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Magazinkauf - Situation in der Schweiz

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Magazinkauf - Situation in der Schweiz

Beitrag von rhodium » Mi 6. Nov 2019, 23:56

In der Schweiz ist die Entwicklung schon eine andere:

https://www.tacstore.ch/magazinkauf

Ich zitiere:

"Für den Kauf von Feuerwaffenmagazinen mit hoher Ladekapazität wird eine behördliche Erlaubnis benötigt. Dies betrifft Magazine für Faustfeuerwaffen mit einer Kapazität von mehr als 20 Schuss (Pistolenmagazine) und Magazine für Handfeuerwaffen mit einer Kapazität von mehr als 10 Schuss (Gewehrmagazine). Durch den Käufer muss der Nachweis erbracht werden, dass er im rechtmässigen Besitz der entsprechenden Waffe ist. Als Nachweis gilt eines der folgenden Dokumente: 

Waffenerwerb vor dem 15.08.2019: Kantonale Besitzbestätigung für den AltbestandWaffenerwerb nach dem 15.08.2019: Ausnahmebewilligung "klein" ausgestellt durch kantonales Waffenbüro (Feuerwaffe mit Ladevorrichtung mit hoher Kapazität)
Hinweis 
Die erforderlichen Dokumente müssen bei jeder Bestellung eingereicht werden.Mit dem Einreichen der Dokumente wird bestätigt, dass man zum Zeitpunkt des Erwerbs im rechtmässigen Besitz der Waffe ist.
Bestellablauf

1. Sie bestellen online die gewünschten Artikel
2. Wir senden Ihnen nach Erhalt eine Email mit den Informationen zum Magazinkauf
3. Sie senden uns eine Kopie eines der oben genannten Dokumente 
4. Wir liefern Ihnen die gewünschte Bestellung"

:o

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Re: Magazinkauf - Situation in der Schweiz

Beitrag von gewo » Do 7. Nov 2019, 00:27

rhodium hat geschrieben:
Mi 6. Nov 2019, 23:56
In der Schweiz ist die Entwicklung schon eine andere:

https://www.tacstore.ch/magazinkauf

Ich zitiere:

"Für den Kauf von Feuerwaffenmagazinen mit hoher Ladekapazität wird eine behördliche Erlaubnis benötigt. Dies betrifft Magazine für Faustfeuerwaffen mit einer Kapazität von mehr als 20 Schuss (Pistolenmagazine) und Magazine für Handfeuerwaffen mit einer Kapazität von mehr als 10 Schuss (Gewehrmagazine). Durch den Käufer muss der Nachweis erbracht werden, dass er im rechtmässigen Besitz der entsprechenden Waffe ist. Als Nachweis gilt eines der folgenden Dokumente: 

Waffenerwerb vor dem 15.08.2019: Kantonale Besitzbestätigung für den AltbestandWaffenerwerb nach dem 15.08.2019: Ausnahmebewilligung "klein" ausgestellt durch kantonales Waffenbüro (Feuerwaffe mit Ladevorrichtung mit hoher Kapazität)
Hinweis 
Die erforderlichen Dokumente müssen bei jeder Bestellung eingereicht werden.Mit dem Einreichen der Dokumente wird bestätigt, dass man zum Zeitpunkt des Erwerbs im rechtmässigen Besitz der Waffe ist.
Bestellablauf

1. Sie bestellen online die gewünschten Artikel
2. Wir senden Ihnen nach Erhalt eine Email mit den Informationen zum Magazinkauf
3. Sie senden uns eine Kopie eines der oben genannten Dokumente 
4. Wir liefern Ihnen die gewünschte Bestellung"

:o
ist ja bei uns das selbe ab 15.12.19
verkauf von hi cap magazinen nur mit genehmigung nach §17

da die ersten paar monate eh keiner so eine hat kann ich alle high cap magazine von dezember bis mai ins zentrallager raeumen
dann sond sie wenigstens nicht im weg
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Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
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Re: Magazinkauf - Situation in der Schweiz

Beitrag von rhodium » Do 7. Nov 2019, 00:33

Da waren die Schweizer mal wieder schneller ... so oder so die gesamte Sache ist einfach nur schändlich. Die Ungewissheit was Vorabkäufe vom Magazinen ohne Waffen bringen, tut sowieso ihr übriges.

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