Um es vorweg zu nehmen:
Die Blauäugigkeit, wie hier Bedenken vom Tisch gewischt werden, kann ich nicht gutheissen.
Nur weil Luftdruckwaffen ist Österreich ab 18 Jahren frei sind, heißt das noch lange nicht, daß sie nicht an Bestimmungen des Waffenrechtes gebunden wären und die Bedenken eines Anfragenden nicht gerechtfertigt sind.
Somit sei klarzustellen:
- Luftdruckwaffen sind
"Schusswaffen" nach §2 Des Waffengesetzes, aber
keine "Faustfeuerwaffen nach $3 des Waffengesetzes.
- Innerhalb der "Schusswaffen" nehmen sie eine Sonderstellung nach §45 "
Ausnahmebestimmungen für bestimmte Waffen" ein. Damit sind laut Wortlaut des Gesetzes nicht alle, sondern
nur bestimmte Paragraphen des Waffengesetzes anzuwenden:
§ 45. Auf .... 3. Schußwaffen, bei denen die Geschosse durch verdichtete Luft (Druckluftwaffen) oder unter Verwendung von Kohlensäure entstandenen Gasdruck (CO.-Waffen) angetrieben werden, sofern das Kaliber nicht 6 mm oder mehr beträgt ......... sind lediglich die § 1, 2, 6 bis 17, 35 bis 38, 40, 44 bis 49, 50 Abs. 1 Z 2, 3, 5, Abs. 2 und 3, 51 mit Ausnahme von Abs. 1 Z 2 und 4 bis 8 sowie 52 bis 57 dieses Bundesgesetzes anzuwenden
Diese gültigen Paragrafen sind also (rot gekennzeichnet):
1. Abschnitt Begriffsbestimmungen§1 Waffen
§2 Schußwaffen §3 Faustfeuerwaffen
§4 Munition
§5 Kriegsmaterial
§6 Besitz
§7 Führen
§8 Verläßlichkeit
§9 EWR Bürger2. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen§10 Ermessen
§11 Jugendliche
§12 Waffenverbot
§13 Vorläufiges Waffenverbot
§14 Schießstätten
§15 Überprüfung, Verlust
§16 Entfremdung von Urkunden
§17 Ersatzdokumente3. Abschnitt Verbotene Waffen & Kriegsmaterial§17 Verbotene Waffen
§18 Kriegsmaterial
4. Abschnitt Genehmigungspflichtige Schußwaffen (Kategorie B)§19 Definition
§20 Erwerb, Besitz & Führen gen. Schußwaffen
§21 Ausstellung von Waffenbesitzkarte & Waffenpaß
§22 Rechtfertigung & Bedarf
§23 Anzahl der erlaubten Waffen
§24 Munition für Fausfeuerwaffen
§25 Überprüfung der Verläßlichkeit
§26 Änderung eines Wohnsitzes
§27 Einziehung von Urkunden
§28 Überlassen von gen. Schußw.
§29 Ausnahmebestimmungen
5. Abschnitt Meldepflichtige & sonst. Schußwaffen (Kategorie C,D)§30 Meldepflicht
§31 Entgegennahme einer Meldung
§32 Überlassen & Besitz m. S.
§33 Sonstige Schußwaffen
§34 Aushändigen meldepflichtiger oder sonstiger Schußwaffen durch Gewerbetreibende
§35 Führen meldepflichtiger oder sonstiger Schußwaffen6. Abschnitt Verkehr mit Schußwaffen innerhalb der EU und Einfuhr von Schußw. In das Bundesgebiet aus Drittstaaten§36 Europäischer Feuerwaffenpaß
§37 Verbringen von Schußw. & Munition innerhalb der EU
§38 Mitbringen von Schußwaffen & Mun. §39 Einfuhr genehmigungspflichtiger Schußwaffen
§40 Führen mitgebrachter oder eingeführter Schußwaffen7. Abschnitt Gemeinsame Bestimmungen§41 Besondere Bestimmungen für die Verwahrung einer größeren Zahl von Schußwaffen
§42 Finden von Waffen o. Kriegsmaterial
§43 Erbschaft oder Vermächtnis
§44 Bestimmung von Schußwaffen8. Abschnitt Ausnahmebestimmungen für bestimmte Waffen, Zwecke und Personen§46 Ausnahmebestimmungen für bestimmte Waffen
§47 Aunahmebestimmungen für bestimmte Zwecke
§48 Ausnahmebestimmungen für bestimmte Personen9. Abschnitt Behörden & Verfahren§48 Zuständigkeit
§49 Instanzenzug10. Abschnitt Strafbestimmungen & Durchsuchungsermächtigung§50 Gerichtlich strafbare Handlungen
§51 Verwaltungsübertretungen §52 Verfall
§53 Durchsuchungsermächtigung11. Abschnitt Verwenden personenbezogener Daten im Rahmen der Waffenpolizei§54 Allgemeines
§55 Zentrale Informationssammlung
§56 Information über das Verbot Waffen zu überlassen12. Abschnitt Übergangs- und Schlußbestimmungen§57 Überleitung von Verboten und bestehenden Berechtigungen §58 Sonstige Übergangsbest.
§59 Verhältnis zu anderen Bundesges
§60 Verweisungen
§61 Vollziehung
§62 Inkrafttreten & Außerkrafttreten
Wahrend bis §9 nur Begriffsbestimmungen und ab §48 der Behördensachen stehen, sieht man bei den anderen Positionan, daß die Bestimmungen über
- Waffenverbote
- Führen von Schusswaffen
- und eben
speziell das Verbringen von Schußwaffen und Munition innerhalb der EUSehr wohl gültig sind!Auch der EU-Feuerwaffenpass spricht intern nur von Schusswaffen, und die Verbringung bezieht sich auf alle
Schusswaffen, also auch auf die Luftdruckwaffen!
Mag sein, daß ihr das immer anders handhabt und mag sein, daß sich noch nie wer deswegen aufgeregt hat.
Nur: gesetzeskonform war es trotzdem nicht.
(Das soll natürlich kein Plädoyer über die Sinnhaftigkeit sein!)
GS