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Mitnahme von Jagdwaffen bei Umzug in andere EU-Staaten
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Mitnahme von Jagdwaffen bei Umzug in andere EU-Staaten
Guten Tag liebe Waffenfreunde,
ich bin Jungjäger wohne in Wien und werde in Kürze meine erste Büchse kaufen. Bezüglich Kaliber und Optik habe ich bereits eine Entscheidung getroffen, wieviel ich für die Büchse (ohne Optik) ausgeben möchte jedoch noch nicht. Meine Situation ist nämlich folgende: Ich bin Südtiroler und studiere in Wien, und möchte nach dem Studium auf jedenfall noch ein paar Jahre in Wien bleiben bevor ich nach Südtirol zurückkehre. Hat jemand unter euch Erfahrung darin mit welchem bürokratischen/finanziellen Aufwand die Mitnahme einer Waffe bei Umzug in ein anderes EU-Land verbunden ist?
Mfg highfivefuchs
ich bin Jungjäger wohne in Wien und werde in Kürze meine erste Büchse kaufen. Bezüglich Kaliber und Optik habe ich bereits eine Entscheidung getroffen, wieviel ich für die Büchse (ohne Optik) ausgeben möchte jedoch noch nicht. Meine Situation ist nämlich folgende: Ich bin Südtiroler und studiere in Wien, und möchte nach dem Studium auf jedenfall noch ein paar Jahre in Wien bleiben bevor ich nach Südtirol zurückkehre. Hat jemand unter euch Erfahrung darin mit welchem bürokratischen/finanziellen Aufwand die Mitnahme einer Waffe bei Umzug in ein anderes EU-Land verbunden ist?
Mfg highfivefuchs
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Re: Mitnahme von Jagdwaffen bei Umzug in andere EU-Staaten
Du musst im anderen EU Land dann zuerst ganz normal die Berechtigung zum Waffenbesitz erwerben (also in Italien in deinem Fall die Licenza di porto d'armi per uso caccia). Danach ganz normal Export/Import so als tasch di Bixn an an (berechtigtn) Waltschn verkafn...
Für die Voraussetzungen zum porto d‘armi gibs haufenweise italienische Seiten (dessen Sprache du ja mächtig sein müsstest). Dort sind natürlich auch Kat C nicht wie hier frei ab 18 sondern bewilligungspflichtig.
Ich wünsche dir schon mal viel Spaß in Bozen bei der Quästur. Je nachdem wer da Dienst hat wenn du mit Importformularen ankommst passts oder es passt gar nichts... Leider häufiger letzteres... Die Kompetenz und Motivation der meisten dieser Herren hält sich nämlich in Grenzen.
Auch zu den Formalitäten für den Export/Import solltest hier einiges finden. Die größte Hürde ist da eher in Italien eine „WBK Jagd“ (salopp übersetzt) zu bekommen. Der Rest ist dann nervig aber sollte sich zeitlich und finanziell in Grenzen halten... ich selbst kenne mich dort nur mit der sportlichen Waffenerlaubnis aus...
PS: für Italien ist die Seite vom Richter i.R. Mori vom Landesgericht Bozen manchmal recht gut: http://www.earmi.it/
Frage: Warum gehst du freiwillig in ein Entwicklungsland zurück und bleibst nicht einfach hier in Österreich?

Für die Voraussetzungen zum porto d‘armi gibs haufenweise italienische Seiten (dessen Sprache du ja mächtig sein müsstest). Dort sind natürlich auch Kat C nicht wie hier frei ab 18 sondern bewilligungspflichtig.
Ich wünsche dir schon mal viel Spaß in Bozen bei der Quästur. Je nachdem wer da Dienst hat wenn du mit Importformularen ankommst passts oder es passt gar nichts... Leider häufiger letzteres... Die Kompetenz und Motivation der meisten dieser Herren hält sich nämlich in Grenzen.
