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WBK Erweiterung Jäger, unter 5 Jahre

Verfasst: Mi 27. Nov 2019, 13:00
von taschi
Hallo zusammen, ich möchte meine WBK (derzeit 2 Plätze, ausgestellt im Juli 2019) um weitere 1-2 Plätze erweitern zwecks Anschaffung von Jagdwaffen, konkret eines Fangschussrevolvers. Meine 2 Plätze sind mit einer Glock und einer AR belgt. Nachdem § 23 Abs. 2b WaffG aufgrund der fehlenden 5 Jahre nicht erfüllt ist, hätte ich es generell nach Abs. 2 versucht.
(2) Die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, ist mit zwei festzusetzen. Auf Antrag ist die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, auf höchstens fünf zu erhöhen, sofern seit der erstmaligen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind. Unabhängig davon darf eine größere Anzahl, auch wenn eine weitere Bewilligung ausgestellt wird, nur erlaubt werden, sofern auch hierfür eine Rechtfertigung glaubhaft gemacht wird. Als solche Rechtfertigung gelten insbesondere die Ausübung der Jagd oder des Schießsports im Sinne des § 11b sowie das Sammeln von Schusswaffen.
Ist das zulässig? Ich habe mir bereits eine mündliche Auskunft von der BH LL geholt. Die Dame meinte, ich sollte die Glock gegen den Fangschussrevolver eintauschen... Nun ja, wenns nicht anders geht, mache ich das auch.

Danke für eure Einschätzung!

Re: WBK Erweiterung Jäger, unter 5 Jahre

Verfasst: Mi 27. Nov 2019, 13:07
von Evilcannibal79
Ich hab da unlängst bei der BH Kufstein mal nachgefühlt.
Die Auskunft der Dame vom Waffenreferat war: "Eine Erweiterung vor der Frist ist ausschließlich als Edelsportschütze möglich lt. §11b" !
Meine Jagdkarte kann ich dazu an den Hut stecken ;)

Re: WBK Erweiterung Jäger, unter 5 Jahre

Verfasst: Mi 27. Nov 2019, 13:19
von gewo
erweitern vor der Frist ist halt nach wie vor ermessenssache
jede behoerde tut da anders

kann man leider nicht aendern

Re: WBK Erweiterung Jäger, unter 5 Jahre

Verfasst: Mi 27. Nov 2019, 13:26
von zeroflow
Kurz gesagt: Ja, Erweitern nach § 23 Abs 2. geht, liegt allerdings im Ermessen der Behörde ob du es bekommst.

Da hier durch den Satz "...die Ausübung der Jagd oder des Schießsports..." das Gesetz nicht unterscheidet ob du Sportschütze oder Jäger bist kann ich dir hier nur mit der Ansicht vom Erweitern als Sportschütze behilflich sein.

Grundsätzlich wäre meine Erwartung, dass das auch Ident für Jäger gelten wird.

Effektiv gehts darum, dass (zumindestens die LPD Wien) für eine Erweiterung vor den 5 Jahren von dir einen genauen Bedarf nachgewiesen haben will.

Was z.B bei mir funktioniert hat war nachzuweisen, dass ich mit den 2 existierenden Waffen (Glock + AR15) regelmäßig an Bewerben teilnehme und ich ebenso mit Leihwaffen (z.B Revolver) an Bewerben teilnehme.
Dafür gab es dann eben die Erweiterung nach §23 Abs 2 um mit dem eigenen Revolver an diesen Bewerben teilzunehmen.

Umgemünzt auf deine Frage hier wäre meine Herangehensweise nun der BH eben diese: Du begründest, warum du mit den 2 Plätzen deine Tätigkeit als Sportschütze und/oder Jäger nicht durchführen kannst.

z.B weil du sowohl Sportschütze mit Listen als auch Jäger bist => X Listen mit der Glock, Y Listen mit der AR15 und einen triftigen Grund, warum du zusätzlich für die Jagd den Fangschussrevolver brauchst.

Hier wäre es allerdings durchaus möglich, dass wenn du nur das Thema Jagd hast, die Behörde damit argumentiert, dass du ja einfach einen deiner 2 Plätze für den Fangschussrevolver benutzt da weder die Glock noch die AR eine Jagdwaffe ist die du "brauchst" und du damit ja auch nicht den Schießsport durchführst.

