Seite 1 von 5

.50 BMG ab 14. 12.

Verfasst: Mo 18. Nov 2019, 12:59
von Unterförster
Irgendwo hab ich das Gerücht aufgeschnappt, dass ab 14.12. Gewehre in .50 BMG in Ö nimmer Kat. A sein sollen.
Weiss jemand irgendwas Näheres, oder ist das unter "Latrinengerücht" (bzw. "Wunsch ans Universum") abzulegen?
(Ich weiss, eine .50iger wär in Ö ungefähr genau so sinnvoll wie ein Blauwal im Gartenteich.) :tipphead:

Re: .50 BMG ab 14. 12.

Verfasst: Mo 18. Nov 2019, 13:18
von Weissi
Das sind keine Waffen-News.

Bitte in diesem Fall einen der "Was ändert sich ab 14.12." oder "Kurze Frage - Kurze Antwort" Thread benutzen, aber einen reinen Gerüchte-Thread will ich hier nicht so richtig heranzüchten, danke

Edit: Thread wird geöffnet und nach Waffenrecht verschoben, eventuell gibt es doch Erkenntnisse in dieser Causa, zumachen kann ich später noch immer....

Grüße,

Weissi

Re: .50 BMG ab 14. 12.

Verfasst: Mo 18. Nov 2019, 15:59
von Mushr00m
Unterförster hat geschrieben:
Mo 18. Nov 2019, 12:59
Irgendwo hab ich das Gerücht aufgeschnappt, dass ab 14.12. Gewehre in .50 BMG in Ö nimmer Kat. A sein sollen.
Weiss jemand irgendwas Näheres, oder ist das unter "Latrinengerücht" (bzw. "Wunsch ans Universum") abzulegen?
(Ich weiss, eine .50iger wär in Ö ungefähr genau so sinnvoll wie ein Blauwal im Gartenteich.) :tipphead:
Und unseren täglichen 14.12. Thread gib uns heute :D


vielleicht
vielleicht auch nicht

wenn ich was in erfahrung bringe (eventuell ruf ich Einstein an um zu fragen was die Wahrscheinlichkeitstheorie hierzu sagt, oder ich frag Gerda Rogers falls ich ihr übern Weg laufe eventuell/vielleicht :)) werd ich es umgehen hier rein posten, versprochen ! :)

alternativ heissts wie in den gefühlt 5000 anderen "wird am 14.12. xxxxxxx zu kaufen sein ?" Threads : Abwarten

Re: .50 BMG ab 14. 12.

Verfasst: Mo 18. Nov 2019, 16:50
von fast12
Ganz so ist es wohl nicht.

Da sich im Waffengesetz tatsächlich einige Dinge geändert haben, gibt es hier Unklarheiten.

Da sich aber beim Thema "Kriegsmaterial" generell nichts geändert hat, ist die Antwort aus meiner Sicht ganz klar: Das ist ein Latrinengerücht, bei .50 BMG ändert sich absolut gar nix.

Falls es irgendeine Quelle gibt auf Basis derer eine sinnvolle Diskussion möglich ist (am Besten im RIS), dann nur her damit...

Re: .50 BMG ab 14. 12.

Verfasst: Mo 18. Nov 2019, 18:49
von phips243
Kann mir auch nicht vorstellen, dass sich etwas ändert. .50 BMG läuft doch unter dem Stichwort "Panzerbüchse", oder? War ja schon bei einigen etwas kleineren LW-Kalibern wie .408 Chey Tac ein Problem (wenn's auch schlussendlich vor Gericht geklappt hat). Vor allem wird's keinen plausiblen Nachweis für eine "sportliche Notwendigkeit" von .50 BMG spielen. Und den Masochisten, der einen auf seinem LW-Stand potentiell die Anlage mit .50 BMG auseinanernehmen lässt, wird man wahrscheinlich auch nicht finden.

