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§3 Sichere Verwahrung
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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§3 Sichere Verwahrung
Hallo Gemeinde!
Ich bin neu hier Forum, also bitte mit weichen Steinen werfen falls ich etwas falsch mache.
Meine Frage zu §3 wäre, ist eine sichere Verwahrung in einen KFZ möglich?
Konkret in einem Rotter Gunmaster der Fix mit der Karosserie verbunden ist, von außen und innen nicht einsehbar ist und in einem GPS überwachten Fahrzeug ist.
Bin gespannt ...
LG Bocko
Ich bin neu hier Forum, also bitte mit weichen Steinen werfen falls ich etwas falsch mache.
Meine Frage zu §3 wäre, ist eine sichere Verwahrung in einen KFZ möglich?
Konkret in einem Rotter Gunmaster der Fix mit der Karosserie verbunden ist, von außen und innen nicht einsehbar ist und in einem GPS überwachten Fahrzeug ist.
Bin gespannt ...
LG Bocko
Re: §3 Sichere Verwahrung
Eine Kurzwaffe ist im Kfz NIEMALS sicher verwahrt.
Gibt einige Urteile dazu.
LW unter bestimmten Bedingungen.
Das wäre aber §16b???
Bist e ned aus Dland?
Gibt einige Urteile dazu.
LW unter bestimmten Bedingungen.
Das wäre aber §16b???
Bist e ned aus Dland?
Zuletzt geändert von FFWGK am Mi 27. Nov 2019, 22:33, insgesamt 1-mal geändert.
Im Forum zu diskutieren ist wie mit Tauben Schach zu spielen.
Re: §3 Sichere Verwahrung
Nein, unter keinen Umständen, niemals, nicht einmal daran denken.
Was man nicht tut, geschieht auch nicht.
Re: §3 Sichere Verwahrung
Okeeee, habt ihr da einen Link dazu zwecks nachlesen?
Sie wäre doch gegen Zugriff geschützt. Wie unter Punkt 1 gefordert.
Sie wäre doch gegen Zugriff geschützt. Wie unter Punkt 1 gefordert.
Re: §3 Sichere Verwahrung
Schau im Ris nach, findest genug Urteile.
Glaub mir...bis jetzt hat’s noch keiner durchgebracht.
Glaub mir...bis jetzt hat’s noch keiner durchgebracht.
Im Forum zu diskutieren ist wie mit Tauben Schach zu spielen.
Re: §3 Sichere Verwahrung
sagt alles
Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist das Zurücklassen einer Faustfeuerwaffe in einem - wenn auch versperrten - Pkw keine sorgfältige Verwahrung im Sinne des Waffengesetzes (vgl das hg. Erkenntnis vom 14. Dezember 2000, Zl 2000/20/0323 mwN). Insbesondere hat der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 19. Mai 1982, Zl 82/01/0125, ausdrücklich festgehalten, dass es bei der Verwahrung von Faustfeuerwaffen in einem versperrten Pkw gar nicht darauf ankomme, ob die Stelle, an der der Pkw abgestellt war, im vollen Sichtbereich des Beschwerdeführers gelegen war oder nicht.
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- .50 BMG
- Beiträge: 608
- Registriert: Do 28. Apr 2016, 17:27
Re: §3 Sichere Verwahrung
Kannte einige Urteile dazu aber das eine mit dem Sichtbereich nicht...
Das wirft für mich eine durchaus eine Frage auf:
Was macht ihr wenn ihr auf dem Rückweg vom Schießstand tanken müsst (alleine unterwegs)?
Die Glock im Glock-Koffer mit rein nehmen in den Laden zur Kassa, auch dann wenn der PKW ja kurz die 2 Minuten zugesperrt werden kann und man vom Laden aufgrund der großen Fenster die da üblicherweise sind eine gute Sicht auf das Fahrzeug hat?
Ich komme mir schon auch blöd vor, wenn ich so einen Glock-Koffer mit einer Waffe drin zur Kassa der Tankstelle schleppe. Oder gar den Koffer mit dem AR-15...
Das wirft für mich eine durchaus eine Frage auf:
Was macht ihr wenn ihr auf dem Rückweg vom Schießstand tanken müsst (alleine unterwegs)?
Die Glock im Glock-Koffer mit rein nehmen in den Laden zur Kassa, auch dann wenn der PKW ja kurz die 2 Minuten zugesperrt werden kann und man vom Laden aufgrund der großen Fenster die da üblicherweise sind eine gute Sicht auf das Fahrzeug hat?
Ich komme mir schon auch blöd vor, wenn ich so einen Glock-Koffer mit einer Waffe drin zur Kassa der Tankstelle schleppe. Oder gar den Koffer mit dem AR-15...
Zuletzt geändert von mastercrash am Mi 27. Nov 2019, 23:42, insgesamt 1-mal geändert.
Glock 19 Gen 4 @ 9x19
Beretta 92 S @ 9x19
AR-15 M4 @ 5.56x45
Und gaaaanz viele superböse Kat A Magazine
Beretta 92 S @ 9x19
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Re: §3 Sichere Verwahrung
Ja da hab ich einges gefunden, aber halt keine generellen Ausschluss des KFZ. Das waren durchwegs Pfeifen die Ihre Waffen frei zugänlich in der Mittelkonsole usw. hatten.
... versperrt in einem Behältnis für Waffen fand ich da nirgendwo.