Auch zu den Formalitäten für den Export/Import solltest hier einiges finden. Die größte Hürde ist da eher in Italien eine „WBK Jagd“ (salopp übersetzt) zu bekommen. Der Rest ist dann nervig aber sollte sich zeitlich und finanziell in Grenzen halten... ich selbst kenne mich dort nur mit der sportlichen Waffenerlaubnis aus...
PS: für Italien ist die Seite vom Richter i.R. Mori vom Landesgericht Bozen manchmal recht gut: http://www.earmi.it/
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Re: Mitnahme von Jagdwaffen bei Umzug in andere EU-Staaten
Ist doch ganz klar! Ist dann im heiligen Land Tirol, spart sich aber die Wiener!mastercrash hat geschrieben: ↑So 10. Nov 2019, 17:46Frage: Warum gehst du freiwillig in ein Entwicklungsland zurück und bleibst nicht einfach hier in Österreich?![]()
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Wer vor Metall, Holz und Plastik Angst hat, der bräuchte wirklich einen Test für seine Psyche!
Gerhard
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Re: Mitnahme von Jagdwaffen bei Umzug in andere EU-Staaten
Dann empfehle ich aber die Seite von Tirol nördlich des Brenners... Ab Brenner gibts nämlich statt Magenta 500Mbit/sec nur noch Telekom Italia 5Mbit/sec und bei meinem Vater und vielen anderen sogar nur 1,5Mbit/sec, von anderen Dingen ganz zu schweigen (unbrauchbare Justiz, schlechte Verwaltung zB bis 6 Monate Wartezeit um einen Reisepass auszustellen, niedrige Gehälter, Netflix und Prime fehlt mindestens die Hälfte vom Angebot, kein Stream von TV möglich („Stream oder Video in Ihrem Land nicht verfügbar“), höhere Steuerbelastung, Diskriminierung durch Italiener („siamo in Italia e quindi devi parlare in italiano“), ... Diese Liste ist demonstrativ und nicht annähernd vollständig...Steirer hat geschrieben: ↑So 10. Nov 2019, 19:44Ist doch ganz klar! Ist dann im heiligen Land Tirol, spart sich aber die Wiener!mastercrash hat geschrieben: ↑So 10. Nov 2019, 17:46Frage: Warum gehst du freiwillig in ein Entwicklungsland zurück und bleibst nicht einfach hier in Österreich?![]()
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Re: Mitnahme von Jagdwaffen bei Umzug in andere EU-Staaten
Wie war das noch gleich?mastercrash hat geschrieben: ↑So 10. Nov 2019, 20:00, Diskriminierung durch Italiener („siamo in Italia e quindi devi parlare in italiano“), ...

Bist ein Tiroler bist ein Mensch,bist kein
Tiroler bist ein A....

Aber ich muss euch Recht geben in einigen Dingen(Normen,bzw internationale Vereinbarungen)sind die italienischen Behörden recht mühsam

Mfg
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Re: Mitnahme von Jagdwaffen bei Umzug in andere EU-Staaten
Recht mühsam ist da wohl die Untertreibung des Jahrhunderts; Italien ist das Mutterland der Bürokratie. 

Re: Mitnahme von Jagdwaffen bei Umzug in andere EU-Staaten
Einen italienichen Jagdschein braucht es nicht unbedingt, der "Porto d'armi uso tiro a volo" (kurz TAV) reicht aus. Damit darf man zwar nicht Jagen, aber sämtlichen Waffen besitzen und auch schiessen, genauso wie mit dem Jagdschein. Der Jagdschein kostet zudem um die 170€ Gebühren pro Jahr, wenn man die nicht zahlt dann ist die damit gebundene Waffenlizenz auch nicht gültig. Beim TAV hat man keine Jahresgebühren und man spart sich die Jägerprüfung.
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Re: Mitnahme von Jagdwaffen bei Umzug in andere EU-Staaten
Darfst als Jagdgast nicht auch mit der Österr. Jagdkarte in Italien jagen?
Umgekehrt ist es doch so, oder?
So lange du kein Revier betreuen willst....
Umgekehrt ist es doch so, oder?