Re: WBK Erweiterung Jäger, unter 5 Jahre

Verfasst: Mi 27. Nov 2019, 13:29
von Evilcannibal79
Das Problem ist hier anscheinend die neue Gesetzgebung, bzw. wird bei Behörde argumentiert das vorzeitige Erweiterungen ausschließlich mit dieser Bestätigung ausgestellt werden dürfen.
Zumindest bei meiner Behörde.
Der SA wärs Wurscht hat sie gemeint, von ihr aus könnt ich sofort erweitern aber Cheffe sagen "nix ohne §11b Papier"

Re: WBK Erweiterung Jäger, unter 5 Jahre

Verfasst: Mi 27. Nov 2019, 13:44
von zeroflow
Evilcannibal79 hat geschrieben:
Mi 27. Nov 2019, 13:29
Das Problem ist hier anscheinend die neue Gesetzgebung, bzw. wird bei Behörde argumentiert das vorzeitige Erweiterungen ausschließlich mit dieser Bestätigung ausgestellt werden dürfen.
Zumindest bei meiner Behörde.
Der SA wärs Wurscht hat sie gemeint, von ihr aus könnt ich sofort erweitern aber Cheffe sagen "nix ohne §11b Papier"
Das würde ich nicht so sehen, bzw. das Argument liefern:

§ 23 Abs 2 spricht davon:
Unabhängig davon darf eine größere Anzahl, auch wenn eine weitere Bewilligung ausgestellt wird, nur erlaubt werden, sofern auch hierfür eine Rechtfertigung glaubhaft gemacht wird.
Als solche Rechtfertigung gelten insbesondere die Ausübung der Jagd oder des Schießsports im Sinne des § 11b sowie das Sammeln von Schusswaffen.
...
Das wichtige ist hier, dass ein Grund insbesonderes, aber nicht nur Jagd ODER §11b ODER Sammeln ist.

=> Ich würde darauf hinweisen, dass ich nicht aufgrund von §23 Abs 2 mit der Rechtfertigtung Sportschütze nach §11b erweitern möchte, sondern aufgrund § 23 Abs 2 aufgrund der Ausübung der Jagd erweitern möchte.

Der Rechtfertigungsgrund fällt natürlich nicht weg.

Re: WBK Erweiterung Jäger, unter 5 Jahre

Verfasst: Mi 27. Nov 2019, 14:04
von FFWGK
Lt. Gesetz geht es. Probier es und lass dich nicht abwimmeln.
Ich kenne keinen der es bis jetzt durchgezogen hat mir der Jagd als Begründung.
Bedenke aber immer. ES LIEGT IM ERMESSEN DER BEHÖRDE! Immer schön freundlich bleiben, zustehen tut dir garnichts.

Re: WBK Erweiterung Jäger, unter 5 Jahre

Verfasst: Mi 27. Nov 2019, 14:08
von Maddin
Das Problem wird die kurze Zeitspanne zwischen Ausstellung und Erweiterung sein. Wir sprechen da von keinem halben Jahr. Viele Behörden lassen frühestens nach einem Jahr bei einer Erweiterung mit sich reden. Das war schon vor der Gesetzesänderung so.

Re: WBK Erweiterung Jäger, unter 5 Jahre

Verfasst: Mi 27. Nov 2019, 14:10
von Evilcannibal79
Ich hab hier ein Schreiben vorliegen das vom BMI an den Österr. Schützenbund gerichtet ist

Here we go
https://www.vlbg-sb.at/files/170/erledi ... extern.pdf

mit der Begründung "Ausübung der Jagd" gewinnst bei unserer BH keinen Blumentopf ....

Re: WBK Erweiterung Jäger, unter 5 Jahre

Verfasst: Mi 27. Nov 2019, 14:23
von taschi
Vielen Dank für eure Antworten, scheint ja ein ziemliches Wespennest zu sein das Thema :lol:

Ich frage mich, ob der Rechtfertigungsgrund nach § 23 Abs 2 nicht einfach die Ausübung der Jagd ist, so wie das auch der § 22 Abs 1 Z 3 zur Ausstellung der WBK ist? Warum liegt das im Ermessen der Behörde?
zeroflow hat geschrieben:
Mi 27. Nov 2019, 13:44

Das würde ich nicht so sehen, bzw. das Argument liefern:

§ 23 Abs 2 spricht davon:
Unabhängig davon darf eine größere Anzahl, auch wenn eine weitere Bewilligung ausgestellt wird, nur erlaubt werden, sofern auch hierfür eine Rechtfertigung glaubhaft gemacht wird.
Als solche Rechtfertigung gelten insbesondere die Ausübung der Jagd oder des Schießsports im Sinne des § 11b sowie das Sammeln von Schusswaffen.
...
Das wichtige ist hier, dass ein Grund insbesonderes, aber nicht nur Jagd ODER §11b ODER Sammeln ist.

