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§3 Sichere Verwahrung

Verfasst: Mi 27. Nov 2019, 22:26
von Bocko
Hallo Gemeinde!

Ich bin neu hier Forum, also bitte mit weichen Steinen werfen falls ich etwas falsch mache.

Meine Frage zu §3 wäre, ist eine sichere Verwahrung in einen KFZ möglich?
Konkret in einem Rotter Gunmaster der Fix mit der Karosserie verbunden ist, von außen und innen nicht einsehbar ist und in einem GPS überwachten Fahrzeug ist.

Bin gespannt ...

LG Bocko

Re: §3 Sichere Verwahrung

Verfasst: Mi 27. Nov 2019, 22:29
von FFWGK
Eine Kurzwaffe ist im Kfz NIEMALS sicher verwahrt.
Gibt einige Urteile dazu.
LW unter bestimmten Bedingungen.

Das wäre aber §16b???
Bist e ned aus Dland?

Re: §3 Sichere Verwahrung

Verfasst: Mi 27. Nov 2019, 22:31
von McMonkey
Nein, unter keinen Umständen, niemals, nicht einmal daran denken.

Re: §3 Sichere Verwahrung

Verfasst: Mi 27. Nov 2019, 22:41
von Bocko
Okeeee, habt ihr da einen Link dazu zwecks nachlesen?

Sie wäre doch gegen Zugriff geschützt. Wie unter Punkt 1 gefordert.

Re: §3 Sichere Verwahrung

Verfasst: Mi 27. Nov 2019, 22:42
von Bocko
FFWGK hat geschrieben:
Mi 27. Nov 2019, 22:29

Das wäre aber §16b???
Bist e ned aus Dland?
:at1:

Re: §3 Sichere Verwahrung

Verfasst: Mi 27. Nov 2019, 22:44
von FFWGK
Schau im Ris nach, findest genug Urteile.
Glaub mir...bis jetzt hat’s noch keiner durchgebracht.

Re: §3 Sichere Verwahrung

Verfasst: Mi 27. Nov 2019, 23:03
von kuni
sagt alles
Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist das Zurücklassen einer Faustfeuerwaffe in einem - wenn auch versperrten - Pkw keine sorgfältige Verwahrung im Sinne des Waffengesetzes (vgl das hg. Erkenntnis vom 14. Dezember 2000, Zl 2000/20/0323 mwN). Insbesondere hat der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 19. Mai 1982, Zl 82/01/0125, ausdrücklich festgehalten, dass es bei der Verwahrung von Faustfeuerwaffen in einem versperrten Pkw gar nicht darauf ankomme, ob die Stelle, an der der Pkw abgestellt war, im vollen Sichtbereich des Beschwerdeführers gelegen war oder nicht.

Re: §3 Sichere Verwahrung

Verfasst: Mi 27. Nov 2019, 23:35
von mastercrash
Kannte einige Urteile dazu aber das eine mit dem Sichtbereich nicht...
Das wirft für mich eine durchaus eine Frage auf:

Was macht ihr wenn ihr auf dem Rückweg vom Schießstand tanken müsst (alleine unterwegs)?
Die Glock im Glock-Koffer mit rein nehmen in den Laden zur Kassa, auch dann wenn der PKW ja kurz die 2 Minuten zugesperrt werden kann und man vom Laden aufgrund der großen Fenster die da üblicherweise sind eine gute Sicht auf das Fahrzeug hat?

Ich komme mir schon auch blöd vor, wenn ich so einen Glock-Koffer mit einer Waffe drin zur Kassa der Tankstelle schleppe. Oder gar den Koffer mit dem AR-15...

Re: §3 Sichere Verwahrung

Verfasst: Mi 27. Nov 2019, 23:41
von Bocko
FFWGK hat geschrieben:
Mi 27. Nov 2019, 22:44
Schau im Ris nach, findest genug Urteile.
Glaub mir...bis jetzt hat’s noch keiner durchgebracht.
Ja da hab ich einges gefunden, aber halt keine generellen Ausschluss des KFZ. Das waren durchwegs Pfeifen die Ihre Waffen frei zugänlich in der Mittelkonsole usw. hatten.

... versperrt in einem Behältnis für Waffen fand ich da nirgendwo.

Re: §3 Sichere Verwahrung

Verfasst: Mi 27. Nov 2019, 23:44
von mastercrash
Bocko hat geschrieben:
Mi 27. Nov 2019, 23:41
FFWGK hat geschrieben:
Mi 27. Nov 2019, 22:44
Schau im Ris nach, findest genug Urteile.
Glaub mir...bis jetzt hat’s noch keiner durchgebracht.
Ja da hab ich einges gefunden, aber halt keine generellen Ausschluss des KFZ. Das waren durchwegs Pfeifen die Ihre Waffen frei zugänlich in der Mittelkonsole usw. hatten.

