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[Info] Altbestand ab 14.12. - benötigte Einträge auf WBK

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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[Info] Altbestand ab 14.12. - benötigte Einträge auf WBK

Beitrag von fast12 » Di 26. Nov 2019, 10:43

Nachdem auch bei den Waffenbehörden Unklarheiten bestehen, würde ich gerne in diesem Thread festhalten welche Genehmigungen unter welchen Umständen zu erteilen sind, bzw. welche Einträge auf der Rückseite der neuen WBK zu finden sein müssen.

Ich denke es es sinnvoll bei einem Antrag gleich zu schreiben "Ich beantrage aufgrund Altbestand [...] Genehmigungen nach Paragraph x,y und z.

Dies soll auch dazu dienen im Zweifelsfall fehlende Einträge zu erkennen und einzufordern.

Bestand Kategorie B Langwaffe ZF inkl. > 10 Patronen Magazine -> § 17 Abs. 1 (8), Kat B Platz wird zu Kat A Platz
Bestand Kategorie B Langwaffe ZF ohne > 10 Patronen Magazine -> keine Änderung
Bestand Kategorie B Kurzwaffe ZF inkl. > 20 Patronen Magazine -> § 17 Abs. 1 (7), Kat B Platz wird zu Kat A Platz
Bestand Kategorie B Kurzwaffe ZF ohne > 20 Patronen Magazine -> keine Änderung
Bestand Kategorie C Langwaffe ZF inkl. > 10 Patronen Magazine, kompabtibel zu Kategorie A/B LW ZF-> § 17 Abs. 1 (10). Wenn keine WBK vorhanden, ist hierfür eine auszustellen. Keine Änderung bei Kategorie der Waffe (bleibt C).
Bestand Magazine KW ZF > 20 Patronen ohne zugehörige Waffe -> § 17 Abs. 1 (9) Wenn keine WBK vorhanden, ist hierfür eine auszustellen.
Bestand Magazine LW ZF > 10 Patronen ohne zugehörige Waffe -> § 17 Abs. 1 (10) Wenn keine WBK vorhanden, ist hierfür eine auszustellen.
Bestand Kategorie B LW ZF "Gesamtlänge von über 60 cm, die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder eines ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren Schafts auf eine Gesamtlänge unter 60 cm gekürzt werden können" -> § 17 Abs. 1 (11) Kat B Platz wird zu Kat A Platz
Bestand Kategorie B LW RF "Gesamtlänge von über 60 cm, die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder eines ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren Schafts auf eine Gesamtlänge unter 60 cm gekürzt werden können" -> § 17 Abs. 1 (11) Kat B Platz wird zu Kat A Platz


Vermutung/Hoffnung:
Bestand Wechselsystem zu LW ZF inkl. > 10 Patronen Magazin NUR für das Wechselsystem -> § 17 Abs. 1 (8), § 17 Abs. 1 (10), zusätzlicher Kat A Platz (?). Basiswaffe und Zubehör werden "getrennt", Basiswaffe bleibt Kategorie B
Bestand Wechselsystem zu KW ZF inkl. > 20 Patronen Magazien NUR für das Wechselsystem -> § 17 Abs. 1 (9), § 17 Abs. 1 (10), zusätzlicher Kat A Platz (?). Basiswaffe und Zubehör werden "getrennt", Basiswaffe bleibt Kategorie B
Bestand Wechselsystem zu Kategorie B KW ZF oder RF "Gesamtlänge von über 60 cm, die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder eines ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren Schafts auf eine Gesamtlänge unter 60 cm gekürzt werden können" -> § 17 Abs. 1 (11), zusätzlicher Kat A Platz (?), Basiswaffe und Zubehör werden "getrennt", Basiswaffe bleibt Kategorie B

LW = Langwaffe (wohlwissen das dies nicht klar definiert ist)
KW = Kurzwaffe
ZF = Zentralfeuer
RF = Randfeuer
Zuletzt geändert von fast12 am Di 26. Nov 2019, 13:13, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: [Info] Altbestand ab 14.12. - benötigte Einträge auf WBK