Obwohls bei mir im Gang vor der Wohnung ganz hilfreich wäre, nach dem Einsetzen der Zombie-Apokalypse die ganze Horde mit ein, zwei Schüssen auszuschalten. Und wenn ich die Wand bzw. die Tür am Ende des Ganges zerschieße, gehen die Zombies zuerst zum Nachbarn... ;-)

Re: .50 BMG ab 14. 12.

Verfasst: Mo 18. Nov 2019, 20:00
von mastercrash
phips243 hat geschrieben:
Mo 18. Nov 2019, 18:49
Kann mir auch nicht vorstellen, dass sich etwas ändert. .50 BMG läuft doch unter dem Stichwort "Panzerbüchse", oder? War ja schon bei einigen etwas kleineren LW-Kalibern wie .408 Chey Tac ein Problem (wenn's auch schlussendlich vor Gericht geklappt hat). Vor allem wird's keinen plausiblen Nachweis für eine "sportliche Notwendigkeit" von .50 BMG spielen.
In Deutschland gibt es .50 BMG seit eh und je auf die Sport oder Jäger WBK... Wird dort zB für Long Range 2 verwendet...
Und ja, fällt aktuell bei uns unter den Begriff "Panzerbüchse"... Halte es daher auch für ein Gerücht, dass sich da etwas ändert...

Re: .50 BMG ab 14. 12.

Verfasst: Mo 18. Nov 2019, 20:07
von cal22
mastercrash hat geschrieben:
Mo 18. Nov 2019, 20:00
phips243 hat geschrieben:
Mo 18. Nov 2019, 18:49
Kann mir auch nicht vorstellen, dass sich etwas ändert. .50 BMG läuft doch unter dem Stichwort "Panzerbüchse", oder? War ja schon bei einigen etwas kleineren LW-Kalibern wie .408 Chey Tac ein Problem (wenn's auch schlussendlich vor Gericht geklappt hat). Vor allem wird's keinen plausiblen Nachweis für eine "sportliche Notwendigkeit" von .50 BMG spielen.
In Deutschland gibt es .50 BMG seit eh und je auf die Sport oder Jäger WBK... Wird dort zB für Long Range 2 verwendet...
Und ja, fällt aktuell bei uns unter den Begriff "Panzerbüchse"... Halte es daher auch für ein Gerücht, dass sich da etwas ändert...
375 CT und 408 CT bzw andere Kaliber mit kleinerem Geschossdurchmesser werden von Professionellen Long Range Schützen der .50 BMG sowieso vorgezogen was man so mitbekommt. Sicher nicht ohne Grund...

Re: .50 BMG ab 14. 12.

Verfasst: Mo 18. Nov 2019, 20:12
von Emil
Nachdem .50 BMG wie bereits erwähnt selbst in Deutschland (!!) ein normales Repetiergewehr ist und auch dort selbst derzeit (!!) niemand auf die Idee kommt dies zu ändern, wäre das bei uns wirklich längst an der Zeit!

Aber um die Frage zu überlegen ob das überhaupt realistisch mit 14.12. möglich wäre muss man sich m.M.n. anschauen warum .50 BMG bei uns Kat A ist.
Grundsätzlich ist ein Repetiergewehr immer Kat C, sofern es nicht unter die Kat A oder B fällt.
Im Kaliber .50 BMG fällt es, ebenso wie in einigen anderen Kaliber "darunter" wie z.B. .416 Barret unter Kategorie A § 18 (Kriegsmaterial) und zwar deshalb, weil der VwGH "erkannt" hat, dass es mit diesem Kaliber unter Verwendung von illegaler Munition (gemeint ist Hartkern ect.) eine Panzerung von einer gewissen Stärke Panzerstahl, wie sie für militärische Gefechtsfahrzeuge zum Zeitpunkt der letzten Entscheidung des VwGH üblich waren, durchschlagen kann bzw. könnte; folglich handelt es sich nach Erkenntnis des VwGH um eine "Panzerbüchse" im Sinne der KMVO.

