wieso denn Illegalität?Ares hat geschrieben: ↑Di 26. Nov 2019, 14:53Kann mir nicht vorstellen, dass das wirklich so umgesetzt wird. Da drängt man die Erben quasi in die Illegalität.gewo hat geschrieben: ↑Di 26. Nov 2019, 13:08in den letzten tagen habe ich in unterschiedlichsten anliegen mit unterschiedlichsten Personen gesprochen
es scheint sich nach der Ansicht einiger davon hier doch ein veritables problem mit Erbschaftswaffen auf zu tun.
fuer das vererben von kat A waffen ist im Gesetzestext ein "massgebliches Interesse" erforderlich damit ein erbe eine kat A waffe erben darf. fuer dieses massgebliche Interesse ist ein rein monetäres Interesse NICHT ausreichend, das wurde in den letzten 20 jahren fuer dutzende pump-guns bereits durchprozessiert.
alleine der Grund "ich will die erbwaffen haben weil sie teuer waren und ich sie verkaufen will" ist NICHT ausreichend damit die behoerde dem erben diese Kat A waffen zum verkauf überlassen darf.
die Betonung liegt auf DARF
es scheint - nach der gleichlautenden meinung mehrerer beamten - gar nicht im ermessen der behoerde zu liegen diese waffen fuer den erben "frei zu geben" denn durch eine vielfache gleichlaufende Entscheidung des VFGHs darf der wert alleine NICHT als wesentliches Interesse gewertet werden...
die ueberlegung dass die waffe ja zu einer kat B waffe wird sobald die hicap magazine aus dem Magazinschacht entnommen werden läuft angeblich ins leere weil eine BESTIMMTE waffe (mit einer BESTIMMTEN) Seriennummer im ZWR einer BESTIMMTEN Kategorie zugeordnet ist. das raus oder reinstecken des Magazins aendert daran vorerst mal garnix.
eine Umstufung von kat A auf kat B ist mit Antrag natuerlich moeglich ... aber nicht posthum ......
die waffe ist doch eh gemeldet
als kat A
da ist nix illegal
der erbe bekommt sie ned ggf
das koennte das Problem sein
falls es tatsaechlich eines ist
und man es nicht löst