Beitrag von HowlingWolf » Di 26. Nov 2019, 10:56

fast12 hat geschrieben:
Di 26. Nov 2019, 10:43
...
Bestand Kategorie B Langwaffe ZF inkl. > 10 Patronen Magazine -> § 17 Abs. 1 (8), § 17 Abs. 1 (10), Kat B Platz wird zu Kat A Platz
...
Bestand Kategorie B Kurzwaffe ZF inkl. > 20 Patronen Magazine -> § 17 Abs. 1 (7), § 17 Abs. 1 (9), Kat B Platz wird zu Kat A Platz
...
Einen Eintrag gem. § 17 Abs. 1 (10) resp. § 17 Abs. 1 (9) wird es in diesen Fällen nicht geben:
WaffG §17 Abs. 3 (Auszug) hat geschrieben:Der Erwerb, der Besitz und das Führen von Magazinen gemäß Abs. 1 Z 9 und 10 für Schusswaffen, die aufgrund einer Bewilligung nach Abs. 1 Z 7, 8 oder 11 besessen werden, bedarf keiner gesonderten Bewilligung.
Einträge nach Z9 und Z10 sind also offenbar nur für reinen Magazins-Altbestand ohne passende Waffe vorgesehen und unterscheidet sich dadurch, dass der Erwerb nicht umfasst ist:
WaffG §58 Abs. 13 (Auszug) hat geschrieben:Für verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 9 und 10 hat die Behörde dem Betroffenen eine Ausnahme vom Verbot zum Besitz oder Führen solcher Magazine zu bewilligen.
Also nur "Besitz oder Führen", nicht "Erwerb, Besitz und Führen".

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Re: [Info] Altbestand ab 14.12. - benötigte Einträge auf WBK

Beitrag von fast12 » Di 26. Nov 2019, 11:04

Danke, du hast recht, ich hab es entsprechend angepasst.

Jemand der beides hat (also zB einen ZF HA mit "großen" Magazinen und zusätzlich "große" Magazine für einen HA der er nicht besitzt), sollte aber auf beide Eintragungen bestehen.

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Re: [Info] Altbestand ab 14.12. - benötigte Einträge auf WBK

Beitrag von Promo » Di 26. Nov 2019, 11:49

HowlingWolf hat geschrieben:
Di 26. Nov 2019, 10:56
WaffG §58 Abs. 13 (Auszug) hat geschrieben:Für verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 9 und 10 hat die Behörde dem Betroffenen eine Ausnahme vom Verbot zum Besitz oder Führen solcher Magazine zu bewilligen.
Also nur "Besitz oder Führen", nicht "Erwerb, Besitz und Führen".
... zudem hier nur steht "zu bewilligen", im Gegensatz zum Satz danach, wo dezidiert von Ausstellung einer Waffenbesitzkarte oder Waffenpass gesprochen wird. Das heißt wenn jemand "nur" Magazine im "Altbesitz" hat, dann hat die Behörde dies per Bescheid und nicht per waffenrechtlichem Dokument zu genehmigen.
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Re: [Info] Altbestand ab 14.12. - benötigte Einträge auf WBK

Beitrag von fast12 » Di 26. Nov 2019, 11:53

Promo hat geschrieben:
Di 26. Nov 2019, 11:49
... zudem hier nur steht "zu bewilligen", im Gegensatz zum Satz danach, wo dezidiert von Ausstellung einer Waffenbesitzkarte oder Waffenpass gesprochen wird. Das heißt wenn jemand "nur" Magazine im "Altbesitz" hat, dann hat die Behörde dies per Bescheid und nicht per waffenrechtlichem Dokument zu genehmigen.
Theoretisch ja, praktisch ist dafür extra eine Anpassung im ZWR erfolgt, die eine Ausstellung einer entsprechenden WBK vorsieht.

siehe viewtopic.php?f=20&t=47703&start=15

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Re: [Info] Altbestand ab 14.12. - benötigte Einträge auf WBK