... versperrt in einem Behältnis für Waffen fand ich da nirgendwo.
Es geht in den Urteilen darum, dass das ganze Auto gestohlen werden kann und dann kann die Waffe am Fahrzeug fixiert sein wie sie will, die ist dann ebenfalls in Polen...

Re: §3 Sichere Verwahrung

Verfasst: Mi 27. Nov 2019, 23:44
von Steelman
mastercrash hat geschrieben:
Mi 27. Nov 2019, 23:35
Kannte einige Urteile dazu aber das eine mit dem Sichtbereich nicht...
Das wirft für mich eine durchaus eine Frage auf:

Was macht ihr wenn ihr auf dem Rückweg vom Schießstand tanken müsst (alleine unterwegs)?
Die Glock im Glock-Koffer mit rein nehmen in den Laden zur Kassa, auch dann wenn der PKW ja kurz die 2 Minuten zugesperrt werden kann und man vom Laden aufgrund der großen Fenster die da üblicherweise sind eine gute Sicht auf das Fahrzeug hat?

Ich komme mir schon auch blöd vor, wenn ich so einen Glock-Koffer mit einer Waffe drin zur Kassa der Tankstelle schleppe.

ich habe immer einen kleinen/mittleren Rucksack im Kofferraum. Da kommen die FFW hinein. Alles andere Klumpert kann im Rangebag bleiben.
Den Rucksack nehme ich zur Kassa mit.
Auch für den Fall das ich (zB längere Autobahnfahrt) Raststätte, WC usw aufsuche.

Re: §3 Sichere Verwahrung

Verfasst: Mi 27. Nov 2019, 23:45
von Steppenwolf
Ja genau so habe ich es beim letzten mal an der Tankstelle gehandhabt und würde ich jeden empfehlen dies nicht zu sehr auf die leichte Schulter zu nehmen. In verwahrten Zustand mit Rucksack am Rücken gezahlt. Bei Kat. B Waffen ist es eigentlich eindeutig im WaffG. beschrieben.

Re: §3 Sichere Verwahrung

Verfasst: Mi 27. Nov 2019, 23:46
von cas81
Du meinst die 2.WaffG- VO und darin wird in §3 (2) Z1 abgestellt auf Verwahrung an einem "... mit der Rechtfertigung oder dem Bedarf in Zusammenhang stehenden Ort, in davon nicht betroffenen Wohnräumen oder in Dritträumen (zB Banksafe)". Ein KfZ ist ein Fortbewegungsmittel und wird amS nicht unter einen "Ort" oder "Raum" im Sinne dieser waffenrechtlicher Bestimmungen subsumiert. Mit der Rechtfertigung oder dem Bedarf steht im Zusammenhang die Wohnung, in der du lebst. Davon nicht betroffene Wohnräume sind andere Wohnungen, bspw die von Freunden, Eltern, etc, sofern die anderen Voraussetzungen passen (kein unberechtigter Zugriff). Und Dritträume sind eben Bankschließfächer uä, aber keine mobilen Mittel. KfZ werden gestohlen, abgeschleppt, rollen davon, verunfallen, usw. Die kurzzeitige Belassung im KfZ von Waffen der KatC hingegen ist keine Verwahrung, sondern eben nur eine kurzzeitige Belassung (wo ist eigentlich die Rechtsgrundlage dafür? Ich finds grad nicht, z'efix!).

Du darfst deine Schusswaffe unter keinen Umständen in einem KfZ verwahren. Waffen der Kat B überdies auch nicht ohne Weiteres kurzzeitig darin belassen. Niemals. Nie!

Re: §3 Sichere Verwahrung

Verfasst: Do 28. Nov 2019, 00:26
von gewo
runderlass

kat C und D
tagsueber sechs stunden bzw nachts drei stunden
wenn nicht von aussen sichtbar
wenn feste karosserie ( nicht cabrioverdeck)
und nicht an einem ort wo waffen in einem fahrzeug zuberwarten waeren

Re: §3 Sichere Verwahrung

Verfasst: Do 28. Nov 2019, 00:30
von Nuss_95
mastercrash hat geschrieben:
Mi 27. Nov 2019, 23:35
Kannte einige Urteile dazu aber das eine mit dem Sichtbereich nicht...
Das wirft für mich eine durchaus eine Frage auf:

Was macht ihr wenn ihr auf dem Rückweg vom Schießstand tanken müsst (alleine unterwegs)?
Die Glock im Glock-Koffer mit rein nehmen in den Laden zur Kassa, auch dann wenn der PKW ja kurz die 2 Minuten zugesperrt werden kann und man vom Laden aufgrund der großen Fenster die da üblicherweise sind eine gute Sicht auf das Fahrzeug hat?

Ich komme mir schon auch blöd vor, wenn ich so einen Glock-Koffer mit einer Waffe drin zur Kassa der Tankstelle schleppe. Oder gar den Koffer mit dem AR-15...
Waffenkoffer in Sporttasche. Oder einen nichtssagenden Koffer für die Waffe kaufen.