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Wechselsystem mit passenden Griffstk ???

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silverstar
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Wechselsystem mit passenden Griffstk ???

Beitrag von silverstar » Fr 22. Nov 2019, 16:50

Eure Rechtsmeinung währe interessant ?
Wenn ich für eine Basiswaffe ein Wechselsystem habe und auch ein passendes Griffstk zum Wechselsystem darf ich diese Teile zusammensetzen wenn ich keine Platzüberschreitung dadurch habe (4 Plätze unbelegt) ? Bisher sind beide Teile voneinander getrennt aufbewahrt !
Meines Wissens ist es nicht relevant solange kein Überschreiten der Genehmigten Plätze eintritt ? oder irre ich mich ?
bitte um Eure Meinung?
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DonPedro
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Re: Wechselsystem mit passenden Griffstk ???

Beitrag von DonPedro » Fr 22. Nov 2019, 17:15

Wechselsystem, das sagt ja schon der Name ist zum Wechseln
Zuhause darf das nicht zusammengebaut sein,
auf einem behördlich genehmigten Schiessplatz zulässig.
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gewo
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Re: Wechselsystem mit passenden Griffstk ???

Beitrag von gewo » Fr 22. Nov 2019, 17:18

DonPedro hat geschrieben:
Fr 22. Nov 2019, 17:15
Wechselsystem, das sagt ja schon der Name ist zum Wechseln
Zuhause darf das nicht zusammengebaut sein,
auf einem behördlich genehmigten Schiessplatz zulässig.
welches delikt waere das ergaenzen eines wechselsystems mit einem passenden griffstueck, wenn dadurch NICHT die anzahl der plaetze ueberschritten wird?
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silverstar
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Re: Wechselsystem mit passenden Griffstk ???

Beitrag von silverstar » Fr 22. Nov 2019, 20:05

ich denke dass diese frage auch andere betrifft /interessiert?
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Re: Wechselsystem mit passenden Griffstk ???

Beitrag von AUG-andy » Fr 22. Nov 2019, 20:13

silverstar hat geschrieben:
Fr 22. Nov 2019, 20:05
ich denke dass diese frage auch andere betrifft /interessiert?
Von Gewo eh schon indirekt beantwortet. ;)
Er hat sogar das NICHT groß geschrieben. :lol:
MfG
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Re: Wechselsystem mit passenden Griffstk ???

Beitrag von bandit31 » Fr 13. Dez 2019, 19:13

Kann der Händler z.B: eine Glock 17 oder CZ P10F in Griffstück und Rest teilen um sie als Zubehör zu melden oder müsste man Wechselsystem und Griffstück getrennt kaufen?
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Re: Wechselsystem mit passenden Griffstk ???

Beitrag von FFWGK » Fr 13. Dez 2019, 19:19

Kann er mit nur einem Ping antworten?
Kann er...die Frage ist, will er.
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Re: Wechselsystem mit passenden Griffstk ???

Beitrag von Promo » Fr 13. Dez 2019, 20:24

gewo hat geschrieben:
Fr 22. Nov 2019, 17:18
DonPedro hat geschrieben:
Fr 22. Nov 2019, 17:15
Wechselsystem, das sagt ja schon der Name ist zum Wechseln
Zuhause darf das nicht zusammengebaut sein,
auf einem behördlich genehmigten Schiessplatz zulässig.
welches delikt waere das ergaenzen eines wechselsystems mit einem passenden griffstueck, wenn dadurch NICHT die anzahl der plaetze ueberschritten wird?
Herstellung einer Waffe ohne dies der Behörde zu melden? Nur weil du einen Platz auf der WBK frei hast, darfst du wegen dem auch nicht eine nicht registrierte Pistole besitzen (egal ob aus Wechselsystem gebaut, oder weil von Opa noch am Dachboden liegend..).
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

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Re: Wechselsystem mit passenden Griffstk ???

Beitrag von FFWGK » Fr 13. Dez 2019, 20:44

Hoffentlich nimmt mich die Cobra nicht hoch wenn ich mein .32 Wechselsystem zur GSP auf das Griffstück der OSP montiere zum Trockentrainig. Wegen trocken abschlagen bei der Randfeuer warads...
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Re: Wechselsystem mit passenden Griffstk ???