So lange du kein Revier betreuen willst....
"Ich hab hier 6 kleine Freunde, die alle schneller laufen als du ... "
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Re: Mitnahme von Jagdwaffen bei Umzug in andere EU-Staaten
Hier geht es um Umzug eines Italieners nach Italien.
Natürlich darf man als Ausländer mit Jagdsschein in Italien kurzfristig Jagen. Zieht man aber in ein neues Land, dann muß man lokal die Erlaubnisse einholen.
Beim highfivefuchs bin ich mir ziemlich sicher dass er als Italiener mit einem österrreichischen Jagdschein in Italien garnicht jagen darf, weil er kein Ausländer ist.
Natürlich darf man als Ausländer mit Jagdsschein in Italien kurzfristig Jagen. Zieht man aber in ein neues Land, dann muß man lokal die Erlaubnisse einholen.
Beim highfivefuchs bin ich mir ziemlich sicher dass er als Italiener mit einem österrreichischen Jagdschein in Italien garnicht jagen darf, weil er kein Ausländer ist.
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Re: Mitnahme von Jagdwaffen bei Umzug in andere EU-Staaten
Der betreffende Paragraph:
"Für die Ausstellung des in Artikel 12
Absatz 2 des Landesgesetzes vom 17. Juli
1987, Nr. 14 - im Folgenden einfach
"Gesetz" genannt - vorgesehenen
Jagdbefähigungsnachweises ist dem
Zulassungsgesuch zur Zusatzprüfung auch
eine beglaubigte Kopie jenes Dokumentes
beizulegen, mit welchem der positive
Abschluss einer gleichwertigen
Jägerprüfung außerhalb der Provinz Bozen
nachgewiesen wird. Der Kandidat wird in
den vorgesehenen Prüfungsgegenständen
nur mündlich geprüft. Zusätzlich muss der
Kandidat den Nachweis über das
Revierpraktikum oder den JungjägerPraxiskurs sowie eines Erste-Hilfe-Kurses
gemäß Artikel 2 abgeben."
Für die "Jagdkarte" in Südtirol ist also die Zusatzprüfung zusätzlich zur österreichischen oder deutschen Karte notwendig. Erst dann kann auch die Waffenlizenz porto d'armi per uso caccia ausgestellt werden.
"Für die Ausstellung des in Artikel 12
Absatz 2 des Landesgesetzes vom 17. Juli
1987, Nr. 14 - im Folgenden einfach
"Gesetz" genannt - vorgesehenen
Jagdbefähigungsnachweises ist dem
Zulassungsgesuch zur Zusatzprüfung auch
eine beglaubigte Kopie jenes Dokumentes
beizulegen, mit welchem der positive
Abschluss einer gleichwertigen
Jägerprüfung außerhalb der Provinz Bozen
nachgewiesen wird. Der Kandidat wird in
den vorgesehenen Prüfungsgegenständen
nur mündlich geprüft. Zusätzlich muss der
Kandidat den Nachweis über das
Revierpraktikum oder den JungjägerPraxiskurs sowie eines Erste-Hilfe-Kurses
gemäß Artikel 2 abgeben."
Für die "Jagdkarte" in Südtirol ist also die Zusatzprüfung zusätzlich zur österreichischen oder deutschen Karte notwendig. Erst dann kann auch die Waffenlizenz porto d'armi per uso caccia ausgestellt werden.
Re: Mitnahme von Jagdwaffen bei Umzug in andere EU-Staaten
Bist du italiener und hast einen italienischen Jagdschein?spitzige_lun hat geschrieben: ↑Di 12. Nov 2019, 15:31Der betreffende Paragraph:
"Für die Ausstellung des in Artikel 12
Absatz 2 des Landesgesetzes vom 17. Juli
1987, Nr. 14 - im Folgenden einfach
"Gesetz" genannt - vorgesehenen
Jagdbefähigungsnachweises ist dem
Zulassungsgesuch zur Zusatzprüfung auch
eine beglaubigte Kopie jenes Dokumentes
beizulegen, mit welchem der positive
Abschluss einer gleichwertigen
Jägerprüfung außerhalb der Provinz Bozen
nachgewiesen wird. Der Kandidat wird in
den vorgesehenen Prüfungsgegenständen
nur mündlich geprüft. Zusätzlich muss der
Kandidat den Nachweis über das
Revierpraktikum oder den JungjägerPraxiskurs sowie eines Erste-Hilfe-Kurses
gemäß Artikel 2 abgeben."
