geben die vom bisherigen ansoluten verbot eine kat B waffe im auto zurueck zu lassen abgeht
Zuletzt geändert von Sauer202 am Di 29. Okt 2019, 21:37, insgesamt 1-mal geändert.
Re: 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung
Positiv, keine großen Änderungen.
Re: 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung
Nochmals die Frage an gewo! Wo steht das bitte in der Verordnung?gewo hat geschrieben: ↑Di 29. Okt 2019, 20:41verwahrung fuer die jaeger
sie duerfen ausserhalb der eigentlichen jagdausuebung, also am weg vom und zum revier nicht fuehren
wenn sie also nach der jagd beim wirten sitzen .... wohin mit der waffe?
es wird hier wohl eine erleichterung geben die vom bisherigen ansoluten verbot eine kat B waffe im auto zurueck zu lassen abgeht
Re: 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung
es war immer schon seit dem fruehjahr geplant dass es dazu einen erlass oder eine verordnung im herbst geben sollSauer202 hat geschrieben: ↑Mi 30. Okt 2019, 18:32Nochmals die Frage an gewo! Wo steht das bitte in der Verordnung?gewo hat geschrieben: ↑Di 29. Okt 2019, 20:41verwahrung fuer die jaeger
sie duerfen ausserhalb der eigentlichen jagdausuebung, also am weg vom und zum revier nicht fuehren
wenn sie also nach der jagd beim wirten sitzen .... wohin mit der waffe?
es wird hier wohl eine erleichterung geben die vom bisherigen ansoluten verbot eine kat B waffe im auto zurueck zu lassen abgeht
wenn sie da jetzt ned drinnen steht gibts zwei moeglichkeiten
A.) es kommt noch ein erlass nach
B.) man verzichtet drauf
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Re: 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung
Und nochmals die Frage!gewo hat geschrieben: ↑Di 29. Okt 2019, 20:41verwahrung fuer die jaeger
sie duerfen ausserhalb der eigentlichen jagdausuebung, also am weg vom und zum revier nicht fuehren
wenn sie also nach der jagd beim wirten sitzen .... wohin mit der waffe?
es wird hier wohl eine erleichterung geben die vom bisherigen ansoluten verbot eine kat B waffe im auto zurueck zu lassen abgeht
Wo ist deine Antwort in der 2. Waffengesetzdurchführungsverordnung zu finden?
Du schreibst j das „verwahrung fuer die jaeger
sie duerfen ausserhalb der eigentlichen jagdausuebung, also am weg vom und zum revier nicht fuehren
wenn sie also nach der jagd beim wirten sitzen .... wohin mit der waffe?
es wird hier wohl eine erleichterung geben die vom bisherigen ansoluten verbot eine kat B waffe im auto zurueck zu lassen abgeht“ in der verordnung steht bzw. Dies die Änderungen sind.
Re: 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung
Gewo, die Frage an dich ist immer noch offen!
- Mauser98Lover
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- Registriert: Di 7. Mai 2019, 18:38
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Re: 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung
gibt es auch noch andere Durchführungsverordnungen? Also neben der neuen und der ausm 97er Jahr wo die JHP muni verboten wurde?Promo hat geschrieben: ↑Di 29. Okt 2019, 20:43Wurde schon am 8. Oktober hier diskutiert: viewtopic.php?f=20&t=47348
Edit: falls wer zu faul ist, geändert hat sich fast nix. Nur das hier sind die Änderungen: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgb ... I_294.html
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