Jetzt kann man zu dem Erkenntnis des VwGH stehen wie man will, nur einfach "wegdiskutieren" kann man es nicht.

Um jetzt Repetiergewehre in .50 BMG aus dem § 18 herauszubekommen gäbe es nach meinem Kenntnisstand nur folgende 3 Möglichkeiten:

a) Den Begriff der "Panzerbüchse" aus der KMVO zu streichen oder ihn zu präzisieren (z.B. "verboten sind Panzerbüchsen über Kaliber .50 BMG" bzw. "Repetiergewehre bis inklusive dem Kaliber .50 BMG sind keine Panzerbüchsen im Sinne dieser Verordnung"), dies bedürfte einer Änderung der KMVO durch die Bundesregierung, also die derzeitige Expertenregierung. (wäre im Sinne der Rechtssicherheit damit endlich einmal jeder weiß was ist Kat C und was ist Kat A, vor allem wenn neuere Kaliber unter dem .50 BMG auf den Markt kommen - so wie das .460 HS von Steyr - m.M.n. dringend sinnvoll und notwendig. Ich könnte mir vorstellen, dass hinsichtlich der geänderten Rechtslage mit den Halbautomaten eventuell die Expertenregierung die KMVO "bereinigt" und dabei wäre es denkbar, dass sie das leidige Thema .50 BMG/Panzerbüchse gleich "mit erledigt" und endgültig dauerhaft klarstellt.)

b) Jemand beantragt (erneut) einen Feststellungsbescheid zu einem Repetiergewehr im Kaliber .50 BMG und arbeitet sich bis zum VwGH durch, wo er den VwGH durch diverse Sachverständigengutachten davon "überzeugt", dass dem Kaliber .50 BMG in der Zwischenzeit, selbst mit verbotener Munition (Hartkern ect.) keine panzerbrechende Wirkung mehr zukommt, z.B. weil er nachweisen kann dass sich die durchschnittliche Panzerung von militärischen Gefechtsfahrzeugen in den letzten Jahren seit dem letzten Erkenntnis des VwGH zur "Panzerbüchse" deutlich verbessert hat. (Grundsätzlich nicht undenkbar, hat aber dann wohl kaum etwas mit dem 14.12. zu tun.)

c) Der Nationalrat beschließt eine entsprechenden zusätzliche Regelung im WaffG (= Änderung des WaffG), dass das Kaliber .50 BMG keine Panzerbüchse i.S.d. KMVO ist. (Äußerst unwahrscheinlich dass der Nationalrat mit Mehrheit wegen ein paar Betroffenen Long Range Schützen und Sammlern ect. jetzt noch einmal das WaffG anpasst)


Kennt sich jemand besser in der Thematik aus oder hat noch andere Ideen wie das möglich wäre bzw. warum genau am 14.12. Kaliber .50 BMG zugelassen sein sollte?

Re: .50 BMG ab 14. 12.

Verfasst: Mo 18. Nov 2019, 20:33
von gewo
Emil hat geschrieben:
Mo 18. Nov 2019, 20:12
Kennt sich jemand besser in der Thematik aus oder hat noch andere Ideen wie das möglich wäre bzw. warum genau am 14.12. Kaliber .50 BMG zugelassen sein sollte?
kenn mich nie aus

aber schau mal hier
https://www.ris.bka.gv.at/JudikaturEnts ... 04835_1_00

408ct ist - weitgehend - als kat C geklaert

Re: .50 BMG ab 14. 12.

