Auf die Gefahr hin, schon allbekanntes Wissen zu hinterfragen:
In diversen Aussendungen wird aktuell ohne Unterscheidung zwischen Randfeuerzündung und Zentralfeuerzündung nur von Verboten von 10+ Magazinen für Halbautomaten und 20+ FFW gesprochen.
Aber im RIS (Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Waffengesetz 1996, Fassung vom 14.12.2019) stehts definitiv anders.
§ 17. (1) Zahl 7, 8, 9 und 10 betreffen nur Zentralfeuerzündung.3. Abschnitt
Waffen der Kategorie A (Verbotene Waffen und Kriegsmaterial)
Verbotene Waffen
§ 17. (1)
Zum BeispielL
Ein Magazin BX-15 oder BX-25 oder größer für Ruger 10/22 ist somit weiterhin frei erhältlich und von dieser Gesetzesändeurng nicht betroffen weils für .22lr Randfeuermunition verwendet wird.
Magazine 10+ für
.22 Hornet
werden dann verboten
aber
.22lr, .22wmr, .17hmr
weiterhin erlaubt.