Für die "Jagdkarte" in Südtirol ist also die Zusatzprüfung zusätzlich zur österreichischen oder deutschen Karte notwendig. Erst dann kann auch die Waffenlizenz porto d'armi per uso caccia ausgestellt werden.
Nach dem was du schreibst scheint mir nicht dass du dich da auskennst. Den Passusu den du zitierst gilt für Italiener mit italienischem Jagdschein der nicht in der Provinz Bozen ausgestellt worden ist.
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Re: Mitnahme von Jagdwaffen bei Umzug in andere EU-Staaten
Ja sicher, dachte das wäre klar und habe es deshalb nicht erwähnt.
Er kann auch einen "Porto d'armi per uso sportivo" machen und bei den freundlichen Beamten, die dich schon mal 2 Stunden auf einem klapprigen Stuhl aus dem letzten Jahrhundert vor der Tür warten lassen, obwohl sie keine Partei im Zimmer haben dann (wenn er dran kommt bevor er nur noch ein Knochenhaufen ist) die zu importierende Jagdwaffe als Sportwaffe deklarieren.
Wenn er erstmal die "WBK Sport" hat (ich weiß, meine saloppen Übersetzungen sind zum davonlaufen) wird man ihm schon auch einen Repetierer genehmigen. Was spricht auch dagegen eine Kat C Jagdbüchse bei entsprechenden Bewerben sportlich zu verwenden. Bewerbe nachweisen muss man eh nicht...
Auch dann darf er sie ja behalten... Aber eben nicht als "Jungjäger" sondern eben als Tontaubenschießer oder Sportschütze, immer mit entsprechend anderen Rechten, die sich aus den unterschiedlichen WBKs ergeben. Der eine darf führen, der andere nicht, der eine immer entladen und verschlossen und der andere auf dem Rücksitz vom Auto usw...
Beim uso sportivo brauchts: (sauberen) Strafregisterauszug aus dem Land wo man ist und den Ländern wo man die letzten 5 Jahre gewohnt hat, dann so ne Unbedenklichkeitsbescheinigung (nulla osta) und eine Untersuchung vom Hausarzt, sowie eine ganze Palette Stempelmarken, die Mitgliedschaft im staatlichen Verein (drei Buchstaben müsstens sein, ist mir gerade entfallen) und man muss mit Pistole beim Verein etwa 30 Schuss in 25 Meter Distanz so plazieren, dass alle auf einem was wars, DIN A4 oder DIN A3 Blatt sind (egal wo, hauptsache danach 30 Löcher oder Halblöcher auch wenn sie alle am Rand sind). Letzteres ist sozusagen die Prüfung.
Das alles ist Gedächtnisprotokoll, etwas ungenau und etwa 5 Jahre alt. Daher keine Garantie, dass das immer noch so ist.
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Re: Mitnahme von Jagdwaffen bei Umzug in andere EU-Staaten
Bin genau so wie der Threadersteller ursprünglich aus Südtirol. Ich glaube schon dass ich mich auskenne. Mir wurde kein Jagdbefähigungsnachweis in Südtirol ausgestellt obwohl ich in Besitz der steirischen Jagdkarte bin. Für eine Jahreskarte in Südtirol ist dennoch die sogennante Zusatzprüfung zu absolvieren (Stand Sommer 2018).98fs hat geschrieben: ↑Di 12. Nov 2019, 18:27
Bist du italiener und hast einen italienischen Jagdschein?