Beitrag von Jiggler » Di 26. Nov 2019, 12:03

Heißt das, ich darf nach dem 14. weiterhin Magazine passend zu meinem bereits davor besessenen HA kaufen, wenn vor dem 14. auch schon passende 10+ Magazine in meinem Besitz waren?
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Re: [Info] Altbestand ab 14.12. - benötigte Einträge auf WBK

Beitrag von fast12 » Di 26. Nov 2019, 12:08

Jiggler hat geschrieben:
Di 26. Nov 2019, 12:03
Heißt das, ich darf nach dem 14. weiterhin Magazine passend zu meinem bereits davor besessenen HA kaufen, wenn vor dem 14. auch schon passende 10+ Magazine in meinem Besitz waren?
MMn ja, wenn du den entsprechenden Eintrag auf der WBK hast. Siehe dazu viewtopic.php?f=20&t=47782 . Hier bitte BTT.

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Re: [Info] Altbestand ab 14.12. - benötigte Einträge auf WBK

Beitrag von KGR84 » Di 26. Nov 2019, 12:11

Wird ja lustig mit Magazinen die man Besitzt aber keine Waffen dazu ... wo wird das eingetragen/vermerkt? Wohl nicht auf der WBK?!
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Re: [Info] Altbestand ab 14.12. - benötigte Einträge auf WBK

Beitrag von fast12 » Di 26. Nov 2019, 12:19

KGR84 hat geschrieben:
Di 26. Nov 2019, 12:11
Wird ja lustig mit Magazinen die man Besitzt aber keine Waffen dazu ... wo wird das eingetragen/vermerkt? Wohl nicht auf der WBK?!
Bitte bei Diskussionsbeitägen vorher den Eingangspost lesen.

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Re: [Info] Altbestand ab 14.12. - benötigte Einträge auf WBK

Beitrag von Promo » Di 26. Nov 2019, 13:58

fast12 hat geschrieben:
Di 26. Nov 2019, 11:53
Theoretisch ja, praktisch ist dafür extra eine Anpassung im ZWR erfolgt, die eine Ausstellung einer entsprechenden WBK vorsieht.
Praktisch wurde hier garnix im ZWR geändert weil es schon vorher so da war. Es wurde nur § 17 Abs. 1 um Z. 7-11 erweitert und dies auch im ZWR abgebildet. Nachdem dezidiert das Gesetz bei gewissen Ziffern von WBK/WP spricht, bei Magazinen aber nur von einer Bewilligung, ist nicht davon auszugehen, dass für Personen, die nur Magazine haben, eine WBK/WP ausgestellt wird.
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Re: [Info] Altbestand ab 14.12. - benötigte Einträge auf WBK

Beitrag von gewo » Di 26. Nov 2019, 14:03

Promo hat geschrieben:
Di 26. Nov 2019, 13:58
Nachdem dezidiert das Gesetz bei gewissen Ziffern von WBK/WP spricht, bei Magazinen aber nur von einer Bewilligung, ist nicht davon auszugehen, dass für Personen, die nur Magazine haben, eine WBK/WP ausgestellt wird.
dann schau dir mal die Rückseiten der neuen WBKs an

da ist dezidiert die 17/1/9 und 17/1/10 dabei ...oder?
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Re: [Info] Altbestand ab 14.12. - benötigte Einträge auf WBK

Beitrag von fast12 » Di 26. Nov 2019, 14:09

Im Endeffekt kann es hier ja auch durchaus Unterschiede bei der Umsetzung von Behörde zu Behörde geben. Eine Genehmigung in Form einer WBK wäre auf jeden Fall vorteilhaft.
Promo hat geschrieben:
Di 26. Nov 2019, 13:58
Praktisch wurde hier garnix im ZWR geändert weil es schon vorher so da war. Es wurde nur § 17 Abs. 1 um Z. 7-11 erweitert und dies auch im ZWR abgebildet. Nachdem dezidiert das Gesetz bei gewissen Ziffern von WBK/WP spricht, bei Magazinen aber nur von einer Bewilligung, ist nicht davon auszugehen, dass für Personen, die nur Magazine haben, eine WBK/WP ausgestellt wird.
Deine Aussage ist im übrigenen nicht korrekt, es gab keine "Nachweisart § 58 Abs. 12 bis 19 WaffG"