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- .50 BMG
- Beiträge: 608
- Registriert: Do 28. Apr 2016, 17:27
Re: §3 Sichere Verwahrung
Es geht in den Urteilen darum, dass das ganze Auto gestohlen werden kann und dann kann die Waffe am Fahrzeug fixiert sein wie sie will, die ist dann ebenfalls in Polen...
Glock 19 Gen 4 @ 9x19
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Re: §3 Sichere Verwahrung
mastercrash hat geschrieben: ↑Mi 27. Nov 2019, 23:35Kannte einige Urteile dazu aber das eine mit dem Sichtbereich nicht...
Das wirft für mich eine durchaus eine Frage auf:
Was macht ihr wenn ihr auf dem Rückweg vom Schießstand tanken müsst (alleine unterwegs)?
Die Glock im Glock-Koffer mit rein nehmen in den Laden zur Kassa, auch dann wenn der PKW ja kurz die 2 Minuten zugesperrt werden kann und man vom Laden aufgrund der großen Fenster die da üblicherweise sind eine gute Sicht auf das Fahrzeug hat?
Ich komme mir schon auch blöd vor, wenn ich so einen Glock-Koffer mit einer Waffe drin zur Kassa der Tankstelle schleppe.
ich habe immer einen kleinen/mittleren Rucksack im Kofferraum. Da kommen die FFW hinein. Alles andere Klumpert kann im Rangebag bleiben.
Den Rucksack nehme ich zur Kassa mit.
Auch für den Fall das ich (zB längere Autobahnfahrt) Raststätte, WC usw aufsuche.
Mangelnde Vorbereitung ist die Vorbereitung auf das Versagen
- Steppenwolf
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- Registriert: Fr 25. Jan 2019, 10:07
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Re: §3 Sichere Verwahrung
Ja genau so habe ich es beim letzten mal an der Tankstelle gehandhabt und würde ich jeden empfehlen dies nicht zu sehr auf die leichte Schulter zu nehmen. In verwahrten Zustand mit Rucksack am Rücken gezahlt. Bei Kat. B Waffen ist es eigentlich eindeutig im WaffG. beschrieben.
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein
Re: §3 Sichere Verwahrung
Du meinst die 2.WaffG- VO und darin wird in §3 (2) Z1 abgestellt auf Verwahrung an einem "... mit der Rechtfertigung oder dem Bedarf in Zusammenhang stehenden Ort, in davon nicht betroffenen Wohnräumen oder in Dritträumen (zB Banksafe)". Ein KfZ ist ein Fortbewegungsmittel und wird amS nicht unter einen "Ort" oder "Raum" im Sinne dieser waffenrechtlicher Bestimmungen subsumiert. Mit der Rechtfertigung oder dem Bedarf steht im Zusammenhang die Wohnung, in der du lebst. Davon nicht betroffene Wohnräume sind andere Wohnungen, bspw die von Freunden, Eltern, etc, sofern die anderen Voraussetzungen passen (kein unberechtigter Zugriff). Und Dritträume sind eben Bankschließfächer uä, aber keine mobilen Mittel. KfZ werden gestohlen, abgeschleppt, rollen davon, verunfallen, usw. Die kurzzeitige Belassung im KfZ von Waffen der KatC hingegen ist keine Verwahrung, sondern eben nur eine kurzzeitige Belassung (wo ist eigentlich die Rechtsgrundlage dafür? Ich finds grad nicht, z'efix!).
Du darfst deine Schusswaffe unter keinen Umständen in einem KfZ verwahren. Waffen der Kat B überdies auch nicht ohne Weiteres kurzzeitig darin belassen. Niemals. Nie!
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GTRRU - Gumbear Tactical Rapid Response Unit
Beiträge zu rechtlichen Themen entsprechen meiner persönlichen Einschätzung und sind nicht als Rechtsberatung, verbindlicher Ratschlag, oder sachkundige Auskunft zu betrachten.
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Re: §3 Sichere Verwahrung
runderlass
kat C und D
tagsueber sechs stunden bzw nachts drei stunden
wenn nicht von aussen sichtbar
wenn feste karosserie ( nicht cabrioverdeck)
und nicht an einem ort wo waffen in einem fahrzeug zuberwarten waeren
kat C und D
tagsueber sechs stunden bzw nachts drei stunden
wenn nicht von aussen sichtbar
wenn feste karosserie ( nicht cabrioverdeck)
und nicht an einem ort wo waffen in einem fahrzeug zuberwarten waeren
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: §3 Sichere Verwahrung
Waffenkoffer in Sporttasche. Oder einen nichtssagenden Koffer für die Waffe kaufen.mastercrash hat geschrieben: ↑Mi 27. Nov 2019, 23:35Kannte einige Urteile dazu aber das eine mit dem Sichtbereich nicht...
Das wirft für mich eine durchaus eine Frage auf:
Was macht ihr wenn ihr auf dem Rückweg vom Schießstand tanken müsst (alleine unterwegs)?
Die Glock im Glock-Koffer mit rein nehmen in den Laden zur Kassa, auch dann wenn der PKW ja kurz die 2 Minuten zugesperrt werden kann und man vom Laden aufgrund der großen Fenster die da üblicherweise sind eine gute Sicht auf das Fahrzeug hat?
Ich komme mir schon auch blöd vor, wenn ich so einen Glock-Koffer mit einer Waffe drin zur Kassa der Tankstelle schleppe. Oder gar den Koffer mit dem AR-15...