Nach dem was du schreibst scheint mir nicht dass du dich da auskennst. Den Passusu den du zitierst gilt für Italiener mit italienischem Jagdschein der nicht in der Provinz Bozen ausgestellt worden ist.
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Re: Mitnahme von Jagdwaffen bei Umzug in andere EU-Staaten
Nur die Zusatzprüfung oder ganz normal die vollständige Prüfung so als hätte man in Österreich gar nichts?spitzige_lun hat geschrieben: ↑Di 12. Nov 2019, 19:37Bin genau so wie der Threadersteller ursprünglich aus Südtirol. Ich glaube schon dass ich mich auskenne. Mir wurde kein Jagdbefähigungsnachweis in Südtirol ausgestellt obwohl ich in Besitz der steirischen Jagdkarte bin. Für eine Jahreskarte in Südtirol ist dennoch die sogennante Zusatzprüfung zu absolvieren (Stand Sommer 2018).98fs hat geschrieben: ↑Di 12. Nov 2019, 18:27
Bist du italiener und hast einen italienischen Jagdschein?
Nach dem was du schreibst scheint mir nicht dass du dich da auskennst. Den Passusu den du zitierst gilt für Italiener mit italienischem Jagdschein der nicht in der Provinz Bozen ausgestellt worden ist.
Und wenn nur die Zusatzprüfung, dann nach diesem Gesetz oder aufgrund eines anderen (vielleicht sogar italienischen Anerkennungs-) Gesetzes?
Denn 98fs hat insofern recht, als dass "außerhalb der Provinz Bozen" in einem Landesgesetz von Südtirol in sicherlich 99,9% der Fälle zu interpretieren ist als "außerhalb der Provinz Bozen aber immer noch innerhalb von Italien".
Ich glaube das meinte er auch und in anderen Südtiroler-Landesgesetzen war das immer so gemeint.
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Re: Mitnahme von Jagdwaffen bei Umzug in andere EU-Staaten
Ich lese hier ein Durcheinander zwischen AT Waffenrecht und das Italienische.
Was das italienische Waffengesetz betrifft: Grundsätlich sind alle Waffen die man legal erwerben darf gelichgestellt. Es gibt an sich keine "Sportwaffen" oder "Jagdwaffen" und die Kategorie der Waffen hat in Italien mit der Verwendung wenig gemeinsam. In Italien gibt es auch keine unterschiedliche Waffenbesitzkarten, es gibt nur eine Waffengenehmigung (mal abgesehen vom Führen für die Selbstverteidigung), und die beitet dieselben Rechte für jeden. Wer Jagen möchte bekommt seine Waffengenehmigung mit zusätlich eine Jagderlaubnis und die Genehmigung die Jagdwaffen zu führen (geladen und schussbereit). Wer nicht jagen will der macht einfach keine Jagdprüfung und bekommnt nur die Waffengenehmigung, ohne Zusatz. Ob Jäger oder nicht, der Antrag für die Waffengenehmigung ist immer dieselbe. Laut Gestezt sind 3 Waffen erlaubt + Ausnahmen. Ausnahmen sind Waffen die für die JAgd zulässig sind (unbegrenzte Anzahl) und Waffen die für eine sportliche Disziplin tauglich sind und für die der Verkäufer/Importeur/Hersteller/Besitzer einen Antrag auf solche Anerkennung für ein bestimmtes Modell beantragt hat (12 Stück darf man davon besitzen).
Welche Waffen für die Jagd zulässig sind sagt das Jagdgesetz, nicht das Waffengesetz. Das Jagdgesetz verbietet Kurzwaffen. Waffen die zur Jagd tauglich sind sind Langwaffen mit gezogenem Lauf und einem Geschosskaliber über 5,6mm oder eine Hülsenlänge von mindestens 40mm. Oder Waffen mit glattem Lauf, ausgenommen Flobert Patronen. Die Mechanik der Waffen hat in IT nichts mit der Verwendung zu tun. Solange das Kaliber stimmt, sind alle Langwaffen auch für die Jagd tauglich und somit in unbegrenzter Menge zu haben. Diese werden zu oft irrtümlich als "Jagdwaffen" bezeichnet. Das IT Gesetz kennt aber kein Jagdwaffen an sich, sonder nur Waffen die auch den Anforderungen des Jagdgesetzes entsprechen. Hat man eine Waffenerlaubnis, so kann man direkt beim Händler einkaufen, ohne Vorgenehmigung usw., egal welchen Waffentyp und im Rahmen der erlaubten Stückzahlen.