Beitrag von silverstar » Fr 13. Dez 2019, 22:30

Herstellung einer Waffe ohne dies der Behörde zu melden?
Mit einem Behördlich ordnungsgemäss registrierten Wechselsystem ? Selten so einen Unfug gehört ! Ich habe genügend freie Plätze und verschiedene "nicht Gasdruckbelastete Griffstücke" ! Ich werde mich daher der Rechtsmeinung von Gewo anschliessen und fertig !
Was die "Übervorsichtigen" darüber Denken schert mich wenig ! Abgesehen davon könnte man auch das WS und Griffstk von einem Gewerbetreibenden als ganze Waffe eitragen lassen wofür man 6 wochen Zeit hätte ! Also halb so wild !
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Re: Wechselsystem mit passenden Griffstk ???

Beitrag von cas81 » Fr 13. Dez 2019, 22:56

silverstar hat geschrieben:
Fr 13. Dez 2019, 22:30
Herstellung einer Waffe ohne dies der Behörde zu melden?
Mit einem Behördlich ordnungsgemäss registrierten Wechselsystem ? Selten so einen Unfug gehört ! Ich habe genügend freie Plätze und verschiedene "nicht Gasdruckbelastete Griffstücke" ! Ich werde mich daher der Rechtsmeinung von Gewo anschliessen und fertig !
Was die "Übervorsichtigen" darüber Denken schert mich wenig ! Abgesehen davon könnte man auch das WS und Griffstk von einem Gewerbetreibenden als ganze Waffe eitragen lassen wofür man 6 wochen Zeit hätte ! Also halb so wild !
Das ist aber eine nette Art sich zu bedanken, wenn einem jemand eine qualifizierte Antwort auf eine Frage liefert :roll:

Wenn es dich eh nicht schert, dann frag nicht und diskutier das Thema mit deinen Stammtischkollegen und "fertig !"
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Re: Wechselsystem mit passenden Griffstk ???

Beitrag von gewo » Fr 13. Dez 2019, 23:05

zur "herstellung" einer waffe ist eine entsprechende schoepfungstiefe erforderlich
ein zusammenschieben von griffstueck und verschluss oder eine zusammenbolzen von upper und lower wird dem wohl kaum gerecht

hier wird nichts hergestellt
es ist bereits alles vorhanden

es wird nur werkzeugfrei zusammengesteckt
dafuer brauchst nix
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Re: Wechselsystem mit passenden Griffstk ???

Beitrag von silverstar » Sa 14. Dez 2019, 08:23

hier wird nichts hergestellt
es ist bereits alles vorhanden ! Und behördlich genehmigt ! Auch im WffG finde ich diesbezüglich nichts ! Vielleicht habe ich es überlesen ? !Es nervt einfach wenn man eine Frage stellt und als Antwort übervorsichtige Privatmeinungen ohne Quellenangabe hingeschmissen bekommt !
Danke Gewo deine Ausführungen sind für mich nachvollziehbar und auch aus dem Gesetzestext mM nach interpretierbar ! Danke !
Im tresor sind sie ja getrennt gelagert ! Die Frage bezog sich nur auf die verwendung am "Privaten Schiesstand !
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Re: Wechselsystem mit passenden Griffstk ???

Beitrag von cas81 » Sa 14. Dez 2019, 08:58

silverstar hat geschrieben:
Sa 14. Dez 2019, 08:23
hier wird nichts hergestellt
es ist bereits alles vorhanden ! Und behördlich genehmigt ! Auch im WffG finde ich diesbezüglich nichts ! Vielleicht habe ich es überlesen ? !Es nervt einfach wenn man eine Frage stellt und als Antwort übervorsichtige Privatmeinungen ohne Quellenangabe hingeschmissen bekommt !
Wenn du schon eine juristisch qualifizierte Gratisantwort ohne weiterführende Gedanken und Diskussion möchtest, dann frag direkt die Behörde und nicht in einem öffentlichen Forum, um folglich die vielleicht übervorsichtige Meinung eines grundsätzlich kundigen und laufend hilfsbereiten Users derartig respektlos mit Füßen treten, du gewohnt unverschämter, undankbarer, unfreundlicher und manierloser Schreihals !

Btw, wo sind die Moralapostel jetzt? Bei jedem freundlichen "Hallo" ohne Angabe der Blutgruppe pudelts euch wegen mangelnder Manieren auf und hier kommt nicht einmal der ausgelutschte Mimosenspruch (weil Kuschen ur hart ist, right), stattdessen einfach Ignoranz?!
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Re: Wechselsystem mit passenden Griffstk ???

Beitrag von doc steel » Sa 14. Dez 2019, 09:24

Nein, darfst du nicht, weil du dann zei waffen hättest von denen nur eine reigstriert ist.
Das WS wird ja der esteren Waffe zugeordnet. Was ist daran so schwer zu verstehen?

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