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Re: [Info] Altbestand ab 14.12. - benötigte Einträge auf WBK

Beitrag von Promo » Di 26. Nov 2019, 15:22

gewo hat geschrieben:
Di 26. Nov 2019, 14:03
Promo hat geschrieben:
Di 26. Nov 2019, 13:58
Nachdem dezidiert das Gesetz bei gewissen Ziffern von WBK/WP spricht, bei Magazinen aber nur von einer Bewilligung, ist nicht davon auszugehen, dass für Personen, die nur Magazine haben, eine WBK/WP ausgestellt wird.
dann schau dir mal die Rückseiten der neuen WBKs an

da ist dezidiert die 17/1/9 und 17/1/10 dabei ...oder?
Weil zukünftig Bewilligungen nach diesem Muster auszustellen sind und daher dafür eine Vorgabe vorhanden sein muss. Aber nochmal: ich will ja auch nicht ausschließen, dass es so gemacht wird, im Gesetz wird dies allerdings eben nicht zwangsweise so vorgegeben.

Ad "ZWR Änderungen": ich wollte lediglich darauf hinweisen, dass bereits bisher die WBK's und WP's für § 17 Waffen so aussehen - mit Leerfeldern für die Anzahl die durch die Behörden eingetragen wurden. Bei den Änderungen wurde "nur" dem ZWR Funktionen § 17 Abs. 1 zusätzlich Z. 7 bis 11 hinzugefügt.
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Re: [Info] Altbestand ab 14.12. - benötigte Einträge auf WBK

Beitrag von KGR84 » Di 26. Nov 2019, 15:55

fast12 hat geschrieben:
Di 26. Nov 2019, 12:19
KGR84 hat geschrieben:
Di 26. Nov 2019, 12:11
Wird ja lustig mit Magazinen die man Besitzt aber keine Waffen dazu ... wo wird das eingetragen/vermerkt? Wohl nicht auf der WBK?!
Bitte bei Diskussionsbeitägen vorher den Eingangspost lesen.
Was soll ich mit dieser Aussage anfangen?

Auf den Punkt gehst du in dem Eingangspost nicht ein ...

Willst du mir damit sagen, dass du die Frage hier unangemessen findest?
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Re: [Info] Altbestand ab 14.12. - benötigte Einträge auf WBK

Beitrag von Balistix » Di 26. Nov 2019, 16:02

KGR84 hat geschrieben:
Di 26. Nov 2019, 15:55
fast12 hat geschrieben:
Di 26. Nov 2019, 12:19
KGR84 hat geschrieben:
Di 26. Nov 2019, 12:11
Wird ja lustig mit Magazinen die man Besitzt aber keine Waffen dazu ... wo wird das eingetragen/vermerkt? Wohl nicht auf der WBK?!
Bitte bei Diskussionsbeitägen vorher den Eingangspost lesen.
Was soll ich mit dieser Aussage anfangen?

Auf den Punkt gehst du in dem Eingangspost nicht ein ...

Willst du mir damit sagen, dass du die Frage hier unangemessen findest?
Er meint, du sollst aufmerksam lesen. Nichts für ungut. ;)
fast12 hat geschrieben:
Di 26. Nov 2019, 10:43
Bestand Magazine KW ZF > 20 Patronen ohne zugehörige Waffe -> § 17 Abs. 1 (9) Wenn keine WBK vorhanden, ist hierfür eine auszustellen.
Bestand Magazine LW ZF > 10 Patronen ohne zugehörige Waffe -> § 17 Abs. 1 (10) Wenn keine WBK vorhanden, ist hierfür eine auszustellen.
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