Verfasst: Mo 18. Nov 2019, 21:10
von Unterförster
cal22 hat geschrieben:
Mo 18. Nov 2019, 20:07
375 CT und 408 CT bzw andere Kaliber mit kleinerem Geschossdurchmesser werden von Professionellen Long Range Schützen der .50 BMG sowieso vorgezogen was man so mitbekommt. Sicher nicht ohne Grund...
Ja, weil der Geschwindigkeitsabfall auf weite Entfernungen geringer ist- aber darum gehts nicht.
Aber die wenigen "professionellen Long Range Schützen", die ich kennengelernt habe, schiessen entweder .338 LM oder .50 BMG- eben weils ihre Dienstwaffen sind. :D
(Mit der. 375 CT schiesst auf 1000 Meter übrigens keine normale 5 mm Hardox-Platte durch, nicht mal eine wirkliche Delle gibts- soviel zum Thema "Panzerbüchse". :tipphead: Und so wirklich dramatisch viel präziser als die .338 LM ist sie bis ca. 1200 Meter auch nicht.)

Re: .50 BMG ab 14. 12.

Verfasst: Mo 18. Nov 2019, 22:38
von Emil
gewo hat geschrieben:
Mo 18. Nov 2019, 20:33
Emil hat geschrieben:
Mo 18. Nov 2019, 20:12
Kennt sich jemand besser in der Thematik aus oder hat noch andere Ideen wie das möglich wäre bzw. warum genau am 14.12. Kaliber .50 BMG zugelassen sein sollte?
kenn mich nie aus

aber schau mal hier
https://www.ris.bka.gv.at/JudikaturEnts ... 04835_1_00

408ct ist - weitgehend - als kat C geklaert
Ja gewo ich weiß, über diese Entscheidung haben wir schon einmal geredet, hier wird lang und breit darüber diskutiert, dass .408 CT keine Panzerbüchse ist, unter anderem deshalb weil es auch keine verbotene Munition gibt, mit der man dann ein paar Millimeter Panzerblech beschädigen oder gar durchdringen könnte.

Aber was hilft uns das jetzt für die Frage, ob sich das Problem, dass .50 BMG (weil mit verbotener, legal nicht erhältlicher Munition) laut VwGH 2015 eine Panzerbüchse war und damit vermutlich für den VwGH immer noch ist, am 14.12. endlich geklärt sein wird?

Re: .50 BMG ab 14. 12.

Verfasst: Mo 18. Nov 2019, 22:45
von fast12
Um vielleicht nochmal zum Anfang dieser Diskussion zurückzukommen:

Gibt es irgendeine Änderung im Gesetz auf Basis derer man eine Änderungen für .50 BMG ableiten könnte?

Ich denke nicht - und daher stellt sich die Frage mMn gar nicht - alles bleibt wie es ist.

Re: .50 BMG ab 14. 12.

Verfasst: Mo 18. Nov 2019, 23:21
von SSG308
Das Gerücht meint wahrscheinlich nicht Repetierer sondern Halbautomaten.
("Kriegsmaterial....,soweit es sich dabei nicht um halbautomatische Karabiner oder Gewehre handelt" (§5 Abs.1))
War auch eine Anregung/Frage von Raoul Wagner im Jänner.
Aber was nützt eine Waffe ohne Munition?

Re: .50 BMG ab 14. 12.

Verfasst: Di 19. Nov 2019, 09:44
von Promo
Theoretisch möge man argumentieren, dass gem. § 5 WaffG ab 14.12.19 HA-Gewehre jedenfalls Kat.B iSd WaffG sind, und etwa ein Barrett M82 hierunter fallen würde (HA + Gewehr). Nachdem in der Vergangenheit aber Kal. .50 BMG Waffen unter § 1 Abs. 1 Z. 1 lit. b KM-Vo subsummiert wurde ("Panzerbüchse"), wäre juristisch zu klären, ob ggf. gegenständliche Waffe unter Rücksichtnahme auf die Angaben und Intentionen des Herstellers anderweitig betrachtet werden kann.

Ich persönlich würde eine mit juristischem Beistand begleiteten Versuch eines Einstufungsverfahrens als Kat.B begrüßen und mit großer Aufmerksamkeit verfolgen, angesichts des Neupreises o.g. Waffe wird sich vermutlich aber die Nachfrage in Grenzen halten.