A7 sind mittlerweile als Jadgwaffen verboten, nicht aber vom Waffengesetzt selbst.
Waffenmodelle für die einen Antrag auf "Sportwaffe" gestellt worden ist darf man bis 12 Stück besitzen und dürfen nicht für die Jagd verwendet werden, auch wenn das Kaliber passt.
Jeder der in IT eine Waffenerlaubnis hat darf kaufen was er möchte, ohne Voreintrag und im Rahmen der angegebene Stückzahlen (3+12+unbegrenzt). Da man in AT so gut wie keine Military Style Halbautomaten kaufen darf, ist jede Waffe die in AT zu bekommen ist auch in IT zu haben. In IT existier zudem kein Verbot auf HA die wie Kriegswaffen aussehene (sind halt nur keine Jagdwaffen mehr) und kein Verbot auf Pumpguns (sind Jagdwaffen, außer die mit ganz kurzem Lauf, die fallen als Kurzwaffen unter den 3 Stück oder den 12 sportlichen).
Was highfive in AT besitzt, das kann er problemlos auch in IT besitzen, er muss nur als Italiener seine Waffenerlaubnis beantragen und das war's. Egal ob diese Waffen in AT al Sportwaffen, Jagdwaffen oder was auch immer eingestuft sind.
Dafür muss er die ärztliche Unetrsuchung machen (Hausarzt+Fahrschule), eine Beschienigung vorlegen die beweist dass er mit Waffen umgehen kann (außer wenn er beim Militär war) und einen Antrag stellen. Ende. Das war immer schon so. Strafregister usw. ist Sache der Polizei, nicht des Antragsteller.
Sterumarken kommen in Italien überall hin
Fur den Antrag: man sammelt alle Papiere (Arzt + Waffenidiotentest vom Schießstand oder woher auch immer) und geht erst dann zur Polizei mit den Steuermarken. Gibt den Antrag ab...Ende.
Lange warten ist nur wenn man sich erst bei denen erkundigen möchte. Das ist natürlich fehl am Platz in Italien. Wenn man Stress meiden möchte sollte der Kontakt zu Behörde so knapp wie möglich sein. Die Formulare kann man sich im Iternet herunterladen. Ausfüllen, Steuermarken mitnehmen, Beschinigungen abgeben...Ende.
Der durchschnittliche, italienische Bürobulle ist der Polizei beigetreten um sowenig arbieten zu müssen wie möglich. Nimmt der Antragsteller auf diese Voraussetzung acht, so wird er sich mit denen gut verstehen
Was das italienische Waffengesetz betrifft: Grundsätlich sind alle Waffen die man legal erwerben darf gelichgestellt. Es gibt an sich keine "Sportwaffen" oder "Jagdwaffen" und die Kategorie der Waffen hat in Italien mit der Verwendung wenig gemeinsam. In Italien gibt es auch keine unterschiedliche Waffenbesitzkarten, es gibt nur eine Waffengenehmigung (mal abgesehen vom Führen für die Selbstverteidigung), und die beitet dieselben Rechte für jeden. Wer Jagen möchte bekommt seine Waffengenehmigung mit zusätlich eine Jagderlaubnis und die Genehmigung die Jagdwaffen zu führen (geladen und schussbereit). Wer nicht jagen will der macht einfach keine Jagdprüfung und bekommnt nur die Waffengenehmigung, ohne Zusatz. Ob Jäger oder nicht, der Antrag für die Waffengenehmigung ist immer dieselbe. Laut Gestezt sind 3 Waffen erlaubt + Ausnahmen. Ausnahmen sind Waffen die für die JAgd zulässig sind (unbegrenzte Anzahl) und Waffen die für eine sportliche Disziplin tauglich sind und für die der Verkäufer/Importeur/Hersteller/Besitzer einen Antrag auf solche Anerkennung für ein bestimmtes Modell beantragt hat (12 Stück darf man davon besitzen).
