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Sportschütze nach dem 14.12, HA mit großem Magazin

Verfasst: Sa 16. Nov 2019, 18:13
von hape
Im WaffG gibt es nach dem 14.12 noch die Möglichkeit über eine Sportschützen-Bestätigung und eine Bestätigung eines Verbandes, dass in einer Disziplin große Magazin, also eine Kat A Waffe, benötigt wird. Die Stellen im Gesetz sind §11 (4) und §17 (4). Bei Erfüllung dieser Bedigungen ist eine Bewilligung für Z7 und Z8 möglich. Die Bewilligung kann an Auflagen gebunden werden.

Altbestand ist ja gut und nett, aber es werden sich viele in den nächsten Jahren einen neuen HA zulegen wollen und dann wird nur diese Regelung möglich sein um die vorhanden großen Magazine zu verwenden. Der Sportschütze (hier auch gern Edelsportschütze gennant) ist leicht zu belegen, spannender wird eher §11 (4).
§11 (4) Von der Ausübung des Schießsports mit einer Waffe der Kategorie A ist überdies nur dann auszugehen, wenn ein in einem internationalen Sportschützenverband vertretener österreichischer Sportschützenver- band bestätigt, dass eine solche Waffe zur Ausübung einer anerkannten Disziplin des Schießsports erforderlich ist
§17 (3) Die Behörde kann verlässlichen Menschen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und überwiegendes berechtigtes Interesse an Erwerb, Einfuhr, Besitz oder Führen nachweisen, Ausnahmen von Verboten der Abs. 1 und 2 bewilligen. Betroffenen, die eine Schusswaffe der Kate- gorie B rechtmäßig besitzen, ist auf Antrag eines Sportschützen für die Ausübung des Schießsports eine Ausnahme vom Verbot des Erwerbs und Besitzes und, sofern der Betroffene aufgrund eines Waffenpasses zum Führen dieser Schusswaffe berechtigt ist, eine Ausnahme vom Verbot des Führens einer Schusswaffe gemäß Abs. 1 Z 7 und 8 zu erteilen. Die bestehende Waffenbesitzkarte oder der bestehende Waffenpass für den Erwerb, Besitz oder das Führen der Schusswaffe der Kategorie B ist entsprechend einzuschränken. Die Bewilligung kann befristet und an Aufagen gebunden werden. .....
Weiß man schon etwas wie diese Ausnahmeregel umgesetzt werden soll? Gibt es heir schon Feedback von Verbänden?

Re: Sportschütze nach dem 14.12, HA mit großem Magazin

Verfasst: Sa 16. Nov 2019, 19:07
von Mushr00m
Im Grunde ist es immer dieselbe (nervtötende) Frage, nur anders gestellt.

Aber Antwort bleibt immer die gleiche -> Abwarten...
Vielleicht so - vielleicht aber auch anders...
Die einzige Quelle auf die man sich vielleicht (vielleicht auch nicht) verlassen kann ist Gerda Rogers 🤗

Re: Sportschütze nach dem 14.12, HA mit großem Magazin

Verfasst: Sa 16. Nov 2019, 19:53
von gunlove
Mushr00m hat geschrieben:
Sa 16. Nov 2019, 19:07
Im Grunde ist es immer dieselbe (nervtötende) Frage, nur anders gestellt.

Aber Antwort bleibt immer die gleiche -> Abwarten...
Vielleicht so - vielleicht aber auch anders...
Die einzige Quelle auf die man sich vielleicht (vielleicht auch nicht) verlassen kann ist Gerda Rogers 🤗
:think:
Manche glauben scheinbar wirklich, sie eröffnen noch einen zusätzlichen "Spekulations-Thread" und glauben dort die Antwort von den gefühlt 300 anderen "Spekulations-Threads" möglichst kompakt serviert zu bekommen oder sie erwarten sich allen Ernstes wirklich eine Antwort die nicht auf Spekulation bzw. persönlicher Interpretation beruht. :laughing-rolling:

Re: Sportschütze nach dem 14.12, HA mit großem Magazin

Verfasst: Sa 16. Nov 2019, 20:10
von AUG-andy
gunlove hat geschrieben:
Sa 16. Nov 2019, 19:53
Mushr00m hat geschrieben:
Sa 16. Nov 2019, 19:07
Im Grunde ist es immer dieselbe (nervtötende) Frage, nur anders gestellt.