=> Ich würde darauf hinweisen, dass ich nicht aufgrund von §23 Abs 2 mit der Rechtfertigtung Sportschütze nach §11b erweitern möchte, sondern aufgrund § 23 Abs 2 aufgrund der Ausübung der Jagd erweitern möchte.

Der Rechtfertigungsgrund fällt natürlich nicht weg.

Re: WBK Erweiterung Jäger, unter 5 Jahre

Verfasst: Mi 27. Nov 2019, 14:24
von Prometheus
Evilcannibal79 hat geschrieben:
Mi 27. Nov 2019, 13:29
Das Problem ist hier anscheinend die neue Gesetzgebung, bzw. wird bei Behörde argumentiert das vorzeitige Erweiterungen ausschließlich mit dieser Bestätigung ausgestellt werden dürfen.
Zumindest bei meiner Behörde.
Der SA wärs Wurscht hat sie gemeint, von ihr aus könnt ich sofort erweitern aber Cheffe sagen "nix ohne §11b Papier"
Interessant!
Ich hatte ein §11b Papier und das war anscheinend auch nicht genug :headslap:

Re: WBK Erweiterung Jäger, unter 5 Jahre

Verfasst: Mi 27. Nov 2019, 14:30
von gewo
Evilcannibal79 hat geschrieben:
Mi 27. Nov 2019, 14:10
Ich hab hier ein Schreiben vorliegen das vom BMI an den Österr. Schützenbund gerichtet ist
und in einer perfekten Welt würde sich beim Jagdverband wer ans Telefon setzen, das BMI anrufen und (er)klären in welchen Situationen ein jaeger mit zwei FFW evt ned auskommt (KK fallenjagd, drueckjagd, GK fangschuss auf schwarzwild usw.) und den Mag. Gartner ersuchen genau so eine rechtsansicht fuer den jagdlichen Bereich raus zu lassen ...

Re: WBK Erweiterung Jäger, unter 5 Jahre

Verfasst: Mi 27. Nov 2019, 14:31
von FFWGK
taschi hat geschrieben:
Mi 27. Nov 2019, 14:23
Warum liegt das im Ermessen der Behörde?

Unabhängig davon darf eine größere Anzahl...erlaubt werden
Deswegen

@Evilcannibal
Was juckt es den Jäger wie der Sportschütze erweitert? Hat mit diesem Fall genau nix zu tun.

Re: WBK Erweiterung Jäger, unter 5 Jahre

Verfasst: Mi 27. Nov 2019, 14:32
von gewo
Prometheus hat geschrieben:
Mi 27. Nov 2019, 14:24
Evilcannibal79 hat geschrieben:
Mi 27. Nov 2019, 13:29
Das Problem ist hier anscheinend die neue Gesetzgebung, bzw. wird bei Behörde argumentiert das vorzeitige Erweiterungen ausschließlich mit dieser Bestätigung ausgestellt werden dürfen.
Zumindest bei meiner Behörde.
Der SA wärs Wurscht hat sie gemeint, von ihr aus könnt ich sofort erweitern aber Cheffe sagen "nix ohne §11b Papier"
Interessant!
Ich hatte ein §11b Papier und das war anscheinend auch nicht genug :headslap:
in zb NOE bestehen die meisten behoerden - entgegen der Gesetzeslage - bei "auf 5 Plätze nach 5 jahren" auf die bisherigen unterlagen
- vereinsausweis
- bestätigung vom obmann ueber regelmaessigs training
- ergebnissberichte
- individuelles motivationsschreiben
usw

und von "auf 10plaetze nach 20 jahren" Wollens ueberhaupt nix wissen ...

Re: WBK Erweiterung Jäger, unter 5 Jahre

Verfasst: Mi 27. Nov 2019, 14:36
von FFWGK
Dann sollten mal ein paar Leute den Weg zum Landesverwaltungsgericht beschreiten.
Da gibt es nichts dran zu rütteln.
Völlig anderer Fall, da besteht Rechtsanspruch.

10 Plätze nach 20 Jahren legst du zu kreativ aus...