Welche Waffen für die Jagd zulässig sind sagt das Jagdgesetz, nicht das Waffengesetz. Das Jagdgesetz verbietet Kurzwaffen. Waffen die zur Jagd tauglich sind sind Langwaffen mit gezogenem Lauf und einem Geschosskaliber über 5,6mm oder eine Hülsenlänge von mindestens 40mm. Oder Waffen mit glattem Lauf, ausgenommen Flobert Patronen. Die Mechanik der Waffen hat in IT nichts mit der Verwendung zu tun. Solange das Kaliber stimmt, sind alle Langwaffen auch für die Jagd tauglich und somit in unbegrenzter Menge zu haben. Diese werden zu oft irrtümlich als "Jagdwaffen" bezeichnet. Das IT Gesetz kennt aber kein Jagdwaffen an sich, sonder nur Waffen die auch den Anforderungen des Jagdgesetzes entsprechen. Hat man eine Waffenerlaubnis, so kann man direkt beim Händler einkaufen, ohne Vorgenehmigung usw., egal welchen Waffentyp und im Rahmen der erlaubten Stückzahlen.
A7 sind mittlerweile als Jadgwaffen verboten, nicht aber vom Waffengesetzt selbst.
Waffenmodelle für die einen Antrag auf "Sportwaffe" gestellt worden ist darf man bis 12 Stück besitzen und dürfen nicht für die Jagd verwendet werden, auch wenn das Kaliber passt.
Jeder der in IT eine Waffenerlaubnis hat darf kaufen was er möchte, ohne Voreintrag und im Rahmen der angegebene Stückzahlen (3+12+unbegrenzt). Da man in AT so gut wie keine Military Style Halbautomaten kaufen darf, ist jede Waffe die in AT zu bekommen ist auch in IT zu haben. In IT existier zudem kein Verbot auf HA die wie Kriegswaffen aussehene (sind halt nur keine Jagdwaffen mehr) und kein Verbot auf Pumpguns (sind Jagdwaffen, außer die mit ganz kurzem Lauf, die fallen als Kurzwaffen unter den 3 Stück oder den 12 sportlichen).
Was highfive in AT besitzt, das kann er problemlos auch in IT besitzen, er muss nur als Italiener seine Waffenerlaubnis beantragen und das war's. Egal ob diese Waffen in AT al Sportwaffen, Jagdwaffen oder was auch immer eingestuft sind.
Dafür muss er die ärztliche Unetrsuchung machen (Hausarzt+Fahrschule), eine Beschienigung vorlegen die beweist dass er mit Waffen umgehen kann (außer wenn er beim Militär war) und einen Antrag stellen. Ende. Das war immer schon so. Strafregister usw. ist Sache der Polizei, nicht des Antragsteller.
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Fur den Antrag: man sammelt alle Papiere (Arzt + Waffenidiotentest vom Schießstand oder woher auch immer) und geht erst dann zur Polizei mit den Steuermarken. Gibt den Antrag ab...Ende.
Lange warten ist nur wenn man sich erst bei denen erkundigen möchte. Das ist natürlich fehl am Platz in Italien. Wenn man Stress meiden möchte sollte der Kontakt zu Behörde so knapp wie möglich sein. Die Formulare kann man sich im Iternet herunterladen. Ausfüllen, Steuermarken mitnehmen, Beschinigungen abgeben...Ende.
Der durchschnittliche, italienische Bürobulle ist der Polizei beigetreten um sowenig arbieten zu müssen wie möglich. Nimmt der Antragsteller auf diese Voraussetzung acht, so wird er sich mit denen gut verstehen