Aber Antwort bleibt immer die gleiche -> Abwarten...
Vielleicht so - vielleicht aber auch anders...
Die einzige Quelle auf die man sich vielleicht (vielleicht auch nicht) verlassen kann ist Gerda Rogers 🤗
:think:
Manche glauben scheinbar wirklich, sie eröffnen noch einen zusätzlichen "Spekulations-Thread" und glauben dort die Antwort von den gefühlt 300 anderen "Spekulations-Threads" möglichst kompakt serviert zu bekommen oder sie erwarten sich allen Ernstes wirklich eine Antwort die nicht auf Spekulation bzw. persönlicher Interpretation beruht. :laughing-rolling:
Einige können es halt nicht erwarten bis es Dezember wird . :doh:
Dabei sind doch zwei Jahre Zeit.
Ich schau mir das "Spektakel " mal ein paar Monate an , dann wird es sicher schon einige Erkenntnisse über alle relevanten Dinge geben. Also abwarten und Tee trinken.

Re: Sportschütze nach dem 14.12, HA mit großem Magazin

Verfasst: Sa 16. Nov 2019, 20:27
von hape
Naja so kannst ein Forum auch füllen, wenn jeder der nix weiß, schreibt das er nix weiß. :clap: :lol:
Man kann aber denke ich auch eine Frage einfach so stehen lassen und diese Thema mit der Sportschützenregelung wird sicher noch interessant werden in den nächsten Monaten bzw. Jahren. Und zu dem Thema gibt es noch keinen Thread und er wäre wahrscheinlich gut und interessant für viele in Zukunft, wenn hier konkrete Erfahrungen, wie zum Thema Erweiterungen gesammelt werden.

Re: Sportschütze nach dem 14.12, HA mit großem Magazin

Verfasst: Sa 16. Nov 2019, 20:30
von Mushr00m
AUG-andy hat geschrieben:
Sa 16. Nov 2019, 20:10
gunlove hat geschrieben:
Sa 16. Nov 2019, 19:53
Mushr00m hat geschrieben:
Sa 16. Nov 2019, 19:07
Im Grunde ist es immer dieselbe (nervtötende) Frage, nur anders gestellt.

Aber Antwort bleibt immer die gleiche -> Abwarten...
Vielleicht so - vielleicht aber auch anders...
Die einzige Quelle auf die man sich vielleicht (vielleicht auch nicht) verlassen kann ist Gerda Rogers 🤗
:think:
Manche glauben scheinbar wirklich, sie eröffnen noch einen zusätzlichen "Spekulations-Thread" und glauben dort die Antwort von den gefühlt 300 anderen "Spekulations-Threads" möglichst kompakt serviert zu bekommen oder sie erwarten sich allen Ernstes wirklich eine Antwort die nicht auf Spekulation bzw. persönlicher Interpretation beruht. :laughing-rolling:
Einige können es halt nicht erwarten bis es Dezember wird . :doh:
Dabei sind doch zwei Jahre Zeit.
Ich schau mir das "Spektakel " mal ein paar Monate an , dann wird es sicher schon einige Erkenntnisse über alle relevanten Dinge geben. Also abwarten und Tee trinken.
*Wird ein RPG frei verkäuflich sein ab 14.12 ?
ist ja ein Einzellader ?!
*Werde ich auf Alcatraz eingesperrt und wird der Schlüssel weggeworfen wenn ich 30 Schuss Magazine habe aber kein Edelsportscbütze bin ?
*Zahlt die Versicherung den Schaden wenn die Cobra bei mir alle Türen und Fenster eintretet um mich wegen meinen 42 Schuss Magazinen vom Steyr Aug zu verhaften ?

Ok Spass beiseite 😵
Manche trinken bestimmt harten Alkohol wie Wasser damit sie meinen sie können vorm 14.12. flüchten 🤪

Re: Sportschütze nach dem 14.12, HA mit großem Magazin

Verfasst: Sa 16. Nov 2019, 20:33
von Papa Bär
hape hat geschrieben:
Sa 16. Nov 2019, 20:27
Naja so kannst ein Forum auch füllen wenn jeder der nix weiß, schreibt das er nix weiß. :lol:
Ein Forum wird vor allem mit solchen Postings wie dem deinen gekillt.... denn wenn man immer und immer wieder die selben Fragen liest zu einem Thema, das eh schon ausgelutscht is wie nur irgend was... was erwartest fuer brauchbare antworten.
Ich wuerds echt gern verstehen was das soll_
Manchen muss schon enorm fad sein. :(

Re: Sportschütze nach dem 14.12, HA mit großem Magazin

Verfasst: Sa 16. Nov 2019, 20:42
von hape
Papa Bär hat geschrieben:
Sa 16. Nov 2019, 20:33
Manchen muss schon enorm fad sein. :(
Ja eh, sieht man schon ....... :lol:

Re: Sportschütze nach dem 14.12, HA mit großem Magazin

Verfasst: Sa 16. Nov 2019, 21:05
von gewo
hape hat geschrieben:
Sa 16. Nov 2019, 18:13
Altbestand ist ja gut und nett, aber es werden sich viele in den nächsten Jahren einen neuen HA zulegen wollen und dann wird nur diese Regelung möglich sein um die vorhanden großen Magazine zu verwenden.
das ist falsch
wenn du einen aktuellen HA in ein paar jahren gegen einen anderen HA tauscht hast du mit dem neuen HA genauso die altbestandsrechte

Re: Sportschütze nach dem 14.12, HA mit großem Magazin

Verfasst: Sa 16. Nov 2019, 21:16
von Lexman1
Kann ich eine Pistole mit HC Mag's dann gegen einen neuen LWHA austauschen und immer noch mein Kat A Privileg behalten? Also etwaige jetzt schon besessene Mags darin verwenden?
Find's ja sowieso spannend mit meiner PAR. Wenn ich meine Mag's melde, darf ich die zwar haben aber ich dürfte sie dann in keinen neuen HA mehr außerhalb eines SS anstecken. Sehr spannend...

Re: Sportschütze nach dem 14.12, HA mit großem Magazin

Verfasst: So 17. Nov 2019, 11:08
von hasgunz
Lexman1 hat geschrieben:
Sa 16. Nov 2019, 21:16
Kann ich eine Pistole mit HC Mag's dann gegen einen neuen LWHA austauschen und immer noch mein Kat A Privileg behalten? Also etwaige jetzt schon besessene Mags darin verwenden?
Find's ja sowieso spannend mit meiner PAR. Wenn ich meine Mag's melde, darf ich die zwar haben aber ich dürfte sie dann in keinen neuen HA mehr außerhalb eines SS anstecken. Sehr spannend...
Laut meinen Infos sind diese "Privilegien" direkt an die Pistole / LW gebunden.
Also wenn du eine Glock mit 33er Magazin besitzt und sie als "Altbestand" meldest darf nur diese mit den 33er Mags betireben werden (außer du bist auf einem gesetzlich genehmigten Schießstand, dort tritt das Schießstandprivileg in den Vordergrund).
Das mit Kat. C und HC Mags ist generell sehr amüsant, da du ein Kat. A Magazin in einem Kat. C Repetierer verwenden darfst, aber in einem Kat. B HA nicht :tipphead:
Lustig wirds auch bei den Wechselsystemen in den jeweiligen Kalibern...

LG

Re: Sportschütze nach dem 14.12, HA mit großem Magazin

Verfasst: So 17. Nov 2019, 16:51
von Lexman1
Eben ;) solange ich meine Mag's legal besitzen darf, ist aber alles in Ordnung. Zuhause muss ich ja keine pöhsen Mag's anstecken ;)

Re: Sportschütze nach dem 14.12, HA mit großem Magazin

Verfasst: So 17. Nov 2019, 17:52
von mastercrash
Lexman1 hat geschrieben:
So 17. Nov 2019, 16:51
Eben ;) solange ich meine Mag's legal besitzen darf, ist aber alles in Ordnung. Zuhause muss ich ja keine pöhsen Mag's anstecken ;)
Dann schießt du immer ausschließlich auf behördlich genehmigten Schießstätten?

Re: Sportschütze nach dem 14.12, HA mit großem Magazin

Verfasst: So 17. Nov 2019, 18:23
von Balistix
mastercrash hat geschrieben:
So 17. Nov 2019, 17:52
Lexman1 hat geschrieben:
So 17. Nov 2019, 16:51
Eben ;) solange ich meine Mag's legal besitzen darf, ist aber alles in Ordnung. Zuhause muss ich ja keine pöhsen Mag's anstecken ;)
Dann schießt du immer ausschließlich auf behördlich genehmigten Schießstätten?
Danke, genau das denke ich mir auch laufend, wenn jemand die Sache herunterspielt.

Re: Sportschütze nach dem 14.12, HA mit großem Magazin

Verfasst: So 17. Nov 2019, 19:27
von Baxter
gewo hat geschrieben:
Sa 16. Nov 2019, 21:05
hape hat geschrieben:
Sa 16. Nov 2019, 18:13
Altbestand ist ja gut und nett, aber es werden sich viele in den nächsten Jahren einen neuen HA zulegen wollen und dann wird nur diese Regelung möglich sein um die vorhanden großen Magazine zu verwenden.
das ist falsch
wenn du einen aktuellen HA in ein paar jahren gegen einen anderen HA tauscht hast du mit dem neuen HA genauso die altbestandsrechte
Wie oft haben diesen Umstand du, ich und andere hier im Forum schon beschrieben? Immer wieder kommt die selbe Frage oder Annahme, mit dem Altbestand darfst ab 14.12 nix neues (seien es weitere grosse Magazine oder neue HA an dem ich grosse Magazine anstecken darf) mehr kaufen. Ich habs aufgegeben dagegen zu halten...